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Der Tarifwechsel ist der Anspruch nach 204 Versicherungsvertragsgesetz VVG des oder der Versicherten gegenuber seiner oder ihrer privaten Krankenversicherung auf Anderung des Krankenversicherungstarifs Dies kann der Wechsel in einen preisgunstigeren oder hoherwertigen aber dann teureren Tarif unter Anrechnung der bisher angesparten Alterungsruckstellung sein Nur beim Wechsel in einen hoherwertigen Tarif darf sich die Versicherungsgesellschaft eine Gesundheitsprufung und Risikozuschlage vorbehalten Motiv fur den Tarifwechsel kann sein der Wunsch nach Leistungsverbesserung insbesondere bei jungeren Versicherungsnehmern die von einem gunstigen Tarif bei Einkommensteigerung in einen voll ausgestatteten teureren Tarif wechseln wollenBeitragsersparnis insbesondere bei alteren Versicherungsnehmern die von den gestiegenen Beitragen als Folge verbesserten medizinischen Fortschrittes oder hoherer Schadensquote in den alteren Altersstufen wirtschaftlich uberfordert werden Inhaltsverzeichnis 1 Tarifwechsel 1 1 Ohne Wechsel des Versicherers 1 1 1 Wechsel in einen hoherwertigen Tarif 1 1 2 Wechsel in einen billigeren Tarif 1 1 3 Basistarif Notlagentarif 1 2 Mit Wechsel des Versicherers 2 Mitnahme der Alterungsruckstellung 3 Praxis des Tarifwechsels 4 Tarifwechseloptionen fur Beitragersparnis 4 1 Wechsel in einen billigeren Tarif 4 2 Wechsel in den Basistarif 4 3 Wechsel in den Notlagentarif 4 4 Wechsel zu einem anderen Versicherer 4 5 Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung GKV 5 EinzelnachweiseTarifwechsel BearbeitenBei einem Tarifwechsel nach 204 VVG ist zwischen einem Tarifwechsel ohne Wechsel des Versicherers und mit Wechsel zu einem anderen Versicherer zu unterscheiden Ohne Wechsel des Versicherers Bearbeiten Wechsel in einen hoherwertigen Tarif Bearbeiten Ein Wechsel in einen hoherwertigen dafur aber in der Regel teureren Tarif ist fur den Versicherungsnehmer unter Mitnahme seiner Altersruckstellung moglich Nach 204 Abs 1 Nr 1 VVG kann der Versicherer hier fur die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und auch eine Wartezeit verlangen Wechsel in einen billigeren Tarif Bearbeiten Gemass 204 Abs 1 Nr 1 VVG ist ein Wechsel in einen billigeren Tarif zum Beispiel durch Erhohung der Selbstbeteiligung Abwahl des Einzelzimmers im Krankenhaus usw ohne neue Gesundheitsprufung und Risikozuschlage beim gleichen Versicherer immer zulassig Dies ist oft dann angezeigt wenn die Pramien sich erhohen Die Verpflichtung der Versicherungsunternehmen bei Pramienerhohungen dem Versicherungsnehmer gleichzeitig gunstigere Tarife vorzuschlagen die einen ahnlichen Leistungsumfang bieten wird von den wenigsten Versicherern tatsachlich im angestrebten Umfang eingehalten Basistarif Notlagentarif Bearbeiten Weiterhin moglich ist unter gewissen Voraussetzungen der Wechsel in den Basistarif siehe unten und in den Notlagentarif siehe unten Mit Wechsel des Versicherers Bearbeiten Gemass 205 Abs 1 VVG kann ein Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer 3 Monate Frist kundigen Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist dann moglich Ausserhalb des Basistarif besteht fur den neuen Versicherer aber kein Kontrahierungszwang Eine teilweise Mitnahme der Alterungsruckstellung zum neuen Versicherer ist nur moglich wenn der bisherige Krankenversicherungsvertrag nach dem 1 Januar 2009 abgeschlossen worden ist Naheres hierzu ist im folgenden Abschnitt beschrieben Mitnahme der Alterungsruckstellung BearbeitenSeit 2009 ist es durch eine Gesetzesanderung moglich bei einem Tarifwechsel seine Alterungsruckstellung zu behalten oder auf einen neuen Versicherer mitzunehmen Die 2009 rechtswirksam gewordenen Anderungen wurden notwendig weil fur sehr viele Versicherungsnehmer der Wechsel zu einem anderen meist gunstigeren Versicherungsunternehmen durch den Verlust der Alterungsruckstellung die Pramien im Alter enorm verteuerte In vielen Fallen wurde ein Wechsel aus diesem Grund nicht moglich und band die Versicherungsnehmer faktisch an ihr Versicherungsunternehmen Um hier eine bessere Wettbewerbssituation zu schaffen wurde die Ubertragung der Alterungsruckstellung gesetzlich verankert und ihr genauer Umfang festgelegt Bei sogenannten Altvertragen die vor dem Jahre 2009 abgeschlossen wurden gibt es fur den Versicherungsnehmer aber keinen Rechtsanspruch auf Mitnahme der Alterungsruckstellung Bei Altvertragen besteht fur Versicherungsnehmer dennoch eine Form der Pufferung fur die Beitrage Altersruckstellungen werden nicht personenbezogen verwendet sondern auf eine ganze Gruppe von Versicherungsnehmern angewendet Im Bereich der uber 50 Jahrigen wird die gesamte Summe aller Altersruckstellungen zu einer Abfederung der Beitrage von allen Versicherungsnehmern in dieser Klasse herangezogen Die Wirkung der Abfederung verschlechtert sich damit geringfugig fur den einzelnen Versicherungsnehmer was zu steigenden Versicherungsbeitragen bei hoherem Lebensalter trotz Altersruckstellungen fuhrt Siehe auch Portabilitat Krankenversicherung Praxis des Tarifwechsels BearbeitenVerschiedene Medien berichten immer wieder davon dass Versicherer versuchen einen Tarifwechsel zu torpedieren 1 Demnach wurden nicht wenige Versicherer klar geausserten Tarifwechsel Wunschen ihrer Kunden keine angemessene Aufmerksamkeit widmen diese nachrangig behandeln oder sogar blockieren Eine weitere Vorgehensweise ist die Versicherten durch unattraktive Vorschlage von ihrem Vorhaben den Tarif zu wechseln abzubringen Hierzu gehoren z B die Option zugunsten kleinerer Monatsbeitrage den Selbstbehalt zu erhohen oder die Taktik lediglich Policen anzubieten die nur unwesentlich weniger Kosten und zugleich mit einem geringeren Leistungsumfang einhergehen Als Reaktion auf die wiederholte Kritik am Vorgehen der Versicherungsunternehmen einigte sich der Verband der Privaten Versicherung auf die am 1 Januar 2016 in Kraft getretenen Leitlinien der Privaten Krankenversicherung fur einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel Darin verpflichten sich die 25 grossten privaten Versicherungsgesellschaften Deutschlands zu einem kundenfreundlicheren Vorgehen hinsichtlich der Tarifwechselmoglichkeit innerhalb der PKV Das Tarifwechselrecht des Versicherten wird anerkannt und gleichzeitig wird dem Kunden zugesichert ihn durch eine kompetente und transparente Beratung und dem Aufzeigen adaquater Alternativen zu seinem bisherigen Versicherungsschutz beim Tarifwechsel zu unterstutzen 2 Infolge des Gesetzesbeschlusses von 2009 positionierten sich zudem verschiedene Unternehmen auf dem deutschen Markt die zumeist auf Honorarbasis eine Beratung und Hilfe zum Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft anbieten Die Beratung zum PKV Tarifwechsel wird auch kostenlos angeboten die Kosten fur die Beratung werden dann gem den sogenannten Maklerusancen von der PKV getragen Tarifwechseloptionen fur Beitragersparnis BearbeitenFolgende Optionen bestehen fur den Versicherten Wechsel in einen billigeren Tarif Bearbeiten Gemass 204 Abs 1 Nr 1 VVG ist ein Wechsel in einen billigeren Tarif ohne neue Gesundheitsuberprufung und Risikozuschlage beim gleichen Versicherer immer zulassig siehe oben Wechsel in den Basistarif Bearbeiten Ein Wechsel in den Basistarif ist gemass 204 Abs 1 Nr 1 VVG 12 Abs 1b Nr 4 VAG ohne neue Gesundheitsuberprufung und Risikozuschlage insbesondere dann moglich wenn die bestehende Versicherung nach dem 1 Januar 2009 abgeschlossen wurde oder wenn der Versicherte das 55 Lebensjahr vollendet hat oder eine Rente aus der GRV bezieht 3 Der Basistarif entspricht von seinem Leistungsumfang der GKV Der Beitrag fur den Basistarif darf gemass 12 Abs 1c VAG den Hochstbeitrag der GKV im Jahre 2015 maximal 639 38 monatlich nicht ubersteigen Wird jemand durch die Zahlung dieses Beitrags sozialhilfebedurftig halbiert sich der Beitrag fur die Dauer der Hilfebedurftigkeit 3 Wechsel in den Notlagentarif Bearbeiten Ein Wechsel in den Notlagentarif ist fur diejenigen Versicherungsnehmer vorgeschrieben die trotz wiederholter Mahnungen ihre Versicherungspramien nicht bezahlen 193 Abs 6 VVG 3 Es tritt dann ein Ruhen des Versicherungsvertrages ein Das Ruhen des Vertrages tritt nicht ein oder endet wenn der Versicherungsnehmer sozialhilfebedurftig wird Solange der Vertrag ruht ist der Versicherungsnehmer gemass 193 Abs 7 VVG im Notlagentarif nach 12h VAG versichert Der Notlagentarif sieht ausschliesslich einen Kostenersatz fur die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzustanden sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft vor 3 Wechsel zu einem anderen Versicherer Bearbeiten Gemass 205 Abs 1 VVG kann eine in der privaten Krankenversicherung versicherte Person den Versicherungsvertrag zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer 3 Monate Frist kundigen Wurde der bisherige substitutive Krankheitskostenversicherung nach dem 1 Januar 2009 abgeschlossen ist ein Wechsel zu einem anderen Versicherer unter teilweiser Mitnahme der Alterungsruckstellungen moglich Ausserhalb des Basistarif besteht fur den neuen Versicherer aber kein Kontrahierungszwang Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung GKV Bearbeiten Eine Ruckkehr fruher privat Versicherter in die gesetzliche Krankenversicherung insbesondere bei alteren Versicherten ist weder vom Gesetzgeber noch von den gesetzlichen Kassen gewunscht da hierdurch die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Kassen geschadigt wurde Aus diesem Grund ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter ganz eng begrenzten Umstanden moglich Wenn der Versicherungsnehmer uber 54 Jahre alt ist besteht praktisch nur eine Ruckkehrmoglichkeit wenn er die Voraussetzungen fur eine Familienversicherung nach 10 SGB V erfullt da bei einer Familienversicherung die Versicherungsfreiheit nach 6 Abs 3a SGB V fur uber 54 jahrige Personen nicht gilt 3 Wer junger als 55 Jahre alt kehrt in die GKV zuruck wenn er als Arbeitnehmer nach 5 Abs 1 Nr 1 SGB V wieder versicherungspflichtig wird Das ist der Fall wenn sein Arbeitsentgelt als AN voraussichtlich fur 1 Jahr unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt Diese betragt im Jahre 2015 54 900 00 jahrlich 4575 00 monatlich Fur Arbeitnehmer die bereits am 31 Dezember 2002 privat krankenversichert waren betragt die Versicherungspflichtgrenze 48 600 00 jahrlich 4050 00 monatlich 3 Auch wer arbeitslos wird und Arbeitslosengeld bezieht ist nach 5 Abs 1 Nr 2 SGB V in der GKV pflichtversichert sofern er gemass 8 Abs 1 Nr 1a SGB V darauf verzichtet sich von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen 3 Nach 9 Absatz 3 SGB V konnen Berufsanfanger die erstmals im Inland eine Beschaftigung aufnehmen und deren regelmassiges Jahresarbeitsentgelt als Arbeiter und Angestellte die Jahresarbeitsentgeltgrenze ubersteigt sich freiwillig in der GKV versichern selbst wenn sie zuvor als Studenten PKV versichert waren 4 Hierbei steht Beschaftigung fur nichtselbstandige Arbeit die Aufnahme einer selbstandigen oder freiberuflichen Tatigkeit direkt nach dem Studium begrundet hingegen keinen Anspruch auf einen freiwilligen Beitritt in der GKV nach 9 Absatz 3 SGB V Der Beitritt ist der gesetzlichen Krankenkasse innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Beschaftigung anzuzeigen 5 Nach 9 Abs 1 Nr 4 SGB V haben auch Schwerbehinderte unter gewissen Voraussetzungen eine Ruckkehrmoglichkeit in die GKV 3 Fur Selbstandige ist die Ruckkehr in die GKV nur dann moglich wenn sie die Selbstandigkeit aufgeben und in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhaltnis eintreten Auch bei einem Einkommen unter monatlich 405 00 3 konnen Selbststandige gemass 10 SGB V uber die Familienversicherung nach Aufgabe der selbststandigen Tatigkeit wieder bei der GKV versichert werden Wer als PKV Versicherter fur die Dauer der Elternzeit familienversichert wird kann sich durch eine Anwartschaft in der PKV einen Anspruch auf eine nahtlose Weiterversicherung in der PKV nach dem Ende der Elternzeit sichern Diese kann dann je nach Vertragsbedingungen ohne Gesundheitsprufung und ggf zu den gleichen Konditionen durchgefuhrt werden unter Mitnahme der Altersruckstellungen Einzelnachweise Bearbeiten Behinderung des PKV Tarifwechsels SPIEGEL vom 18 Juni 2013 jwegner Verband der Privaten Krankenversicherung e V Tarifwechsel Leitlinien der Privaten Krankenversicherung Abgerufen am 10 Februar 2017 a b c d e f g h i Krankenversicherung Ruckkehrmoglichkeiten von privater zu gesetzlicher Krankenversicherung Otto Friedrich Universitat Bamberg Thomas Schmitt Der steinige Weg zuruck in die Krankenkasse In www handelsblatt com 22 Februar 2012 abgerufen am 11 Juli 2019 Befreiung von der Versicherungspflicht In www studentische versicherungen de Abgerufen am 12 Juli 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Tarifwechsel amp oldid 236844984