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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland und Osterreich dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Das Sanktionsrecht oder Sanktionenrecht gestaltet die staatliche Reaktion mittels Repression Zwang gegenuber dem Burger Es beschrankt sich nicht allein auf strafrechtliche Reaktionen sondern kann auch im Zivilrecht und im Verwaltungsrecht Bedeutung erlangen Das moderne Sanktionsrecht verweigert sich mit Blick auf die Menschenwurde weitgehend der Anprangerung und der Korperstrafe Inzwischen ist auch die Todesstrafe in weiten Teilen der Welt insbesondere in Europa zuruckgedrangt vgl das 6 und 13 Zusatzprotokoll zur Europaischen Menschenrechtskonvention In einigen Staaten nimmt die Befurwortung der Todesstrafe wiederum zu Das Sanktionsrecht ist sozialpsychologisch gepragt Es verfolgt unterschiedliche Zwecke die individuell unterschiedlich stark ausgepragt sein konnen Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 1 1 Zweck und Sinn des Sanktionsrechts 1 1 1 Suhneausgleich 1 1 2 Abschreckung 1 1 3 Besserung und Normverstarkung 1 1 4 Sicherung 1 2 Sanktionsbedurfnisse 1 3 Machtaspekte 2 Strafrecht 3 Formen von Sanktionen im osterreichischen Strafrecht 4 Offentliches Recht 4 1 Verwaltungsrecht 4 2 Prozessrecht 4 3 Volkerrecht 5 Zivilrecht 6 Einzelne Staaten 6 1 Deutschland 7 LiteraturGrundlagen BearbeitenDas Sanktionsrecht ist grundsatzlich zweckorientiert Es ist der Abschluss der formellen Sozialkontrolle in Bezug auf einen einzelnen Vorgang Zweck und Sinn des Sanktionsrechts Bearbeiten Suhneausgleich Bearbeiten Der Suhneausgleich oder Schuldausgleich ist ein strafrechtlicher Aspekt der auch nur in diesem Zusammenhang eine Rolle spielt Der Suhneausgleich ist die Auferlegung von Strafe auf den Einzelnen fur das Unrecht das er der Gesellschaft angetan hat Der Suhneausgleich soll den Rechtsfrieden und damit eher nicht Gerechtigkeit bewirken Der Suhneausgleich wird der absoluten Straftheorie zugeordnet Abschreckung Bearbeiten Sanktionen sollen eine abschreckende Funktion haben Je hoher die Sanktionsandrohung fur rechtlich missbilligtes Verhalten daher ist desto grosser soll auch die Abschreckung gegenuber der Gesellschaft selbst aber auch gegenuber dem Einzelnen wie auch dem Rechtsbrecher sein dass er kein weiteres Mal das Recht bricht Untersuchungen haben dabei jedoch ergeben dass dies nur teilweise zutrifft Zwar lassen sich normbewusste Burger durchaus von Sanktionsdrohungen abschrecken bei weniger normtreuen ist dies nicht festzustellen Selbst wenn Vergehen noch mit drastischen Strafen bedroht werden wird damit Kriminalitat nicht ausgeloscht Insbesondere ist die Todesstrafe nicht geeignet vor schwerwiegenden Straftaten zu schutzen Die Abschreckung der Allgemeinheit wird als negative Generalpravention die des Einzelnen als negative Spezialpravention bezeichnet Sie sind der relativen Straftheorie zuzuordnen Besserung und Normverstarkung Bearbeiten Sanktionen sollen insbesondere auf strafrechtlicher Ebene auch positive Effekte erzielen Bei stationaren Massnahmen wie Inhaftierung spielt Resozialisierung eine gewichtige Rolle Grundsatzlich soll dies dem Sanktionsbetroffenen die Gelegenheit geben zukunftig ein Leben als rechtschaffener Burger fuhren zu konnen Zugleich soll die Allgemeinheit durch die Durchsetzung der Norm in ihrem Normbewusstsein gestarkt werden Bezogen auf die Allgemeinheit wird dies als positive Generalpravention bezogen auf das Individuum als positive Spezialpravention bezeichnet Diese sind der relativen Straftheorie zuzuordnen Sicherung Bearbeiten Grundsatzlich wird insbesondere mit so genannten stationaren Sanktionen Inhaftierung Verwahrung oder Unterbringung auch die Sicherung der Allgemeinheit bezweckt Gefahrliche Personen sollen fur die Dauer ihrer Sanktion unschadlich sein Daneben kommen aber auch Massnahmen wie die Einziehung gefahrlicher Gegenstande oder Tiere in Betracht Sanktionsbedurfnisse Bearbeiten Grundsatzlich wird das Sanktionsrecht von einem naturlichen Strafbedurfnis Punitivitat in der Bevolkerung getragen Das Bedurfnis nach Sanktionen ist nach empirischen Befunden von zahlreichen Faktoren bestimmt Nicht nur personliche Merkmale wie Geschlecht Alter und soziale Verhaltnisse sind dabei von Bedeutung In den USA wurde nachgewiesen dass auch Schwarze und Weisse unterschiedliche Sanktionsbedurfnisse haben Der Einfluss der Medien wird unterschiedlich diskutiert Die Auswirkungen im Sanktionsbedurfnis haben in der Regel auch Auswirkungen auf den Gesetzgebungsprozess sodass sie Parameter fur ein liberales oder eher restriktiveres Sanktionsrecht sein konnen Machtaspekte Bearbeiten Das Sanktionsrecht soll schliesslich auch der Disziplinierung dienen und bildet im Rahmen der Kette der formalen Sozialkontrolle ein wichtiges Glied Es soll zugleich auch die Funktionsfahigkeit des Staates gegenuber dem Burger gewahrleisten Strafrecht BearbeitenDie bedeutendste Rolle nimmt die Sanktion im Strafrecht ein In fruhester Zeit wurde das Sanktionsrecht bereits durch die biblischen Spiegelstrafen Auge um Auge Zahn um Zahn limitiert Der Strafanspruch wurde begrenzt Der Schuldausgleich stand dabei im Vordergrund Freiheits und Geldstrafen tauchen nur vereinzelt auf Todes und Leibstrafen ziehen sich bis in die Zeiten der Industrialisierung hin Allein im germanischen Recht entwickelte sich ein Busstaxensystem das fur bestimmte Delikte Geldstrafen vorsah Das Sanktionsrecht war ein Klassenrecht Vermogende konnten sich frei kaufen der Rest erwartete Folter und Erniedrigung Das moderne Strafrecht verzichtet auf tiefe Eingriffe gegen Leib und Leben Der Strafkatalog kennt in der Regel nur die Freiheitsentziehung und die Geldstrafe In den meisten Staaten ist inzwischen auch die Arbeitsstrafe abgeschafft Zusatzlich werden haufig sog Nebenstrafen verhangt Fahrverbote Vermogensstrafen und sanktionsahnliche Nebenfolgen konnen den Burger in seiner finanziellen und personlichen Freiheit haufig geeigneter einschranken als die Inhaftierung Der wesentliche Aspekt des Sanktionsrechts im Rahmen des Strafrechts ist der der Strafzumessung Dabei ist fur den jeweiligen Einzelfall die angemessene Sanktion zu finden und zu bilden Formen von Sanktionen im osterreichischen Strafrecht BearbeitenStrafen Geld Freiheits Ersatzfreiheitsstrafe Schuldspruch ohne bzw unter Vorbehalt der Strafe Rechtsfolgen beispielsweise Amtsverlust vorbeugende Massnahmen 2011 neu dazugekommen Berufs und Tatigkeitsverbot fur Sexualstraftater vermogensrechtliche Anordnungen Abschopfung Verfall Verbandsgeldbusse nach dem VbVG auf eigener Reaktionsschiene DiversionOffentliches Recht BearbeitenVerwaltungsrecht Bearbeiten Das Verwaltungsrecht gewahrleistet die Funktionsfahigkeit des Staates Einerseits bietet es im Rahmen der sog Ordnungswidrigkeiten bei geringeren Verfehlungen die nicht die Qualitat von Straftaten erreichen mit finanziellen Sanktionen Geldbussen repressive Massnahmen gegen den Burger zu ergreifen Ersatzweise kann Haft im Rahmen von Zwangshaft angeordnet werden Daneben sind in abgestufter Form auch die Nebensanktionen des Strafrechts denkbar Prozessrecht Bearbeiten Im Rahmen des Prozessrechts konnen gegen die Beteiligten Ordnungsmittel verhangt werden Diese haben Sanktionscharakter Volkerrecht Bearbeiten Die Volkergemeinschaft kennt aus dem Volkergewohnheitsrecht zahlreiche Mittel der Sanktion von grosser Bedeutung ist dabei Kapitel VII der UN Charta uber die Gewaltanwendung zwischen den Volkern Sanktionen sind nicht allgemein durchsetzbar sondern hangen von den Befindlichkeiten von Nationen ab sodass von einem Sanktionsrechtsregime im engeren Sinne nicht gesprochen werden kann Zivilrecht BearbeitenDas Zivilrecht kennt eigentlich keine Sanktionen Die Entwicklung des Schmerzensgeldes uber den Schadensersatz hinaus hat auch in den kontinentaleuropaischen Landern eine Suhne und Genugtuungsfunktion fur den einzelnen erfahren Im angelsachsischen Rechtskreis wurde die Figur der punitive damages entwickelt Dabei wird der zivilrechtliche Rechtsbruch mit einem Strafschadensersatz belegt Einzelne Staaten BearbeitenDeutschland Bearbeiten In Deutschland ist das Sanktionsrecht grundsatzlich Bundesrecht Die wesentlichen Kodifikationen sind das Strafgesetzbuch und das Strafvollzugsgesetz Die Zweispurigkeit des Strafrechts fuhrt dazu dass neben Strafen auch Massregeln schuldunabhangig verhangt werden konnen Diese Massregeln wie Unterbringung in einer Erziehungsanstalt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus oder Sicherungsverwahrung verfolgen nur praventive Zwecke Sie werden von dem Betroffenen wegen ihres Zwangscharakters als Sanktionen empfunden Der Massregelvollzug wird durch Landesrecht geregelt Literatur BearbeitenMichel Foucault Uberwachen und Strafen Suhrkamp Verlag Frankfurt am Main 2001 ISBN 3 518 27784 7 Eckhard Horn Systematischer Leitsatzkommentar zum Sanktionsrecht Luchterhand ISBN 3 472 60060 8 Bernd Dieter Meier Strafrechtliche Sanktionen 2 Auflage Springer Berlin 2006 ISBN 3 540 41268 9 Steffen Rittig Grundlagen des Sanktionenrechts Cuvillier Verlag Gottingen 2012 ISBN 978 3 95404 212 8 Franz Streng Strafrechtliche Sanktionen 2 Auflage Kohlhammer Stuttgart 2002 ISBN 3 17 015789 2Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sanktionsrecht amp oldid 232299783