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Nicht abzugsfahige Ausgaben sind im Einkommensteuerrecht Deutschlands in 12 EStG definiert Danach durfen bestimmte Ausgaben weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkunfte abgezogen werden Betroffen sind vor allem Kosten der privaten Lebensfuhrung auch wenn im Einzelfall ein gewisser Zusammenhang zu steuerpflichtigen Einkunften bestehen kann Inhaltsverzeichnis 1 Aufwendungen fur den Haushalt des Steuerpflichtigen und den Unterhalt seiner Familienangehorigen 12 Nr 1 EStG 2 Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen aufgrund einer freiwillig begrundeten Rechtspflicht und an unterhaltsberechtigte Personen 12 Nr 2 EStG 3 Nicht abziehbare Steuern 12 Nr 3 EStG 4 Geldstrafen 12 Nr 4 EStG 5 Aufteilungsverbot gemischter Aufwendungen 6 QuellenAufwendungen fur den Haushalt des Steuerpflichtigen und den Unterhalt seiner Familienangehorigen 12 Nr 1 EStG BearbeitenAufwendungen fur den Haushalt des Steuerpflichtigen und fur den Unterhalt seiner Familienangehorigen sind weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten abziehbar Kosten der Lebensfuhrung in diesem Sinne sind insbesondere Aufwendungen fur Wohnung Ernahrung Kleidung allgemeine Schulausbildung Kindererziehung personliche Bedurfnisse des taglichen Lebens z B Erhaltung der Gesundheit Pflege Hygieneartikel Zeitung Rundfunk oder Besuch kultureller und sportlicher Veranstaltungen Deutschkurse von Auslandern Einburgerung Ehescheidung und Ehevertrag Ubernahme eines EhrenamtesDiese privaten Ausgaben konnen in Einzelfallen und sofern gesetzliche Vorschriften es zulassen als Sonderausgaben oder aussergewohnliche Belastung geltend gemacht werden Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen aufgrund einer freiwillig begrundeten Rechtspflicht und an unterhaltsberechtigte Personen 12 Nr 2 EStG BearbeitenFreiwillige Zuwendungen und Zuwendungen aufgrund einer freiwillig begrundeten Rechtspflicht sind in der Regel nicht abzugsfahig Eine Zuwendung ist freiwillig wenn der Geber hierzu rechtlich nicht verpflichtet ist Eine Zuwendung aufgrund einer freiwillig begrundeten Rechtspflicht ist eine Zuwendung die freiwillig vertraglich zugesichert wurde Zuwendungen an gesetzlich Unterhaltsberechtigte Nicht abzugsfahig sind Zuwendungen an eine gegenuber dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigte Person Gesetzlich unterhaltsberechtigt sind Ehegatten Verwandte in erster Linie z B Grosseltern Eltern Kinder Enkelkinder Adoptiveltern und kinderUnterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten konnen nach 10 Abs 1 Nr 1 mit Zustimmung des Empfangers als Sonderausgaben geltend gemacht werden Nicht abziehbare Steuern 12 Nr 3 EStG BearbeitenSteuern sind nur abziehbar wenn sie Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind Personensteuern sind nicht abziehbar dazu gehoren die Einkommensteuer einschl der Lohnsteuer und der Kapitalertragsteuer die Korperschaftsteuer die Erbschaftsteuer in Deutschland die VermogensteuerDie Kirchensteuer kann als Sonderausgabe nach 10 Abs 1 Nr 4 geltend gemacht werden Die Umsatzsteuer fur die Entnahme von Gutern und Dienstleistungen fur betriebsfremde Zwecke z B Warenentnahme fur private Zwecke ist ebenfalls nicht abziehbar Auch steuerliche Nebenleistungen zu den genannten Steuern wie beispielsweise Stundungszinsen Verspatungszuschlage oder Saumniszuschlage sind nicht abzugsfahig Geldstrafen 12 Nr 4 EStG BearbeitenNicht abziehbar sind in einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen Auch wenn diese Rechtsfolgen in sachlichem Zusammenhang mit der Einkunfteerzielung stehen sind sie Suhne fur kriminelles Unrecht und Ahndung personlicher Schuld Kosten der Strafverteidigung und des Strafverfahrens sind seit 2019 auch von dem Abzugsverbot betroffen da sie als damit zusammenhangende Aufwendungen betrachtet werden Aufteilungsverbot gemischter Aufwendungen BearbeitenNicht abziehbare gemischte AufwendungenLiegen Aufwendungen vor die sowohl betrieblich beruflich als auch privat veranlasst sind so kommt ein Abzug der Aufwendungen insgesamt nicht in Betracht wenn die gemischten Aufwendungen so ineinander greifen dass eine Trennung nicht moglich und eine Grundlage fur die Schatzung nicht erkennbar ist Das ist insbesondere der Fall wenn es an objektivierbaren Kriterien fur eine Aufteilung fehlt Abziehbare gemischte AufwendungenNur wenn die Aufwendungen nach objektiven Merkmalen leicht und einwandfrei trennbar sind bleibt ein anteiliger Abzug moglich R 12 1 EStR Die Reichweite des Aufteilungsverbots ist in 3 Schritten zu prufen Es muss sich um eine gemischte Aufwendung handeln Typischerweise berufsbedingte Aufwendungen z B Arztkittel Spezialwerkzeug sind nicht gemischt und daher vollstandig abzugsfahig Ublicherweise gemischte Aufwendungen sind beispielsweise burgerliche Kleidung oder Kosmetika bei welchen die Vermutung der privaten Mitbenutzung nicht nur geringfugig ist Wenn es sich um gemischte Aufwendungen handelt ist zu fragen ob die Kosten der Lebensfuhrung oder auch die Kosten zur Einkunfteerzielung nicht von untergeordneter Bedeutung sind d h weniger als 10 v H betragen Ist der Zusammenhang sowohl mit der Lebensfuhrung als auch mit der Erwerbstatigkeit nicht von untergeordneter Bedeutung ist zu ermitteln ob eine Trennung anhand objektiver Merkmale moglich ist z B der Flachenanteil beim Arztzimmer oder die Fahrleistung eines Pkw Quellen BearbeitenKirchhof EStG KompaktKommentar 2008 S 681 692 Rick Gunsenheimer Martin Schneider Steuerfachkurs 2002 S 110 114 BMF Schreiben vom 6 Juli 2010 Gabler WirtschaftslexikonBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nicht abzugsfahige Ausgaben amp oldid 215783906