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Die Richtlinie 2012 28 EU Verwaiste Werke Richtlinie regelt die zulassigen Formen der Nutzung verwaister Werke 1 durch offentlich zugangliche Bibliotheken Bildungseinrichtungen und Museen sowie Archive im Bereich des Film oder Tonerbes tatige Einrichtungen und offentlich rechtliche Rundfunkanstalten die in den Mitgliedstaaten ihren Sitz haben um die Ziele im Zusammenhang mit ihren im Gemeinwohl liegenden Aufgaben zu erreichen 2 Richtlinie 2012 28 EU Titel Richtlinie 2012 28 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 25 Oktober 2012 uber bestimmte zulassige Formen der Nutzung verwaister Werke Bezeichnung nicht amtlich Verwaiste Werke Richtlinie Geltungsbereich EWR Rechtsmaterie Urheberrecht Grundlage AEUV insbesondere Artikel 53 Absatz 1 Artikel 62 und Artikel 114 Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX Wiki Inkrafttreten 28 Oktober 2012 In nationales Rechtumzusetzen bis 29 Oktober 2014 Umgesetzt durch DeutschlandGesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Anderung des Urheberrechtsgesetzes BGBl 2013 I S 3728 Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft BGBl 2017 I S 3346 Fundstelle ABl L 299 vom 27 Oktober 2012 S 5 12 Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich Grundfassung Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 2 Gegenstand verwaiste Werke 3 Rechtsgrundlage 4 Aufbau 5 Ausgewahlte Bestimmungen 5 1 Sorgfaltige Suche 5 2 Gegenseitige Anerkennung des Status als verwaistes Werk 5 3 Ende des Status eines verwaisten Werkes 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseZweck BearbeitenDurch die Richtlinie 2012 28 EU soll ein einheitlicher Rechtsrahmen im Europaischen Wirtschaftsraum EWR zur Erleichterung der Digitalisierung und Verbreitung von urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschutzten Werken und sonstigen Schutzgegenstanden deren Rechteinhaber unbekannt ist oder selbst wenn dieser bekannt ist nicht ausfindig gemacht werden kann sogenannter verwaister Werke geschaffen werden Dies sei eine Schlusselmassnahme der Digitalen Agenda fur Europa wie dies in der Mitteilung der Kommission Eine Digitale Agenda fur Europa dargelegt ist 3 Diese Richtlinie bildet einen weiteren gesetzgeberischen Harmonisierungsschritt im Rahmen der EU und des EWR und im Hinblick auf ein einheitliches europaisches Urheberrecht Alle EU Urheberschutz Richtlinien dienen grundsatzlich dem Schutz der Urheber und dem Abbau von Handelshemmnissen und Wettbewerbsverzerrungen in Bezug auf das Urheberrecht und den freien Austausch von Wissen und Innovation im europaischen Binnenmarkt 4 Die Richtlinie 2012 28 EU hat jedoch vor allem die Bewahrung und Verbreitung des europaischen Kulturerbes im Rahmen von Europa 2020 zum Ziel 5 Siehe auch Europeana Gegenstand verwaiste Werke BearbeitenGegenstand dieser Richtlinie sind verwaiste Werke im Sinne des Artikel 1 Abs 2 der Richtlinie 2012 28 EU 6 Werke die in Form von Buchern Fachzeitschriften Zeitungen Zeitschriften oder in sonstiger Schriftform veroffentlicht wurden und die in Sammlungen offentlich zuganglicher Bibliotheken Bildungseinrichtungen oder Museen sowie in den Sammlungen von Archiven oder im Bereich des Film oder Tonerbes tatigen Einrichtungen enthalten sind Film oder audiovisuelle Werke und Tontrager die in den Sammlungen von offentlich zuganglichen Bibliotheken Bildungseinrichtungen oder Museen sowie in den Sammlungen von Archiven oder Einrichtungen im Bereich des Film oder Tonerbes enthaltenen Einrichtungen enthalten sind Film oder audiovisuelle Werke und Tontrager die von offentlich rechtlichen Rundfunkanstalten bis zum und einschliesslich am 31 Dezember 2002 produziert wurden und in ihren Archiven enthalten sind die urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschutzt sind und zuerst in einem Mitgliedstaat veroffentlicht oder wenn sie nicht veroffentlicht wurden gesendet wurden Dies gilt nach Artikel 1 Abs 3 und 4 der Richtlinie 2012 28 EU auch fur Werke und Tontrager die weder veroffentlicht noch gesendet wurden die jedoch durch die Einrichtungen gemass Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 2012 28 EU mit Zustimmung der Rechteinhaber der Offentlichkeit zuganglich gemacht wurden sofern vernunftigerweise anzunehmen ist dass sich die Rechteinhaber der Nutzung gemass Artikel 6 der Richtlinie nicht widersetzen wurden und auch fur Werke und sonstige Schutzgegenstande die in Werke oder Tontrager wie oben beschrieben eingebettet eingebunden oder integraler Bestandteil dieser sind Ob verwaiste Software und Computerspiele Abandonware unter die Definition von audiovisual works der Direktive fallen wird von Gelehrten diskutiert 7 Rechtsgrundlage BearbeitenDer Erlass der vorliegenden Richtlinie wurde auf Artikel 53 Absatz 1 AEUV Koordinierung der Rechts und Verwaltungsvorschriften der Unionsmitgliedstaaten Artikel 62 AEUV Verweisung und Artikel 114 AEUV Verfahrensbestimmung gestutzt Aufbau BearbeitenArtikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich Artikel 2 Verwaiste Werke Artikel 3 Sorgfaltige Suche Artikel 4 Gegenseitige Anerkennung des Status als verwaistes Werk Artikel 5 Ende des Status als verwaistes Werk Artikel 6 Zulassige Formen der Nutzung verwaister Werke Artikel 7 Weitere Anwendung anderer Rechtsvorschriften Artikel 8 Stichtag fur die Anwendbarkeit Artikel 9 Umsetzung Artikel 10 Uberprufungsklausel Artikel 11 Inkrafttreten Artikel 12 Adressaten Anhang Quellen im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie Ausgewahlte Bestimmungen BearbeitenSorgfaltige Suche Bearbeiten Zentrales Element um ein Werk als verwaistes Werk einstufen zu konnen ist die Verpflichtung der offentlich zugangliche Bibliotheken Bildungseinrichtungen und Museen sowie Archive im Bereich des Film oder Tonerbes tatige Einrichtungen und offentlich rechtliche Rundfunkanstalten die in den EWR Mitgliedstaaten ihren Sitz haben eine sorgfaltige Suche nach den Urhebern des Werkes vor der Nutzung des Werks oder Tontragers durchzufuhren Art 3 der Richtlinie 2012 28 EU Gegenseitige Anerkennung des Status als verwaistes Werk Bearbeiten Gemass Artikel 4 der Richtlinie 2012 28 EU muss der Status eines Werkes oder Tontragers als verwaistes Werk in allen Mitgliedstaaten der Europaischen Union und EWR Mitgliedstaaten Liechtenstein Island und Norwegen gegenseitig anerkannt werden Eine als verwaist statuiertes Werk kann entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 2012 28 EU in allen Unionsmitgliedstaaten genutzt und auf diese zugegriffen werden Ende des Status eines verwaisten Werkes Bearbeiten Wird ein Rechteinhaber gefunden und widerspricht dieser der Nutzung des Werkes als verwaistes Werk so ist die Nutzung umgehend zu beenden und fur die vorherige Nutzung solcher Werke und sonstiger Schutzgegenstande ist ein gerechter Ausgleich zu erstatten siehe Art 5 und Art 6 Abs 5 der Richtlinie 2012 28 EU Siehe auch BearbeitenGeistiges Eigentum Geschichte des Urheberrechts Folgerecht BildrechteLiteratur BearbeitenJan Michael Grages Verwaiste Werke Mohr Siebeck Tubingen 2013 ISBN 978 3 16 152797 5 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Frederik Moller Verwaiste Werke Eine Analyse aus internationaler Perspektive Nomos Baden Baden 2013 ISBN 978 3 8487 0941 0 Weblinks BearbeitenRichtlinie 2012 28 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 25 Oktober 2012 uber bestimmte zulassige Formen der Nutzung verwaister WerkeEinzelnachweise Bearbeiten Verwaister Werke sind solche deren Rechteinhaber unbekannt sind oder selbst wenn dieser bekannt sind nicht ausfindig gemacht werden konnen siehe Artikel 2 und Erwagungsgrund 3 ff der Richtlinie 2012 28 EU Art 1 Abs 1 der Richtlinie 2012 28 EU Siehe Erwagungsgrund 3 der Richtlinie 2012 28 EU Erwagungsgrund 2 der Richtlinie 2012 28 EU Siehe Erwagungsgrund 1 ff in der Richtlinie 2012 28 EU Siehe auch Anhang zur Richtlinie 2012 28 EU Henrike Maier Games as Cultural Heritage Copyright Challenges for Preserving Orphan Video Games in the EU PDF In JIPITEC Humboldt Universitat zu Berlin 2015 S 120 abgerufen am 18 Januar 2016 englisch Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 2012 28 EU Verwaiste Werke Richtlinie amp oldid 209138151