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Die Verhangung einer Postsperre ist ein in der deutschen Insolvenzordnung InsO geregeltes Mittel des Glaubigerschutzes Gesetzlich geregelt ist die Moglichkeit der Verhangung einer Postsperre in 99 InsO Nach dieser Vorschrift kann das Insolvenzgericht auf Antrag des Insolvenzverwalters oder von Amts wegen anordnen dass die fur den Schuldner bestimmte Post nicht diesem sondern dem Insolvenzverwalter zuzuleiten ist Dem liegt der Gedanke zu Grunde dass durch die Korrespondenz des Schuldners moglicherweise dem Glaubigerzugriff noch verborgenes Vermogen entdeckt oder der Schuldner durch die Einschrankung seiner Moglichkeit brieflich mit seiner Umwelt zu verkehren daran gehindert wird vorhandenes Vermogen dem Zugriff seiner Glaubiger zu entziehen Der Schwere dieses hoheitlichen Eingriffs in Art 10 GG Post und Fernmeldegeheimnis entspricht es dass er nur durch einen gerichtlichen Beschluss angeordnet werden kann Funktionell zustandig ist der Rechtspfleger 3 Ziff 2e RPflG Der Schuldner ist vor Erlass des Beschlusses anzuhoren wenn nicht ausnahmsweise der mit der Anordnung der Postsperre verfolgte Zweck durch eine Anhorung vereitelt werden konnte 99 Abs 1 Satz 2 InsO Eine deswegen unterbliebene Anhorung des Schuldners ist jedoch unverzuglich nachzuholen Gegen den Beschluss mit dem die Postsperre angeordnet wird steht dem Schuldner nach 99 Abs 3 InsO die sofortige Beschwerde zu Die aufgrund angeordneter Postsperre an den Insolvenzverwalter weitergeleitete Post darf von diesem geoffnet werden Der Insolvenzverwalter seinerseits ist verpflichtet solche Sendungen welche die Insolvenzmasse nicht betreffen unverzuglich an den Schuldner weiterzuleiten 99 Abs 2 Satz 2 InsO Andere Postsendungen durfen von dem Insolvenzverwalter angehalten werden dem Schuldner ist jedoch nach 99 Abs 2 Satz 3 InsO Einsicht in diese Sendungen zu gewahren Die Postsperre des 99 InsO ist systematisch betrachtet im ersten Abschnitt des dritten Teils der Insolvenzordnung normiert und stellt somit eine allgemeine Wirkung der Insolvenzeroffnung dar Vor Eroffnung des Insolvenzverfahrens kann das Insolvenzgericht gemass 21 Abs 2 Nr 4 InsO eine vorlaufige Postsperre anordnen fur die die 99 101 Abs 1 Satz 2 InsO entsprechend anzuwenden sind Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Postsperre amp oldid 198215863