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Die Resolution 1737 des UN Sicherheitsrates ist eine Resolution zum Iran die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 23 Dezember 2006 auf seiner 5612 Sitzung einstimmig angenommen hat Die Resolution war von Frankreich Deutschland und dem Vereinigten Konigreich unter Artikel 41 der Charta der Vereinten Nationen eingebracht worden und gehort damit zu den fur alle Staaten verbindlichen Resolutionen nach Kapitel VII der Charta Der Sicherheitsrat hatte am 31 Juli 2006 mit der Resolution 1696 Iran aufgefordert sein Nuklearprogramm abzubrechen Der damaligen Entscheidung war am 31 Marz 2006 eine Erklarung des Prasidenten des Sicherheitsrates Dokument S PRST 2006 15 vorausgegangen Das Gremium druckt in der Resolution seine Besorgnis uber die wiederholten Berichte des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie Organisation IAEO aus insbesondere uber die Entscheidung der IAEO vom 4 Februar 2006 Dokument GOV 2006 14 Der Rat ist ausdrucklich besorgt uber Probleme und Vorbehalte die in dem Bericht des IAEO Generaldirektors vom 27 Februar 2006 Dokument GOV 2006 15 aufgefuhrt werden insbesondere solche die eine militarische Bedeutung haben und daruber dass die IAEO sich nicht in der Lage wahnt auszuschliessen dass im Iran undeklariertes Material und nicht angemeldete Aktivitaten stattfinden Der Rat betonte auch seine Besorgnis uber den Bericht des IAEO Generaldirektors vom 28 April 2006 Dokument GOV 2006 27 unter anderem daruber dass die IAEO nicht in der Lage ist Fortschritte hinsichtlich der fehlenden Gewissheit uber die Abwesenheit undeklarierten Material und nichtangemeldeter Aktivitaten im Iran zu machen obwohl die Agentur schon mehr als drei Jahre bemuht sei diese Informationslucken zu schliessen Der Sicherheitsrat bemerkte auch dass die Berichte des IAEO Generaldirektors vom 8 Juni 2006 Dokument GOV 2006 38 vom 31 August 2006 Dokument GOV 2006 53 und vom 14 November 2006 Dokument GOV 2006 64 feststellten dass Iran weder eine umfassende Einstellung seines Nuklearprogrammes durchfuhrte noch die Zusammenarbeit mit der IAEO wiederaufnahm noch die Auflagen der UN Resolution 1696 2006 erfullte und dass Iran sich dazu weigerte Das Gremium betonte die Wichtigkeit einer diplomatischen Losung durch Verhandlungen und begrusste die Bemuhungen von China Frankreich Deutschland der Russischen Foderation des Vereinigten Konigreiches und der Vereinigten Staaten sowie der Europaischen Union auf diesem Gebiet Er ist entschlossen die Erfullung der Resolution 1696 durch Iran durchzusetzen indem er entsprechende Massnahmen ergreift und weiterhin besorgt daruber dass das iranische Nuklearprogramm ein Risiko der Weiterverbreitung von Nuklearwaffen darstellt weil der Iran die Auflagen der IAEO und der Resolution 1696 nicht erfullt Anordnungen BearbeitenUnter Artikel 41 im Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen ordnete der Sicherheitsrat deswegen an die Erfullung der Auflagen der IAEO Resolution GOV 2006 14 vom 4 Februar 2006 die Einstellung aller Tatigkeiten zur Anreicherung die der Aufsicht von IAEO unterliegen sowie die Arbeit an allen Projekten mit Schwerem Wasser oder an einem Schwerwasserreaktor das Verbot der Lieferung und des Verkaufes von Materialien Ausrustungen und Technologien die Projekten dienen welche der Aufsicht durch IAEO unterliegen und zur Entwicklung von Schwerwasserprojekten oder eines nuklearen Waffenprogrammes dienen siehe Dokumente S 2006 814 und S 2006 815 einschliesslich der Aufforderung an alle Staaten solche Lieferung uber ihr jeweiliges Staatsgebiet oder mit Verkehrsmitteln zu unterbinden die deren Landesflagge fuhren das Verbot der Lieferung und des Verkaufes aller anderen Materialien Ausrustungen und Technologien falls ein Mitgliedsstaat feststellt dass diese zur Entwicklung von Schwerwasserprojekten oder eines nuklearen Waffenprogrammes dienen dass jeder Staat verantwortlich ist fur die Einhaltung des Lieferungsverbotes und die Pflicht hat den Verkauf oder die Lieferung solchen Materialien Ausrustungen und Technologien die durch S 2006 814 und S 2006 815 nicht untersagt ist dem zustandigen UN Komitee und der IAEO innerhalb von zehn Tagen zu melden dass alle Staaten verpflichtet sind zu verhindern dass Iran technologische oder finanzielle Unterstutzung oder durch Training Investment und anderen Diensten bei Schwerwasserprojekten oder einem nuklearen Waffenprogramm geholfen wird das Verbot der Exporte von Gutern Dienstleistungen oder von Technologien die in S 2006 814 und S 2006 815 durch Iran an andere Staaten und den Erwerb oder Transport durch Angehorige des jeweiligen Staates den unbeschrankten Zugang zu iranischen Einrichtungen auf Anforderung durch die IAEO um die Erfullung der Auflagen zu uberprufen dass bestimmte Wirtschaftsguter von den Beschrankungen ausgenommen sind falls das zustandige Komitee dem zustimmt und Iran Endbenutzergarantieen vorlegt und auf die Nutzung dieser Guter fur nukleare Aktivitaten verzichtet die Uberwachung von Personen und Institutionen die in der Anlage zur Resolution genannt sind gegebenenfalls weiterer durch den Sicherheitsrat oder das Sanktionskomitee benannter Personen und Institutionen und die Meldung uber deren Einreise oder Transit in ein anderes Land an das Sanktionskomitee dass die vorgenannten Bestimmungen keinesfalls die Einreise eines Staatsangehorigen in seinen eigenen Heimatstaat verbieten und dass humanitare Belange berucksichtigt werden sollen auch wenn die Regelungen des Artikels XV der IAEO Statuten betroffen sind das Einfrieren von Finanzmitteln der Personen die in der Anlage zur Resolution gefuhrt sind gegebenenfalls weiterer durch den Sicherheitsrat oder das Sanktionskomitee benannter Personen sowie von Institutionen die durch diese kontrolliert werden oder auch von Personen die im Namen oder fur Personen handeln die mit dem iranischen Nuklearprogramm in Verbindung stehen wobei zu verhindern ist dass die eingefrorenen Finanzmittel an andere Subjekt ubertragen werden dass die Finanzmittel in dem Umfang in welchem sie zur Lebenshaltung Nahrungsmittel Mieten Steuern Arzneimittel Versicherungspramien offentliche Abgaben und Unterhaltskosten oder zum Fuhren von rechtlichen Auseinandersetzungen erforderlich sind vom Einfrieren nicht betroffen sind dass Einzahlungen auf gesperrte Konten moglich sind sofern der eingezahlte Betrag ebenfalls gesperrt wird dass die Zahlungen fur Verpflichtungen durchgefuhrt werden die vor dem Inkrafttreten der Resolution fallig waren falls diese nicht verbotene Materialien Ausrustungen oder Technologien betreffen dass technische Zusammenarbeit die durch die IAEO gewahrt wird sich lediglich auf humanitare Belange oder solche der Sicherheit beziehen und keinesfalls auf Projekte bezieht die Schwerwasserreaktoren oder die Entwicklung von nuklearen Waffen zum Inhalt haben dass Iraner weder auf dem Territorium oder durch Angehorige anderer Staaten ausgebildet oder trainiert werden durfen sofern diese Ausbildung das iranische Nuklearprogramme oder der Entwicklung iranischer Nuklearwaffen dient die Errichtung eines Sanktionskomitees das die vorgenannten Auflagen uberwacht ggf weitere Massnahmen vorschlagt und mindestens alle 90 Tage dem Sicherheitsrat Bericht erstattet dass innerhalb von spatestens 60 Tagen alle Mitgliedsstaaten dem Sanktionskomitee uber die Umsetzung der Resolution 1737 in ihrem jeweiligen Staatsgebiet berichten dass eine Befolgung der Anordnungen des IAEO und die Aussetzung des iranischen Nuklearprogrammes durch Iran und die Wiederaufnahme der Verhandlungen mit der internationalen Gemeinschaft und der IAEO vorteilhaft fur Iran ist dass ein langfristiges gegenseitiges Abkommen basierend auf den Vorschlagen Chinas Frankreichs Deutschlands Russlands der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Konigreiches Dokument S 2006 521 der Bildung internationalen Vertrauens in die ausschliessliche friedliche Nutzung von nuklearer Energie durch den Iran nutzlich ware dass der Generaldirektor der IAEO innerhalb von sechzig Tagen sowohl dem Sicherheitsrat als auch dem IAEO Direktorium daruber Bericht erstattet ob der Iran die UN Resolution erfullt und auch die anderen Schritte unternimmt die von der Atomenergie Organisation verlangt worden waren dass anhand dieses Berichtes der Sicherheitsrat entscheidet ob die vorgenannten Sanktionen aufgehoben beibehalten oder modifiziert werden Folgen BearbeitenWie ublich endet die Resolution mit der Entscheidung des Gremiums weiterhin mit dem Problem befasst zu bleiben Iran wies die Resolution zuruck und wies durch seinen Botschafter bei den Vereinten Nationen daraufhin dass der Rat Sanktionen gegen ein Mitglied des Atomwaffensperrvertrages verhangte der im Unterschied zu Israel niemals ein anderes Mitglied der Vereinten Nationen angegriffen oder mit der Anwendung von Gewalt bedroht habe China und auch das Vereinigte Konigreich betonten allerdings dass die Sanktion nicht das Ende der Verhandlungen bedeuteten sondern vielmehr ein Mittel dazu Iran an den Verhandlungstisch zuruckzubringen Russland betonte in der Sitzung die Notwendigkeit eine diplomatische Losung zu finden und unter Anwendung von Artikel 41 im Kapitel VII der UN Charta den Einsatz von Gewalt zur Losung der Problematik zu vermeiden Weblinks BearbeitenWortlaut der Resolution 1737 in deutscher Ubersetzung PDF 65 kB Pressemitteilung der Vereinten Nationen englisch Wortlaut der Resolution 1737 PDF englisch Wortlaut der Resolution 1696 PDF englisch Erklarung des Prasidenten des UN Sicherheitsrates PDF englisch Resolution GOV 2006 14 der IAEO PDF englisch 44 kB Resolution GOV 2006 15 der IAEO PDF englisch 80 kB Bericht des IAEO Generaldirektors vom 28 April 2006 uber die Umsetzung des Abkommens mit Iran PDF englisch Bericht des IAEO Generaldirektors vom 8 Juni 2006 uber die Umsetzung des Abkommens mit Iran PDF englisch Bericht des IAEO Generaldirektors vom 31 August 2006 uber die Umsetzung des Abkommens mit Iran PDF englisch Bericht des IAEO Generaldirektors vom 14 November 2006 uber die Umsetzung des Abkommens mit Iran PDF englisch Dokument S 2006 521 vom 13 Juli 2006 PDF englisch Dokument S 2006 814 vom 13 Oktober 2006 PDF englisch Dokument S 2006 815 vom 13 Oktober 2006 PDF englisch Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 2006 1652 1653 1654 1655 1656 1657 1658 1659 1660 1661 1662 1663 1664 1665 1666 1667 1668 1669 1670 1671 1672 1673 1674 1675 1676 1677 1678 1679 1680 1681 1682 1683 1684 1685 1686 1687 1688 1689 1690 1691 1692 1693 1694 1695 1696 1697 1698 1699 1700 1701 1702 1703 1704 1705 1706 1707 1708 1709 1710 1711 1712 1713 1714 1715 1716 1717 1718 1719 1720 1721 1722 1723 1724 1725 1726 1727 1728 1729 1730 1731 1732 1733 1734 1735 1736 1737 1738 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Resolution 1737 des UN Sicherheitsrates amp oldid 189389077