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Das Internationale Ubereinkommen von 1973 zur Verhutung der Meeresverschmutzung durch Schiffe 1 englisch International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships 1973 auch MARPOL 73 78 von marine pollution ist in seiner 1978 geanderten Fassung 2 ein weltweit gultiges Umweltabkommen Die Aufgaben des Sekretariats nimmt die International Maritime Organization IMO wahr Das Marine Environment Protection Committee MEPC der IMO fungiert als Vertragsstaatenkonferenz die Modifikationen und Erganzungen des Vertragswerkes beschliessen kann Gemeinsam mit der Safety of Life at Sea SOLAS Konvention von 1974 bildet die MARPOL Konvention die rechtliche Basis fur den Umweltschutz in der Seeschifffahrt und damit die Basis der weltweiten Anstrengungen zur Minimierung der Verschmutzung der Meeresumwelt Aushang an BordDer Text der Konvention bzw des Protokolls an sich regelt nur die generellen Rahmenbedingungen Die praktisch relevanten Festsetzungen werden in den Anlagen getroffen Bis auf die Anlagen I und II mussen die Anlagen separat ratifiziert werden d h ihre Regeln gelten nur fur die Vertragsstaaten die der volkerrechtlichen Bindung explizit zugestimmt haben Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung 2 Inhalt 3 Durchsetzung 4 Anlagen 4 1 Anlage I 4 2 Anlage I neu 4 3 Anlage II 4 4 Anlage II neu 4 5 Anlage III 4 6 Anlage IV 4 7 Anlage V 4 8 Anlage VI 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseEntstehung Bearbeiten1954 war zur Begrenzung der Olverschmutzungen von Kusten das OILPOL Abkommen geschlossen worden Es zielte im Wesentlichen auf Oltanker ab und untersagte das damals ubliche Uberbordpumpen des Waschwassers der Tanks naher als 50 Seemeilen zur Kuste 1962 waren die Verbotszonen erweitert und 1969 das Load on top Verfahren vorgeschrieben worden das die Entmischung des Waschwassers wahrend der Leerfahrt in Slop Tanks und bei der Wiederbeladung das Zuruckpumpen des aufgeschwommenen Ols in die Ladungstanks vorsah Noch 1971 wurde ein weiteres Zusatzabkommen geschlossen das die Grosse einzelner Tanks begrenzte Inzwischen hatte die Katastrophe der Torrey Canyon 1967 den Weg zu einem umfassenderen Abkommen geebnet das sich nicht mehr auf Bekampfung der Olverschmutzung beschrankt 1973 wurde im Rahmen der IMO die MARPOL Konvention geschlossen die 1978 noch vor Inkrafttreten durch das Zusatzprotokoll MARPOL 78 erganzt wurde Heutzutage wird das Vertragswerk in der Fachliteratur deshalb haufig als MARPOL 73 78 bezeichnet Seine Anlage I schrieb OILPOL fort und erweiterte es nochmals erheblich die Anlagen II bis VI machten es zu einem Vertrag der jede Art von Meeresverschmutzung bekampfen soll Am 2 Oktober 1983 trat der Vertrag in Kraft Schatzungsweise 600 000 Tonnen Ol werden dennoch jahrlich durch den normalen Schiffsbetrieb infolge von Unfallen und illegaler Entsorgung ins Meer eingeleitet 250 000 Tonnen davon sind Ol Wasser Gemische und Brennstoffruckstande Sludge aus dem Schiffsmaschinenbereich Inhalt BearbeitenDas Internationale Ubereinkommen zur Verhutung der Meeresverschmutzung durch Schiffe in der Fassung des Protokolls von 1978 mit weltweitem Geltungsbereich wurde am 2 November 1973 abgeschlossen Das Ubereinkommen selbst enthalt in nur zwanzig Artikeln Grundsatzliches uber die Verpflichtung der Unterzeichnerstaaten um das schiffsbetriebsbedingte Einleiten von Schadstoffen zu verhuten Die Einzelheiten sind in zwei Protokollen und sechs umfangreichen Anlagen geregelt Protokoll I betrifft das Verfahren i S v Art 8 des Ubereinkommens nach dem Ereignisse bei dem Schadstoffe in das Meer gelangt sind gemeldet werden mussen Protokoll II fuhrt das in Art 10 angesprochene Schiedsverfahren fur Streitigkeiten zwischen Vertragsparteien aus Erst in den sechs Anlagen werden die Schadstoffe die im Ubereinkommen selbst nur allgemein definiert werden naher bezeichnet Nach den Anlagen ist die Schiffsbesatzung u a verpflichtet uber den Verbleib von Olruckstanden aus Maschinenraum und Ladetanks ein Oltagebuch Anlage I uber den Verbleib geladener Chemikalien in flussiger Form ein Ladungstagebuch Anlage II und uber den Verbleib von Schiffsmull ein Mulltagebuch zu fuhren Anlage V Naheres dazu folgt im Abschnitt 4 Der Text der Konvention bzw des Protokolls an sich regelt nur die generellen Rahmenbedingungen Die praktisch relevanten Festsetzungen werden in den Anlagen getroffen Bis auf die Anlagen I und II mussen die Anlagen separat ratifiziert werden d h ihre Regeln gelten nur fur die Vertragsstaaten die der volkerrechtlichen Bindung explizit zugestimmt haben Neben olhaltigen Ruckstanden werden auch andere Schadstoffe und Abfalle in die Meere eingeleitet was zur Folge hatte dass dem MARPOL Ubereinkommen weitere Anlagen hinzugefugt wurden Die Anlagen I II und V erlauben die Ausweisung so genannter Sondergebiete special areas in denen strengere Schutzvorschriften fur das Einleiten von Ol bzw Chemikalien sowie fur das Absondern von Mull gelten Die Sondergebiete werden vom MEPC per Vertragserganzung ausgewiesen In Marpol Anlage V Regel 5 1 sind die Sondergebiete genau bezeichnet Als Sondergebiete gelten das Mittelmeer das Gebiet der Ostsee das Gebiet der Nordsee das Gebiet des schwarzen Meeres das Gebiet des Roten Meeres das Gebiet der Golfe das Gebiet der Antarktis sudlich von 60 Sud und die Region der Karibik einschliesslich des Golfs von Mexiko und des karibischen Meeres Stand Feb 2003 Die Buchstaben a h der Regel 5 1 der Anlage V definieren dann den Umfang der Sondergebiete durch die Angabe der genauen geographischen Koordinaten und oder Landmarken exakt Durchsetzung Bearbeiten nbsp Vertrag in Kraft Vertrag nicht unterzeichnetGrundsatzlich werden die MARPOL Regeln von den Flaggenstaaten durchgesetzt d h die Einhaltung wird auch auf Schiffen uberwacht die moglicherweise nie einen Hafen ihres Flaggenstaates anlaufen denn die Flagge die entsprechend dem Schiffszertifikat gefuhrt wird sagt noch nichts uber Nationalitat von Eigentumer und Reeder bzw uber die Fahrrouten des Schiffs allgemein aus Obwohl diese Praxis jahrhundertealten Seerechts Prinzipien folgt wirft sie enorme Probleme auf da nicht alle Staaten eine wirklich effiziente Uberprufung der geltenden Standards gewahrleisten konnen oder wollen sog Flags of Convenience oder offene Register Als Reaktion darauf hat sich das Prinzip der Hafenstaatenkontrolle herausgebildet Danach durfen Behorden eines Staates dessen Hafen ein Schiff freiwillig angelaufen hat u a die Einhaltung bestimmter MARPOL Regeln kontrollieren und eventuelle Defizite nach einem komplexen System sanktionieren Dieser Mechanismus hat auch im Seerechtsubereinkommen SRU der Vereinten Nationen seinen Niederschlag gefunden insb Artikel 211 Absatz 3 Verletzungen von MARPOL Einleitungsverboten durfen von Hafenstaaten auch dann geahndet werden wenn sie auf der Hohen See weiter als 200 Seemeilen vom Land entfernt begangen wurden Ein Schiff dessen Flaggenstaat MARPOL nicht ratifiziert hat kann sich auf diese Nicht Ratifizierung nicht berufen MARPOL hat zumindest was die Anlagen I und II angeht als Teil der international anerkannten Regeln und Standards im Sinne des SRU vgl Artikel 211 Absatz 5 universelle Geltung erlangt d h es muss von allen Schiffen auf der gesamten Welt eingehalten werden In Deutschland wird die Ahndung von Verstossen gegen das MARPOL Ubereinkommen durch die See Umweltverhaltensverordnung SeeUmwVerhV festgelegt Anlagen BearbeitenDie bislang sechs angenommenen Anlagen regeln folgende Teilbereiche Anlage I Bearbeiten Anlage I enthalt Regeln zur Verhutung der Verschmutzung durch Ole und besteht aus drei Kapitel und drei Anhangen Kap 1 Allgemeines Enthalt Regeln uber Begriffsbestimmungen Anwendung Besichtigung und Uberprufung Ausstellen von Zeugnissen Kap 2 Vorschriften der Verhutung der Verschmutzung durch den Schiffsbetrieb enthalt Regeln zur Uberwachung des Einleitens von Ol ins Meer und die Festlegung von Sondergebieten Einrichtung fur Auffanganlagen von olhaltigen Ruckstanden in Hafen Ausrustung und Betrieb von Tanker mit getrennten Ol und Ballastwassertanks Uberwachungs und Kontrolleinrichtungen zur Verhinderung von Olverschmutzung Kap 3 Vorschriften zur Verringerung der Olverschmutzung durch Oltankschiffe infolge von Beschadigungen der Schiffsseiten und des Schiffsbodens auf ein Mindestmass Enthalt Regeln uber den Bau von Oltankschiffen z B Zwei Hullen Tanker Anhange Liste der Ole internationales Zeugnis uber die Verhutung der Olverschmutzung Muster eines OltagebuchesAnlage I neu Bearbeiten In der 52 Sitzung des MEPC vom 11 15 Oktober 2004 wurde eine uberarbeitete Version der Anlage I und II vorgelegt und angenommen Es wurde erwartet dass die neuen Anlagen am 1 Januar 2007 in Kraft treten In der neuen Anlage I sind alle Anderungen und Neufassungen eingearbeitet worden die seit Inkrafttreten des MARPOL Ubereinkommens 1983 angenommen wurden Ebenso wurden die Regeln 13 G Regel 20 neu und 13 H Regel 21 neu im neuen Werk bereits berucksichtigt die die Ausphasung der Einhullen Tanker reglementiert Neue Regelungen sind hinzugekommen So gibt es zum Beispiel Regeln die fur Tankschiffe einen Doppelboden fur den Pumpraum fordern Regel 22 neu sowie Regeln fur bauliche Massnahmen die den Ladetank von Tankern bei Strandungen oder Kollisionen schutzen sollen Regel 23 neu Die Revision der Anlage I verspricht eine anwenderfreundlichere einfachere Anlage zu werden Ausserdem sind verwaiste Regelungen abgelaufene Ubergangsfristen herausgelost worden In der Anfangszeit soll eine so genannte cross reference list dabei behilflich sein zwischen den alten und den neuen Regeln unterscheiden zu konnen Anlage II Bearbeiten Anlage II betrifft die Verschmutzung durch schadliche flussige Stoffe die als Massengut befordert werden Chemikalien in Tankern pollution from noxious liquid substances in bulk Anlage II neu Bearbeiten Wie auch die Anlage I zu MARPOL wurde die Anlage II zum 1 Januar 2007 geandert Die Liste der im Seetransport erlaubten Stoffe wurde uberarbeitet Einige Stoffe fur die keine ausreichenden Okotoxdaten vorliegen durfen ab 1 Januar 2007 nicht mehr transportiert werden Die Klassifizierung flussiger Massenguter der bisher vier Verschmutzungsgruppen A B C und D und drei Schiffstypen wurde grundlegend uberarbeitet Danach werden die Produkte zukunftig nur noch in drei Einleitungskriterien X Y und Z eingestuft werden Tier und Pflanzenole sowie Mineralolwachse durfen dann grundsatzlich nur noch in Doppelhullentankern befordert werden Paraffine die in der Vergangenheit haufig durch Tankwaschungen zu Verunreinigungen an den Stranden fuhrten werden nach den neuen Vorschriften fur die Einstufung flussiger Massenguter unter die Anlage II zum MARPOL Ubereinkommen fallen Anlage III Bearbeiten Anlage III betrifft Schadstoffe die in verpackter Form befordert werden z B gefahrliche Guter in Containern harmful substances carried by sea in packaged form Die Regelungen gelten fur alle Schiffe die fur die Beforderung schadlicher flussiger Stoffe als Massengut zugelassen sind Chemikalientanker Anlage IV Bearbeiten In Sondergebieten darf das Abwasser keine Verfarbung im Wasser hervorrufen oder Schwimmkorper beinhalten Mechanisch behandeltes und desinfiziertes Abwasser darf ab 3 sm Entfernung von der Kuste in das Wasser geleitet werden unbehandeltes Wasser erst ab 12 sm Die Anwendung ist fur Schiffe die BRZ grosser 400 sind oder BRZ kleiner 400 die fur eine Beforderung von mehr als 15 Personen zugelassen sind Anm Der Ausdruck Person bezeichnet Besatzungsmitglieder und Fahrgaste Anlage V Bearbeiten Anlage V mit den Anderungen zum 1 Januar 2013 dient der Verhutung der Verschmutzung durch Schiffsmull Sondergebiete sind Ost und Nordsee Mittelmeer und Karibik Sofern ein Einleiten erlaubt ist muss das Schiff in Fahrt sein Unbehandelte Lebensmittelabfalle durfen ausserhalb von Sondergebieten ab 12 sm in das Meer eingeleitet werden Werden diese zerkleinert oder zermahlen durfen sie in Sondergebieten ab 12 sm ausserhalb von Sondergebieten ab 3 sm eingeleitet werden Sofern die folgenden Stoffe nicht schadlich fur die Meeresumwelt eingestuft sind ist deren Einleitung erlaubt Reinigungsmittel im Waschwasser aus Laderaumen Deck und Aufbautenbereichen in Sondergebieten fur Laderaume erst ab 12 sm Ladungsruckstande die sich im oder nicht im Waschwasser befinden ab 12 sm in Sondergebieten ist das Einleiten von nicht im Waschwasser befindlichen Ladungsruckstanden untersagt Tierkorper so zerteilt dass sie unmittelbar sinken durfen ausserhalb von 100 sm entsorgt werden innerhalb von Sondergebieten verboten Sonstiger Mull einschliesslich Kunststoffen synthetischer Seile Fanggerat Kunststoffmulltuten Asche aus Verbrennungsanlagen Schlacke Speiseol treibendes Stauholz Verkleidungs und Verpackungsmaterial Papier Lumpen Glas Metall Flaschen Steingut und ahnliche Abfalle durfen nicht ins Meer eingeleitet werden Anlage VI Bearbeiten Anlage VI grundsatzlich angenommen 1997 in Kraft seit 19 Mai 2005 soll der Luftverschmutzung durch Schiffe begegnen Diese Anlage hat einige grundsatzliche Neuerungen eingefuhrt weil sie nicht primar dem Schutz des Wassers sondern der Luft gilt Ausserdem sollen bei ihrer Anwendung die Auswirkungen auf den terrestrischen Bereich mit berucksichtigt werden Anlage VI enthalt u a besondere Regelungen fur so genannte SOx emission control areas SECAs Derzeit sind u a die Ostsee seit Mai 2006 die Nordsee und der Armelkanal seit November 2007 ein solches Schutzgebiet in dem strengere Grenzwerte fur den Schwefelgehalt des Schiffsbrennstoffes gelten bzw Schiffe mit einem speziellen Filtersystem ausgerustet sein mussen um den Schwefelgehalt der Abgase zu reduzieren Die neue Anlage VI schliesst zudem wesentliche Lucken zu den bereits vorhandenen Anlagen des MARPOL Ubereinkommens Dies beinhaltet unter anderem eine Qualitatskontrolle des Kraftstoffes sowie die Vorschrift zur Verwendung geeigneter Verbrennungsanlagen fur nicht verwertbare Olruckstande Sludge und Mull mit ein Des Weiteren enthalt die Anlage Vorschriften fur den Umgang mit ozonschadigenden Verbindungen aus Klima Kuhl und Feuerloschanlagen sowie leicht fluchtige Kohlenwasserstoffe englische Bezeichnung volatile organic compounds VOC insbesondere beim Betrieb von Tankschiffen Mit der Erweiterung der Anlage VI um ein 4 Kapitel im Jahr 2011 soll die Energieeffizienz auf Schiffen gesteigert werden um Emissionen von Treibhausgasen zu senken Das neue Kapitel sollte am 1 Januar 2013 in Kraft treten 3 4 Umstritten ist bislang inwieweit auf Grundlage dieser Anlage Grenzwerte fur Treibhausgas Emissionen von Schiffen erarbeitet werden konnen Diesbezuglich hat sich in der IMO bislang kein Konsens herausgebildet Siehe auch BearbeitenMeeresschutz Internationale Seeschifffahrts Organisation IMO SeerechtLiteratur BearbeitenRainer Altfuldisch Haftung und Entschadigung nach Tankerunfallen auf See Bestandsaufnahme Rechtsvergleich und Uberlegungen de lege ferenda Hamburg Studies on Maritime Affairs Band 6 1 Auflage Springer Berlin Heidelberg 2007 ISBN 978 3 540 47212 4 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons MARPOL Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien MARPOL Ubereinkommen Bundesamt fur Seeschifffahrt und Hydrographie Informationen u a zu Einleitbedingungen MARPOL 25 years PDF International Maritime Organization Geschichte des Ubereinkommens bis 1998 Amendments to the Annex of the Protocol of 1978 relating to the International Convention for the Prevention of Pollution from Ships Vertrag verfugbar in ECOLEX the gateway to environmental law englisch Einzelnachweise Bearbeiten BGBl 1982 II S 2 4 BGBl 1996 II S 399 Zusammenfassung MARPOL 73 78 Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 19 September 2012 abgerufen am 30 Januar 2012 englisch In 2011 IMO adopted mandatory measures to reduce emissions of greenhouse gases GHGs from international shipping with a new Annex VI chapter 4 on energy efficiency for ships to make mandatory the Energy Efficiency Design Index EEDI for new ships and the Ship Energy Efficiency Management Plan SEEMP for all ships These regulations are expected to enter into force on 1 January 2013 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www imo org Medieninformationen zur Senkung von Treibhausgas Emissionen Abgerufen am 30 Januar 2012 englisch IMO has adopted mandatory technical and operational energy efficiency measures which will significantly reduce the amount of CO2 emissions from international shipping Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Internationales Ubereinkommen zur Verhutung der Meeresverschmutzung durch Schiffe amp oldid 236796041