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Der Stadte und Gemeindebund Sachsen Anhalt SGSA ist der kommunale Spitzenverband der Stadte Gemeinden und Verbandsgemeinden in Sachsen Anhalt und in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisiert Der Verband hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Magdeburg 1 Inhaltsverzeichnis 1 Mitglieder 1 1 Zusammensetzung 1 2 Rechte und Pflichten der Mitglieder 2 Stellung des SGSA als Landesverband 3 Aufgaben und Ziele 4 Organe und Aufbau 4 1 Die Mitgliederversammlung 4 2 Die Kreisvorstandskonferenz 4 3 Das Prasidium 4 4 Der Landesgeschaftsfuhrer 4 5 Die Kreisverbande 4 6 Standige Ausschusse 5 Arbeitskreise 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseMitglieder BearbeitenZusammensetzung Bearbeiten Dem SGSA gehoren Stadte und Gemeinden mit insgesamt 2 163 Mio Einwohnern an Das entspricht einem Anteil von 99 56 an der Gesamtbevolkerung Hinzu kommen die 18 Verbandsgemeinden im Land Sachsen Anhalt Damit sind alle hauptamtlich gefuhrten Stadte und Gemeinden sowie 93 der ehrenamtlich gefuhrten Gemeinden im SGSA organisiert Daruber hinaus haben 21 Zweckverbande aus den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung die ausserordentliche Mitgliedschaft erworben 2 Rechte und Pflichten der Mitglieder Bearbeiten Die Verbandsmitglieder sind berechtigt in den Organen des Verbandes mitzuwirken und Mitglieder von standigen Ausschussen vorzuschlagen sowie die Einrichtungen des Verbandes zu nutzen Die Mitglieder sind verpflichtet den Verband bei der Erfullung seiner Aufgaben zu unterstutzen Zu den Veranstaltungen des Verbandes entsenden die Mitglieder ihre Hauptverwaltungsbeamten Die Mitglieder finanzieren den Verband durch die im 1 Quartal des Jahres erhobenen Mitgliedsbeitrage Stellung des SGSA als Landesverband BearbeitenNach 160 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt 3 hat die Landesregierung die Verbindung zu den Kommunalen Spitzenverbanden des Landes zu wahren und sie bei der Vorbereitung von Rechts und Verwaltungsvorschriften die unmittelbar die Belange der Stadte und Gemeinden beruhren rechtzeitig zu horen Dies schlagt sich auch in der gemeinsamen Geschaftsordnung der Ministerien 4 nieder nach welcher vor Erlass von allgemeinen Regelungen insbesondere von Rechtsvorschriften die Kommunalen Spitzenverbande beteiligt werden sollen soweit ihre Belange beruhrt sind Die Geschaftsordnung des Landtages von Sachsen Anhalt bestimmt in 86 a dass die Ausschusse den SGSA rechtzeitig bei der Vorbereitung von kommunal relevanten Vorschriften zu horen haben Auch dadurch soll sichergestellt werden dass der Landtag alle entscheidungsrelevanten Informationen kennt bevor ein Gesetz beschlossen wird das unmittelbar oder mittelbar Auswirkungen auf die Kommunen hat Aufgaben und Ziele BearbeitenDer SGSA hat laut Satzung insbesondere den Selbstverwaltungsgedanken zu pflegen und fur die verfassungsmassigen Rechte der gemeindlichen Selbstverwaltung und ihren Ausbau einzutreten die gemeinsamen Belange der Verbandsmitglieder gegenuber Landtag Landesregierung sonstigen Institutionen und Stellen sowie in der Offentlichkeit zu vertreten den Erfahrungsaustausch unter Verbandsmitgliedern sowie eine moglichst einhellige Meinungsbildung zu fordern fur die Weiterbildung der Mitglieder in den Vertretungen sowie fur die Aus und Weiterbildung der Beschaftigten der Stadte Gemeinden und Verbandsgemeinden zu sorgen die Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbanden auf Bundes und Landesebene zu pflegen Der SGSA arbeitet parteipolitisch neutral Organe und Aufbau BearbeitenDie Mitgliederversammlung Bearbeiten Die Mitgliederversammlung besteht aus je einem Vertreter der Verbandsmitglieder Kreisfreie Stadte und Einheitsgemeinden haben je angefangene funfhundert Einwohner eine Stimme Verbandsgemeinden und Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden haben je angefangene funfhundert Einwohner eine Stimme Die ausserordentlichen Verbandsmitglieder Zweckverbande nehmen an den Beratungen der Mitgliederversammlung teil haben jedoch kein Stimmrecht Die Mitgliederversammlung wird mindestens alle zwei Jahre vom Prasidium einberufen und ist zustandig fur die Anderung der Satzung Antrage des Prasidiums der Kreisverbande und der Verbandsmitglieder Die Auflosung des Verbandes Die Kreisvorstandskonferenz Bearbeiten Die Kreisvorstandskonferenz setzt sich aus den Kreisfreien Stadten und den Kreisverbanden zusammen und wird vom Prasidium nach Bedarf einberufen Hinzu kommen die Mitglieder des Prasidiums mit beratender Stimme Die Kreisvorstandskonferenz ist zustandig fur die Feststellung des Haushaltsplanes einschliesslich Nachtragen mit Stellenplan und der Verbandsumlage die Wahl des Prasidiums die Wahl des Prasidenten und der Vizeprasidenten aus den Mitgliedern des Prasidiums die Entscheidung uber Antrage des Prasidiums der Kreisverbande und der Verbandsmitglieder die Entscheidung uber Einspruche bei Wahlen zu den Organen des Verbandes und bei Ausschluss eines Mitgliedes Das Prasidium Bearbeiten Das Prasidium besteht aus dem Prasidenten drei Vizeprasidenten dem Landesgeschaftsfuhrer und zehn weiteren Mitgliedern Derzeitiger Prasident ist der Oberburgermeister der Landeshauptstadt Magdeburg Dr Lutz Trumper Bis auf den Landesgeschaftsfuhrer werden die Mitglieder und Stellvertreter von der Kreisvorstandskonferenz unter Beachtung einer moglichst gleichmassigen regionalen Verteilung und der Einwohnergrossenklassen der Mitglieder gewahlt Das Prasidium leitet den Verband und beschliesst uber alle Angelegenheiten die weder der Mitgliederversammlung der Kreisvorstandskonferenz noch dem Landesgeschaftsfuhrer obliegen Es kann Richtlinien fur die Geschaftsfuhrung erlassen Daruber hinaus hat das Prasidium folgende Aufgaben die Vorbereitung der Mitgliederversammlung und der Kreisvorstandskonferenz die Anstellung und Entlassung des Landesgeschaftsfuhrers und auf Vorschlag des Landesgeschaftsfuhrers die der Beigeordneten und Referenten die Bildung von standigen Ausschussen die Festsetzung der Mitgliedsbeitrage ausserordentlicher Verbandsmitglieder die Entgegennahme der Jahresrechnung und des Prufungsberichtes die Wahl von zwei Kassen und Rechnungsprufern oder die Bestimmung eines Rechnungsprufungsamtes fur die Prufung der Jahresrechnung die Entlastung des Landesgeschaftsfuhrers Der Landesgeschaftsfuhrer Bearbeiten Der Landesgeschaftsfuhrer der einen allgemeinen Vertreter hat leitet die Landesgeschaftsstelle und fuhrt die laufenden Geschafte Er ist Dienstvorgesetzter aller Beschaftigten des Verbandes und stellt auf der Grundlage des Stellenplanes die Beschaftigten ein soweit hierfur nicht das Prasidium zustandig ist Derzeitiger 2021 Landesgeschaftsfuhrer ist Bernward Kuper Die Kreisverbande Bearbeiten Die Verbandsmitglieder in den 11 Landkreisen bilden jeweils einen Kreisverband Die Kreisverbande fordern die Verbandsarbeit vor Ort und den Erfahrungsaustausch untereinander Die Kreisverbande wahlen jeweils einen Vorstand 1 und 2 Vorsitzender einen Geschaftsfuhrer sowie zwei Beisitzer Standige Ausschusse Bearbeiten Der SGSA hat vier standige Ausschusse eingerichtet Bau Verkehrs und Umweltausschuss Vorsitzender Geschaftsbereichsleiter Stefan Hermann Stadt Bitterfeld Wolfen Haushalts und Finanzausschuss amt Vorsitzende Amtsleiterin Beate Pietrzak Hansestadt Stendal Rechts und Verfassungsausschuss Vorsitzende Rechtsamtsleiterin Christine Ost Stadt Bernburg Schul Kultur und Sportausschuss Vorsitzender Amtsleiter Joachim Teichmann Stadt Bitterfeld WolfenArbeitskreise BearbeitenZur Abstimmung von fachlich abgegrenzten Themen und zum Erfahrungsaustausch hat der Landesgeschaftsfuhrer 15 Arbeitskreise AK und 2 Arbeitsgruppen berufen die ihn bei seiner Aufgabenerfullung beraten Beispielhaft sind zu nennen die 3 AK Einheits und Verbandsgemeinden der AK Entwicklung des landlichen Raumes und der AK Kommunalabgaben und Steuern Weblinks BearbeitenOffizielle WebsiteEinzelnachweise Bearbeiten Satzung des SGSA SGSA Portrait PDF 189 kB auf kommunales sachsen anhalt de landesrecht sachsen anhalt de Kommunalverfassungsgesetz KVG LSA 160 Beteiligung der kommunalen Spitzenverbande Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt vom 17 Juni 2014 abgerufen am 29 Dezember 2018 landesrecht sachsen anhalt de Gemeinsame Geschaftsordnung der Ministerien des Landes Sachsen Anhalt Besonderer Teil GGO LSA II abgerufen am 29 Dezember 2018 Spitzenverbande der deutschen Stadte und Gemeinden Dachverbande Deutscher Stadte und Gemeindebund Deutscher StadtetagBaden Wurttemberg Gemeindetag Baden Wurttemberg Stadtetag Baden Wurttemberg Bayern Bayerischer Stadtetag Bayerischer Gemeindetag Brandenburg Stadte und Gemeindebund Brandenburg Hessen Hessischer Stadte und Gemeindebund Hessischer Stadtetag Stadte und Gemeindetag Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Niedersachsischer Stadte und Gemeindebund Niedersachsischer Stadtetag Nordrhein Westfalen Stadte und Gemeindebund Nordrhein Westfalen Stadtetag Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Gemeinde und Stadtebund Rheinland Pfalz Stadtetag Rheinland Pfalz Saarland Saarlandischer Stadte und 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