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Ein Arbeitgeber muss in Deutschland eine Massenentlassungsanzeige gegenuber der Agentur fur Arbeit abgeben wenn er einer grossen Zahl von Arbeitnehmern zu kundigen beabsichtigt Eine unterlassene oder fehlerhafte Anzeige kann zur Unwirksamkeit der Kundigungen fuhren Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Voraussetzungen 3 Inhalt 3 1 Muss Bestimmungen 3 2 Soll Bestimmungen 4 Fehler in der Anzeige 5 Negativattest 6 Literatur 7 EinzelnachweiseBegriff BearbeitenDie Massenentlassungsanzeige ist ein Begriff des deutschen Arbeitsrechts Sie ist in 17 Kundigungsschutzgesetz KSchG geregelt Der Zweck der Vorschrift liegt in der Begrundung einer vom Individualkundigungsschutz unabhangigen Verpflichtung solche Entlassungen die quantitativ festgelegte Grenzen uberschreiten gegenuber der Agentur fur Arbeit anzuzeigen und den Betriebsrat an diesem Verfahren zu beteiligen Dem liegen arbeitsmarktpolitische Ziele zugrunde Der Arbeitsagentur soll durch die Anzeigepflicht die Moglichkeit gegeben werden rechtzeitige Massnahmen zu veranlassen mit deren Hilfe die von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmer in neue Arbeitsverhaltnisse vermittelt werden 1 Voraussetzungen BearbeitenGemass 17 KSchG hat der Arbeitgeber der Agentur fur Arbeit Anzeige zu erstatten bevor er in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern mehr als 5 Arbeitnehmer in Betrieben mit in der Regel mindestens 60 und weniger als 500 Arbeitnehmern 10 vom Hundert der im Betrieb regelmassig beschaftigten Arbeitnehmer oder aber mehr als 25 Arbeitnehmer in Betrieben mit in der Regel mindestens 500 Arbeitnehmern mindestens 30 Arbeitnehmerinnerhalb von 30 Kalendertagen entlasst Den Entlassungen stehen andere Beendigungen des Arbeitsverhaltnisses gleich die vom Arbeitgeber veranlasst werden Inhalt BearbeitenEs ist zwischen den so genannten Soll Bestimmungen und den Muss Bestimmungen zu unterscheiden Muss Bestimmungen Bearbeiten Die Anzeige muss die Mindestangaben des 17 Abs 3 S 4 KSchG enthalten Diese sind der Name des Arbeitgebers der Sitz und die Art des Betriebs die Grunde fur die geplanten Entlassungen die Zahl der in der Regel beschaftigten Arbeitnehmer die Berufsgruppen der in der Regel beschaftigten Arbeitnehmer die Zahl der zu entlassenden Arbeitnehmer die Berufsgruppen der zu entlassenden Arbeitnehmer die Entlassungszeitraume die Kriterien fur die Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer Soll Bestimmungen Bearbeiten 17 Abs 3 S 5 KSchG besagt dass in der Anzeige im Einvernehmen mit dem Betriebsrat bestimmte uber 17 Abs 3 S 4 KSchG hinausgehende Angaben gemacht werden sollen Alter der zu entlassenden Arbeitnehmer Beruf der zu entlassenden Arbeitnehmer Geschlecht der zu entlassenden Arbeitnehmer Staatsangehorigkeit der zu entlassenden Arbeitnehmer Fehler in der Anzeige BearbeitenEs ist zwischen der unterbliebenen und der mangelhaften Anzeige zu unterscheiden Bei einer mangelhaften Anzeige ist zu beachten dass nicht jeder Fehler in der Anzeige zu deren Unwirksamkeit fuhrt 2 Eine unterlassene Anzeige fuhrt nunmehr zur Unwirksamkeit der Entlassung 3 In seiner fruheren Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht BAG das Fehlen der Anzeige nur als Entlassungshindernis nicht jedoch als Unwirksamkeitsgrund angesehen 4 Daran hat das Bundesarbeitsgericht nach der Entscheidung des EuGH vom 27 Januar 2005 5 nicht mehr festzuhalten Eine Anzeige bei der auch nur eine einzige Muss Angabe fehlt hat keine Rechtswirkungen 6 Fehler und Unvollstandigkeiten bei den Muss Angaben fuhren grundsatzlich zur Unwirksamkeit der Anzeige 7 Das Fehlen der Soll Angaben des 17 Abs 3 S 5 KSchG hat auf die Wirksamkeit der Anzeige selbst keine Auswirkungen Die Anzeige ist auch ohne die Soll Angaben ordnungsgemass und vollstandig 8 Die Agentur fur Arbeit kann und wird allerdings im Rahmen von Anhorungen nach 20 Abs 3 KSchG die Soll Angaben aufklaren und erfragen Negativattest BearbeitenDer Arbeitgeber muss eine Sperrfrist nach 18 Abs 1 KSchG nicht einhalten selbst wenn die Arbeitsverwaltung irrtumlich angenommen hat dass die beantragten Massenentlassungen nicht anzeigepflichtig seien 9 Hat die Arbeitsverwaltung angenommen die beabsichtigten Entlassungen seien nicht anzeigepflichtig und hat sie dem Arbeitgeber ein entsprechendes Negativattest erteilt so wirkt dies wie die Zustimmung zur vorzeitigen Entlassung ohne dass die Sperrfrist einzuhalten ist 10 Ein irrtumlich ausgestelltes Negativattest wirkt mithin wie ein auf richtiger Rechtsgrundlage ausgestelltes Literatur BearbeitenReiner Ascheid Ulrich Preis Ingrid Schmidt Kundigungsrecht 4 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 62811 5 Einzelnachweise Bearbeiten Beck scher Online Kommentar Kundigungsschutzgesetz 17 Rdnr 1 Beck scher Online Kommentar Kundigungsschutzgesetz 17 Rdnr 51 BAG Urteil vom 28 Mai 2009 8 AZR 273 08 NZA 2009 1267 BAG Urteil vom 13 April 2000 2 AZR 215 99 AP KSchG 1969 17 Nr 13 BAG Urteil vom 18 September 2003 2 AZR 79 02 NZA 2004 375 BAG Urteil vom 16 Juni 2005 6 AZR 451 04 AP KSchG 1969 17 Nr 21 EuGH Urteil vom 27 Januar 2005 C 188 03 NZA 2005 213 Ernst Dieter Berscheid Arbeitsrecht Blattei Systematische Darstellungen AR Blattei SD 1020 2 Rdnr 208 Gerrick von Hoyningen Huene Rudiger Linck Kundigungsschutzgesetz Rn 84 Dieter Marschall Neuregelung der Anzeigepflicht bei Massenentlassungen DB 1978 981 982 Wilhelm Moll in Martin Henssler Wilhelm Moll Klaus Bepler Hrsg Der Tarifvertrag S 166 Peter Pulte Anderung des Kundigungsschutzes bei Massenentlassungen BB 1978 1268 1269 Horst Weigand in KR Gemeinschaftskommentar zum Kundigungsschutzgesetz und zu sonstigen kundigungsschutzrechtlichen Vorschriften Rn 83 BAG Urteil vom 8 Juni 1989 2 AZR 624 88 AP KSchG 1969 17 Nr 6 LAG Dusseldorf Urteil vom 15 September 2010 12 Sa 627 10 LAG Dusseldorf Urteil vom 10 November 2010 12 Sa 1321 10 ZIP 2011 490 Barbara Reinhard Rechtsfolgen fehlerhafter Massenentlassungen RdA 2007 207 ff Peter Bock in Kasseler Handbuch zum Arbeitsrecht 6 3 Rdnr 962 Friedrich Hauck in Heidelberger Kommentar zum Kundigungsschutzgesetz Rdnr 54 Gerrick von Hoyningen Huene Rudiger Linck Kundigungsschutzgesetz Rdnr 87 Michael Kittner Bertram Zwanziger Wolfgang Daubler Olaf Deinert KSchR Kundigungsschutzrecht Rdnr 55 Ralf Steffan Massenentlassungen in Manfred Weiss Alexander Gagel Hrsg Handbuch zum Arbeits und Sozialrecht 19 K Rdnr 134 Horst Weigand in KR Gemeinschaftskommentar zum Kundigungsschutzgesetz und zu sonstigen kundigungsschutzrechtlichen Vorschriften Rn 85 Gregor Thusing Helga Laux Mark Lembke Hrsg Kundigungsschutzgesetz 2011 S 797 BAG Urteil vom 13 April 2000 Az 2 AZR 215 99 MDR 2000 607Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Massenentlassungsanzeige amp oldid 237521976