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Die Protestation und Schutzschrift ist ein sogenanntes prototauferisches Verteidigungsschreiben an den Rat der Stadt Zurich Es handelt sich dabei um eines der fruhesten Dokumente der Tauferbewegung Die Protestation wurde Ende 1524 oder Anfang 1525 verfasst Als Autor gilt heute der Mitbegrunder der Tauferbewegung Felix Manz Faksimile der von Manz verfassten Schutzschrift 1524 25 an den Rat der Stadt Zurich Ausschnitt Das handschriftliche Original der Protestation und Schutzschrift befindet sich im Zurcher Staatsarchiv Veroffentlicht wurde die Schrift unter anderem in den Quellen zur Geschichte der Taufer in der Schweiz 1 Heinold Fast besorgte eine Ubertragung der Handschrift in die moderne deutsche Sprache 2 Inhaltsverzeichnis 1 Verfasserschaft und Name 2 Adressat 3 Abfassungszeit 4 Hintergrund 5 Zum Inhalt 5 1 Das Scheitern der sogenannten Dienstagsgesprache 5 2 Tauffrage 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseVerfasserschaft und Name Bearbeiten nbsp Felix Manz Verfasser der Protestation und Schutzschrift wird in der Limmat ertrankt Darstellung aus dem 17 Jahrhundert Zunachst galt Konrad Grebel als Verfasser der Protestation und Schutzschrift 3 Begrundung war die Tatsache dass auf der Ruckseite des Originals sich die von fremder Hand eingefugte Bemerkung Con Greb de Anabaptismo befindet 4 Walter Schmid stellte jedoch in seiner Untersuchung der Verfasserschaft fest dass nicht Grebel auch nicht Jorg Blaurock sondern nur Felix Manz als Autor in Frage kommen kann 5 In neuerer Zeit stellte Calvin A Pater die Hypothese auf die Protestation sei zu einem betrachtlichen Teil die von Manz angefertigte Kopie einer nicht mehr auffindbaren Taufschrift Karlstadts Nur der Eingangs und Schlussteil dieser Schrift sei von Manz eigenstandig verfasst worden 6 Andrea Strubind erkennt ebenfalls starke Parallelen zwischen der Karlstadtschen und Manzschen Taufauffassung halt aber an Manz als dem eigentlichen Autor der Protestation fest Gegen die Annahme Paters dass Mantz den Tauftraktat Karlstadts als textliche Basis fur die Konzeption seiner Schutzschrift verwandte spricht vor allem die akribische Orientierung an der Beweisfuhrung Zwinglis 7 Die Protestation war im 16 Jahrhundert ein herkommliches Rechtsinstrument des Reichsrechts mit der eine Minderheit ihre Anliegen vorbringen und zu Protokoll geben konnte 8 Die heute allgemein gultige Bezeichnung der Manzschen Schrift als Protestation und Schutzschrift geht zuruck auf Emil Egli der ihr diesen Namen gab Mit diesem Titel sollte sowohl dem Bekenntnischarakter als auch den Verteidigungsabsichten des Autors Rechnung getragen werden 9 Adressat BearbeitenDie Protestation ist an den Rat der Stadt Zurich adressiert Dessen Mitglieder werden als Bruder bezeichnet Sowohl in den prototauferischen als auch in den spateren Tauferschriften wird der Titel Bruder nur auf solche Personen angewandt die im Wesentlichen mit den tauferischen Grundauffassungen ubereinstimmten 10 Das lasst darauf schliessen dass Felix Manz zwischen sich und dem Rat noch keinen unuberwindbaren Graben sieht Fur Manz sind die Manner des Rates offensichtlich noch Mitchristen die die im Schreiben angesprochenen Punkte geistlich beurteilen konnen 11 Abfassungszeit BearbeitenDie genaue Datierung der Protestation und Schutzschrift bereitet Probleme da sie ohne Datumsangabe geblieben ist Allerdings lasst sich aus dem Inhalt ein ungefahrer Zeitraum bestimmen in dem dieses Schreiben verfasst und dem Adressaten zugestellt worden ist Nach Gottfried Locher fanden die informellen Dienstagsgesprache zwischen Manz und Zwingli in der ersten Halfte des Dezember 1524 statt Aus der Protestation ergibt sich dass ihre Abfassung nach dem Scheitern dieser Gesprache 12 und vor dem 17 Januar 1525 dem Tag der ersten Zurcher Taufdisputation erfolgt sein muss 13 Hintergrund Bearbeiten nbsp Huldreich ZwingliDer Protestation und Schutzschrift vorausgegangen war die Trennung des Kreises um Grebel Manz Castelberger und anderen vom Zurcher Reformator Huldrych Zwingli Dieser hatte aufgrund privater Unterredungen mit den spateren Taufern den sogenannten Dienstaggesprachen sich mit einer Schrift an den Rat der Stadt Zurich gewandt und ein Eingreifen gefordert Felix Manz muss von dieser Eingabe erfahren haben und legte daraufhin in der Protestation seine Sicht der Dinge dar Gleichzeitig forderte er eine schriftliche Disputation uber den aufgebrochenen Dissens innerhalb der Zurcher Reformationsbewegung Grundlage sollte dabei allein die Bibel sein Der Rat der Stadt Zurich reagierte auf dieses Schreiben nur indirekt und setzte fur den 17 Januar 1525 eine offentliche Diskussion an die in der Forschung die Erste Zurcher Taufdisputation genannt wird 14 In dieser Disputation legten die spateren Tauferfuhrer Manz Grebel und Wilhelm Reublin zum ersten Mal ihre tauferischen Ansichten offentlich dar Sie verwarfen die Kindertaufe und forderten die ausschliessliche Praxis der Glaubigentaufe Dabei beriefen sie sich auf die Taufanweisungen Jesu und die Taufpraxis der Apostel Der Zurcher Rat stellte sich nach der Disputation auf die Seite Zwinglis und ordnete am folgenden Tag an dass alle Eltern die ihre Kinder nicht innerhalb von acht Tagen taufen liessen die Stadt mit Weib Kind und seinem Gut verlassen mussten Drei Tage spater am 21 Januar verhangte der Rat gegen Manz und Grebel ein Lehr und Predigtverbot und verurteilte die auswartigen Gesinnungsgenossen Zurich innerhalb von acht Tagen zu verlassen Noch am Abend desselben Tages wurde vermutlich im Haus der Mutter von Felix Manz an Georg Blaurock die erste Glaubigentaufe vollzogen 15 Nach einer kurzen aber intensiven Zeit als Sendbote der Tauferbewegung und einer Reihe von Gefangnisaufenthalten wurde Felix Manz endgultig verhaftet und in einem Schnellverfahren zum Tode durch Ertranken verurteilt Dieses Todesurteil wurde am 5 Januar 1527 vollzogen Manz gilt als einer der ersten Martyrer der Tauferbewegung Neben der Protestation sind noch einige Lieder von ihm erhalten Zum Inhalt BearbeitenAls ersten Grund fur seine Protestation nennt Manz die beiden gescheiterten Dienstaggesprache die mit Zwingli und anderen Zurcher Pfarrern im Beisein von Ratsmitgliedern stattgefunden haben 16 Zentrales Thema dieser Unterredungen sei die Frage gewesen ob die Kindertaufe biblisch zu begrunden ist Er selbst sei ein Gegner der Kindertaufe Unbegreiflich sei fur ihn dass ihm wahrscheinlich eine Anspielung auf Zwinglis Eingabe an den Rat wegen dieser theologischen Position der Vorwurf gemacht wird Aufruhr zu stiften Manz weist diesen Vorwurf strikt zuruck und erklart dass durch ihn vertretene Taufauffassung keine Gefahr fur die offentlich Ordnung entstehe und der Rat deshalb nicht eingreifen musse 17 Auch solle der Rat sich huten in diesem Zusammenhang Blut zu vergiessen und aus dem Fall des unschuldig in Luzern hingerichteten Klaus Hottinger seine Lehren ziehen Mit diesem Schreiben so Manz wolle er vor allem rechenschafft geben und die ursach meins glaubens den Ratsherren gegenuber verdeutlichen 18 Das Scheitern der sogenannten Dienstagsgesprache Bearbeiten Manz setzt nochmals beim Scheitern der Dienstagsgesprache ein und erhebt gegenuber den Zurcher Pfarrherrn den Vorwurf sie hatten bei den Unterredungen ihre Position nicht mit Bibel begrundet Sy haben wol ir meinung herfurbracht doch nicht mit geschrifften gegrundt 19 Auch sei ihnen den Gegnern der Kindertaufe nicht genugend Zeit eingeraumt worden ihre Auffassungen darzustellen Tauffrage Bearbeiten Im Hauptteil der Protestation geht es um die biblische Begrundung der Glaubigentaufe 20 Manz beginnt mit einem Hinweis auf die von Johannes dem Taufer praktizierte Taufe die eine Sinnesanderung der Tauflinge vorausgesetzt habe Es folgen ausfuhrliche Betrachtungen des sogenannten Missions und Taufbefehls Jesu und der in der Apostelgeschichte uberlieferten Taufberichte sowie weiterer neutestamentlicher Textstellen Aus diesen Abschnitten so Manz habe er unter anderem gelernt dass die Apostel niemanden getauft haben als allein diejenigen denen Christus vorher verkundigt worden war und die die Taufe begehrten Die Kindertaufe sei wider Gott eine Schmahung Christi und ein unter die Fusse Treten seines einzigen wahren ewigen Wortes 21 Eine genauere Analyse der Manschen Argumentation zeigt deutliche Parallelen zur Tauflehre Karlstadts wie sie besonders in seinem Dialogus von dem Missbrauch des Sakraments Jesu Christi 1524 entfaltet worden ist 22 Allerdings legt Manz hier keine positive Darstellung seiner Taufauffassung vor sondern formuliert seinen Standpunkt vor dem Hintergrund der Dienstaggesprache und von daher in der Auseinandersetzung mit Zwingli 23 Literatur BearbeitenWalter Schmid Der Autor der sogenannten Protestation und Schutzschrift von 1524 1525 In Zwingliana 9 3 1950 ISSN 0254 4407 S 139 149 online Ekkehard Krajewski Leben und Sterben des Zurcher Tauferfuhrers Felix Mantz Uber die Anfange der Tauferbewegung und des Freikirchentums in der Reformationszeit Kassel 1962 3 Auflage Erhard Rockel Mensch Oncken In Die Bibel hat die Schuld daran 175 Jahre Baptismus auf dem europaischen Kontinent Hrsg Dietmar Lutz Hamburg 2009 Heinold Fast Hrsg Der linke Flugel der Reformation Glaubenszeugnisse der Taufer Spiritualisten Schwarmer und Antitrinitarier erschienen in der Reihe Klassiker des Protestantismus hrsg von Christel Matthias Schroder Band IV Bremen 1962 S 28 35 Andrea Strubind Eifriger als Zwingli Die fruhe Tauferbewegung in der Schweiz Berlin 2003 ISBN 3 428 10653 9 S 296 331 Weblinks BearbeitenDie Protestation und Schutzschrift in der Online Sammlung Glaubensstimme Vom Glauben der Vater eingesehen am 9 November 2010Einzelnachweise Bearbeiten Leonhard von Muralt Walter Schmid Hrsg Quellen zur Geschichte der Taufer in der Schweiz Band I Zurich 1952 Nr 16 S 23 28 Heinold Fast Hrsg Der linke Flugel der Reformation Glaubenszeugnisse der Taufer Spiritualisten Schwarmer und Antitrinitarier erschienen in der Reihe Klassiker des Protestantismus hrsg von Christel Matthias Schroder Band IV Bremen 1962 S 28 35 Vergleiche Emil Egli Hrsg Huldreich Zwinglis samtliche Werke Band III Leipzig 1914 Emil Egli Schweizerische Reformationsgeschichte Band I hrsg von Georg Finsler Zurich 1910 S 297 Walter Schmid Der Autor der sogenannten Protestation und Schutzschrift von 1524 1525 PDF eingesehen am 6 November 2010 Calvin A Pater Karlstadt as the Father of Baptist Movements The Emergence of Lay Protestantism Toronto Buffalo London 1984 S 159ff Andrea Strubind Eifriger als Zwingli Berlin 2003 S 297 Vergleiche dazu Ernst Wolf Protestantismus In RGG3 5 Sp 648 Walter Schmid Der Autor der sogenannten Protestation und Schutzschrift von 1524 1525 PDF S 139 Vergleiche dazu zum Beispiel die Bezeichnung Thomas Munzers als Bruder im Munzer Brief des Grebel Kreises 1524 ediert bei Heinold Fast Der linke Flugel der Reformation Bremen 1962 S 12ff Die Schleitheimer Artikel die erste wohl von Michael Sattler verfasste Konvergenzerklarung der Tauferbewegung 1527 nennt die tauferischen Adressaten Bruder und Schwestern Walter Klasen Die Taufe im Schweizer Taufertum in Mennonitische Geschichtsblatter Nr 46 1989 S 84 Gottfried W Locher Die Zwinglische Reformation im Rahmen der europaischen Kirchengeschichte Gottingen 1979 S 244 Walter Schmid Der Autor der sogenannten Protestation und Schutzschrift von 1524 1525 PDF S 147f Gottfried W Locher Die Zwinglische Reformation im Rahmen der europaischen Kirchengeschichte Gottingen 1979 S 245 Fritz Blanke Bruder in Christo Die Geschichte der altesten Taufergemeinde Zollikon 1525 Zurich 1955 S 21 Gottfried W Locher Die Zwinglische Reformation im Rahmen der europaischen Kirchengeschichte Gottingen 1979 S 244 Vergleiche Ekkehard Krajewski Leben und Sterben des Zurcher Tauferfuhrers Felix Mantz Uber die Anfange der Tauferbewegung und des Freikirchentums in der Reformationszeit Kassel 1962 3 Auflage S 66 Leonhard von Muralt Walter Schmid Hrsg Quellen zur Geschichte der Taufer in der Schweiz Band I Zurich 1952 Nr 23 S 14f Leonhard von Muralt Walter Schmid Hrsg Quellen zur Geschichte der Taufer in der Schweiz Band I Zurich 1952 Nr 24 S 3f Vergleiche zum Folgenden den Text der Protestation bei Heinold Fast Hrsg Der linke Flugel der Reformation Glaubenszeugnisse der Taufer Spiritualisten Schwarmer und Antitrinitarier erschienen in der Reihe Klassiker des Protestantismus hrsg von Christel Matthias Schroder Band IV Bremen 1962 S 30 34 Heinold Fast Hrsg Der linke Flugel der Reformation Glaubenszeugnisse der Taufer Spiritualisten Schwarmer und Antitrinitarier erschienen in der Reihe Klassiker des Protestantismus hrsg von Christel Matthias Schroder Band IV Bremen 1962 S 32f Andrea Strubind Eifriger als Zwingli Die fruhe Tauferbewegung in der Schweiz Berlin 2003 ISBN 3 428 10653 9 S 299ff Der Dialogus als literarische Vorlage Vergleiche dazu Andrea Strubind Eifriger als Zwingli Die fruhe Tauferbewegung in der Schweiz Berlin 2003 ISBN 3 428 10653 9 S 331 335 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Protestation und Schutzschrift amp oldid 237761286