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Die Richtlinie 2008 118 EG Verbrauchsteuersystemrichtlinie 1 ist eine EU Richtlinie die Rahmenbedingungen fur das Verbrauchsteuersystem im europaischen Binnenmarkt festlegt Sie enthalt Bestimmungen daruber wie Herstellung Lagerung und Transport von Tabakwaren Energieerzeugnissen und elektrischem Strom Alkohol und alkoholhaltigen Getranken in den Mitgliedstaaten verbrauchsteuerrechtlich zu behandeln sind Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten darauf dass Verbrauchsteuern auf andere Waren die grundsatzlich zulassig sind nicht mit Formalitaten beim Grenzubertritt verbunden sein durfen Richtlinie 2008 118 EGTitel Richtlinie 2008 118 EG des Rates vom 16 Dezember 2008 uber das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92 12 EWGBezeichnung nicht amtlich VerbrauchsteuersystemrichtlinieGeltungsbereich EWRRechtsmaterie SteuerrechtGrundlage EGV insbesondere Artikel 93Inkrafttreten 15 Januar 2009Ersetzt Richtlinie 92 12 EWGErsetzt durch Richtlinie EU 2020 262Ausserkrafttreten 12 Februar 2023Fundstelle ABl L 009 14 Januar 2009 S 12 30Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist ausser Kraft getreten Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Zweck und Grundlagen 2 Entstehung von Steuerpflicht und anspruch 3 Verfahren der Steueraussetzung 4 Verfahren nach dem Inverkehrbringen 5 Weitere Verbrauchsteuerrichtlinien 6 Entwicklung 7 Umsetzung in nationales Recht 8 Praxis 9 Literatur 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseZweck und Grundlagen BearbeitenZweck der Richtlinie ist Harmonisierung der Steuersysteme um einen Binnenmarkt mit freien Warenverkehr ohne Grenzkontrollen zu schaffen 2 Ihre Grundlage ist Artikel 113 des Vertrags uber die Arbeitsweise der Europaischen Union AEUV 3 Dieser tragt der Europaischen Union auf die fur einen funktionierenden Binnenmarkt notigen Bestimmungen zur rechtlichen Harmonisierung der Verbrauchsteuern zu erlassen Der Erlass erfolgt durch den Rat nach dem Einstimmigkeitsprinzip und im Verfahren der besonderen Gesetzgebung 4 Gegenstand der Richtlinie sind vor allem Herstellung und Lagerung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in der Gemeinschaft deren Einfuhr aus einem Drittland und der Transport innerhalb der Gemeinschaft 5 Sie enthalt Bestimmungen daruber wie Herstellung Lagerung und Transport von Tabakwaren Energieerzeugnissen und elektrischem Strom Alkohol und alkoholhaltigen Getranken in den Mitgliedstaaten verbrauchsteuerrechtlich zu behandeln sind harmonisierte Verbrauchsteuern Die Besteuerung der von der Richtlinie harmonisierten Waren wird in verschiedenen EU Richtlinien naher geregelt siehe Abschnitt Weitere Verbrauchsteuerrichtlinien Die Steuerhoheit verbleibt bei den Mitgliedstaaten Sie konnen eigene nicht harmonisierte Verbrauchsteuerarten Bemessungsgrundlagen und Steuersatze erheben Sie sind aber dazu verpflichtet dies so zu tun dass keine Grenzkontrollen und Formalitaten beim Grenzubertritt notwendig werden Damit soll verhindert werden dass durch nicht harmonisierte Verbrauchsteuern die Verwirklichung des Binnenmarktes behindert wird 6 Die Bestimmungen der Richtlinie fur harmonisierte Steuern werden von Mitgliedstaaten der EU freiwillig auf die Gesetzgebung fur nicht harmonisierte Verbrauchsteuern angewendet In Deutschland gilt dies fur die Kaffeesteuer und Alkopopsteuer 2 Es ist den Mitgliedstaaten auch gestattet weitere indirekte Steuern auf die harmonisierten Waren zu erheben wenn dies zu Lenkungszwecken geschieht Lenkungssteuern zur Verfolgung umweltpolitischer Ziele beispielsweise sind also erlaubt 6 Die Verbrauchsteuerrichtlinien der EU betreffen grundsatzlich nicht Steuern die nicht grenzuberschreitend wirksam werden z B Gemeindesteuern denn schon Artikel 113 AEUV raumt der EU nicht die hierzu erforderliche Kompetenz ein 4 In der Regel gilt fur Verbrauchsteuern im Warenverkehr der EU das Bestimmungslandprinzip Im Exportstaat sind verbrauchsteuerpflichtige Waren steuerbefreit die Steuern sind in dem Staat zu entrichten in dem sie verbraucht werden Nur in Ausnahmefallen werden Waren im Herkunftsland versteuert dieses Herkunftslandprinzip greift beim privaten Kauf von Waren im EU Ausland und mit anschliessendem privaten Transport uber die Grenze Mit der Steuerhoheit haben die EU Staaten auch weiter die Ertragshoheit ihnen fliesst das Steueraufkommen zu Die Zahlung der Steuer kann ausgesetzt werden bis die Waren in den freien Verkehr kommen 2 Mitgliedstaaten konnen unter bestimmten Bedingungen Verbrauchsteuern erstatten oder erlassen Eine Steuerbefreiung ist nur in einigen Fallen erlaubt wenn entweder die Verbrauchsteuersystemrichtlinie Art 12 oder eine der spezifischen Richtlinien fur die harmonisierten Verbrauchsteuern das vorsieht Das betrifft zum Beispiel die Verwendung im Rahmen diplomatischer Beziehungen oder bestimmter internationaler Einrichtungen und Organisationen Auch Waren aus Duty free Shops konnen von der Verbrauchsteuer ausgenommen werden wenn der Reisende nach dem Kauf per Flugzeug oder Schiff unterwegs in ein Drittland ist Die Richtlinie unterscheidet zwischen dem Transport verbrauchsteuerpflichtiger Gegenstande unter Aussetzung der Steuer und dem Transport im freien Verkehr nach Zahlung der Steuer Entstehung von Steuerpflicht und anspruch BearbeitenDie Verbrauchsteuerpflicht entsteht fur die von der Richtlinie erfassten Waren bei ihrer Herstellung oder Einfuhr in das Gebiet der Gemeinschaft Solange die Waren sich in bestimmten zulassigen Steuerlagern befinden oder auf zulassigen Wegen befordert werden sind die Steuern aber ausgesetzt 2 Der Steueranspruch entsteht erst wenn die Ware in den steuerrechtlich freien Verkehr uberfuhrt wird und in dem Mitgliedstaat wo dies geschieht Es gilt also das Bestimmungslandprinzip die Waren werden in der Regel im Land des Erwerbers besteuert siehe auch die analoge umsatzsteuerliche Behandlung des innergemeinschaftlichen Erwerbs und der anschliessenden innergemeinschaftlichen Lieferung Steuerschuldner ist in der Regel derjenige der die Ware in den freien Verkehr uberfuhrt Der Steuersatz richtet sich nach den Bestimmungen des Staates wo die Ware in den freien Verkehr gelangt 7 Verfahren der Steueraussetzung BearbeitenBis sie in den Verkehr gebracht werden durfen verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Aussetzung der Steuer eingefuhrt hergestellt verarbeitet gelagert transportiert und in ein Drittland ausserhalb der EU exportiert werden Die Herstellung und Lagerung muss in zugelassenen Steuerlagern erfolgen Solche noch nicht versteuerten Waren durfen nur zwischen Steuerlagern bzw registrierten Versendern und Empfangern befordert werden Versender oder Empfanger mussen eine Sicherheit hinterlegen Dieses Verfahren fur die Beforderung unter Steueraussetzung wird durch ein EDV System das Excise Movement and Control System EMCS uberwacht das unter anderem Versand und Empfang der beforderten Waren erfasst Ein elektronisches Verwaltungsdokument e VD muss die Waren begleiten Einzelheiten zum EMCS werden in der Verordnung EG Nr 684 2009 EMCS Verordnung geregelt Mit der Steueraussetzung soll vermieden werden dass Hersteller und Handler die Verbrauchsteuern lange zwischenfinanzieren mussen ehe sie zum Endverbraucher gelangen Denn der Endverbraucher als Steuerdestinatar soll nach dem Willen des Gesetzgebers die Steuerlast tragen 8 Verfahren nach dem Inverkehrbringen BearbeitenAlternativ zum Verfahren unter Steueraussetzung kann im gewerblichen Handelsverkehr die Steuer im Herkunftsland gezahlt und nach Ankunft der Ware im Zielland und nach Zahlung der Steuern dort vom Herkunftsland reklamiert werden 9 Bei an Privatpersonen gerichteten Versandhandel Privatpersonen werden die Waren ebenfalls im Zielland besteuert Das Versandunternehmen muss weil es die Ware im Herkunftsland in den freien Verkehr bringt sie auch im Herkunftsland versteuern Es schuldet ausserdem dem Zielland die Steuer Er kann sich die im Herkunftsland gezahlten Steuern erstatten lassen 9 Im Ausnahmefall beim Erwerb fur den Eigenbedarf und anschliessenden Transport uber eine innereuropaische Grenze durch eine Privatperson werden die Verbrauchsteuern nach dem Herkunftslandprinzip erhoben Die Mitgliedstaaten mussen bei der Frage was noch als Eigenbedarf gilt von der Richtlinie festgelegte Richtmengen fur Tabakwaren zum Beispiel 800 Zigaretten und alkoholische Getranke zum Beispiel 90 Liter Wein beachten Mineralol das auf atypische Weise nicht im Fahrzeugtank oder Benzinkanister in ein Zielland transportiert worden ist kann im Zielland bei einem weiteren Erwerb zusatzlich verbrauchsteuerpflichtig werden 9 Die EU verspricht sich durch die Durchbrechung des Bestimmungslandprinzips bei diesen Privatverkaufen einen Wettbewerbsvorteil fur Anbieter aus Niedrigsteuerlandern dadurch soll ein Druck zur Steuerminderung und angleichung ausgeubt werden Ein Steuerunterbietungswettlauf soll durch die Verbrauchsteuersatzrichtlinien mit deren Mindeststeuersatzen verhindert werden 2 Weitere Verbrauchsteuerrichtlinien BearbeitenVerbrauchsteuerstrukturrichtlinien legen konkreter fest welche Waren verbrauchsteuerpflichtig sind und bei welchen Verwendungszwecken Steuerermassigungen oder befreiungen moglich sind Verbrauchsteuersatzrichtlinien legen Mindeststeuersatze fest Dadurch soll ein Unterbietungswettlauf zwischen den Mitgliedsstaaten abgewendet werden Verbrauchsteuersatzrichtlinien sind die Alkoholsteuersatzrichtlinie Mineralolsteuersatzrichtlinie Tabaksteuersatzrichtlinie der EU aus dem Jahre 1992 und spatere Neufassungen 10 11 In den Neufassungen fur Tabakwaren und Energieerzeugnisse wurden Verbrauchsteuersatz und strukturrichtlinien in einer Richtlinie vereinigt Im Einzelnen handelt es sich um folgende Richtlinien in ihren 2020 gultigen Fassungen Alkohol Richtlinie 92 83 EWG Steuerstruktur Richtlinie 92 84 EWG Steuersatze Tabakwaren Richtlinie 2011 64 EU Steuerstruktur und satze Energieerzeugnisse und elektrischer Strom Richtlinie 2003 96 EG Energiesteuerrichtlinie Steuerstruktur und satze Entwicklung BearbeitenBereits in den Vertragen zur Zollunion 1968 waren Rechtsinstrumente zur Harmonisierung indirekter Steuern vorgesehen In den 1970er Jahren erfolgte in mehreren Schritten eine Harmonisierung der Umsatzsteuern Die Kommission schlug ausserdem vor dass auf Tabak alkoholische Getranke und Mineralole harmonisierte Verbrauchsteuern erhoben werden sollten Diese Waren wurden bereits in den meisten Mitgliedstaaten besteuert In einer 1972 erlassenen Richtlinie wurde eine einheitliche Struktur fur eine Verbrauchsteuer auf Zigaretten festgelegt 12 Mitte der 1980er Jahre wurde mit der Wiederbelebung der europaischen Integration die Vollendung des Binnenmarktes bis 1992 vorangetrieben Im Jahr 1985 legte die Europaische Kommission im Weissbuch zur Vollendung des Binnenmarktes an den Rat ein Programm vor das die Abschaffung von Grenzkontrollen das steuerfreie Versenden von Waren innerhalb der EU und die Annaherung der Steuersatze vorsah 13 Mit der Errichtung des europaischen Binnenmarktes 1993 traten eine Reihe von Richtlinien in Kraft die einen gemeinsamen Rahmen fur Verbrauchsteuern schufen Die Richtlinie 92 12 EWG uber das allgemeine System den Besitz die Beforderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren gab das Verbrauchsteuersystem vor und wurde erganzt durch Struktur und Steuersatzrichtlinien fur die harmonisierten Verbrauchsteuern Mit Wegfall der Steuergrenzen zwischen den Mitgliedstaaten wurden auch einige nicht harmonisierte Verbrauchsteuern abgeschafft In Deutschland waren dies die Zuckersteuer Salzsteuer Leuchtmittelsteuer und Teesteuer 14 Die Richtlinie 2008 118 EG ist die Nachfolgerichtlinie der EU Richtlinie 1992 12 EWG Insbesondere wurden in der Neufassung 2008 die rechtlichen Grundlagen fur ein EDV gestutztes Verfahren das Excise Movement and Control System EMCS erganzt mit dem die Uberwachung der Lagerung und Beforderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren vereinfacht werden sollte 15 Bis auf die Steuersatze sind die Bestimmungen uber Verbrauchsteuern in allen Mitgliedstaaten mittlerweile weitgehend angeglichen Das gilt fur die Definition der Steuergegenstande Steuerbefreiungen und Verfahren fur Versand Lagerung Bearbeitung 13 Die Richtlinie 2008 118 EG wird ab Februar 2023 durch ihre Neufassung Richtlinie EU 2020 262 des Rates vom 19 Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems Neufassung abgelost Darin wird unter anderem der neue Zollkodex der Union UCC berucksichtigt Umsetzung in nationales Recht BearbeitenDie Bestimmungen der Verbrauchsteuerrichtlinien der EU sind kein unmittelbar gultiges Recht Sie mussen durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt bzw bei der nationalen Gesetzgebung eingehalten werden In Deutschland wurde die erste Fassung der Verbrauchsteuersystemrichtlinie von 1992 mit dem Verbrauchsteuerbinnenmarktgesetz 16 in nationales Recht umgesetzt darunter fielen Regelungen 17 18 im Mineralolsteuergesetz abgelost im April 2006 durch das Energiesteuergesetz im Tabaksteuergesetz im Branntweinsteuergesetz abgelost 2018 durch das Alkoholsteuergesetz im Biersteuer und im Schaumweinsteuergesetz Seit Inkrafttreten der Richtlinie wurde als weitere harmonisierte Steuer 1999 die Stromsteuer eingefuhrt Auch rein nationale nicht harmonisierten Verbrauchsteuern wurden an das Verbrauchsteuersystem der EU angeglichen 18 die Kaffeesteuer die Alkopopsteuer seit 2004 und die Kernbrennstoffsteuer 2011 2016 Das Bundesverfassungsgericht befand in einem Urteil 2017 dass es sich bei der Kernbrennstoffsteuer um keine Verbrauchsteuer handelte Es handelt sich nach Auffassung des Gerichts bei Kernbrennstoffen um ein reines Produktionsmittel die Abwalzung der Kosten sei nur in geringem Umfang moglich Sie war also nicht darauf angelegt vom Verbraucher getragen zu werden Dazu hatte die Anknupfung an die produzierte Strommenge naher gelegen 19 Die Richtlinie 2008 118 EG wurde in Deutschland mit dem vierten Verbrauchsteueranderungsgesetz in nationales Recht umgesetzt VerbrStAndG 15 Praxis BearbeitenIn der Praxis erfolgt der Transport verbrauchsteuerpflichtiger Waren innerhalb der EU vor allem nach dem Prinzip der Steueraussetzung Nur kleinere Unternehmen machen von der Moglichkeit des Transports nach Inverkehrbringen mit anschliessender Erstattung Gebrauch um die Aufwendungen einer Registrierung nach der Verbrauchsteuersystemrichtlinie zu vermeiden Diese Form des grenzuberschreitenden Transport ohne Steueraussetzung ist einer von der EU Kommission in Auftrag gegebenen 2020 veroffentlichten Studie zufolge fur Unternehmen die Waren von einer ihrer Niederlassungen zu einer anderen transportieren zu ineffizient und aufwandig 5 Dadurch dass die Verbrauchsteuern insbesondere die Steuersatze nicht vollstandig harmonisiert sind kann es insbesondere in grenznahen Gebieten weiter zu Wettbewerbsverzerrungen kommen siehe z B Tanktourismus 20 Literatur BearbeitenManfred A Dauses Markus Ludwigs Mirjana Gudeljevic Johannes Grell Hrsg Handbuch des EU Wirtschaftsrechts C H Beck 2020 ISBN 978 3 406 44100 4 J Steuerrecht 7 Besondere Verbrauchsteuern Weblinks BearbeitenKonsolidierter deutscher Volltext Richtlinie 2008 118 EG Verbrauchsteuern Grundsatzliche Regelungen Rechtsgrundlagen Auf zoll de Europaische Kommission Verbrauchsteuern Gemeinsame Bestimmungen Einzelnachweise Bearbeiten Offizieller Langtitel Richtlinie 2008 118 EG des Rates vom 16 Dezember 2008 uber das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92 12 EWG Veroffentlicht im ABl EU Nr L 009 S 12 30 am 14 Januar 2009 a b c d e Norbert Dautzenberg Verbrauchsteuersystemrichtlinie In Gabler Wirtschaftslexikon 15 Februar 2018 abgerufen am 20 Oktober 2020 Art 113 AEUV a b Manfred A Dauses Markus Ludwigs Mirjana Gudeljevic Johannes Grell Hrsg Handbuch des EU Wirtschaftsrechts C H Beck 2020 ISBN 978 3 406 44100 4 Rn 572 574 a b Europaische Kommission Hrsg Study assessing articles 32 and 36 of Council Directive 2008 118 EC concerning the general arrangements for excise duty 2020 ISBN 978 92 76 19112 4 doi 10 2778 9726 a b Manfred A Dauses u a Hrsg Handbuch des EU Wirtschaftsrechts 2020 Rn 590 593 Manfred A Dauses u a Hrsg Handbuch des EU Wirtschaftsrechts 2020 Rn 594 596 Manfred A Dauses u a Hrsg Handbuch des EU Wirtschaftsrechts 2020 Rn 597 a b c Manfred A Dauses u a Hrsg Handbuch des EU Wirtschaftsrechts 2020 Rn 603 605 Norbert Dautzenberg Verbrauchsteuersatzrichtlinien In Gabler Wirtschaftslexikon 15 Februar 2018 abgerufen am 25 Oktober 2020 Manfred A Dauses u a Hrsg Handbuch des EU Wirtschaftsrechts 2020 Rn 580 581 Europaische Kommission Hrsg Vollendung des Binnenmarktes Weissbuch der Kommission an den Europaischen Rat KOM 86 310 14 Juni 1985 S 39 43 51 europa eu PDF 3 4 MB a b Manfred A Dauses u a Hrsg Handbuch des EU Wirtschaftsrechts 2020 Rn 577 578 Gesetz zur Anpassung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Rechtsvorschriften an den EG Binnenmarkt Umsatzsteuer Binnenmarktgesetz Artikel 5 Aufhebung von Verbrauchsteuergesetzen Artikel 7 Anderung des Kaffee und Teesteuergesetzes BGBl I 1992 S 1561 a b Deutscher Bundestag Hrsg Gesetzesentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Anderung von Verbrauchsteuergesetzen Drucksache 16 12257 16 Marz 2009 Abschnitt A Problem und Ziel bundestag de PDF 2 1 MB Gesetz zur Anpassung von Verbrauchsteuer und anderen Gesetzen an das Gemeinschaftsrecht sowie zur Anderung anderer Gesetze Verbrauchsteuer Binnenmarktgesetz BGBl I 1992 S 2150 Unternehmen Fachthemen Steuern Verbrauchsteuern Grundsatzliche Regelungen Rechtsgrundlagen Zoll abgerufen am 20 Oktober 2020 a b Manfred A Dauses u a Hrsg Handbuch des EU Wirtschaftsrechts 2020 Rn 624 632 Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig Pressemitteilung Nr 42 2017 Beschluss vom 13 April 2017 2 BvL 6 13 Bundesverfassungsgericht 7 Juni 2017 abgerufen am 30 Oktober 2020 Manfred A Dauses u a Hrsg Handbuch des EU Wirtschaftsrechts 2020 Rn 585 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 2008 118 EG Verbrauchsteuersystemrichtlinie amp oldid 239433904