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Ein Lehnhauer 1 auch Lehnhauer 2 Lehenhauer 1 oder Lehen Hauer genannt 3 war im Bergbau des spaten Mittelalters ein Bergmann 1 der von einer Gewerkschaft ein Stuck des Grubenfeldes der Gewerkschaft zu Lehn trug 2 Seine Arbeit wurde von der Gewerkschaft in der Regel durch einen Teil des Ausbringens ANM 1 entlohnt 4 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen und Geschichte 2 Arbeitsverhaltnis und Entlohnung 3 Einzelnachweise 4 AnmerkungenGrundlagen und Geschichte BearbeitenBis ins spate Mittelalter wurden die Bergwerke im deutschsprachigen Bergbau uberwiegend von Einzelunternehmern den Eigenlohnern betrieben 5 Diese schlossen sich im Laufe der Jahre nachdem die bergrechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden waren mit anderen Kapitalgebern zu Gewerkschaften zusammen 6 Die Gewerken bearbeiteten ihre Bergwerke nicht selber sondern vergaben oftmals die bergmannischen Arbeiten an besondere Unternehmer die als Lehnhauer bezeichnet wurden 7 Damit es bei der Vergabe dieser Lehenschaften nicht zu Unregelmassigkeiten kam musste hierbei der Gegenschreiber anwesend sein um zu protokollieren an welchen Lehnhauer die einzelnen Lehen verliehen worden waren 8 Die Lehnhauer entstammten auch aus der Eigenlohnerschaft und boten ihre bergmannischen Dienste den Gewerkschaften an 9 Die Lehnhauer gehorten bei den Zechen des Mittelalters zur Unternehmerschaft ANM 2 der aus mehreren einzelnen kleinen Betrieben oder Betriebspunkten bestehenden Bergwerke 10 Arbeitsverhaltnis und Entlohnung BearbeitenLehnhauer waren voll ausgebildete Hauer die bei der Gewerkschaft in einem speziellen Dienstverhaltnis ANM 3 standen 7 Sie waren nach heutigen Massstaben Subunternehmer die von der Gewerkschaft abhangig waren 1 Das Dienstverhaltnis zwischen Gewerkschaft und Lehnhauer war so geregelt dass die Lehnhauer weder Pachter waren noch im Gedinge standen 10 Sie hatten zudem die gleichen Pflichten und Arbeitszeiten wie die anderen bei der Gewerkschaft beschaftigten Bergleute 3 Sie bauten meist in einem Teil des Grubenfeldes der Gewerkschaft den die Gewerken nicht selber bauhaft ANM 4 halten wollten 11 Dabei mussten sie den Betriebsteil in Eigenregie eigenverantwortlich bergmannisch bearbeiten und fur Verluste auch selber aufkommen 3 Sie erstellten die fur den Betrieb des Grubenbetriebes erforderlichen Stollen und anderen Grubenbaue selber und auf eigene Kosten 7 Zudem mussten sie fur die Nutzung des Feldesteils eine Abgabe an die Hauptgewerken zahlen 10 Entlohnt wurden sie dadurch dass sie einen Teil des Ausbringens ihres Feldesteils behalten konnten 2 Diesen Anteil des Ausbringens verkauften sie an die Gewerkschaft zwecks weiterer Verarbeitung 7 Wie viel sie genau pro abgebauten und geforderten Kubel mit Erz von den Gewerken bezahlt bekamen wurde in der Regel zuvor im Beisein des Gegenschreibers ausgehandelt 3 Anders als bei den sogenannten Herrenarbeitern die ihren Lohn in manchen Gegenden ganz oder teilweise in Form von Naturalien wie Lebensmittel alkoholischen Getranken oder Haushaltswaren ausgezahlt bekamen ANM 5 wurde der Lehnhauer stets monetar entlohnt 9 Einzelnachweise Bearbeiten a b c d Olessia Schreiber Der fruhhochdeutsche bergmannische Wortschatz Studien zu Georgius Agricolas Vom Bergkwerck XII Bucher Genehmigte Dissertation an der Fakultat Sprach Literatur und Kulturwissenschaft der technischen Universitat Dresden Dresden 2005 S 112 113 121 a b c Moritz Ferdinand Gatzschmann Sammlung bergmannischer Ausdrucke Verlag Craz amp Gerlach Freiberg 1859 a b c d Erklarung aller Kunstworter und Redensarten bey Bergwerken und Hutten Arbeiten Nach alphabetischer Ordnung in zwey Theilen mit einer kurzen Vorrede neue Auflage in Commission bey C G Fleckeisen Helmstedt 1802 Erklarung des allgemeinen teutschen Lehensrechtes Nach Bohmers Principiis Juris Feudalis und den offentlichen Vorlesungen auf der Wiener hohen Schule Bei Franz Jakob Kaiseres Wien 1793 S 53 56 Otto Hue Die Bergarbeiter Historische Darstellung der Bergarbeiter Verhaltnisse von der altesten bis in die neueste Zeit zweiter Band Verlag von I H W Dietz Nachf G m b H Stuttgart 1913 S 98 146 156 Adolf Arndt Kuno Frankenstein Hrsg Hand und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbstandigen Banden Erste Abteilung Volkswirtschaftslehre XI Band Bergbau und Bergbaupolitik Verlag von C L Hirschfeld Leipzig 1894 S 58 69 a b c d Ass Hatzfeld Das preussische Knappschaftswesen in seiner Ausgestaltung durch die Novelle vom 19 Juni 1906 betreffend Abanderung des VII Titels des Allgemeinen Berggesetzes vom 24 Juni 1863 In Gluckauf Berg und Huttenmannische Zeitschrift Verein fur die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund Hrsg Nr 2 43 Jahrgang 12 Januar 1907 S 39 Peter Strelow Landesherrschaft und Bergrecht in Sudwestdeutschland zwischen 1450 und 1600 Ein Vergleich Inaugural Dissertation an der Philosophischen Fakultat der Westfalischen Wilhelms Universitat Munster 1997 S 165 a b Heinrich Achenbach Die deutschen Bergleute der Vergangenheit In Zeitschrift fur das Bergrecht Hermann Brassert Heinrich Achenbach Hrsg Zwolfter Jahrgang bei Adolph Marcus12 Bonn 1871 S 89 107 a b c Karl August Tolle Die Lage der Berg und Huttenarbeiter im Oberharze Unter Berucksichtigung der geschichtlichen Entwicklung der gesammten Bergarbeiter Verhaltnisse Puttkammer amp Muhlbrecht Buchhandlung fur Staats und Rechtswissenschaft Berlin 1892 S 49 53 83 84 128 Carl Friedrich Richter Neuestes Berg und Hutten Lexikon Oder alphabetische Erklarung aller bei dem Berg und Huttenwesen vorkommenden Arbeiten Werkzeuge und Kunstworter Aus dem vorzuglichen mineralogischen und huttenmannischen Schriften gesammelt und aufgestellt Erster Band A L in der Kleefeldschen Buchhandlung Leipzig 1805 Anmerkungen Bearbeiten Als Ausbringen bezeichnet man im Bergbau die Gesamtmasse der nutzbaren Mineralien die innerhalb einer bestimmten Zeit aus einem Bergwerk gefordert wurde Quelle Heinrich Veith Deutsches Bergworterbuch mit Belegen Die Unternehmer eines damaligen Bergwerks waren unterteilt in Hauptgewerken Untergewerken und Lehnhauer Quelle Ass Hatzfeld Das preussische Knappschaftswesen in seiner Ausgestaltung durch die Novelle vom 19 Juni 1906 betreffend Abanderung des VII Titels des Allgemeinen Berggesetzes vom 24 Juni 1863 Dieses Verhaltnis war auf einen vorher festgesetzten Zeitraum befristet Quelle Olessia Schreiber Der fruhhochdeutsche bergmannische Wortschatz Studien zu Georgius Agricolas Vom Bergkwerck XII Bucher Als bauhaft oder bauhaftig gilt ein Bergwerk wenn das Grubengebaude und die Tagesanlagen in einem guten Zustand sind Des Weiteren galt nach den alteren Berggesetzen ein Bergwerk als bauhaft wenn es ununterbrochen betrieben wurde Nach den deutschen Berggesetzen wird die Verpflichtung der Bergwerksbesitzer zur wirklichen Nutzung seines Bergwerkseigentums als Bauhafthaltung bezeichnet Quelle Heinrich Veith Deutsches Bergworterbuch mit Belegen Diese Form der Entlohnung wurde als Pfenningswerthschaft oder Pfennwerthsbehandlung bezeichnet Nach dieser Form der geldwerten Bezahlung die so noch bis ins 18 Jahrhundert praktiziert wurde wurden in einigen Gegenden die Schichtlohner entlohnt Quelle Heinrich Achenbach Die deutschen Bergleute der Vergangenheit Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Lehnhauer amp oldid 212555943