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Funfzehn Schweizer Soldner in kongolesischen Diensten 1 waren in den Reihen der Force Publique der Kolonialarmee des Kongo Freistaates 1885 1908 in verschiedenen Funktionen und Zeitabschnitten im Einsatz Truppeninspektion der Force publique in Boma 1899Dem Einzigen unter ihnen der gemass dem Bundesgesetz von 1859 2 der Schweizer Regierung Bundesrat ein Gesuch zum Eintritt in die Force Publique stellte wurde dieses bewilligt 3 Von einigen der funfzehn Schweizer Soldner ist der Lebenslauf mindestens teilweise bekannt Inhaltsverzeichnis 1 Kontext 2 Die funfzehn Schweizer in der Force Publique des Kongo Freistaats 3 Literatur 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseKontext Bearbeiten nbsp Der Kongo Freistaat 1904 mit den Konzessionaren 4 fur Kautschuk und Kupfer eingetragen nbsp Drei verstummelte Opfer um 1900 nbsp Grossenvergleich Konigreich Belgien mit Kongo Freistaat1885 wurde an der Kongokonferenz der Kongo als Etat independant du Congo deutsch Kongo Freistaat geschaffen und das Territorium der heutigen Demokratischen Republik Kongo mit mehr als zwei Millionen Quadratkilometern als Privateigentum des belgischen Konigs Leopold II ein volkerrechtlich aussergewohnlicher Status international anerkannt Da er sein ganzes Vermogen fur den Erwerb ausgegeben hatte und der Kongo keine Geldwirtschaft kannte belegte er u a fur seinen Ertrag jeden Einheimischen mit einer Kautschuksteuer Zu deren Eintreibung setzte er auch die Force Publique deutsch sinngemass Offentliche Ordnungskraft 1885 10 000 Mann 1914 17 500 Mann rekrutiert nach jahrlich durch den Generalgouverneur festgesetzten Quoten unter den 14 bis 30 jahrigen Einheimischen seine private Kolonialarmee ein Die entwickelte dazu immer brutalere Methoden die schliesslich in den sogenannten Kongograueln gipfelten 1908 war Leopold II unter dem Druck eines internationalen Untersuchungsrapports Casement Report den offiziellen Demarchen verschiedener Lander gegen ihn und einer Menschenrechtskampagne die die Verstosse gegen die Kongolesen anprangerte gezwungen den Kongo Freistaat dem belgischen Staat zu verkaufen der ihn fortan als Kolonie Belgisch Kongo verwaltete Die funfzehn Schweizer in der Force Publique des Kongo Freistaats BearbeitenDa es im Kongo keine belgischen Siedler gab stellte Leopold II Personal von ausserhalb an Unter den rund 3 000 Europaern 2 260 Belgier 229 Italiener und 151 Skandinavier befanden sich auch funfzehn Schweizer Soldner 1 Sie hatten unterschiedliche Aufgaben in der Kolonialadministration die sich nur dank der Force Publique behaupten konnte und zum Ziel hatte die naturlichen Ressourcen des Kongo auszubeuten Victor Dutoit 5 war der Einzige der eine offizielle Bewilligung einholte Er wandte sich dazu 1896 mit einem Gesuch an den damaligen Vorsteher des Militardepartements dem Bundesrat Emil Frey der ihm in einem personlichen Gesprach die Genehmigung zum Dienst als Leutnant in der Force Publique erteilte Begrundet wurde dies damit dass er bei seiner Ruckkehr die Ausbildung in der Schweizer Armee verbessern konne Ernest de Weck 5 war Hauptmann der Schweizer Armee 1898 unterzeichnete er vermittelt durch den Belgischen Botschafter in der Schweiz Josef Jooris einen Vertrag als Hauptmann der Force Publique Die Familie de Weck verstiess ihn weil er mit einer nicht standesgemassen Dame liiert war Sie versuchte uber den Schweizer Konsul in Brussel das Paar zu trennen De Weck schiffte sich schliesslich allein in Antwerpen fur Afrika ein Er bekam im Distrikt von Stanley Pool heute Pool Malebo der in Aufruhr war den Auftrag von Ponthierville nach Kabambare vorzustossen Nach einem Monat erkrankte er und wurde nach Nyangwe evakuiert wo er kurz darauf im Februar 1889 an Hamolyse verstarb Der mit ihm nach Afrika gereiste Alfred Lardy 5 Trainoffizier der Schweizer Armee und Kommandant der Neuenburger Artillerie Batterie 11 wurde dem Kommandanten von Stanley Pool unterstellt Er war einer der vier weissen Kader einer Einheit von 350 Einheimischen die auf einer Strafexpedition im Oktober 1898 in Sungala westlich von Karambare im dichten Nebel uberrascht in ein Gefecht verwickelt wurde Die Einheit die ihn unterstutzen sollte traf nicht ein Offenbar meuterte ein Teil der Mannschaft und verweigerte den Marsch Die offizielle schriftliche Begrundung an das Schweizer Konsulat lautete dann allerdings wegen Verzogerung durch den Nebel Lardys Korper wurde nie gefunden Es wird spekuliert er konnte nach den damaligen kannibalistischen spirituellen Vorstellungen der Einheimischen von diesen verzehrt worden sein Gustave Yves 5 Unteroffizier im Bezirk Luluaba fiel 1917 nach 12 Dienstjahren in einem Gefecht Sein Name findet sich auf der Erinnerungsplakette in der Eingangshalle des Koniglichen Museums fur Zentral Afrika in Tervuren in der Nahe von Brussel wieder 6 Charles Heer 5 wurde 1900 als Instruktions Hauptmann der Schweizer Armee entlassen Nach einem 2 jahrigen Dienst bei der franzosischen Fremdenlegion trat er 1902 in die Dienste der Force Publique wo er ein Jahr spater in Lado im Einsatz war 1905 kehrte er nach Europa zuruck und wurde nach 9 Jahren Dienstzeit endgultig entlassen Er wurde daraufhin Angestellter im belgischen Konsulat und 1922 belgischer Vize Konsul in Lugano wo er im gleichen Jahr starb Der Unteroffizier Charles Liwenthal 5 reiste 1887 in den Kongo Er war der einzige Weisse auf dem Posten in Bokatola Er starb 1902 bei einem Unfall Erwin Federspiel 5 7 war von 1898 bis 1908 in den Diensten der Force Publique und wurde Kommandant des Bezirks Stanley Falls heute Boyoma Falls Er ist der Einzige der sich uber seinen Einsatz aussert so schreibt er in der 84 seitigen Broschure mit dem Titel Wie es im Congostaat zugeht uber seinen Einsatz Marc Dailledouze 5 war der einzige Schweizer der fur das Schlagen und Verletzen eines Einheimischen zur Rechenschaft gezogen wurde 1903 wurde er mit 100 Franken Busse und einer Gebuhr von 29 Franken bestraft Der Bundesrat setzte beim Gesuch Dutoit ein internes Vernehmlassungsverfahren bei verschiedenen Experten in Gang mit dem schliesslichen Entscheid 3 dass zum Eintritt in eine nationale Armee eine Bewilligung der Bundesbehorde gesetzlich nicht erforderlich sei Falls es sich bei der belgischen Kolonialarmee nicht um eine belgische Nationaltruppe handle sei Dutoit der Eintritt aber trotzdem zu gestatten Der kongolesische Dienst in der Force Publique war zu dieser Zeit demnach analog der Franzosischen Fremdenlegion eine weitere Moglichkeit des Schweizer Soldnertums Erst das Militarstrafgesetz von 1927 stellte solche individuellen fremden Dienste von Schweizern unter Strafe 8 Literatur BearbeitenPatrick Minder Quelques soldats suisses a la conquete du Congo belge les 15 mercenaires de la Force publique Artikel in der Revue Militaire Suisse Band 141 Heft 11 1996 doi 10 5169 seals 345709 Mark Twain King Leopold s Soliloquy A Defense of His Congo Rule The P R Warren Co Boston 1905 Buchscan King Leopold s Soliloquy Auf Deutsch bekannt unter Konig Leopolds Selbstgesprach Erwin Federspiel Wie es im Congostaat zugeht Skizzen des ehemaligen Kommandanten des Stanley Falls Distrikt Orell Fussli Zurich 1909 Buchscan Wie es im Congostaat zugeht Joseph Conrad Heart of Darkness Hrsg und deutsch glossiert von Bernhard Reitz RUB Nr 9161 Fremdsprachentexte Reclam Stuttgart 1984 ISBN 978 3 15 009161 6 Ruth Kinet Zwischen Kooperation und Konfrontation Kolonialer Staat und nationale Mission im Kongo Freistaat 1876 1908 in Ulrich van der Heyden und Holger Stoecker Mission und Macht im Wandel politischer Orientierungen Franz Steiner Verlag Stuttgart 2005 Julia Seibert In die globale Wirtschaft gezwungen Arbeit und Kolonialismus im Kongo 1865 1960 Campus Verlag Frankfurt 2016 ISBN 978 3 593 50519 0 David van Reybrouck Kongo eine Geschichte Suhrkamp Taschenbuch 4445 Berlin 2013 ISBN 978 3 518 46445 8 Martin Beglinger Im Herzen der Finsternis Die Waffe der Frau Hundert Jahre Schweigen NZZ Geschichte Nr 5 April 2016 Siehe auch BearbeitenSchweizer Truppen in fremden DienstenEinzelnachweise Bearbeiten a b Liste der Schweizer in der Force Publique des Kongo Freistaats Name Vorname AlterbeimEintritt Herkunft1 Dailledouze2 Dotta3 Dutoit4 Federspiel5 Grellet6 Heer7 Hirschbuhl8 Klopfenstein9 Lardy10 Liwenthal11 Perrenaud12 Piot13 Rupp14 Weck15 Yves MarcFlorioVictorErwinGeorgesCharlesJeanFredericAlfredCharlesMauriceRobertPhilippErnest deGustave 232725272335272439312525292924 NeuenburgTessinWaadtBernWaadtNeuenburgGraubundenNeuenburgNeuenburgGenfWaadtWaadtSt GallenFreiburgWaadtDem Artikel Quelques soldats suisses a la conquete du Congo belge les 15 mercenaires de la Force publique von Patrick Minder in der Revue Militaire Suisse Band 141 Heft 11 von 1996 entnommen Bundesgesetz betreffend die Werbung und den Eintritt in den fremden Kriegsdienst vom 30 September 1859 Artikel 1Der Eintritt in diejenigen Truppenkorper des Auslandes welche nicht als Nationaltruppen des betreffenden Staates anzusehen sind ist ohne Bewilligung des Bundesrathes jedem Schweizerburger untersagt Der Bundesrath kann eine solche Bewilligung nur zum Behufe weiterer Ausbildung fur die Zwecke des vaterlandischen Wehrwesens ertheilen a b Guido Mulhaupt fur die Zweke des vaterlandischen Wehrwesens Die bundesbehordliche Handhabung fremder Dienste 1859 1927 Masterarbeit in Neuester Geschichte Philosophisch historische Fakultat der Universitat Bern 2012 Zusammengefasst in Bernische Historische Mitteilungen 2012 PDF Memento des Originals vom 8 Januar 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www hist unibe ch Mit Leopold II jeweils als Hauptaktionar a b c d e f g h Patrick Minder Quelques soldats suisses a la conquete du Congo belge les 15 mercenaires de la Force publique Artikel in der Revue Militaire Suisse Band 141 Heft 11 1996 doi 10 5169 seals 345709 Geschonte Kolonialgeschichte Rudolf von Albertini Albert Wirz Kolonialismus In Historisches Lexikon der Schweiz Militarstrafgesetz vom 13 Juni 1927 Artikel 94Der Schweizer der ohne Erlaubnis des Bundesrates in fremden Militardienst eintritt wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schweizer Soldner in kongolesischen Diensten amp oldid 234617000