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Die schleswig holsteinischen Staatsschulden der Jahre 1848 bis 1851 dienten uberwiegend der Finanzierung des Schleswig Holsteinischen Krieges Die Staatsanleihen wurden 1852 durch Danemark fur erloschen erklart Entstehung der Schulden BearbeitenDie schleswig holsteinische Erhebung fuhrte am 22 Marz 1848 zur Bildung der Provisorischen Regierung Die lokalen Behorden im Herzogtum Schleswig und Herzogtum Holstein erkannten die Autoritat dieser Regierung an so dass die Regierung uber die Steuereinkunfte in den Herzogtumern verfugen konnte Fur den Aufbau der schleswig holsteinischen Armee und die Fuhrung des Krieges gegen Danemark reichten diese Finanzmittel aber nicht aus Die Provisorische Regierung fuhrte daher eine Kriegssteuer ein die mit spater zu zahlenden Einkommensteuern verrechnet werden sollte Aufgrund der Waffenstillstandsabkommen von Malmo musste die Provisorische Regierung zurucktreten und es wurde eine von Preussen und Danemark gemeinsam eingesetzte Regierung gebildet Diese Gemeinsame Regierung amtierte vom 23 Oktober 1848 bis zum 27 Marz 1849 Das Ende der Gemeinsamen Regierung war die Folge der Kundigung des Waffenstillstandsabkommens durch Danemark vom Vortag Am 27 Marz 1849 ubernahm die von der Provisorischen Zentralgewalt ernannte Statthalterschaft die Regierungsgeschafte in Holstein Im Gegensatz zum Herzogtum Schleswig war das Herzogtum Holstein Teil des Deutschen Bundes Der Krieg wurde nun fortgesetzt Zur Finanzierung wurden 1849 und 1850 jeweils eine Zwangsanleihe begeben Daneben nahm die Regierung 1850 eine freiwillige Anleihe im Inland und eine weitere im Ausland auf 1850 folgte dann noch eine zweite Zwangsanleihe Eine weitere Quelle der Finanzierung waren die schleswig holsteinischen Kassenscheine also das ab dem 31 Juli 1848 ausgegebene Papiergeld des kurzlebigen Staates Nach dem Zusammenbruch der Erhebung BearbeitenNach dem Sieg in der Schlacht bei Idstedt am 24 und 25 Juli 1850 erlangte Danemark die volle Kontrolle uber das Herzogtum Schleswig Die schleswig holsteinische Armee wurde am 1 April 1851 aufgelost und Danemark erhielt auch die Kontrolle uber das Herzogtum Holstein zuruck Zunachst einmal wurden die schleswig holsteinischen Kassenscheine als gesetzliches Zahlungsmittel weiter verwendet Auch wurden die Zwangsanleihen bis Anfang 1852 durch die danischen Behorden bedient Mit Verordnungen vom 7 Juni 1852 erklarte der danische Konig die Anleihen nicht anerkennen zu wollen und keine Zahlungen auf diese mehr zu leisten Im Herzogtum Schleswig wurden daruber hinaus die Kassenscheine fur ungultig erklart Im Herzogtum Holstein sollten diese bis zu einer Entscheidung der Holsteinischen Standeversammlung zunachst weiter gelten Dem Untergang des selbstandigen Staates Schleswig Holstein war der Staatsbankrott gefolgt Literatur BearbeitenJan Schlurmann Die Schleswig Holsteinische Armee 1848 1851 Tonning 2004 S 324 332 Lorenz von Stein Rechtliches Gutachten uber die fortdauernde Gultigkeit der Schleswig Holsteiner Staatspapiere und des Patents vom 7 Juni die Aufhebung dieser Gultigkeit betreffend Grimma und Leipzig 1852 online Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schleswig Holsteinische Staatsschulden 1848 1852 amp oldid 207521075