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Mavrommatis Palestine Concessions ist der Name einer Entscheidung des Standigen Internationalen Gerichtshofs vom 30 August 1924 Inhaltsverzeichnis 1 Sachverhalt 2 Die Entscheidung 3 Quelle 4 Siehe auch 5 Weiterfuhrende LiteraturSachverhalt BearbeitenDie Behorden des Osmanischen Reichs hatten 1914 mit dem griechischen Unternehmer Mavrommatis einen Konzessionsvertrag uber den Bau einer Strassenbahn sowie den Ausbau der Wasser und Stromversorgung in Jerusalem geschlossen Die Arbeiten verzogerten sich zunachst wegen des Ersten Weltkrieges Nach dessen Ende wurde Palastina unter die Verwaltung Grossbritanniens gestellt Die britische Regierung weigerte sich den Vertrag mit Mavrommatis aufrechtzuerhalten und vergab die Konzession an einen britischen Unternehmer Artikel neun des XII Zusatzprotokolls zum Vertrag von Lausanne sah jedoch vor dass bis 1914 vergebene Konzessionen von Seiten der Nachfolgestaaten in diesem Fall Palastina und dessen Mandatsregierung zu beachten seien Nachdem es zwischen Griechenland und dem Vereinigten Konigreich auf dem Verhandlungswege zu keiner Einigung gekommen war erhob Griechenland zur Wahrung der Rechte seines Staatsangehorigen Mavrommatis Klage beim Standigen Internationalen Gerichtshof Die Entscheidung BearbeitenIn seiner Entscheidung setzte sich der Gerichtshof allein mit der Frage auseinander ob er fur den Streit zustandig sei Zunachst stellten die Richter fest dass als Rechtsgrundlage fur eine Entscheidung des StIGH Artikel 26 des Mandatsvertrags fur Palastina in Betracht komme Dieser sah vor dass der Mandatstrager damit einverstanden ist dass Streitigkeiten zwischen ihm und einem anderen Mitgliedsstaat des Volkerbundes uber die Auslegung oder Anwendung der Bestimmungen des Mandatsvertrages sofern der Streit nicht durch Verhandlungen beigelegt werden kann dem Standigen Internationalen Gerichtshof ubermittelt wird Das Gericht hatte daher zunachst zu prufen ob die Voraussetzungen des Artikel 26 des Volkerbundsmandats vorlagen Im Urteil wurde dazu ausgefuhrt dass zwar Anspruche des Staatsangehorigen Mavrommatis selbst in Streit standen Jedoch bestehe im Volkerrecht eine Verpflichtung von Staaten ihre Staatsangehorigen fur den Fall dass diese durch Handlungen anderer Staaten einen Schaden erlitten hatten zu schutzen Dieser Verpflichtung sei Griechenland nachgekommen indem es den Streit ubernommen und ihn so zu einer volkerrechtlichen Streitigkeit zwischen den beiden Staaten gemacht habe 1 Auch die weitere Voraussetzung des Artikel 26 dass zunachst Verhandlungen zwischen den Parteien stattzufinden haben sah der Gerichtshof als erfullt an Zwar hatte Cecil Hurst als Vertreter der britischen Regierung vorgetragen dass lasse man die Verhandlungen zwischen Mavrommatis selbst und der britischen Regierung ausser Betracht zwischen den Regierungen nur sehr bedingt ein Austausch diplomatischer Schriftstucke stattgefunden habe sodass nicht von Verhandlungen gesprochen werden konne folgten die Richter dieser Argumentation nicht Sie betonten dass das Vorliegen von Verhandlungen eine Frage des Einzelfalles sei und nicht am Umfang der diplomatischen Schriften festgemacht werden konne So konnten auch ganz kurze Gesprache zwischen Regierungen als Verhandlung im Sinne des Artikel 26 anzusehen sein wenn diese beispielsweise eine Fortsetzung bereits gefuhrter Gesprache zwischen dem Staatsangehorigen und einer Partei darstellten Genauso liege der vorliegende Fall Die bereits von Mavrommatis mit der britischen Regierung gefuhrten Gesprache seien bei der Beurteilung ob Verhandlungen vorlagen zu berucksichtigen und die Frage daher zu bejahen Im Weiteren setzte sich der StIGH mit der Frage auseinander inwieweit sich die Streitigkeit um die Auslegung oder Anwendung der Bestimmungen des Mandatsvertrages drehe Auch diese Frage bejahte der Gerichtshof Grundlage des Streits sei die Weigerung der britischen Regierung den Konzessionsvertrag von 1914 anzuerkennen Dieses Verhalten musse sich am Artikel 11 des Mandatsvertrages messen lassen der lautete Die Regierung Palastinas ergreift alle Massnahmen die zur Forderung der Entwicklung der Gesellschaft und des Landes notig sind und ist unter Beachtung der vom Mandatstrager eingegangenen volkerrechtlichen Verpflichtungen ermachtigt die Kontrolle uber naturliche Ressourcen oder sonstige Arbeiten und die Erstellung von offentlichen Anlagen sicherzustellen Es soll eine am Bedurfnis des Landes ausgerichtete Erschliessung stattfinden Von diesem Artikel werde die an Mavrommatis erteilte Konzession erfasst da der Artikel nicht nur Tatigkeiten der palastinensischen Regierung selbst meine sondern auch solche die an Private delegiert worden seien Zu diesem Ergebnis gelangte das Gericht durch Auslegung der Vorschrift Demnach seien samtliche volkerrechtlichen Verpflichtungen des Mandatstragers zu berucksichtigen Zu diesen zahle auch das XII Zusatzprotokoll des Lausanner Vertrages da dieser auch von Grossbritannien unterzeichnet worden war Demnach handle es sich bei der Streitigkeit um eine solche uber die Auslegung und Anwendung des Vertrages Im Ergebnis bejahte der Gerichtshof damit seine Zustandigkeit fur den vorliegenden Fall Quelle Bearbeiten S 12 des UrteilsText des Mandatsvertrages englisch Volltext des Urteils PDF englisch und franzosisch 2 09 MB Siehe auch BearbeitenListe der Entscheidungen des Standigen Internationalen GerichtshofsWeiterfuhrende Literatur BearbeitenBorchard The Mavrommatis Concessions Case In American Journal of International Law Vol 19 1925 ISSN 0002 9300 S 728 Guggenheim Das Urteil des Weltgerichtshofs betr Die Mavrommatiskonzessionen in Jerusalem In Die Friedenswarte Vol 25 1925 ISSN 0340 0255 S 195Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mavrommatis Palestine Concessions amp oldid 238664105