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Die Mitteilungsverordnung ist eine im Jahr 1993 von der deutschen Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats erlassene Rechtsverordnung Sie verpflichtet deutsche Behorden und offentlich rechtliche Rundfunkanstalten den Finanzbehorden bestimmte steuererhebliche Tatsachen mitzuteilen ohne dass es eines vorherigen Ersuchens der Finanzbehorden bedarf so genannte Kontrollmitteilungen BasisdatenTitel Verordnung uber Mitteilungen an die Finanzbehorden durch andere Behorden und offentlich rechtliche RundfunkanstaltenKurztitel MitteilungsverordnungAbkurzung MVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von 93a AbgabenordnungRechtsmaterie SteuerrechtFundstellennachweis 610 1 8Erlassen am 7 September 1993 BGBl I S 1554 Inkrafttreten am 1 Januar 1994Letzte Anderung durch Art 8 VO vom 19 Dezember 2022 BGBl I S 2432 Inkrafttreten derletzten Anderung 23 Dezember 2022 Art 11 VO vom 19 Dezember 2022 Weblink Text der MVBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Mitteilungspflichten BearbeitenBehorden mussen grundsatzlich alle Zahlungen an dritte Personen mitteilen es sei denn der Zahlungsempfanger hat im Rahmen einer land und forstwirtschaftlichen gewerblichen oder freiberuflichen Haupttatigkeit gehandelt Wurden im Rahmen der Zahlung bereits Steuern abgefuhrt so besteht keine Pflicht zur Mitteilung 2 Absatz 1 Ausserdem mussen sie Verwaltungsakte mitteilen die den Wegfall oder die Einschrankung einer steuerlichen Vergunstigung zur Folge haben konnten 4 Absatz 1 Die offentlich rechtlichen Rundfunkanstalten mussen mitteilen welche Honorare sie fur Leistungen freier Mitarbeiter gezahlt haben wenn diese Leistungen in Zusammenhang mit der Vorbereitung Herstellung oder Verbreitung von Horfunk und Fernsehsendungen erbracht wurden 3 Absatz 1 Satz 1 Weitere Mitteilungspflichten enthalten 4a 5 und 6 Inhalt der Mitteilungen bei Zahlungen BearbeitenIn Mitteilungen uber Zahlungen sind gemass 8 Absatz 2 folgende Informationen anzugeben anordnende Stelle Aktenzeichen Name Vorname Firma des Zahlungsempfangers Anschrift des Zahlungsempfangers Steuernummer des Zahlungsempfangers Geburtsdatum des Zahlungsempfangers Grund der Zahlung Art des Anspruchs Hohe der Zahlung Tag der Zahlung oder der ZahlungsanordnungDer Zahlungsempfanger muss daruber informiert werden dass eine Mitteilung an das Finanzamt erfolgt ist 11 12 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mitteilungsverordnung amp oldid 229211607