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Perimeterpflicht ist eine abstrakte Beitragspflicht an einem offentlichen Unternehmen z B Hochwasserschutzbau das im gemeinsamen Interesse der Grundeigentumer des Perimetergebietes liegt Wortherkunft griech peri um herum und griech metron Mass Messwerkzeug 1 Perimeter selbst bezeichnet den Umfang einer ebenen Figur Die Bezeichnung Perimeter wird im Zusammenhang mit der Verpflichtung von Grundstuckseigentumern zur gemeinschaftlichen Leistung vor allem in der Schweiz und Liechtenstein verwendet Perimeterpflichten bestehen oftmals in Zusammenhang der Anlage dem Bau die Korrektion und im Unterhalt von Strassen und Wegen Gewasser verbauungen Kanalisationen Bodenverbesserungen etc Perimeterbeitrage Beitrage der Grundeigentumer im Perimetergebiet Die Perimeterpflicht besteht fur die Grundstucke denen aus dem gemeinsamen Unternehmen uber die allfalligen Nachteile z B Beitragspflicht hinaus wirtschaftlich ausnutzbare Sondervorteile erwachsen Bei Grundstucken die nur teilweise im Perimetergebiet liegen gilt nur diese Flache als Perimeterpflichtig Kann jedoch der Einzelne aus dem gemeinsamen Unternehmen keine Vorteile wirtschaftlichen Sondervorteil fur sich bzw das Grundstuck erlangen besteht in der Regel auch keine Beitragspflicht auch wenn das Grundstuck im Perimetergebiet liegt Die Perimeterpflichten entstehen durch die Festsetzung der Verpflichtung durch die dazu berufenen Organe und betreffen alle Grundstucke die innerhalb des bezeichneten Gebietes liegen Festlegung durch einen Perimeterplan Die Verpflichtung kann einzelne Personen Grundeigentumer oder auch ganze Gemeinden oder Gemeindebezirke treffen z B Rheinregulierung Die verpflichteten Personen werden im Perimeterverzeichnis eingetragen Das Perimeterverzeichnis bezeichnet die Grundstucke Anteile und die Namen der Beitragspflichtigen mit Adresse Bei den Perimeterbeitragen handelt es sich nicht um betragsmassig bestimmte Beitragsforderungen fur die zwingend ein gesetzliches Grundpfandrecht besteht 2 Auch ist fur die Entstehung der Perimeterpflichten kein Grundbucheintrag erforderlich Diese Pflichten entstehen ex lege und haften am Grundstuck nicht am Eigentumer des Grundstucks 3 Die offentliche Hand kann an den Perimeterbeitragen mehr oder weniger mittragen je nachdem wie gross das Interesse und der Vorteil der Gemeinschaft am gemeinsamen Unternehmen ist Eine Eintragung von Perimeterpflichten im Grundbuch hat in der Regel nur deklaratorische Bedeutung Perimeterpflichtige die bei der Errichtung eines Werks aufgrund ihrer Sondervorteile in den Perimeter einbezogen werden sind in der Regel auch beim kunftigen Unterhalt bzw bei der Instandhaltung und Sanierung des Werks perimeterpflichtig Das Ausscheiden eines Einzelnen ist grundsatzlich nicht moglich Unterschiedlichen Sondervorteils und Interessenlagen von Perimeterpflichtigen konnen mit einem Korrekturfaktor ausgeglichen werden Siehe auch BearbeitenWuhrkorporationQuellen und Verweise Bearbeiten siehe auch Worterklarung Pi Dem perimetererhebenden Unternehmen kann aber ein Pfandrecht am perimeterbelasteten Grundstuck jeden Beitragspflichtigen rechtsgeschaftlich oder per Gesetz eingeraumt werden Perimeterpflichtig ist daher wer zum Zeitpunkt der Veranlagung Perimeterbeitrag Eigentumer des Grundstuckes ist weil er dessen Eigentumer ist Der blosse Besitz an oder das Eigentum an beweglichen Sachen auf einem Grundstuck hingegen verursacht keine Perimeterpflichten Offentlicher Grund und Boden der einer offentlichen Aufgabe gewidmet ist ist von der Perimeterpflicht oftmals ausgenommen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Perimeterpflicht amp oldid 141453955