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UN Sicherheitsrat Resolution 1747Datum 24 Marz 2007Sitzung 5647Kennung S RES 1747 Dokument Abstimmung Dafur 15 Dagegen 0 Enthaltungen 0Gegenstand Embargo gegen IranErgebnis einstimmig angenommenZusammensetzung des Sicherheitsrates 2007 Standige Mitglieder China Volksrepublik CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Russland RUS Vereinigte Staaten USANichtstandige Mitglieder Belgien BEL Kongo Republik COG Ghana GHA Indonesien IDN Italien ITAPanama PAN Peru PER Katar QAT Sudafrika ZAF Slowakei SVKDie Resolution 1747 des UN Sicherheitsrates ist eine Resolution zum iranischen Atomprogramm die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 24 Marz 2007 auf seiner 5647 Sitzung einstimmig angenommen hat Die Resolution war von Frankreich Deutschland und dem Vereinigten Konigreich eingebracht worden Bei der Resolution handelt es sich um eine Resolution nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen was bedeutet dass ihre Einhaltung durch alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen durch Zwangsmassnahmen durchgesetzt werden kann Sie ist ein volkerrechtlich bindendes Dokument Allerdings handelte der Sicherheitsrat im Rahmen des Artikels 41 der Charta und demzufolge sind im Rahmen der Resolution militarische Massnahmen ausgeschlossen Der Sicherheitsrat berief sich bei seiner Entscheidung auf die Erklarungen seines Prasidenten vom 29 Marz 2006 Dokument S PRST 2006 15 sowie auf die Resolutionen 1696 2006 vom 31 Juli 2006 und 1737 2006 vom 23 Dezember 2006 und bestatigte die darin gemachten Entscheidungen sowie seine Verpflichtung zugunsten des Atomwaffensperrvertrags und der Pflicht aller Unterzeichnerstaaten diesen zu erfullen aber auch das Recht im Rahmen der Artikel I und II dieses Vertrages ohne Einschrankungen Forschungen Entwicklungen und die Produktion auf dem Gebiet nuklearer Energie zu friedlichen Zwecken zu betreiben Das Gremium stellte seine Besorgnis daruber fest dass Iran nach dem Bericht des Direktors der Internationalen Atomenergieorganisation IAEO vom 22 Februar 2007 Dokument GOV 2007 8 seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist die Resolutionen 1696 und 1737 zu erfullen Die Resolution betont die Notwendigkeit im Streit mit Iran politische und diplomatische Bemuhungen zu unternehmen um eine Verhandlungslosung herbeizufuhren und begrusst die diesbezuglichen Initiativen Chinas Frankreichs Deutschlands des Vereinigten Konigreiches der Vereinigten Staaten sowie des Hohen Vertreters fur die Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik der Europaischen Union und dass eine solche Losung sicherstellen muss dass das iranische Atomprogramm ausschliesslich der friedlichen Nutzung der Atomenergie dient Der Sicherheitsrat berucksichtigte bei seiner Entscheidung die Resolution der IAEO Dokument GOV 2006 14 nach der eine Losung der Problematik mit dem iranischen Atomprogramm zur Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen auch anderswo beitragen wurde und auch dazu dient den Mittleren Osten frei von Massenvernichtungswaffen zu halten Der Sicherheitsrat druckte explizit aus fest entschlossen zu sein Iran zur Befolgung der seiner Resolutionen 1696 und 1737 und der Entscheidungen der IAEO zu bringen und solange die iranische Fahigkeit Entwicklungen auf nuklearem und waffentechnischem Gebiet einzuschranken bis Iran diese Entscheidungen befolgt Inhaltsverzeichnis 1 Forderungen 2 Nachwirken 3 Umsetzung in europaisches Recht 4 WeblinksForderungen BearbeitenUnter Artikel 41 des Kapitels VII der Charta der Vereinten Nationen forderte der Sicherheitsrat Iran auf unverzuglich die Massnahmen zu ergreifen die durch die IAEO in ihrer Resolution GOV 2006 14 angeordnet wurden und dass Iran unverzuglich auch Paragraph 2 der Resolution 1737 befolgt rief der Sicherheitsrat die Mitgliedsstaaten auf wachsam hinsichtlich des Transportes von verbotenem Material uber das jeweilige Staatsgebiet zu sein diese zu unterbinden und das Komitee zur Uberwachung des Embargos uber solche Transporte zu informieren unterstrich das Gremium dass humanitare und religiose Belange von den Beschrankungen ausgenommen bleiben entschied sich der Rat dass die Punkte 12 13 14 und 15 der Resolution 1737 nicht nur fur den Iran sondern auch eine Reihe von Individuen gultig sein soll gemass dem Anhang zur Resolution untersagte der Sicherheitsrat dem Iran Waffen und ahnliches Material an andere Staaten zu verkaufen und zu liefern verhangte der Sicherheitsrat ein Embargo fur Panzer gepanzerte Fahrzeuge Kampfflugzeuge Waffen der Artillerie Kampfhubschrauber Kriegsschiffe Raketen und Raketensystemen sowie die Schulung und die Gewahrung oder Vermittlung von technischer finanzieller und personeller Hilfe die sich auf solche Guter beziehen rief das Gremium die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen auf mit Iran keine neuen Vereinbarungen uber Finanzhilfen und Wirtschaftsabkommen einzugehen es sei denn im Rahmen von humanitaren oder Belangen der Entwicklungshilfe wird von allen Mitgliedsstaaten verlangt innerhalb von 60 Tagen uber die Schritte zu berichten die hinsichtlich der vorgenannten Punkte unternommen wurden druckte der Sicherheitsrat seine Uberzeugung aus dass die Erfullung von Paragraph 2 der Resolution 1737 und den Anforderungen der IAEO durch Iran zu einer Verhandlungslosung beitragt die Iran eine friedliche Nutzung der Atomenergie ermoglicht und dass eine solche vorteilhaft fur Iran ware begrusste das Gremium die Initiative Chinas Deutschlands Frankreichs der Russischen Foderation des Vereinigten Konigreiches und der Vereinigten Staaten und deren Verhandlungsvorschlag die diese im Juni 2006 gemacht hatten Dokument S 2006 521 und nahm dieses Dokument als Anlage II in die Resolution auf bekraftigte der Sicherheitsrat die Autoritat der IAEO und die Fuhrung der internationalen Atomernergieorganisation als massgebliche hinsichtlich der Beurteilung beauftragte der Sicherheitsrat den Generaldirektor der IAEO innerhalb von sechzig Tagen dem Sicherheitsrat daruber Bericht zu erstatten ob Iran seine Tatigkeiten gemass der Resolution 1737 eingestellt und die weiteren Schritte unternommen hat die durch die Resolution und die Anordnungen der IAEO verlangt worden waren bekraftigte der Sicherheitsrat dass die Massnahmen nach dieser Resolution ausgesetzt werden sobald und solange Iran die Anordnungen der IAEO und durch die Resolution 1737 befolgt sicherte der Sicherheitsrat Iran zu die erfolgten Schritte seitens Irans innerhalb von sechzig Tagen zu uberprufen und zu bewerten und gegebenenfalls einige der vorgenannten und in der Resolution 1737 festgelegten Massnahmen auszusetzen falls Iran die Anreichung nuklearen Materials wirklich und uberprufbar aussetzt und dies von der IAEO bestatigt wird und dass der Sicherheitsrat im gegenteiligen Falle weitere Massnahmen unter Artikel 41 der Charta der Vereinten Nationen beschliessen werde beschloss das Gremium weiterhin mit der Sache aktiv befasst zu bleiben Zu der Resolution gehoren zwei Anhange Anhang I listet eine Reihe von Institutionen Firmen und Einzelpersonen welche nach Bestimmung 4 der Resolution von den Einschrankungen aufgrund der Punkte 12 13 14 und 15 der Resolution 1737 betroffen sind Anhang II enthalt den Entwurf einer Verhandlungslosung zwischen der Weltgemeinschaft und Iran uber die Zusammenarbeit bei der Forschung Entwicklung und Produktion friedlich genutzter Kernenergie und anderer strategischer Technologien Nachwirken BearbeitenNach der Abstimmung verlas Emyr Jones Parry der Abgesandte des Vereinigten Konigreiches eine Erklarung die mit China Deutschland Frankreich der Russischen Foderation den Vereinigten Staaten und dem Hohen Vertreter fur die Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik der Europaischen Union abgestimmt war Darin wurde Iran kritisiert die fruheren Resolutionen des Sicherheitsrates und der IAEO nicht erfullt zu haben was der Grund fur die nun verhangten Sanktionen sei Iran habe das Recht Forschung und die Produktion friedlich genutzter Atomenergie zu betreiben musse aber vollstandig und transparent mit der IAEO zusammenarbeiten Der Aussenminister Irans wies nach der Abstimmung vor dem Sicherheitsrat die Resolution zuruck und kritisierte dass mit der Resolution der Sicherheitsrat bereits das vierte Mal auf Betreiben einiger seiner standigen Mitglieder das Gremium missbraucht wurde um eine ungesetzliche unnotige und nicht zu rechtfertigende Massnahme gegen das friedliche Atomprogramm der Islamischen Republik Iran zu verhangen und bezeichnete deswegen die Entscheidung des Sicherheitsrates als nicht durch die Charta gerechtfertigt Iran sehe in der Resolution einen Verstoss gegen Artikel 25 der UN Charta der den Mitgliedsstaaten das Recht auf eigene Entwicklung und Weiterbildung einraumt Umsetzung in europaisches Recht BearbeitenAuf Grundlage der Resolution 1747 wurde der Gemeinsame Standpunkt 2007 140 GASP des Rates vom 27 Februar 2007 zu restriktiven Massnahmen gegen den Iran verabschiedet Aufbauend auf diesen gemeinsamen Standpunkt und die Resolution 1747 hat der Rat die Verordnung EG Nr 423 2007 des Rates vom 19 April 2007 uber restriktive Massnahmen gegen den Iran sog Iran VO verabschiedet Weblinks BearbeitenPressemitteilung der Vereinten Nationen UN Website englisch Wortlaut der Resolution 1747 PDF deutsch 117 kB Erklarung des Prasidenten des Sicherheitsrates vom 29 Marz 2006 PDF englisch Resolution GOV 2007 8 der IAEO PDF englisch 63 kB Resolution GOV 2006 14 der IAEO PDF englisch 80 kB Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 2007 1739 1740 1741 1742 1743 1744 1745 1746 1747 1748 1749 1750 1751 1752 1753 1754 1755 1756 1757 1758 1759 1760 1761 1762 1763 1764 1765 1766 1767 1768 1769 1770 1771 1772 1773 1774 1775 1776 1777 1778 1779 1780 1781 1782 1783 1784 1785 1786 1787 1788 1789 1790 1791 1792 1793 1794 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Resolution 1747 des UN Sicherheitsrates amp oldid 207743377