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Das Landgericht Dornbirn war ein von 1805 bis 1814 bestehendes bayerisches Landgericht alterer Ordnung mit Sitz in Dornbirn im heutigen osterreichischen Bundesland Vorarlberg Die Landgerichte waren im Konigreich Bayern Gerichts und Verwaltungsbehorden die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksamtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelost wurden Diese Entwicklungen waren aber fur das Landgericht Dornbirn nicht mehr von Belang da dieses bereits 1814 mit der Ruckkehr Dornbirns zu Osterreich wieder aufgelost wurde Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Siehe auch 3 Literatur 4 QuellenGeschichte BearbeitenDa im Jahr 1805 das Gebiet um Dornbirn infolge des Friedensvertrags von Pressburg nach dem Dritten Koalitionskrieg zum Konigreich Bayern kam wurde durch eine Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Dornbirn errichtet Dieses kam zum neu gegrundeten Illerkreis mit der Hauptstadt Kempten Im Jahr 1814 wurden Vorarlberg und Tirol nach dem Wiener Kongress wieder osterreichisch womit auch die bayerische Gerichtsverwaltung aufgelost und die bis 1805 bestehende osterreichische Landgerichtsordnung wieder eingefuhrt wurde Erst 1849 wurde mit einer Neuorganisation der osterreichischen Gerichtsorganisation das von den Bayern vorweggenommene Schema mit sechs Land bzw in spaterer Folge Bezirksgerichten in Vorarlberg eingefuhrt Heute bestehen somit sechs Bezirksgerichte im Bundesland Vorarlberg von denen eines das Bezirksgericht Dornbirn mit seinem zugehorigen Gerichtsbezirk ist Siehe auch BearbeitenGeschichte Dornbirns Bezirksgericht DornbirnLiteratur BearbeitenWilhelm Volkert Hrsg Handbuch der bayerischen Amter Gemeinden und Gerichte 1799 1980 C H Beck Munchen 1983 ISBN 3 406 09669 7 Quellen BearbeitenArchivalien beim Landesarchiv Vorarlberg nicht ausgewertet Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landgericht Dornbirn amp oldid 230041109