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Die Synode von Agde lateinisch Concilium Agathense 1 wurde durch Bischof Caesarius von Arles nach Agde lat Agatha in Septimanien einberufen Sie fand am 10 September 506 statt 2 und wurde von 35 Bischofen aus dem sudlichen Gallien besucht Sudwestfrankreich und die Provence waren zu dieser Zeit Teil des Westgotenreichs unter Alarich II Die Westgoten hingen dem Arianismus an der Grossteil der romanischen Mehrheitsbevolkerung jedoch dem Katholizismus Die Synode diente dem Ziel die katholischen Diozesen des Gebietes auch gegenuber der arianischen Obrigkeit enger zusammenzuschliessen und die Kirchendisziplin aufrechtzuerhalten Synodialeinteilung Galliens zur Zeit der Synode von Agde Bistumer der an der Synode teilnehmenden BischofeBeschlusse der Synode BearbeitenDie Synode fasste unter anderem folgende Beschlusse 1 Beschlusse zur Aufrechterhaltung der Kirchendisziplin So sollten Priester die sich dem vorgesetzten Bischof gegenuber ungehorsam zeigten oder sich hochmutig gegenuber den Glaubigen verhielten vom Bischof gemassregelt werden Die bischofliche Macht wurde begrenzt und Fehlentscheidungen von einzelnen Bischofen sollten von ihren bischoflichen Amtsbrudern aufgehoben werden konnen Kleriker die ihr Amt im Stich liessen oder aus Furcht vor einer Kirchenstrafe bei einem weltlichen Richter Schutz suchten sollten ebenso wie der Richter exkommuniziert werden Priester und Bischofe mussten bei der Weihe mindestens das 30 Lebensjahr vollendet haben Beschlusse zum Kircheneigentum Dotationen an die Kirche durften bei Strafe nicht mehr ruckgangig gemacht werden konnen Kleriker die Kirchengut entwendeten seien zu bestrafen Geschenke an Kleriker seien Kircheneigentum und nicht Privatgut Kirchengut durfe nicht bzw nur unter ganz besonderen Umstanden veraussert werden Beschlusse zum Lebenswandel von Kirchenpersonen Diese wurden zur Enthaltsamkeit verpflichtet Sie konnten zwar vor Erlangung ihres Kirchenamts verheiratet sein durften aber danach keinen ehelichem Umgang mehr pflegen Im Hause eines Kirchenmannes durften als einzige Frauen nur dessen Mutter Schwester Tochter oder Nichte wohnen Ein Kirchenmann durfe keine fremden Frauen alleine aufsuchen und auch an keinen Hochzeitsmahlzeiten anderer Personen teilnehmen Kirchenleute sollten keinen weltlichen Lebenswandel pflegen beispielsweise keine Jagdhunde oder Falken besitzen Trunksucht bei Klerikern solle durch 30 Tage Exkommunikation oder korperliche Zuchtigung bestraft werden Die Haartracht und Kleidung von Klerikern wurde geregelt Beschlusse zu Klostern Diese sollten nur mit Erlaubnis des Bischofs gegrundet oder gebaut werden durfen Frauenkloster durften sich nicht in der Nahe von Mannerklostern befinden Nonnen durften erst mit dem 40 Lebensjahr in ein Kloster eintreten Beschlusse zum Umgang mit und zu den Rechten von Sklaven Die aufgrund von Verdiensten durch einen Bischof erfolgte Freilassung von Sklaven musse durch dessen Amtsnachfolger respektiert werden Entflohene und wieder aufgegriffene Sklaven eines Bischofs bei denen zu erwarten sei dass sie dies wieder versuchen wurden durften durch den Bischof verkauft werden Bestimmungen zu den Pflichten der Glaubigen Laien mussten an Sonntagen wahrend der ganzen Zeit der Messe bis zum Segen des Bischofs anwesend sein Alle Kirchenmitglieder hatten wahrend der Quadragese das Fastengebot einzuhalten Die in der Antike gehandhabte Praxis der Aussetzung von Neugeborenen wurde erneut verurteilt Aufgefundene ausgesetzte Kinder durften von ihren Findern als eigene Kinder aufgenommen werden sofern die Eltern nicht ausfindig gemacht wurden Bestimmungen zum Umgang mit den Juden Den Klerikern und Laien wurde verboten an den Mahlzeiten der Juden teilzunehmen Falls Juden zum Christentum konvertieren wollten mussten sie da sie die Neigung hatten zum alten Glauben wieder zuruckzukehren zunachst 8 Monate im Katechumenat verbleiben bevor sie getauft werden konnten Nur Personen die dem Tode nahe seien durften fruher getauft werden Einzelnachweise Bearbeiten a b Hefele Karl Joseph Knopfler Alois Hergenrother Joseph Conciliengeschichte Band 2 Herder Verlag Freiburg im Breisgau 1856 221 Synode zu Agde Agatha im J 506 S 631 641 Digitalisat abgerufen am 8 September 2021 Herwig Wolfram Die Goten Seite 205 ISBN 978 3 406 33733 8 abgefragt am 9 September 2011 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Synode von Agde amp oldid 215426097