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Die monegassische Staatsburgerschaft franzosisch Nationalite monegasque ist die Staatsangehorigkeit einer naturlichen Person des Furstentums Monaco Principaute de Monaco Wappen des Furstentums MonacoDie Entscheidung uber Zuteilung und Ablehnung der monegassischen Staatsburgerschaft obliegt ausschliesslich Furst Albert II Jahrlich beantragen mehr als 500 Personen die monegassische Staatsburgerschaft 1 2007 wurde 68 Personen 2 die monegassische Staatsburgerschaft verliehen 2010 sieben Personen 1 3 Die meisten Gesuche stammen von Franzosen und Italienern 2 Reisepass des Furstentums MonacoInhaltsverzeichnis 1 Erwerb durch Abstammung 2 Erwerb durch Heirat 3 Erwerb durch Einburgerung Naturalisation 3 1 Voraussetzungen 3 2 Vorgang 4 Wiedererwerb 5 Adoptive Abstammung 6 Residenzverbot 7 Visumspflicht fur monegassische Staatsburger 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseErwerb durch Abstammung BearbeitenDie monegassische Staatsburgerschaft wird hinsichtlich des Abstammungsprinzips an Personen erteilt die folgende Kriterien erfullen ein Kind mit monegassischem Vater Die Mutter wurde als Monegassin geboren und ist weiterhin Monegassin zum Zeitpunkt der Geburt Die Mutter ist Monegassin und hat einen monegassischen Vorfahren Die Mutter hat die monegassische Staatsburgerschaft erworben durch Einburgerung Wiedererhalt oder durch Erklarung gemass dem Gesetz Nr 974 vom 8 Juli 1975 Die Mutter hat die monegassische Staatsburgerschaft durch eine auf Adoption folgende Erklarung erworben und erwirbt die volle monegassische Staatsburgerschaft von Geburt an Eine Person deren Eltern unbekannt sind wurde in Monaco geboren Erwerb durch Heirat BearbeitenDie Heirat mit einem monegassischen Staatsburger begrundet keinen Anspruch auf Erteilung der Staatsburgerschaft Eine Frau mit monegassischer Staatsburgerschaft kann ihre monegassische Nationalitat am Tag der Heirat aufgeben wenn sie die Staatsburgerschaft ihres auslandischen Ehemannes annimmt Der Ehegatte eines monegassischen Staatsburgers kann die monegassische Staatsburgerschaft erwerben wenn dieser zehn Jahre nach dem Tag der Eheschliessung folgende Umstande erfullt Zur Zeit des Antrages lebt der Antragsteller gemeinsam mit dem Ehegatten ausser in Fallen des Witwentums wenn der Antragsteller nicht erneut geheiratet hat Der Ehegatte hat die monegassische Staatsburgerschaft nicht durch eine vorherige Heirat erhalten Der freiwillige Erwerb der monegassischen Staatsburgerschaft hat fur den Antragsteller nicht zur Folge dass er seine ursprungliche Staatsburgerschaft aufgrund eines auslandischen Gesetzes oder einer internationalen Konvention verliert Der monegassische Ehegatte behalt seine Staatsburgerschaft zu dem Zeitpunkt an dem die Antragstellung eingereicht wurde Erwerb durch Einburgerung Naturalisation BearbeitenVoraussetzungen Bearbeiten Jede Person die seit mindestens zehn Jahren nach dem Erreichen des 18 Lebensjahres Einwohner in Monaco war kann bei Furst Albert II die Einburgerung Naturalisation als Staatsburger Monacos beantragen Der Furst kann eine Ausnahme bezuglich der Voraussetzung fur den Wohnsitz gewahren Die Einburgerung liegt im Ermessen des Fursten Die Souverane Verordnung der Einburgerung kann nicht unterschrieben und veroffentlicht werden bevor der Antragsteller am Ende des Verfahrens die folgenden zwei Konditionen erfullt hat Der Antragsteller ist von der Wehrpflicht seines Herkunftslandes befreit Der Antragsteller verzichtet auf seine bisherige Staatsburgerschaft Vorgang Bearbeiten Das Justizministerium ist verantwortlich fur die Prufung eingehender Einburgerungsantrage Zudem unterrichtet das Justizministerium den Fursten entsprechend den Bestimmungen des Organgesetzes vom 9 Marz 1918 Wahrend der Prufphase werden einige andere Behorden herangezogen insbesondere der Staatsminister von Monaco als Regierungschef Dies geschieht in Ubereinstimmung mit dem eingreifenden Austausch von Briefen mit Frankreich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verfassung am 17 Dezember 1962 Die Behorden der Franzosischen Republik werden bei allen Gesuchen die vom Fursten begunstigt wurden vor der Veroffentlichung der Souveranen Verordnung informiert Zu den Kriterien die der Antragsteller zu erfullen hat zahlen Der Antragsteller hat familiare Beziehungen in die monegassische Gesellschaft Der Antragsteller ist gut in das wirtschaftliche soziale und kulturelle Leben im Furstentum integriert Der Antragsteller wird der Befurwortung des Fursten als wurdig erachtet Wiedererwerb BearbeitenJede Person die ihre monegassische Staatsburgerschaft verloren hat kann diese laut Souveraner Verordnung wieder erwerben Adoptive Abstammung BearbeitenEin Auslander der durch Volladoption franzosisch adoption pleniere adoptiert wurde erhalt die monegassische Staatsburgerschaft zu denselben Konditionen wie ein biologisches Kind Ein Auslander der durch einfache Adoption franzosisch adoption simple adoptiert wurde kann als Minderjahriger die Staatsburgerschaft erhalten Residenzverbot BearbeitenEinwohnern Monacos mit monegassischer Staatsburgerschaft einschliesslich der furstlichen Familie ist es rechtlich nicht erlaubt an Spielen im Casino Monte Carlo teilzunehmen Visumspflicht fur monegassische Staatsburger Bearbeiten nbsp Lage des Furstentums MonacoVisafreier ZugangVisa bei EinreiseeVisaVisa online oder bei Einreise verfugbarVisa benotigtWeblinks BearbeitenRegierung des Furstentums Monaco Informationen zur monegassischen Staatsburgerschaft franzosisch und englisch Rathaus des Furstentums Monaco Informationen zur monegassischen Staatsburgerschaft franzosisch Einzelnachweise Bearbeiten a b Annika Joeres Kleiner Staat mit hohen Tieren Die Zeit 1 Juli 2011 abgerufen am 26 Dezember 2014 a b Anne Rovan Monaco croule sous les demandes Le Figaro 25 Juni 2008 abgerufen am 26 Dezember 2014 franzosisch Sabrina Bonarrigo Les naturalisations en chute libre Nicht mehr online verfugbar Monaco Hebdo 23 Marz 2011 ehemals im Original abgerufen am 26 Dezember 2014 franzosisch 1 2 Vorlage Toter Link www monacohebdo mc Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Monegassische Staatsburgerschaft amp oldid 238861329