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Ein SC Comment ist der schriftlich niedergelegte Comment eines Senioren Convents SC In einem SC haben die in jedem Semester neu gewahlten Senioren aller Corps der jeweiligen Hochschule Sitz und Stimme Heidelberg erste Dokumentation des Begriffs Corps 1810 Inhaltsverzeichnis 1 Gultigkeitsbereich 2 Entstehung 3 Alte SC Comments an deutschen Universitaten 4 LiteraturGultigkeitsbereich BearbeitenEin SC Comment regelt die Geschaftsordnung des SC das Zusammenleben der Corps am jeweiligen Studienort und das Verhalten der einzelnen Mitglieder der vertretenen Corps auf gemeinsamen Veranstaltungen und in der Offentlichkeit In vielen Hochschulorten an denen Corps mit anderen Arten von Verbindungen kein Paukverhaltnis haben regelt der SC Comment auch die Austragung von scharfen Mensuren Paukcomment Entstehung BearbeitenDie Einrichtung der SC und der SC Comments geht auf die Zeit um das Jahr 1800 zuruck als nach dem Niedergang der Landsmannschaften alter Pragung und dem Untergang der Studentenorden die fruhen Corps als erste Studentenverbindungen im heutigen Sinne entstanden Damals herrschte die Uberzeugung dass die uralten Regeln des studentischen Zusammenlebens der Comment schriftlich niedergelegt werden mussten um das Zusammenleben der Studenten auf eine verbindliche Basis zu stellen Historischer Hintergrund war die Forderung der damaligen Zeit schriftlich niedergelegte Verfassungen zur Grundlage des Staatswesens zu machen Ziel war hier die Eindammung der Furstenwillkur und eine Einbindung weiter Bevolkerungsgruppen an der Staatslenkung Kennzeichnend fur die ersten Corps die damals noch Landsmannschaft Kranzchen oder schlicht Gesellschaft genannt wurden war neben den jeweils eigenen Constitutionen die Grundung von Senioren Conventen und die Schaffung von SC Comments die damals die Grundlage fur die studentische Selbstverwaltung an den Universitaten schufen was von den Universitatsbehorden nicht unbedingt gern gesehen war Damals hatten die SC Comments Gultigkeit fur alle Studenten der jeweiligen Universitat da die SC einen Alleinvertretungsanspruch fur alle Studenten geltend machten Dies wurde auch allgemein anerkannt da alle landsmannschaftlichen Gruppierungen in den SC vertreten waren Wesentlicher Teil der ersten SC Comments war die Regelung des damals als extrem wichtig angesehenen studentischen Duellwesens also Fragen der Ehre und der Satisfaktion Der SC Comment regelte auch Sanktionen die vom SC verhangt werden konnten Schwerwiegendste Strafe war der SC Verruf also der gesellschaftliche Ausschluss aus der Gemeinschaft der Studenten Diese Strafe konnte auch fur Nichtstudenten verhangt werden etwa wenn Geschaftsleute oder Wirte mit unlauteren Geschaftsmethoden Studenten ubervorteilten Das bedeutete dann dass kein Student die Dienste dieser Person in Anspruch nehmen durfte Da die meisten Dienstleister in einer Universitatsstadt damals von den Studenten existenziell abhangig waren hatte der SC Verruf schwere finanzielle Auswirkungen fur die Betroffenen Alte SC Comments an deutschen Universitaten Bearbeiten nbsp Tubingen 1815 Frankfurt Oder 16 Februar 1798 Halle Saale 12 Mai 1799 Erlangen Michaelis 1802 Heidelberg 1803 und 1806 der Heidelberger SC Comment vom 1 Juni 1810 verwendet erstmals den Begriff des Corps zur Typisierung der Verbindungsart Giessen 1 Juli 1806 Marburg 1807 Leipzig 1808 Tubingen 1808 in einer Fassung von 1815 Gottingen Anfang 1809 Jena 1809 Landshut ca 1809 Freiburg im Breisgau 1818 Die Corps der kleineren norddeutschen Universitaten Kiel 1812 und Rostock 1813 erliessen anstelle eines SC Comments jeweils einen Allgemeinen Burschencomment Literatur BearbeitenErich Bauer 14 der altesten SC Comments vor 1820 Einst und Jetzt Sonderheft 1967 S 24 ff Abgerufen von https de wikipedia org w index php title SC Comment amp oldid 216690451