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Der Provinzialrat war ein Gremium zur Mitwirkung an den Geschaften der allgemeinen Landesverwaltung einer preussischen Provinz Er war im letzten Viertel des 19 Jahrhunderts mit der Provinzialordnung entstanden Die Mitglieder fuhrten die Amtsbezeichnung Preussischer Provinzialrat Es waren dies der Oberprasident oder sein Stellvertreter als Vorsitzender ein hoherer Verwaltungsbeamter den der Minister des Innern zu ernennen hatte und funf vom Provinzialausschuss auf sechs Jahre gewahlte Mitglieder die nicht dem Landtag angehoren mussten jedoch der Provinz Der Provinzialausschuss selbst wurde vom Provinziallandtag gewahlt um die Beschlusse des Provinziallandtags vorzubereiten und auszufuhren Nach der Machtubernahme Hitlers zu der in Preussen die Beseitigung der Provinziallandtage als Trager der Selbstverwaltung gehort hatte wurde im Rahmen der Gleichschaltung seine Zusammensetzung geandert Im Sinne des Fuhrerprinzips bestimmte das vom Preussischen Staatsministerium erlassene Gesetz uber den Provinzialrat vom 17 Juli 1933 leitende Beamte hohe Funktionare der NSDAP und ihrer Gliederungen sowie im nationalsozialistischen Sinne verdiente in der Provinz wohnhafte Staatsrate zu seinen Mitgliedern An die Stelle der Wahl durch den Provinzialausschuss trat die Ernennung durch den Ministerprasidenten Der Provinzialrat hatte eine beratende und keine beschlussfassende Funktion Insbesondere bei der Feststellung der Haushaltssatzung und wichtigen Rechtsgeschaften war er zu horen 1 Einzelnachweise Bearbeiten Fabian Scheffczyk Der Provinzialverband der preussischen Provinz Brandenburg 1933 1945 Regionale Leistungs und Lenkungsverwaltung im Nationalsozialismus Beitrage zur Rechtsgeschichte des 20 Jahrhunderts Bd 58 Mohr Siebeck Tubingen 2008 ISBN 978 3 16 149761 2 S 78 Zugleich Frankfurt Oder Europa Univ Diss 2008 Weblinks BearbeitenGesetz uber den Provinzialrat vom 17 Juli 1933 mit Anderungen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Preussischer Provinzialrat amp oldid 237382797