Das Naturschutzgebiet Storchenwiesen wurde am 1. September 1982 vom Regierungspräsidium Tübingen durch Verordnung ausgewiesen. Es befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Altheim.
Naturschutzgebiet „Storchenwiesen“ | |
Lage | Altheim (bei Riedlingen), Landkreis Biberach, Baden-Württemberg, Deutschland |
Fläche | 7,09 ha |
Kennung | 4.099 |
WDPA-ID | 82654 |
Geographische Lage | 48° 9′ N, 9° 26′ O |
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Einrichtungsdatum | 1. September 1982 |
Verwaltung | Regierungspräsidium Tübingen |
Lage Bearbeiten
Das ungefähr 7 ha große Naturschutzgebiet liegt etwa 800 m westlich von Altheim nördlich der Andelfinger Straße am Biberbach. Im Norden schließt das Landschaftsschutzgebiet Biberbachtal-Holzbachtal an. Das Gebiet gehört zum Naturraum der Donau-Ablach-Platten.
Schutzzweck Bearbeiten
Der Schutzzweck ist laut Verordnung „die Erhaltung des Feuchtgebietes als Nahrungs‑ und Brutbiotop seltener Vogelarten, als Durchzugsgebiet von vom Aussterben bedrohten Watvögeln und als Amphibienlebensraum mit einer artenreichen Pflanzenwelt.“
Landschaftscharakter Bearbeiten
Ausgedehnte Schilfröhrichte wechseln sich mit Großseggenrieden, Rohrglanzgrasröhrichten und kleinflächig eingestreuten Hochstaudenfluren und Teichschachtelhalmröhrichten ab. Entlang des Biberbachs und teilweise auch in der Fläche verstreut Auwald-Fragmente mit Baumweiden, Strauchweiden und Erlen.
Siehe auch Bearbeiten
Literatur Bearbeiten
- Regierungspräsidium Tübingen (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Tübingen. Thorbecke, Stuttgart 2006, ISBN 978-3-7995-5175-5.
Weblinks Bearbeiten
- Steckbrief des Naturschutzgebietes Storchenwiesen im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Einzelnachweise Bearbeiten
- Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen als höhere Naturschutz- und obere Jagdbehörde über das Naturschutzgebiet »Storchenwiesen« vom 1. September 1982. Abgerufen am 25. Januar 2021.
- Erhebungsbogen zum Biotop Nr. 178224260514. Abgerufen am 25. Januar 2021.