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Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg LK ist die gesetzliche Vertretung der Land und Forstwirte in Vorarlberg Die Landwirtschaftskammer ist eine Korperschaft offentlichen Rechts 1 und Teil der Dachorganisation Prasidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Osterreichs 2 Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg ist zusammen mit den anderen Landwirtschaftskammern der anderen Bundeslander in Osterreich und mit der Wirtschaftskammer Arbeiterkammer und dem Gewerkschaftsbund Teil der Sozialpartnerschaft die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges eingerichtet wurde 3 Osterreich Landwirtschaftskammer Vorarlberg LK p1Staatliche Ebene Landesebene LandStellung Gesetzliche InteressensvertretungRechtsform Korperschaft des offentlichen RechtsAufsicht Vorarlberger LandesregierungGrundung 1911 als LandeskulturratHauptsitz Bregenz Montfortstrasse 9Leitung Josef Moosbrugger Prasident Website Landwirtschaftskammer Vorarlberg Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Organisation 2 1 Aufgabe Zweck 2 1 1 Eigner Wirkungsbereich 2 1 2 Ubertragener Wirkungsbereich 2 2 Gliederung 2 2 1 Mitglieder 2 2 2 Kammerorgane 2 2 2 1 Vollversammlung 2 2 2 2 Fachausschusse 2 2 2 3 Pflichten und Rechte der Landwirtschaftskammerfunktionare 2 2 2 4 Sektion und Sektionsversammlung der Land und Forstwirte 2 2 2 5 Sektion und Sektionsversammlung der land und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer 2 2 2 6 Paritatischer Ausschuss 2 2 2 7 Kontrollausschuss 2 2 2 8 Prasidium 2 2 2 9 Prasident 2 2 2 10 Weitere Einrichtungen 2 2 2 10 1 Kammeramt 2 2 2 10 2 Fachliche und ortliche Hilfsorgane 2 3 Sitz 2 4 Finanzierung 2 4 1 Beitrage 2 4 2 Abgabenbegunstigung 2 5 Aufsicht 2 6 Publikationsorgan 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenNachdem bereits 1819 in der Steiermark nach Vorbildern in Frankreich England und Deutschland eine Organisation der Landwirte gegrundet wurde folgte 1838 auch Tirol und Vorarlberg Die Aufgaben war vorrangig die Landeskulturforderung Die Interessens und Standesvertretung erfolgte nur ansatzweise Am 3 August 1862 erfolgte die Grundung eines Landwirtschaftlichen Vereins fur Vorarlberg 1911 wurde in Vorarlberg ein Landeskulturrat gegrundet Gesetz vom 28 Juni 1911 In Tirol bereits 1881 Oberosterreich 1886 Niederosterreich 1905 Karnten 1910 Der Landeskulturrat ist eine direkte Vororganisation der Vorarlberger Landwirtschaftskammer 4 Durch das Gesetz uber die Errichtung der Bauernkammer 5 1923 wurde der Landeskulturrat in eine offentlich rechtliche Einrichtung umgewandelt Ab dem Jahr 1923 bildeten die einzelnen Landesorganisationen gemeinsam die Prasidentenkonferenz der landwirtschaftlichen Korperschaften Osterreich Durch den Anschlusses an das Dritte Reich wurde die Prasidentenkonferenz 1938 aufgelost und durch den Reichsnahrstand ersetzt Mit dem Landes Gesetz vom 4 Dezember 1935 uber die Errichtung des Berufstandes Land und Forstwirtschaft in Lande Vorarlberg 6 wurde in Ausfuhrung des Artikel I des Bundesgesetzes uber die Errichtung des Berufsstandes Land und Forstwirtschaft vom 13 Juli 1935 7 die Vorarlberger Bauernkammer kurz Bauernkammer direkte Vorlauferin der Vorarlberger Landwirtschaftskammer als Korperschaft offentlichen Rechts mit Rechtspersonlichkeit geschaffen 8 Aufgabe war in wirtschaftlicher Hinsicht die Aufgaben des Vorarlberger Bauernbundes zu besorgen 9 Diese Bauernkammer bestand nur von 1935 bis 1938 Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Landwirtschaftskammer Vorarlberg im Jahr 1949 vorerst nach der Gesetzeslage vom 5 Marz 1934 wieder hergestellt 10 Organisation BearbeitenAufgabe Zweck Bearbeiten Die Landwirtschaftskammer ist zur Vertretung und Forderung der Land und Forstwirtschaft sowie der wirtschaftlichen beruflichen sozialen und kulturellen Interessen der Berufsangehorigen der Land und Forstwirtschaft berufen eine kombinierte Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung 11 Die Aufgaben der Landwirtschaftskammer in Vorarlberg gliedern sich in einen eigenen und einen ubertragenen Wirkungsbereich 12 Eigner Wirkungsbereich Bearbeiten Der eigene Wirkungsbereich umfasst nach 6 Abs 1 iVm 7 Landwirtschaftskammergesetz insbesondere Vertretung der Interessen der allgemeinen Land und Forstwirtschaft und der Mitglieder der Landwirtschaftskammer 13 Forderung der Land und Forstwirtschaft 14 Forderung der wirtschaftlichen beruflichen sozialen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder 15 Anhorung zu Entwurfen zu Gesetzen die Interessen der Land und Forstwirtschaft sowie der land und forstwirtschaftlichen Dienstgeber oder Dienstnehmer mittelbar oder unmittelbar beruhren konnten 16 sowie alle anderen Angelegenheiten die der Landwirtschaftskammer durch Gesetz oder Verordnung des Landes oder des Bundes zur Besorgung im eigenen Wirkungsbereich ubertragen werden Die Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches sind aufgrund der Gesetze und Verordnungen des Landes unter der Aufsicht der Landesregierung jedoch frei von Weisungen staatlicher Organe zu besorgen 17 Ubertragener Wirkungsbereich Bearbeiten Der ubertragene Wirkungsbereich umfasst die Angelegenheiten die die Landwirtschaftskammer aufgrund der Gesetze und Verordnungen des Landes oder des Bundes im Auftrag und nach den Weisungen des Landes der Landesregierung oder des Bundes zu besorgen hat 18 Gliederung Bearbeiten Die Landwirtschaftskammer gliedert sich in die Sektion der Land und Forstwirte Unternehmer und die Sektion der land und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer 19 Mitglieder Bearbeiten Die Mitgliedschaft zu den Landwirtschaftskammern ist landesgesetzlich geregelt Mitglieder der Landwirtschaftskammern sind nach 5 des Vorarlberger Landwirtschaftskammergesetz z B Die Eigentumer von land und forstwirtschaftlich genutzten Flachen Betreiber einer Land oder Forstwirtschaft Ackerbau Grunland und Alpwirtschaft Tierzucht Tierhaltung und Milchwirtschaft Wein Obst Gemuse und Gartenbau Pilzzucht Imkerei Waldwirtschaft Betrieb einer Baumschule Jagd Fischereiwirtschaft Hilfs und Nebenbetriebe 20 Familienangehorige sofern sie in diesen Betrieben hauptberuflich tatig sind Land und forstwirtschaftliche Erwerbs und Wirtschaftsgenossenschaften und deren leitende Angestellte Dienstnehmer in land und forstwirtschaftlichen Betrieben eingeschrankt auch Saisonarbeiter Die Mitgliedschaft ist eine Pflichtmitgliedschaft ahnlich den anderen Kammern Die Kammermitglieder haben ein Wahlrecht innerhalb der Kammer wo Wahlen einzelner Mitglieder vorgesehen sind Dies ist vor allem die Wahl in die Vollversammlung die alle funf Jahre stattfindet 2013 waren rund 16 000 Personen Mitglied in der Vorarlberger Landwirtschaftskammer Kammerorgane Bearbeiten Nach 15 Landwirtschaftskammergesetz sind die Organe der Landwirtschaftskammer die Vollversammlung die Sektionsversammlung der Land und Forstwirte die Sektionsversammlung der land und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer der paritatische Ausschuss der Kontrollausschuss das Prasidium der Prasident Vollversammlung Bearbeiten Die Vollversammlung ist das oberste Gremium der Vorarlberger Landwirtschaftskammer Die Vollversammlung besteht nach 16 Landwirtschaftskammergesetz aus 19 Mitgliedern Landwirtschaftskammerfunktionare Kammerrate Die Wahlen in die Landwirtschaftskammer finden zwar unmittelbar frei und geheim nach den Grundsatzen der Verhaltniswahl statt jedoch getrennt fur den Wahlkorper der Land und Forstwirte und den Wahlkorper der land und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer 21 14 Wahlwerber werden im Wahlkorper der Land und Forstwirte Unternehmer und funf im Wahlkorper der land und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer gewahlt ungleich gewichtetes Klassenwahlrecht 22 Der Vollversammlung obliegen nach 16 Abs 4 Landwirtschaftskammergesetz alle in den eigenen Wirkungsbereich der Landwirtschaftskammer fallenden Angelegenheiten soweit sie nicht durch Gesetz oder Verordnung ausdrucklich anderen Organen der Landwirtschaftskammer vorbehalten sind Aktuell gehoren der Vollversammlung 16 Mitglieder der OVP Teilorganisation Bauernbund an und drei Mitglieder der FPO nahen Freiheitlichen und unabhangigen Bauern Vorarlberg Sozialdemokraten Liberale und Grune sind nicht vertreten Dies entspricht in etwa dem Verhaltnis welches seit Jahrzehnten bei den Kammerwahlen erreicht wird Von den 19 Kammerfunktionaren sind 17 Manner und zwei Frauen Fachausschusse Bearbeiten Zur Vorberatung kann nach 16 Abs 5 Landwirtschaftskammergesetz die Vollversammlung Fachausschusse bilden Ein Ausschuss besteht aus mindestens funf Mitgliedern von denen mindestens vier Mitglieder der Sektion der Land und Forstwirte und mindestens ein Mitglied der Sektion der land und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer angehoren mussen Es bestehen aktuell 11 Ausschusse Ausschuss fur Bergbauernfragen und Alpwirtschaft sieben Ausschussmitglieder Ausschuss fur Betriebswirtschaft und Leistungsabgeltung sechs Ausschussmitglieder Ausschuss fur Forst und Jagd funf Ausschussmitglieder Ausschuss fur internationale Beziehungen funf Ausschussmitglieder Ausschuss fur Jugend und Bildung vier Ausschussmitglieder Ausschuss fur Milchwirtschaft acht Ausschussmitglieder Ausschuss fur Personal und Finanzen sechs Ausschussmitglieder Ausschuss fur Pflanzenbau drei Ausschussmitglieder Ausschuss fur Soziales und Betriebshilfe vier Ausschussmitglieder Ausschuss fur Umwelt Biologische Produktion und Marketing sechs Ausschussmitglieder Ausschuss fur Viehwirtschaft sechs Ausschussmitglieder Jedem Ausschuss sind beratende Mitglieder zugeordnet Daneben bestehen noch zwei gesetzlich zwingend vorgesehene Ausschusse der Paritatische Ausschuss und der Kontrollausschuss siehe unten Pflichten und Rechte der Landwirtschaftskammerfunktionare Bearbeiten Die Landwirtschaftskammerfunktionare Kammerrate sind gemass 14 Landwirtschaftskammergesetz ehrenamtlich zum Wohle der Mitglieder und der Kammer tatig Sektion und Sektionsversammlung der Land und Forstwirte Bearbeiten Nach 17 Abs 1 Landwirtschaftskammergesetz besteht die Sektion der Land und Forstwirte aus jenen Mitgliedern die im Wahlkorper der Land und Forstwirte wahlberechtigt sind Die Sektion ist eine eigene Rechtspersonlichkeit 23 Die Sektionsversammlung besteht aus den im Wahlkorper der Land und Forstwirte gewahlten Mitgliedern der Vollversammlung 24 Sektion und Sektionsversammlung der land und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer Bearbeiten Nach 18 Abs 1 Landwirtschaftskammergesetz besteht die Sektion der land und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer aus jenen Mitgliedern die im Wahlkorper der land und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer wahlberechtigt sind Die Sektion ist eine eigene Rechtspersonlichkeit 25 Die Sektionsversammlung besteht aus den im Wahlkorper der land und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer gewahlten Mitgliedern der Vollversammlung 26 Paritatischer Ausschuss Bearbeiten Der paritatische Ausschuss der Vorarlberger Landwirtschaftskammer besteht aus dem Prasidenten als Vorsitzendem und je funf Mitgliedern der Sektionsversammlungen somit elf Personen 27 Aufgabe ist die selbstandig und endgultig Entscheidung bei sonstigen Angelegenheiten der 17 Abs 3 lit b und 18 Abs 3 lit b Landwirtschaftskammergesetz welche die ausschliesslich oder vorwiegend die Interessen der Mitglieder einer Sektion der Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruhren und wenn eine der beiden Sektionen die Zuweisung an den paritatischen Ausschuss verlangt Kontrollausschuss Bearbeiten Der Kontrollausschuss uberwacht die finanzielle Gebarung der Kammer in Hinblick auf die ziffernmassigen Richtigkeit Rechtmassigkeit Sparsamkeit Wirtschaftlichkeit und Zweckmassigkeit der Gebarung der Landwirtschaftskammer Der Kontrollausschuss wird von der Vollversammlung aus ihrer Mitte fur die Dauer ihrer Funktionsperiode gewahlt und besteht aus mindestens funf Mitgliedern aktuell sechs Mitglieder wobei beide Sektionen vertreten sein mussen 28 Prasidium Bearbeiten Das Prasidium der Vorarlberger Landwirtschaftskammer besteht aus dem Prasidenten und den beiden Vizeprasidenten 29 Die Aufgaben des Prasidiums werden ihm durch eine Verordnung der Vollversammlung ubertragen Prasident Bearbeiten Der Prasident wird nach 12 Abs 2 Landwirtschaftskammergesetz von der konstituierenden Versammlung gewahlt Der erste Vizeprasident wird uber Vorschlag der Sektion der Land und Forstwirte und der zweite Vizeprasident uber Vorschlag der Sektion der land und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer gewahlt Als Prasident bzw Vizeprasident sind nur osterreichische Staatsburger wahlbar Der Prasident der Vorarlberger Landwirtschaftskammer vertritt die Kammer nach aussen und fuhrt die Geschafte Er ist Vorstand des Kammeramtes Er ist fur die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften die Einhaltung der Geschaftsordnung und die Durchfuhrung der Beschlusse verantwortlich und hat die Angelegenheiten des ubertragenen Wirkungsbereiches zu besorgen 30 Die Vollversammlung hat nach 16 Abs 8 Landwirtschaftskammergesetz das Recht den Prasidenten sowie die Vizeprasidenten durch Beschluss abzuberufen wenn dies von mindestens einem Drittel der Kammerrate schriftlich verlangt und von einer Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder der Vollversammlung getragen wird Weitere Einrichtungen Bearbeiten Kammeramt Bearbeiten Die Geschafte der Kammerorgane werden durch das Kammeramt besorgt Das Kammeramt wird in Unterordnung unter den Prasidenten vom Kammeramtsdirektor gefuhrt 31 Fachliche und ortliche Hilfsorgane Bearbeiten Zur Beratung der Organe der Landwirtschaftskammer kann die Vollversammlung nach 24 Abs 1 Landwirtschaftskammergesetz Beirate fur Fachangelegenheiten oder Angelegenheiten die bestimmte Personengruppen betreffen bestellen Die Landwirtschaftskammer hat nach 24 Abs 2 Landwirtschaftskammergesetz eine Organisation der weiblichen Berufsangehorigen Bauerinnenorganisation zur Wahrnehmung und Vertretung ihrer Interessen einzurichten Die Landwirtschaftskammer kann nach 24 Abs 3 Landwirtschaftskammergesetz Fachverbanden beiziehen Sitz Bearbeiten Der Sitz der Landwirtschaftskammer ist derzeit in der Landeshauptstadt Bregenz 32 Finanzierung Bearbeiten Beitrage Bearbeiten Die Aufgaben der Landwirtschaftskammer sind nach den Grundsatzen der Gesetzmassigkeit Sparsamkeit Wirtschaftlichkeit und Zweckmassigkeit zu besorgen 33 Die Vorarlberger Landwirtschaftskammer finanziert sich durch Beitrage der Mitglieder 27 Landwirtschaftskammergesetz Kostenbeitrage fur Dienstleistungen 28 Landwirtschaftskammergesetz Kostenersatz des Landes 28a Landwirtschaftskammergesetz Im Jahr 2013 bestand ein direkt ausgewiesener Finanzbedarf von rund 5 4 Millionen Euro 100 Davon wurden EURO 670 000 rund 12 5 durch Kammerumlagen Beitrage der Mitglieder EURO 1 080 000 rund 20 durch erbrachte Dienstleistungen EURO 3 200 000 rund 60 durch Zuschuss des Landes Vorarlberg und EURO 400 000 rund 7 5 durch Zuschuss des Bundes gedeckt Abgabenbegunstigung Bearbeiten Die Landwirtschaftskammer ist nach 11 Landwirtschaftskammergesetz von Landes und Gemeindeverwaltungsabgaben befreit und hinsichtlich aller sonstigen auf landesgesetzlicher Grundlage beruhenden Abgaben ist die Landwirtschaftskammer den Gemeinden gleichgestellt Aufsicht Bearbeiten Die Landwirtschaftskammer ist zwar ein Selbstverwaltungskorper unterliegt aber dennoch nach 29 Landwirtschaftskammergesetz auch hinsichtlich der Besorgung ihrer Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich einer Aufsicht der Vorarlberger Landesregierung Im ubertragenen Wirkungsbereich ist die Vorarlberger Landwirtschaftskammer an die Weisungen der Landesregierung gebunden Publikationsorgan Bearbeiten Die Vorarlberger Landwirtschaftskammer gibt eine eigene Zeitung fur ihre Mitglieder heraus Unser Landle Es ist dies eine Fachzeitschrift fur den landlichen Raum 34 Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg und die Landle Qualitatsprodukte Marketing GmbH geben zusammen die Zeitschrift luag heraus Es ist dies ein Konsumentenmagazin Diese Zeitschrift erscheint viermal im Jahr als Beilage einer Wochenendausgabe der Vorarlberger Nachrichten und soll eine Reichweite von 80 000 Haushalten aufweisen Weblinks BearbeitenVorarlberger Landwirtschaftskammer Portal der Landwirtschaftskammern Osterreichs Eintrag zu Landwirtschaftskammer Vorarlberg im Austria Forum im AEIOU Osterreich Lexikon Einzelnachweise Bearbeiten 1 Abs 1 Gesetz uber die Landwirtschaftskammer fur das Land Vorarlberg Landwirtschaftskammergesetz LGBl Nr 59 1995 Eingetragen im Vereinsregister unter ZVR Zahl 729518421 Die Prasidentenkonferenz ist als privatrechtlicher Verein organisiert und hat gemass Art 10 Abs 1 Zif 8 B VG keine Durchgriffsrechte gegenuber den Kammern auf Landesebene In der Aussenprasentation treten die Landeskammern und die Prasidentenkonferenz als Landwirtschaftskammer Osterreich auf Siehe z B 7 Abs 3 Landwirtschaftskammergesetz Ulrich Nachbaur Landeskulturrat fur Vorarlberg Eine Vor oder Zwischenstufe zur Bauernkammer Webseite drive cnv at V DIALOG Nr 53 Zeitschrift fur Mitarbeitende der Vorarlberger Landesverwaltung vom Dezember 2020 S 28 LGBl Nr 13 LGBl 37 1935 BGBl 304 1935 33 Abs 1 Landes Gesetz vom 4 Dezember 1935 uber die Errichtung des Berufstandes Land und Forstwirtschaft in Lande Vorarlberg 33 Abs 2 Landes Gesetz vom 4 Dezember 1935 uber die Errichtung des Berufstandes Land und Forstwirtschaft in Lande Vorarlberg LGBl Nr 38 2 Abs 1 Landwirtschaftskammergesetz 6 Landwirtschaftskammergesetz 7 Abs 1 lit a Landwirtschaftskammergesetz 7 Abs 1 lit b Landwirtschaftskammergesetz 7 Abs 1 lit c Landwirtschaftskammergesetz 9 Landwirtschaftskammergesetz 6 Abs 1 Landwirtschaftskammergesetz 6 Abs 2 Landwirtschaftskammergesetz 1 Abs 2 Landwirtschaftskammergesetz Siehe 4 Abs 1 Landwirtschaftskammergesetz Siehe auch 34 f Landwirtschaftskammergesetz 16 Landwirtschaftskammergesetz 17 Abs 2 Landwirtschaftskammergesetz 17 Abs 4 Landwirtschaftskammergesetz 18 Abs 2 Landwirtschaftskammergesetz 18 Abs 4 Landwirtschaftskammergesetz 19 Abs 1 Landwirtschaftskammergesetz 20 Landwirtschaftskammergesetz 21 Abs 1 Landwirtschaftskammergesetz 22 Landwirtschaftskammergesetz 23 Landwirtschaftskammergesetz 1 Abs 5 Landwirtschaftskammergesetz 2 Abs 2 Landwirtschaftskammergesetz Unser Landle Memento des Originals vom 2 November 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot vbg lko at online Landwirtschaftskammern in Osterreich Landwirtschaftskammer Burgenland Landwirtschaftskammer Karnten Landwirtschaftskammer Niederosterreich Landwirtschaftskammer Wien Landwirtschaftskammer Oberosterreich Landwirtschaftskammer Salzburg Landwirtschaftskammer Steiermark Landwirtschaftskammer Tirol Landwirtschaftskammer VorarlbergPrasidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Osterreichs Gesetzliche berufliche Vertretungen in Osterreich Osterreichische Apothekerkammer Kammer fur Arbeiter und Angestellte Kammer der Ziviltechniker Osterreichische Arztekammer Osterreichisches Hebammengremium Landarbeiterkammern Landwirtschaftskammern Osterreichische Notariatskammer Osterreichische 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