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Das Multilaterale Abkommen uber Investitionen MAI auch Multilaterales Investitionsabkommen ist ein in den 1990er Jahren geplantes aber nie in Kraft getretenes internationales Vertragswerk zwischen den OECD Staaten Es hatte in den Unterzeichnerstaaten direkte Auslandsinvestitionen fordern sollen Dazu hatten die Rechte internationaler Investoren umfassend gestarkt werden sollen Inhaltsverzeichnis 1 Entwicklung 2 Kernpunkte des MAI 2 1 Ausnahmen 2 2 Ungeklarte Standpunkte 3 Kritik 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseEntwicklung BearbeitenDer Investitionsschutz im Rahmen des MAI wurde von der Organisation fur wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OWZE oder OECD erarbeitet und ware uber den von der Welthandelsorganisation WTO gewahrten Investitionsschutz hinausgegangen Das MAI sollte auch Nicht OECD Mitgliedern offenstehen Unter Ausschluss der Offentlichkeit begannen 1995 die Verhandlungen zwischen Wirtschaft und Politik mit Einbezug der Entwicklungslander 1997 wurden sie durch eine Indiskretion bekannt und zunachst in Kanada den USA und etwas spater in Europa unter zuruckhaltender Berichterstattung der Massenmedien offentlich diskutiert Aufgrund des sich daraufhin formierenden zivilgesellschaftlichen Widerstands wurde im September 1998 von 450 Vertretern multinationaler Konzerne eine Erklarung abgegeben 1 Die Entstehung von Aktivisten gruppen droht die offentliche Ordnung die rechtmassigen Institutionen und den demokratischen Prozess zu untergraben Es mussten Regeln aufgestellt werden um die Legitimitat dieser aktivistischen regierungsunabhangigen Organisationen zu klaren die vorgeben die Interessen grosser Teile der Zivilgesellschaft zu vertreten Geneva Business Dialogue Die Verhandlungen wurden trotzdem zunachst ausgesetzt Im Dezember 1998 scheiterte das MAI am Widerstand Frankreichs Trotz des offiziellen Scheiterns wurden viele MAI Ideen seitdem in die Regelwerke der grossen Wirtschaftsgemeinschaften der Welt aufgenommen Kernpunkte des MAI BearbeitenTransparenz Veroffentlichung von Gesetzen und Regelungen die Investments betreffen Meistbegunstigungsklausel Investoren und Investments eines MAI Mitglieds durfen nicht schlechter gestellt werden als die eines anderen MAI Mitglieds Auflagen an Regelungen bestimmte Regelungen fur Investoren wie Beschaftigung einheimischer Arbeitnehmer local content Regeln Mindestquoten fur den Export von Gutern oder Verpflichtungen zum Technologietransfer sollen untersagt sein Enteignungen Durfen nur im offentlichen Interesse und im Zusammenhang mit sofortiger angemessener Entschadigung vorgenommen werden Als Enteignung werden auch nationale Umwelt und Sozialabgaben verstanden Verbot staatlicher Betatigung Die Interessenvertretungen der Burger und des Nationalstaates sowie dessen administrative Teilorganisationen durfen keinerlei wirtschaftliche Betatigung ausuben Gewinntransferierung Kapital Dividenden und Gewinne durfen abgabenfrei zwischen den MAI Mitgliedslandern transferiert werden Staatshaftung Nationalstaaten haften fur alle Vermogensschaden der Investoren die aufgrund von Protesten und Unruhen entstehen Schadensersatzpflicht besteht ferner fur Mindererlose durch nationale Gesetze oder Verordnungen wenn in einem anderen Mitgliedsland des MAI diese Gesetze nicht bestehen Konfliktlosungsmechanismus In Konfliktfallen entscheidet ein autarkes Entscheidungsgremium Entscheidungen mussen nicht begrundet werden die Nationalstaaten haben kein Recht auf Akteneinsicht Mindestlaufzeit Zur Sicherung der getatigten Investitionen kann ein Staat erst nach 20 Jahren aus dem Abkommen wieder austreten Ausnahmen Bearbeiten Grundsatzliche Ausnahmen nationale Sicherheit und Massnahmen zur Gewahrleistung der Stabilitat des Finanzsystems Zeitlich begrenzte Schutzmassnahmen Massnahmen zur Reaktion auf Zahlungsbilanzschwierigkeiten Landerspezifische Ausnahmen Ausgehandelt durch die Mitglieder des MAI erlauben sie es jedem einzelnen Land an bestimmten Regelungen und Gesetzen festzuhalten die dem Abkommen widersprechenUngeklarte Standpunkte Bearbeiten Ausnahmen von der Liberalisierung Z B Ausnahme von der Meistbegunstigungsklausel betreffend Regeln die Lander in Wirtschaftsunionen haben sowie die sog Kulturelle Ausnahme Arbeitsschutzbestimmungen Ob es explizit verboten werden soll Arbeitsschutzbestimmungen abzusenken um Investitionen anzuziehen ob international anerkannte Arbeitsschutzbestimmungen explizit in das MAI aufgenommen werden sollen Umweltschutz Wie ist zu gewahrleisten dass das MAI die Mitgliedslander nicht davon abhalt nationale Umweltschutzmassnahmen umzusetzen die den Wert auslandischer Investments senken Behandlung widerstreitenden nationalen RechtsKritik BearbeitenDas MAI hatte seinen Kritikern zufolge in der diskutierten Form eine massive Einschrankung der staatlichen Souveranitat bedeutet fur Deutschland auch die der Bundeslander und der Kommunen Internationalen Konzernen ware ein Klagerecht vor internationalen Streitschlichtungsgremien Investor state dispute settlement eingeraumt worden Die nach gleichem Prinzip konzipierten Schiedsgerichte des 2015 diskutierten TTIP sind nach einem im Auftrag der Hans Bockler Stiftung von Richter des Bundesverfassungsgerichts a D Siegfried Bross erstellten Gutachten verfassungswidrig Die Grundthese des MAI dass freier Wettbewerb zum hochstmoglichen gesamtgesellschaftlichen Nutzen fuhre wird oft von Globalisierungskritikern bestritten Die Kritiker weisen darauf hin dass Deregulierung im Sinne der MAI Gedanken Anbieteroligopole und monopole auch dort schafft wo sie aufgabenbedingt kontraproduktiv seien In Wirtschaftsbereichen die nur monopolistisch zu betreiben seien wurden Staatsmonopole in Konzernmonopole ohne demokratische Kontrollinstanz umgewandelt Den Bereich der Daseinsvorsorge und Umwelterhaltung wurden die Marktteilnehmer ohne staatliche Intervention ihren kurz und mittelfristigen Interessen unterordnen Befurworter eines von staatlichen Regulierungen freien Marktes teilen die Kritik der Globalisierungskritiker insofern als haufig wahrend Privatisierungen lediglich Staatsmonopole in Konzernmonopole umgewandelt wurden anstatt einen tatsachlichen freien Markt zu etablieren Sie gehen jedoch im Unterschied zu den Globalisierungskritikern davon aus dass es grundsatzlich keine Wirtschaftsbereiche gebe die nur monopolistisch zu betreiben seien und dass daher prinzipiell die gesamte Wirtschaft privatisiert werden solle Siehe auch BearbeitenACTA Anti Counterfeiting Trade Agreement CETA Comprehensive Economic and Trade Agreement TiSA Trade in Services Agreement TPP Trans Pacific Partnership Transpazifische strategische wirtschaftliche Partnerschaft TTIP Transatlantisches Freihandelsabkommen WTO GATS GATT DienstleistungsrichtlinieLiteratur BearbeitenFritz R Glunk Hrsg Das MAI oder die Herrschaft der Konzerne Die Veranderung der Welt durch das Multilaterale Abkommen uber Investitionen dtv Munchen 1998 ISBN 978 3 423 36132 3 Lizenz zum Plundern Das Multilaterale Abkommen uber Investitionen MAI Globalisierung der Konzernherrschaft und was wir dagegen tun konnen Hrsg Maria Mies Claudia von Werlhof mit weiteren Beitragen von Carla Boulboulle Tony Clarke Martin Khor u a zuerst 1999 EVA 2003 ISBN 3 434 46194 9 MAI The Multilateral Agreement on Investment and the Threat to American Freedom mit Tony Clarke Vorwort von Lori Wallach Stoddart Pub Canada 1998 ISBN 0 7737 5979 4 Whose Trade Organization Corporate Globalization and the Erosion of Democracy Mit Patrick Woodall Einleitung von Ralph Nader The New Press zuerst 2000 Neuauflage 2004 ISBN 1 56584 841 1 Jurgen Zattler Das MAI aus entwicklungspolitischer Sicht PDF 4 0 MB INEF Report Nr 35 1999 Duisburg Silvia Staub Bernasconi Nach dem MAI kommt der Juni In Forum fur Wissenschaft und Praxis Deutsche Gesellschaft fur Soziale Arbeit Slavoj i amp 129 ek Krieg im Kosovo Die doppelte Erpressung Der Westen bekampft mit Milocevic Regime ein Monster das er selbst erschaffen hat Uber den Beginn und das Ende einer neuen Weltordnung In Die Zeit Nr 14 1999 zeit de Carl Jensen sieht MAI als die bestgehutete Story des Jahres 1998 Weblinks BearbeitenClaudia von Werlhof Das MAI ein Ermachtigungsgesetz fur die Multis nadir org Beitrage in der Gazette uber das MAIEinzelnachweise Bearbeiten Markus Ottersbach Ausserparlamentarische Demokratie Neue Burgerbewegungen als Herausforderung an die Zivilgesellschaft Campus Verlag 2003 S 124 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Multilaterales Abkommen uber Investitionen amp oldid 214946765