www.wikidata.de-de.nina.az
Mit der Lankhorst Hohorst Entscheidung hat der Europaische Gerichtshof die deutschen Regeln zur Gesellschafter Fremdfinanzierung des Korperschaftsteuergesetzes 1996 fur unvereinbar mit dem EG Vertrag EGV erklart Inhaltsverzeichnis 1 Sachverhalt und Streitgegenstand 2 Die Entscheidung des Europaischen Gerichtshofs 3 Auswirkungen des Urteils 4 WeblinksSachverhalt und Streitgegenstand BearbeitenDie Lankhorst Hohorst GmbH eine Gesellschaft mit beschrankter Haftung mit Sitz in Deutschland hatte von ihrer alleinigen Gesellschafterin der Lankhorst Hohorst BV Niederlande im Dezember 1996 ein Darlehen erhalten Dieses Darlehen erfullte die Voraussetzungen des damals geltenden 8a Korperschaftsteuergesetz KStG 1996 somit wurden die Zinszahlungen als verdeckte Gewinnausschuttungen behandelt sie minderten im Ergebnis den steuerlichen Gewinn der Lankhorst Hohorst GmbH in Deutschland nicht Die Lankhorst Hohorst GmbH klagte gegen diese Behandlung des Darlehens vor dem Finanzgericht Munster das Zweifel an der Vereinbarkeit der deutschen Regelung mit Europarecht hatte und deswegen in einem Vorabentscheidungsersuchen den Europaischen Gerichtshof um Klarung der Vereinbarkeit der Regelung des 8a KStG 1996 mit der Niederlassungsfreiheit nach Art 43 EGV bat Die Entscheidung des Europaischen Gerichtshofs BearbeitenMit Urteil vom 12 Dezember 2002 Rs C 324 00 Lankhorst Hohorst hat der EuGH entschieden dass eine Regelung wie der 8a KStG 1996 die dazu fuhrt dass Zinszahlungen an Nichtansassige in Deutschland schlechter behandelt werden konnten als ansonsten vergleichbare Zinszahlungen an Ansassige nicht mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar sind Entscheidend war dabei dass eine Zinszahlung die eine deutsche GmbH in einer ansonsten identischen Situation an eine deutsche Muttergesellschaft gezahlt hatte nicht als verdeckte Gewinnausschuttung qualifiziert worden ware und den Gewinn der GmbH gemindert hatte Unterschiedliche Rechtfertigungsversuche wie zum Beispiel den Vortrag der deutschen der danischen der britischen Regierung sowie der Europaischen Kommission dass eine solche Regelung die Steuerumgehung bekampfe da eine Zinszahlung an eine inlandische Muttergesellschaft ja in Deutschland der Steuer unterliege nur eine Zahlung an Nichtansassige nicht verwarf der EuGH Auswirkungen des Urteils BearbeitenDas Urteil fuhrte zur Nichtanwendbarkeit des 8a KStG 1996 fur innereuropaische Falle Da viele andere europaische Staaten ahnliche Regelungen in ihren Steuergesetzen vorsehen sind neben Deutschland auch die anderen Staaten potenziell von diesem Urteil betroffen Deutschland anderte mit Wirkung zum 1 Januar 2004 8a KStG zur Gesellschafter Fremdfinanzierung Kaum eine steuerliche Anderung der letzten Jahre stiess auf eine derart umfangreiche Kritik aus dem Fachschrifttum Durch die als zwingend notwendig angesehene Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auf inlandische Anteilseigner erhoht sich die Zahl der betroffenen Finanzierungen dramatisch und zentrale Rechtsfolgen waren lange Zeit ungeklart Inwieweit allerdings die Neufassung mit Europarecht vereinbar ist ist weiterhin umstritten Weblinks BearbeitenEuGH Rs C 324 00 Lankhorst Hohorst Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Lankhorst Hohorst Entscheidung amp oldid 185090480