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Eine Taschenpfandung ist die korperliche Durchsuchung des Schuldners im Rahmen der Zwangsvollstreckung also die Durchsuchung der von dem Schuldner im Zeitpunkt der Durchsuchung getragenen Kleidung Bewirkt wird die Taschenpfandung durch den Gerichtsvollzieher wobei die landesrechtliche Gerichtsvollziehergeschaftsanweisung GVGA eine Durchsuchung der Kleider und Taschen des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher zulasst z B 61 Abs 10 GVGA NRW Dabei ist fur die Leibesvisitation von Schuldnerinnen eine Frau und fur die Durchsuchung von Mannern ein Mann erforderlich Gegebenenfalls muss deshalb eine Hilfsperson hinzugezogen werden Zweck der Durchsuchung ist die Pfandung von Wertsachen insbesondere von Bargeld in Geldborsen Hierbei hat der Gerichtsvollzieher die Unpfandbarkeit zu beachten Kleider und Taschen des Schuldners gelten insoweit als Behaltnisse im Sinne des 758 Abs 2 Zivilprozessordnung Einer Durchsuchungsanordnung durch den Richter bedarf es nur wenn der Gerichtsvollzieher auf der Suche nach dem Schuldner hierzu in eine Wohnung eindringen muss Art 1 Abs 1 GG und die Verhaltnismassigkeit gebieten es aber dass eine Durchsuchung von am Korper des Schuldners getragener Kleidung nur dann erfolgt wenn sie nach Einschatzung des Gerichtsvollziehers erfolgversprechend erscheint 1 Einzelnachweise Bearbeiten Richard Zoller Kurt Stober Zivilprozessordnung Kommentar 29 Auflage Verlag Dr Otto Schmidt Koln 2012 758a Rn 5 808 Rn 5Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Taschenpfandung amp oldid 170700347