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Res inter alios acta lat Dinge getan zwischen Dritten ist in der Rechtswissenschaft ein Grundsatz der romischen Vertragslehre wonach in einem Rechtsverhaltnis zwischen zwei Vertragsparteien das Handeln anderer nicht massgeblich ist Dritte konnen die Parteien weder verpflichten noch berechtigen Spater hat dieser Grundsatz allgemeine Geltung in allen Rechtsbereichen erlangt und ist letztlich Ausfluss der Methodik relativer Rechtsbeziehungen sowohl im zivilen wie offentlichen Rechtsbereich Prozessual wird dieser Grundsatz mit dem Beweisverbot uber das Handeln anderer abgebildet Res inter alios acta meint als Terminus daher oft nur das Beweisverbot In der modernen Rechtslehre wurde dieser Rechtssatz jedoch einseitig dahingehend eingeschrankt als dass eine drittseitige Verpflichtung weiterhin nicht oder nur hoheitlich moglich ist eine Berechtigung ist jedoch zulassig Unzulassig ist danach der Vertrag zu Lasten Dritter Die Vertragsformen des Vertrages zugunsten Dritter und des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter geniessen Rechtsschutz im Rahmen des 328 BGB Abwandlung Socii mei socius non est socius meus Der Gesellschafter meines Gesellschafters ist nicht mein Gesellschafter Volkerrecht BearbeitenIn internationalen Beziehungen hat dieser Rechtsgrundsatz Bedeutung unter dem Aspekt des Souveranitatsprinzips Daraus ergibt sich zunachst dass alle Volkerrechtssubjekte gleich sind und unter ihnen keine grosseren Rechte oder Pflichten haben als andere Wesentliche Teile des Volkerrechts beruhen aber auf einer langen Praxiskontinuitat aus Rechtsgrunden und haben sich zu Volkergewohnheitsrecht verdichtet Dieses kann partikular entstehen oder allgemein universell Problematisch ist daher inwiefern das Handeln einer Mehrheit einzelne Subjekte binden kann universelles Volkerrecht wenn sie unbeteiligt geblieben sind und wie es sich verhalt wenn solche Grundsatze als so wichtig erachtet werden dass sie vertraglich unabanderlich sein sollen ius cogens Siehe auch BearbeitenInternationale Organisation Volkerrecht Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Res inter alios acta amp oldid 227158713