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Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Landesbetriebe sind in Deutschland rechtlich unselbstandige Teile einer Landesverwaltung die in der Regel aber nicht zwingend erwerbswirtschaftlich ausgerichtet sind Da Landesbetriebe unselbstandige Teile der Landesverwaltung sind wird die Umorganisation einer bestehenden Landesbehorde oder einrichtung in einen Landesbetrieb juristisch nicht als Privatisierung angesehen Gleichwohl kann dies ein erster Schritt zum Outsourcing von Aufgaben einer staatlichen Behorde sein Nach 18 Abs 1 Haushaltsgrundsatzegesetz haben Betriebe des Bundes oder des Landes einen Wirtschaftsplan aufzustellen wenn ein Wirtschaften nach Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans nicht zweckmassig ist Der Wirtschaftsplan oder eine Ubersicht uber den Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan als Anlage beizufugen oder in die Erlauterungen aufzunehmen Im Haushaltsplan sind nur die Zufuhrungen oder die Ablieferungen zu veranschlagen Planstellen sind nach Besoldungsgruppen und Amtsbezeichnungen im Haushaltsplan auszubringen Die Zweckmassigkeit des Wirtschaftsplans kann zum Beispiel gesehen werden wenn sich der Betrieb an den Erfordernissen des freien Wettbewerbs orientieren soll Die Bestimmungen fur Landesbetriebe sind von den Landern in den jeweiligen Landeshaushaltsordnungen LHO entsprechend dem Haushaltsgrundsatzegesetz einheitlich geregelt Soweit die Landesbetriebe nicht nach kameralistischen Regeln wirtschaften oder die Doppik nutzen sind sie den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches HGB unterworfen d h es gelten die Bilanzierungs und Bewertungsvorschriften wie fur grosse Kapitalgesellschaften Vorteile in der Grundung von Landesbetrieben sind darin zu sehen dass soweit sie nach den Bestimmungen des HGB wirtschaften eine hohere Kostentransparenz erreicht werden kann Was kostet welches Produkt bzw welche offentliche Leistung und Wirtschaftsplane eine grossere Flexibilitat bei der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel ermoglichen konnen Siehe auch BearbeitenAnstalt des offentlichen Rechts Deutschland Eigenbetrieb Regiebetrieb Gebietskorperschaft StaatsbetriebNormdaten Sachbegriff GND 7631658 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landesbetrieb Deutschland amp oldid 224568135