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Bei der Schleierfahndung werden verdeckt verschleiert in Form einer allgemeinen Fahndung verdachtsunabhangige Personenkontrollen durchgefuhrt Zum Teil wird auch von ereignisunabhangigen anlassunabhangigen oder bei der Bundespolizei lageorientierten Personenkontrollen gesprochen Als Entwickler gilt unter anderem der Verdeckte Ermittler Gosbert Dolger der 1995 Polizeidirektor in Aschaffenburg wurde 1 Der Begriff Schleierfahndung wurde Ende des 20 Jahrhunderts von Juristen wie dem damaligen bayerischen Innenminister Gunther Beckstein 1 oder dem Publizisten Sebastian Cobler 2 veroffentlicht Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Kritik 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDie Schleierfahndung wurde 1995 in das Polizeiaufgabengesetz in Bayern Art 13 Abs 1 Nr 5 PAG aufgenommen und im gleichen Jahr erstmals angewendet 3 Kontrollieren durfen die Polizeien und die Bundespolizei Die Kontrolleinheiten Verkehrswege KEV und Kontrolleinheiten Grenze KEG der Bundeszollverwaltung wenden ebenfalls die Einsatztaktik der Schleierfahndung an Sie fuhren dabei verdachtsunabhangige Kontrollen im Rahmen des Zollverwaltungsgesetzes ZollVG durch In Baden Wurttemberg wurde die Schleierfahndung am 1 September 1996 eingefuhrt 3 und wird von Landespolizei Autobahnpolizei und Bundespolizei durchgefuhrt In Schleswig Holstein durfte die Schleierfahndung seit 2006 von Polizei und Mitarbeitern kommunaler Ordnungsbehorden ausgefuhrt werden Die Polizei durfte hier neben der Identitatsfeststellung auch Sichtkontrollen nicht jedoch Durchsuchungen vornehmen 180 181 LVwG a F 2017 ist die anlasslose Schleierfahndung abgeschafft worden 4 fur konkrete Orte zeitlich befristet dem Richtervorbehalt unterstellt ist sie noch immer moglich und vorgesehen 5 Bremen und Nordrhein Westfalen haben keine Ermachtigung zur Schleierfahndung eingefuhrt In Berlin ist die Schleierfahndung 2004 wieder abgeschafft worden Befugnisse zu anlassunabhangigen Personenkontrollen bestehen danach in folgenden Bundeslandern Bundesland Rechtsgrundlage n Befugnisse VoraussetzungenBaden Wurttemberg 27 Absatz I Nr 7 PolG BW Identitatsfeststellung Aufenthalt an in Rechtsgrundlage bestimmtem gefahrlichem Ort Zweckbindung der Massnahme an Bekampfung der grenzuberschreitenden KriminalitatBayern Art 13 Abs I Nr 5 PAG Art 21 Abs I Nr 4 PAGArt 22 Abs I Nr 4 PAG Identitatsfeststellung Durchsuchung der PersonDurchsuchung mitgefuhrter Sachen Aufenthalt an in Rechtsgrundlage bestimmtem gefahrlichem Ort Zweckbindung der Massnahme an Bekampfung von grenzuberschreitender Kriminalitat und bestimmten Verstossen mit internationalem Bezug nur bei Durchsuchung Vorliegen einer erhohten abstrakten Gefahr 6 Brandenburg 11 Absatz III BbgPolG Identitatsfeststellung Inaugenscheinnahme mitgefuhrter Sachen Aufenthalt im offentlichen Verkehrsraum Vorliegen bestimmter Lageerkenntnisse Zweckbindung der Massnahme an vorbeugenden Bekampfung der grenzuberschreitenden Kriminalitat Anordnung der Massnahme durch den Polizeiprasidenten oder seinen Vertreter im AmtHamburg 4 Absatz II 1 PolDVG Hmb Identitatsfeststellung Inaugenscheinnahme mitgefuhrter SachenDurchsuchung mitgefuhrter Sachen Identitatsfeststellung und Inaugenscheinnahme mitgefuhrter Sachen Aufenthalt im offentlichen Raum in einem bestimmten Gebiet Lageerkenntnisse auf Grund derer anzunehmen ist dass in diesem Gebiet Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden und die Massnahme zur Verhutung der Straftaten erforderlich istIdentitatsfeststellung und Durchsuchung mitgefuhrter Sachen Aufenthalt an Orten mit Waffenverbot beschrankungen Vorliegen bestimmter Lageerkenntnisse auf Grund derer anzunehmen ist dass die Personen verbotene Waffen oder gefahrliche Gegenstande mit sich fuhreHessen 18 Abs II Nr 6 HSOG 36 Abs II HSOG 37 HSOG Identitatsfeststellung Durchsuchung der PersonDurchsuchung mitgefuhrter Sachen Aufenthalt an in Rechtsgrundlage bestimmtem gefahrlichem Ort Vorliegen bestimmter Lageerkenntnisse oder Annahmen aufgrund von polizeilicher Erfahrung Zweckbindung an vorbeugende Bekampfung der grenzuberschreitenden KriminalitatMecklenburg Vorpommern 27a SOG M V Inaugenscheinnahme mitgefuhrter Fahrzeuge Aufenthalt an in Rechtsgrundlage bestimmtem gefahrlichem Ort oder im offentlichen Verkehrsraum Vorliegen bestimmter Lageerkenntnisse Bei Aufenthalt in offentlichem Verkehrsraum Zweckbindung an vorbeugenden Bekampfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung Anordnung der Massnahme durch den Behordenleiter Bei Aufenthalt an gefahrlichem Ort Zweckbindung an vorbeugende Bekampfung der grenzuberschreitenden Kriminalitat oder Unterbindung des unerlaubten AufenthaltsNiedersachsen 12 Absatz VI Nds SOG Identitatsfeststellung Inaugenscheinnahme mitgefuhrter Sachen Aufenthalt im offentlichen Verkehrsraum Vorliegen bestimmter Lageerkenntnisse Zweckbindung der Massnahme an Pravention von erheblichen Straftaten mit internationalem BezugRheinland Pfalz 9a Absatz IV POG RhPf Identitatsfeststellung Inaugenscheinnahme mitgefuhrter Sachen Aufenthalt an in Rechtsgrundlage bestimmtem gefahrlichem Ort Vorliegen von Anhaltspunkten der Erforderlichkeit zur Bekampfung Straftaten von erheblicher Bedeutung oder zur vorbeugenden Bekampfung grenzuberschreitender Kriminalitat oder zur Unterbindung unerlaubten AufenthaltsSaarland 9a Absatz I SPolG Identitatsfeststellung Inaugenscheinnahme mitgefuhrter Sachen Aufenthalt an in Rechtsgrundlage bestimmtem gefahrlichem Ort Zweckbindung der Massnahme an vorbeugenden Bekampfung von grenzuberschreitender KriminalitatSachsen 15 Abs 1 SachsPVDG Identitatsfeststellung Durchsuchung mitgefuhrter Sachen Aufenthalt an in Rechtsgrundlage bestimmtem gefahrlichem Ort Zweckbindung der Massnahme an vorbeugende Bekampfung von grenzuberschreitender KriminalitatSachsen Anhalt 14 SOG LSA Gesetz uber die offentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen Anhalt Identitatsfestellung Inaugenscheinnahme mitgefuhrter Sachen Aufenthalt an in Rechtsgrundlage bestimmtem gefahrlichem OrtZweckbindung der Massnahme an vorbeugende Bekampfung von grenzuberschreitender KriminalitatThuringen 14 Absatz I Nr 5 ThurPAG 23 Absatz I Nr 4 ThurPAG 24 Absatz I Nr 4 ThurPAG Identitatsfeststellung Durchsuchung der PersonDurchsuchung mitgefuhrter Sachen Aufenthalt an in Rechtsgrundlage bestimmtem gefahrlichem Ort Zweckbindung der Massnahme an Bekampfung von grenzuberschreitender Kriminalitat und Pravention oder Unterbindung von bestimmten Verstossen mit internationalem BezugNach Inkrafttreten des Schengener Abkommens wurden die innereuropaischen Grenzkontrollen reduziert und die Schleierfahndung verstarkt Sie sollte ein Ausgleich fur die weggefallenen Grenzkontrollen sein Sie findet aber auch an den Aussengrenzen der Schengener Vertragsstaaten statt Die EU Kommission steht der Schleierfahndung ablehnend gegenuber weil sie darin verdeckte Grenzkontrollen vermutet Die deutschen Innenminister haben diese EU Kritik zuruckgewiesen Anfang 2006 hat der Europaische Rat nun den vom Europaischen Parlament geschaffenen Rahmenbedingungen zur Einfuhrung von verdachtsunabhangigen Personenkontrollen in einem Bereich von 30 Kilometern entlang der Schengenbinnengrenzen zugestimmt Das Bayerische Landeskriminalamt unterstreicht die Bedeutung der Schleierfahndung als unverzichtbares Instrument im Kampf gegen Drogenschmuggler und andere Straftater Ab Juli 2015 verstarkt der Freistaat Bayern die Schleierfahndung um 500 Polizisten Laut Innenminister Joachim Herrmann CSU sei das eine Konsequenz aus der grossen Zahl der Aufgriffe bei den Grenzkontrollen wahrend des G7 Gipfels auf Schloss Elmau 7 Herrmann sieht die Methode der Schleierfahndung als Erfolgsmodell 8 Kritik BearbeitenDie verfassungsrechtliche Zulassigkeit der Schleierfahndung ist umstritten Sie wird teilweise als verfassungswidrig angesehen weil sie unverhaltnismassig sei und den Gleichheitssatz verletze So wurden in der polizeilichen Praxis vor allem auslandisch aussehende Personen kontrolliert was als Racial Profiling bezeichnet wird Hierin wird von einigen eine Ungleichbehandlung aufgrund der kulturellen bzw ethnischen Zugehorigkeit gesehen die nach Art 3 Abs 3 Satz 1 GG grundsatzlich unzulassig ist Andere insbesondere der Bayerische Verfassungsgerichtshof sehen das Recht aus Art 3 Abs 3 GG nicht beeintrachtigt So hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einer Entscheidung vom 28 Marz 2003 DVBl 13 2003 S 861 ff die Verfassungsmassigkeit der Identitatsfeststellung im Rahmen der Schleierfahndung bezuglich der bayerischen Verfassung bestatigt Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen entschied ahnlich am 10 Juli 2003 Anders dagegen urteilte das Landesverfassungsgericht Mecklenburg Vorpommern Az LVerfG 2 98 9 Problematisch ist auch die verdachtsunabhangige Durchsuchung der Person und oder mitgefuhrter Sachen im Rahmen der Schleierfahndung da es sich hierbei im Vergleich zur Identitatsfeststellung um den ungleich schwereren Grundrechtseingriff handelt Die in Bayern ausdrucklich in Art 22 Abs I Nr 4 PAG in Verbindung mit Art 13 Abs I Nr 5 PAG gestattete verdachtsunabhangige Durchsuchung mitgefuhrter Sachen wurde daher vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof im Urteil vom 7 Februar 2006 Az Vf 69 VI 04 zumindest teilweise eingeschrankt Die verfassungskonforme Auslegung gebiete das Vorliegen einer erhohten abstrakten Gefahr und das Hineinlesen der Zweckbindung an die in Art 13 Abs 1 Nr 5 PAG genannten Gefahren als ungeschriebene Tatbestandsmerkmale 6 Neben der bundes bzw landesverfassungsrechtlichen Zulassigkeit der Schleierfahndung steht auch die Vereinbarkeit mit Europarecht in Frage 10 Der Europaische Gerichtshof hat dazu am 22 Juni 2010 Az C 188 10 bzw C 189 10 festgestellt dass der Schengener Grenzkodex nationalen Regelungen entgegensteht welche gestatten die Identitat jeder Person unabhangig von deren Verhalten und vom Vorliegen besonderer Umstande aus denen sich die Gefahr einer Beeintrachtigung der offentlichen Ordnung ergibt zu kontrollieren ohne dass diese Regelung den erforderlichen Rahmen fur diese Befugnis vorgibt der gewahrleistet dass die tatsachliche Ausubung der Befugnis nicht die gleiche Wirkung wie Grenzubertrittskontrollen haben kann 11 Am 22 Oktober 2015 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden dass 23 Abs 1 Nr 3 des Bundespolizeigesetzes diesen Anforderungen nicht genugt und die Bundespolizei damit grundsatzlich nicht berechtigt ist im Grenzgebiet zu einem anderen Schengen Staat verdachtsunabhangige Identitatsfeststellungen auf der Grundlage dieser Norm vorzunehmen Az 1 K 5060 13 12 Siehe auch BearbeitenSchengener Informationssystem RasterfahndungLiteratur BearbeitenChristian Krane Zur Identitatsfeststellung an gefahrlichen Orten Anm zum Urt des HbgOVG vom 23 8 2002 1 Bf 301 00 In Zeitschrift fur Offentliches Recht in Norddeutschland 2003 ISSN 1435 2206 S 106 ff Reinhard Scholzen Schleierfahndung die historische Entwicklung Vom Schengener Abkommen zur neuen Fahndungsstrategie In Deutsches Polizeiblatt Fachzeitschrift fur die Aus und Fortbildung in Bund und Landern Nr 5 2004 ISSN 0175 4815 S 2 ff Pascal Forster Fabian Toros Die Schleierfahndung in Bayern und nun auch in NRW In Deutsches Polizeiblatt Fachzeitschrift fur die Aus und Fortbildung in Bund und Landern Nr 3 2019 ISSN 0175 4815 S 5 ff Weblinks BearbeitenNds SOG 12 9a Absatz I LWvG 180 amp 181Einzelnachweise Bearbeiten a b Ein Lehrbuch vom Vater der Schleierfahndung Ordnungsrecht Neuauflage von Polizeichef Dolger und seinem Ex Verwaltungschef Pausch In echo online de 13 Januar 2011 archiviert vom Original am 16 Januar 2011 abgerufen am 6 Juli 2018 Schleierfahndung In Alternatives Worterbuch Leopold Faulhaber abgerufen am 6 Juli 2018 a b Philip Grassmann Rechtschaffenheit schutzt nicht vor der Schleierfahndung Baden Wurttembergs Polizei sind kunftig verdachtsunabhangige Personenkontrollen erlaubt In welt de Stefan Aust 22 Juli 1996 abgerufen am 6 Juli 2018 Ende der Schleierfahndung stosst auf scharfe Kritik Abgerufen am 18 Juni 2019 Gesetze Rechtsprechung Schleswig Holstein 180 LVwG Abgerufen am 8 September 2022 a b VerfGH Bayern Entscheidung vom 7 Februar 2006 Az Vf 69 VI 04 7 Februar 2006 abgerufen am 6 Juli 2018 500 Polizisten zusatzlich Schleierfahndung In br de 23 Juni 2015 archiviert vom Original am 24 Juni 2015 abgerufen am 6 Juli 2018 Michael Kubitza Potenziell verdachtig seit 1995 20 Jahre Schleierfahndung In br de 7 Januar 2015 archiviert vom Original am 2 Januar 2018 abgerufen am 6 Juli 2018 LVerfG Mecklenburg Vorpommern Urteil vom 21 Oktober 1999 PDF Az LVerfG 2 98 Abgerufen am 26 Juli 2020 Fabian Toros Pascal Forster Grenzen fur die Schleierfahndung In Deutsches Polizeiblatt Nr 3 2019 S 1 ff EuGH Urteil vom 22 Juni 2010 Rs C 188 10 und C 189 10 ECLI EU C 2010 363 Abgerufen am 6 Juli 2018 VG Stuttgart Urteil vom 22 Oktober 2015 Az 1 K 5060 13 ECLI DE VGSTUTT 2015 1022 1K5060 13 0A 22 Oktober 2015 abgerufen am 6 Juli 2018 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4749421 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schleierfahndung amp oldid 232132937