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Der Swiss Code of Best Practice kurz Swiss Code ist eine Empfehlung aus dem Jahre 2002 des Wirtschafts Dachverbandes der Schweiz bezuglich Corporate Governance Economiesuisse an alle Aktiengesellschaften die an der Swiss Exchange notiert sind 2008 erschien eine Neuauflage des Swiss Code wobei insbesondere ein Anhang mit Empfehlungen zu Entschadigungssystemen fur Verwaltungsrat und Geschaftsleitung hinzugefugt wurde Da der Swiss Code im Gegensatz zu den Richtlinien zur Zulassung an die Swiss Exchange nicht auf einem entsprechenden Gesetz fusst konnen die enthaltenen Empfehlungen nicht durch gesetzliche Sanktionen durchgesetzt werden Da diese aber uber Basel II auf die Kreditwurdigkeit eines Unternehmens Einfluss haben erfolgt eine Regulierung durch den Markt den Kreditmarkt Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 1 1 Aufgaben des Verwaltungsrates 1 2 Personalunionen und Doppelspitze 1 3 Ausschusse des Verwaltungsrates 2 Einzelnachweise 3 Siehe auch 4 WeblinksInhalt BearbeitenDer Swiss Code gibt Vorgaben vor allem zu folgenden Bereichen zu Verwaltungsrat und Geschaftsleitung Aufgaben des Verwaltungsrates Zusammensetzung Arbeitsweise und Vorsitz des Verwaltungsrates Umgang mit Interessenkonflikten und Wissensvorsprungen Prasident von Verwaltungsrat und Geschaftsleitung Personalunionen und Doppelspitze Internes Kontrollsystem Ausschusse des Verwaltungsrates Besondere VerhaltnisseEinzelne dieser Punkte werden im Folgenden naher erlautert Aufgaben des Verwaltungsrates Bearbeiten Dem Verwaltungsrat obliegen gemass Artikel 716a des Obligationenrechts unubertragbare Aufgaben Oberleitung der GesellschaftFestlegung der Unternehmensstrategie und Anordnung der zur Umsetzung notwendigen Massnahmen Festlegung der OrganisationWird die Geschaftsleitung ganz oder teilweise delegiert empfiehlt der Swiss Code dass die Mehrheit der VR Mitglieder nicht in der Geschaftsleitung vertreten sein sollten Finanzplanung und KontrollePermanente Nachfuhrung eines genugend vorausschauenden Liquiditatsplanes Personalunionen und Doppelspitze Bearbeiten 2005 haben einige Generalversammlungen zu reden gegeben bei denen einzelne Personen ein Doppelmandat eingenommen haben Am auffalligsten war hierbei die GV von Nestle als Peter Brabeck sowohl Prasident des VR als auch CEO werden sollte Insbesondere die Anlagestiftung Ethos empfahl die Wahl abzulehnen Der Swiss Code empfiehlt dass die Mehrheit des Verwaltungsrate nicht der Geschaftsleitung angehoren soll Da dem Verwaltungsrat nach Art 716a Abs 1 des Obligationenrechts auch die Oberaufsicht uber die Geschaftsfuhrung obliegt wurde andernfalls nur eine Selbstkontrolle erfolgen Bei Personalunion von Verwaltungsrats Prasident und Geschaftsleitungsvorsitzendem Chief Executive Officer CEO sollten adaquate Kontrollmechanismen aufgebaut werden 1 Ausschusse des Verwaltungsrates Bearbeiten Einzelne Aufgaben des Verwaltungsrates konnen von diesem in Ausschusse delegiert werden Dabei haben sich folgende Komitees etabliert Prufungsausschuss Audit Committee die interne Revision Nominierungsausschuss Nomination Committee fuhrt Voruntersuchungen zur personellen Zusammensetzung des VR durch Die Nomination eines neuen Kandidaten an der Generalversammlung muss jedoch durch den Gesamt Verwaltungsrat erfolgen Entschadigungsausschuss Compensation Committee Entwickelt Grundsatze fur die Entschadigung Vergutung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschaftsleitung Rechtlich sind jedoch alle Mitglieder des Verwaltungsrates verantwortlich Einzelnachweise Bearbeiten s Ziff e18 des Swiss Code Vorschlag lead director mit Befugnis zur Einberufung von VerwaltungsratssitzungenSiehe auch BearbeitenCorporate Governance Swiss NPO Code Basel IIWeblinks BearbeitenSwiss Code of Best Practice for Corporate Governance Neuauflage vom Februar 2008 auf der Homepage des Wirtschaftsdachverbandes economiesuisse Artikel 716a des Obligationenrechts Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Swiss Code of Best Practice amp oldid 225921547