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Als Liegezeit englisch laytime wird in der Schifffahrt allgemein der Zeitraum verstanden den Wasserfahrzeuge im Hafen verbringen In der Frachtschifffahrt steht der Begriff fur die Zeit die fur die Be oder Entladung eines Schiffes zur Verfugung steht Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Wirtschaftliche Aspekte 4 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie Liegezeit ist der Oberbegriff fur die Lade Losch und Uberliegezeit von Schiffen 1 Der Verfrachter will die Beforderung so schnell wie moglich durchfuhren weil der Hafenaufenthalt mit den hohen Kosten des Hafengelds verbunden ist und deshalb das Schiff fur neue Auftrage frei werden soll Die Begrenzung der Liegezeit ist daher im Interesse des Verfrachters um die Transportkosten zu senken Die Liegezeit ist deshalb unproduktiv weil die der Entladung vorausgegangene oder der Beladung folgende Schiffsreise erst zu Frachteinnahmen fuhrt Rechtsfragen BearbeitenNach 529 Abs 1 HGB hat der Verfrachter dem Befrachter die Ladebereitschaft anzuzeigen sobald das Schiff am Ladeplatz zur Einnahme des Frachtgutes bereit ist Nach den Bestimmungen des HGB beginnt mit dem auf die Anzeige folgenden Tag auch Sonntag oder Feiertag die kostenlose Ladezeit 530 HGB Abweichend von den Bestimmungen des HGB ist dies in Frachtvertragen vielfach individuell geregelt Wartet der Verfrachter auf Grund vertraglicher Vereinbarung oder aus Grunden die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind uber die Ladezeit hinaus Uberliegezeit so hat er Anspruch auf eine angemessene Vergutung das so genannte Liegegeld 530 Abs 3 HGB Korrespondierend darf der Verfrachter am Loschplatz kostenlos auf die Abnahme der Ladung warten Loschzeit 535 Abs 1 HGB Der Beginn der Liegezeit setzt mithin die Lade oder Loschbereitschaft die Bereitschaftsanzeige des Kapitans hierzu und den Ablauf einer Zeitspanne nach der Abgabe der Bereitschaftsanzeige voraus 2 Die Zeitdauer die die Schiffsbesatzung oder die Schauerleute zur Vorbereitung der Hafenanlagen benotigen gehort ebenfalls zur Liegezeit 3 Die Dauer der Liegezeit wird ublicherweise im Frachtvertrag vereinbart sie kann auch durch ortliche Hafenordnungen geregelt sein Sicherheitskontrollen Zollkontrollen oder Warten auf Wasserstandstiefen sind ebenfalls Bestandteil der Liegezeit Auch Zeiten fur die Verholung innerhalb eines Hafens und die An und Ablegemanover konnen zur Liegezeit gezahlt werden Dies ist insbesondere bei Containerfeederschiffen der Fall die in einem Hafen oft mehrere Terminals zum Laden bzw Loschen anlaufen 4 Wirtschaftliche Aspekte BearbeitenDie Gesamtliegezeit eines Schiffs im Hafen T L displaystyle T L nbsp wird deshalb definiert als 5 T L T H T U displaystyle T L T H T U nbsp also den Zeiten fur Festmachen Zollkontrollen und anderen Tatigkeiten T H displaystyle T H nbsp sowie frachtmengenunabhangigen Umschlagszeiten T U displaystyle T U nbsp Die Hohe des Hafengelds richtet sich nach der Schiffsgrosse dessen Tiefgang sowie nach der Dauer dieser Gesamtliegezeit 6 Das Hafengeld ist Bestandteil der Transportkosten die zur Fracht gehoren Deshalb ist es fur die Wettbewerbsfahigkeit von Hafen erforderlich die Liegezeiten der Schiffe durch ausreichende Anzahl von Liegeplatzen und den schnellen Umschlag mit effizienten Umschlaggeraten zu minimieren 7 Die Dauer der Liegezeit ist einerseits abhangig von der Gute der Hafeneinrichtungen vor allem der Losch und Ladeeinrichtungen je vollkommener diese sind umso schneller wird das Schiff den Hafen verlassen konnen Noch grosseren Einfluss auf die Liegezeit hat andererseits die Zahl der Liegeplatze im Hafen damit Schiffe nicht auf ihre Abfertigung warten mussen 8 Bei Kreuzfahrtschiffen wird die Liegezeit auch dadurch bestimmt wie schnell die Passagiere vom Landgang zuruckkehren Das hangt von der Vielfalt des touristischen Angebots vor Ort und der Entfernung der Ausflugsziele vom Hafen ab Die Auswahl der Hafen erfolgt auch unter dem Aspekt von dort moglichst kurze Tagesausfluge anzubieten und die Reisenden nicht zu uberanstrengen 9 Einzelnachweise Bearbeiten Rainer Peters Der Beginn der Liegezeit nach See und Binnenschifffahrtsrecht unter Berucksichtigung gebrauchlicher Charterformulare 1964 S 2 Rainer Peters Der Beginn der Liegezeit nach See und Binnenschifffahrtsrecht unter Berucksichtigung gebrauchlicher Charterformulare 1964 S 3 Rainer Peters Der Beginn der Liegezeit nach See und Binnenschifffahrtsrecht unter Berucksichtigung gebrauchlicher Charterformulare 1964 S 16 Axel Schonknecht Maritime Containerlogistik 2009 S 51 56 Axel Schonknecht Maritime Containerlogistik 2009 S 52 Klaus Bichler Ralf Krohn Peter Philippi Gabler Kompakt Lexikon Logistik 2005 S 76 Birgitt Brinkmann Seehafen Planung und Entwurf 2005 S 137 Kurt Giese Das Seefracht Tarifwesen 1919 S 234 Christian Schafer Kreuzfahrten Die touristische Eroberung der Ozeane 1998 S 132Normdaten Sachbegriff GND 4167645 2 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Liegezeit 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