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Der Luftangriff auf die Brucke bei Varvarin war ein Angriff von NATO Kampffliegern am 30 Mai 1999 wahrend des Kosovokrieges auf eine Brucke nahe der serbischen Kleinstadt Varvarin bei dem zehn Zivilisten getotet und dreissig teilweise schwer verletzt wurden Das Ereignis erfuhr eine hohe Aufmerksamkeit in den Medien nachdem 35 Klager darunter die Eltern eines getoteten Madchens die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz verklagt hatten Die Klage wurde letztinstanzlich vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 2 November 2006 rechtskraftig abgewiesen Das Bundesverfassungsgericht nahm Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an 1 Die Brucke bei Varvarin nach dem Wiederaufbau Inhaltsverzeichnis 1 Hergang des Luftangriffs 2 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland 2 1 Prozess vor dem Landgericht Bonn 2 2 Prozess vor dem Oberlandesgericht Koln 2 3 Prozess vor dem Bundesgerichtshof 2 4 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht 3 Weiteres 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseHergang des Luftangriffs BearbeitenZwei Kampfflugzeuge der NATO griffen am 30 Mai 1999 zur Mittagszeit in zwei Angriffswellen die uber den Fluss Morawa fuhrende Brucke in der serbischen Stadt Varvarin an Sie hatten den Auftrag diese zu zerstoren und beschossen sie mit insgesamt vier Raketen 2 Die Allianz nutzte den klaren Himmel um die Bombardierungen in Jugoslawien tagsuber zu intensivieren 3 Wegen eines Gottesdienstes mit einer Prozession und eines Markttags mit rund 350 Standen am Sonntag nach Pfingsten waren zahlreiche Besucher in der Stadt 4 Die erste Angriffswelle traf mehrere Angler und drei Madchen die an den Fluss gegangen waren Nachdem zahlreiche Helfer an den Fluss geeilt waren folgte die zweite Angriffswelle die noch mehr Opfer forderte Insgesamt zehn Personen starben dreissig weitere wurden verletzt siebzehn davon schwer Die Opfer waren ausschliesslich Zivilisten 5 Die Brucke wurde bei dem Angriff zerstort 4 Unmittelbar nachdem die zivilen Opfer bekannt geworden waren erklarten NATO Vertreter die Piloten hatten keine Zivilisten gesehen 3 Deutsche Flugzeuge waren an dem Angriff nicht beteiligt Die Bundeswehr stellte im Kosovokrieg aber Tornado Aufklarungsflugzeuge 6 Die Informationen daruber welche Streitkrafte der Mitgliedsstaaten an dem Angriff selbst beteiligt waren gibt die NATO nicht preis 7 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland BearbeitenProzess vor dem Landgericht Bonn Bearbeiten Am 15 Oktober 2003 wurde ein Schadensersatzprozess gegen die an der Operation Allied Force beteiligte Bundesrepublik Deutschland vor dem Landgericht Bonn eroffnet 8 35 Klager warfen Deutschland vor die Angriffe durch Aufklarung und Begleitschutz unterstutzt zu haben Bundeswehrsoldaten hatten das Ziel mit ausgewahlt und somit den Angriff moglich gemacht In Varvarin und Umgebung habe es jedoch keine nennenswerten militarischen Einrichtungen gegeben 6 Die Klager hoben besonders das Schicksal der funfzehnjahrigen Sanja Milenkovic hervor die unter den Todesopfern war 9 10 7 11 Mit Urteil vom 10 Dezember 2003 wurde die Klage als zulassig aber unbegrundet zuruckgewiesen 12 Die geltend gemachten Anspruche fanden weder im Volkerrecht noch im deutschen Staatshaftungsrecht eine rechtliche Grundlage Normen des Volkerrechts die den Klagern als Individuen fur die Folgen des Angriffs einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld einraumen existierten nicht 12 Eine weitere Aufklarung des Hergangs sei daher nicht erforderlich 12 Prozess vor dem Oberlandesgericht Koln Bearbeiten In zweiter Instanz wies das Oberlandesgericht Koln mit Urteil vom 28 Juli 2005 die Berufung zuruck und verneinte ebenfalls Schadensersatzanspruche 13 8 Hinsichtlich der Anspruche auf Basis des Volkerrechts folgte das Oberlandesgerichts den zutreffenden Ausfuhrungen im angefochtenen Urteil 13 Hinsichtlich Anspruchen aus dem nationalen Recht verneinte es ebenfalls Anspruche aus den Grundrechten weil es an einer konkreten anspruchsbegrundenden Norm fehlte um einen Anspruch zu eroffnen 13 Hinsichtlich des Staatshaftungsrechtes hielt der Senat die allgemeinen Regelungen des Staatshaftungsrechts auch im Falle bewaffneter Auseinandersetzungen jedenfalls insoweit grundsatzlich fur anwendbar als der Staat dabei in volkerrechtswidriger Weise die primarrechtlichen Anspruche des Einzelnen auf Einhaltung des humanitaren Volkerrechts verletzt 13 Der Bundesrepublik Deutschland haftungsrechtlich zurechenbare Handlungen liessen sich aber nicht feststellen 13 Prozess vor dem Bundesgerichtshof Bearbeiten Diese Feststellung des Oberlandesgerichts wurde bei der Revision des Urteils durch den Bundesgerichtshof am 2 November 2006 nicht bestatigt Der Bundesgerichtshof liess die Frage nach der Anwendbarkeit des Amtshaftungsrechts ausdrucklich offen Die Klage war somit letztinstanzlich und rechtskraftig abgewiesen 14 7 6 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht Bearbeiten Die Klager reichten daraufhin u a mit Unterstutzung der Rechtsanwalte Sonke Hilbrans und Wolfgang Kaleck eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein 10 2 das diese Beschwerde mit Beschluss vom 13 August 2013 teilweise als unzulassig teilweise als unbegrundet nicht zur Entscheidung annahm 2 5 Es gebe keine allgemeine Regel des Volkerrechts nach der dem Einzelnen bei Verstossen gegen das humanitare Volkerrecht ein Anspruch auf Schadensersatz zustehe Derartige Anspruche stunden grundsatzlich nur dem Heimatstaat des Geschadigten zu hiess es in der Begrundung 5 Auch ein Anspruch wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten bestehe nicht Es sei nicht erwiesen dass deutsche Amtstrager von den konkreten Umstanden des Angriffs gewusst hatten 1 5 Der Staat Serbien der formal Entschadigungen fur die Opfer des Luftangriffes fordern konnte machte mindestens bis September 2013 keine Entschadigungsanspruche geltend 15 Weiteres Bearbeiten nbsp Denkmal wahrend der Gedenkveranstaltung am 30 Mai 2001Im November 1999 wurde ein Neubau der zerstorten Brucke freigegeben Zur Erinnerung wurde im Ort ein Denkmal errichtet Auch zwei beim Angriff umgeknickte Pappeln zeugen vom Angriff 16 Weblinks BearbeitenUrteil des Landgerichts Bonn In www justiz nrw de Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte in Nordrhein Westfalen 10 Dezember 2003 abgerufen am 3 Januar 2023 Urteil des Oberlandesgerichts Koln In www justiz nrw de Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte in Nordrhein Westfalen 28 Juli 2006 abgerufen am 3 Januar 2023 Urteil des Bundesgerichtshofes In www openjur de openJur e V 2 November 2006 abgerufen am 3 Januar 2023 Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 13 August 2013 2 BvR 2660 06 In bundesverfassungsgericht de 13 August 2013 abgerufen am 12 Januar 2023 BVerfG Keine Schadensersatzpflicht der Bundesrepublik Deutschland wegen ziviler Opfer eines NATO Luftangriffs im Kosovo Krieg In beck online beck de Verlag C H Beck 3 September 2015 abgerufen am 20 Dezember 2022 Einzelnachweise Bearbeiten a b Urteil des Verfassungsgerichts Deutschland zahlt keinen Schadensersatz fur Opfer des Kosovo 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