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Die Sachkunde ist eine im 7 Abs 1 Waffengesetz geforderte Voraussetzung im Waffenrecht und Schiesssport um bestimmte Waffen in der Regel so genannte Feuerwaffen und Munition erwerben zu durfen fur die vor dem Erwerb auch noch ein Bedurfnis nachgewiesen werden muss Die Sachkunde wird erworben durch einen Lehrgang der mit einer Prufung vor einer autorisierten Prufungskommission endet Im Schiesssport ist ein Bedurfnis nachgewiesen wenn der Antragsteller nachweisen kann dass er regelmassig den Sport mit der erlaubnispflichtigen Waffe die er selbst erwerben mochte ausubt Der Sport kann bereits mit Vereinswaffen bei einem Schutzenverein ausgeubt werden Regelmassig heisst dass der Schutze die Waffe im Verein mindestens einmal im Monat oder achtzehnmal im Jahr schiesst 1 Die regelmassige Ausubung des Sportes muss von einer autorisierten Person des Vereins in der Regel dem Sportwart bescheinigt werden Eine Sachkunde gilt aber auch als nachgewiesen wenn der Antragsteller die Jagerprufung oder eine ihr gleichgestellte Prufung oder die Gesellenprufung fur das Buchsenmacherhandwerk bestanden hat oder mindestens drei Jahre als Vollzeitkraft im Handel mit Schusswaffen und Munition tatig gewesen ist 2 Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt der Sachkunde 1 1 Theoretischer Teil 1 2 Praktischer Teil 2 Siehe auch 3 Einzelnachweise 4 WeblinksInhalt der Sachkunde BearbeitenEin Sachkundelehrgang gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil Autorisiert fur die Durchfuhrung des Lehrganges und die Abnahme der Prufung sind unter anderem die anerkannten Bezirksschiesssportverbande im Deutschen Schutzenbund 3 die nach Richtlinien arbeiten die die jeweiligen Landesdachverbande vorgeben und die von den jeweiligen Innenministerien genehmigt wurden Fur Sportschutzen gilt dabei 3 Abs 1 Nr 2 Buchstabe c AWaffV Allgemeine Waffengesetz Verordnung Hiernach gilt die Sachkunde insbesondere als nachgewiesen wenn der Antragsteller die nach 7 des Waffengesetzes nachzuweisenden Kenntnisse als Sportschutze eines anerkannten Schiesssportverbandes erworben und durch eine Bescheinigung des Schiesssportverbandes nachgewiesen hat Theoretischer Teil Bearbeiten Der Teilnehmer an einem Sachkundelehrgang soll uber die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstands Kenntnisse erlangen Der theoretische Teil wird mit einer Prufung abgeschlossen in der unterschiedliche Fragen aus einem Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes mit einem bestimmten Prozentsatz richtig beantwortet werden mussen Der Lehrgangsteilnehmer braucht nur die Kenntnisse uber Waffen und Munition fur beantragte Waffen und Munitionsarten nachzuweisen und nur fur den Zweck fur den die Waffe benotigt wird hier zum Beispiel dem Sportschiessen 4 Der Teilnehmer der eine Kleinkaliberwaffe erwerben mochte braucht also keine Kenntnisse fur eine Grosskaliberwaffe oder einen Vorderlader nachzuweisen Praktischer Teil Bearbeiten Der Lehrgangsteilnehmer soll die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschliesslich ausreichender Fertigkeiten im Schiessen mit Schusswaffen erlangen Diese Fahigkeit wird ublicherweise auf dem Schiessstand eines Schutzenvereins vermittelt Siehe auch BearbeitenWaffensachkundeprufung Deutschland Waffenschein Waffenbesitzkarte Deutschland Einzelnachweise Bearbeiten Urteil Verwaltungsgericht Dusseldorf 18 K 3814 05 Absatz 27 Sachkunde in der Allgemeinen Waffengesetz Verordnung AWaffV Voraussetzungen fur die Anerkennung als Schiesssportverband gem 1 Abs 2 Umfang der Sachkunde Allgemeine Waffengesetz Verordnung AWaffV Weblinks BearbeitenSachkunde in der Allgemeinen Waffengesetz Verordnung AWaffV Sachkunde Fragenkatalog beim Deutschen Schutzenbund Fragenkatalog zur Sachkunde des Bundesverwaltungsamtes PDF Datei Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sachkunde Schiesssport amp oldid 236848294