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Die Polizei fuhrt zur Vorsorge fur die Verfolgung kunftiger Straftaten sowie zur Vorbereitung auf das Handeln zur Verhutung von Straftaten Kriminalakten KA die auch Polizeiakten oder Krim Akten genannt werden Kriminalakten sind Kriminalpolizeiliche personenbezogene Sammlungen KpS im Sinne der Richtlinien fur die Fuhrung Kriminalpolizeilicher personenbezogener Sammlungen KpS Richtlinien die sich auf Tatverdachtige Beschuldigte in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder auf Verurteilte beschranken und die in Akten Dateien oder anderer Form gefuhrt oder gespeichert werden Vorsatzliche Straftaten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr sind einzubeziehen 1 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck der Kriminalakten 2 Rechtsgrundlage zur Anlage von Kriminalakten und Speicherung 3 Inhalt von Kriminalakten 4 Fuhrung Registratur und Ordnung von schriftlichen Kriminalakten 5 Elektronische Kriminalakten 6 Loschung der Kriminalakten 7 Polizeiliche Sammlungen in Osterreich 8 Polizeiliche Sammlungen in der Schweiz 9 Siehe auch 10 EinzelnachweiseZweck der Kriminalakten BearbeitenDie Kriminalakte gibt im repressiven Aspekt einen Uberblick uber den kriminellen Lebenslauf der betroffenen Person ihr Vorgehen bei der Vorbereitung und Ausfuhrung von Straftaten Modus Operandi ihre Tatmotive die Nachttatphase und Verhalten gegenuber der Polizei Die Akte soll fahndungs oder ermittlungsrelevante Personen und Sachzusammenhange erkennen lassen und ermoglichen eine Person zu identifizieren den Tatverdacht gegen eine Person zu begrunden bzw zu erharten oder diesen auszuschliessen bzw zu entkraften Informationen zu Personen Tat und Ereigniszusammenhangen bereitzuhalten und zu jeder Phase eines Ermittlungsverfahrens Hinweise zum taktischen Vorgehen einschliesslich der Eigensicherung der Polizei zu geben Von praventiver Bedeutung ist die Kriminalakte fur Erkenntnisse zur Bewertung und Abwehr von Gefahren fur Hinweise zur Vorbereitung und Handeln zur Verhutung von Straftaten zu erlangen sonstige Polizeieinsatze auslosende Verhaltensweisen aufzuzeigen und Erkenntnisse bereitzuhalten die zur Fertigung einer negativen Sozialprognose herangezogen werden konnen z B zur Durchfuhrung eines DNA Verfahrens 2 Polizeiliche Kriminalakten bestehen grundsatzlich aus den Kopien von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren deren Originalschriften den Staatsanwaltschaften ubersandt werden Sie sind das Gedachtnis der Polizei und trotz aller technischen Entwicklungen nach wie vor das wesentliche Arbeitsinstrument der Kriminalisten Die polizeilichen Kriminalakten werden wie das menschliche Gedachtnis auch standig reorganisiert namlich auf Grund polizeispezifischer Kriterien erganzt bereinigt zusammengefuhrt und geloscht Sie sind also standig in Bewegung sie leben und zwar in einem viel intensiveren Masse als die wegen der Aktenvorlageverpflichtung nach 163 Abs 2 Satz 1 StPO in Teilbereichen identischen Akten der Organe der Strafjustiz Die polizeiliche Ermittlungsakte in einem Strafverfahren wird nach Vorlage zur Justizakte der Staatsanwaltschaften und der Strafgerichte und schliesslich zur Prozessakte sofern ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde Die Kopie das Spiegelbild der polizeilichen Ermittlungsakte wird neben weiteren Unterlagen wie erkennungsdienstlichen Material in der personenbezogenen Kriminalakte hinzugefugt sie durfen nicht mit den fur die Staatsanwaltschaften und das Gericht gefuhrten Strafakten verwechselt werden So steht die mono funktionale justiziell repressive Ausrichtung der Justizakten im deutlichen Gegensatz zu der multifunktionalen Ausrichtung polizeilicher Kriminalakten 3 Rechtsgrundlage zur Anlage von Kriminalakten und Speicherung BearbeitenSeit seit den Anfangen menschlicher Zivilisation wurden Gerichtsverfahren mangels technischer Moglichkeiten durch mundlichen Vortrag gefuhrt dieser Mundlichkeitsgrundsatz ist noch heute in den meisten Verfahrensordnungen zwingend wie 33 Abs 1 StPO oder 101 Abs 1 VwGO Die modernen Burokratien des 20 und 21 Jahrhunderts waren und sind angesichts der Komplexitat der zu bewaltigenden Probleme auf das Prinzip der Schriftlichkeit der Amtsfuhrung angewiesen Eingegangene Informationen mussen deshalb festgehalten werden um sie in Massnahmen umzusetzen Die ergriffenen Aktivitaten mussen fixiert und die getroffenen Entscheidungen festgehalten werden damit der zu bearbeitende Vorgang kontinuierlich weiterverfolgt und die erforderlichen Kontrollen durchgefuhrt werden konnen Durch die Kriminalakten wird der Polizei ein Ruckgriff auf das erhobene erstellte und gespeicherte Datenmaterial ermoglicht Bei dem Datenmaterial handelt es sich im Wesentlichen um Festnahme und Tatortbefundberichte Durchsuchungs und Beschlagnahmeprotokolle Vernehmungsniederschriften und Vermerke Die Anlage von Kriminalakte setzt eine Prognose der Polizei oder eines Gerichtes voraus dass Beschuldigte in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren aufgrund der Personlichkeit der Art oder Ausfuhrung der Straftat oder sonstiger Erkenntnisse erneut eine Straftat begehen konnten Bei fahrlassiger Begehung ist das in der Regel nicht anzunehmen ebenso bei tatverdachtigen Kindern die ohnehin keine Beschuldigteneigenschaft haben 2 Die Speicherung der in Kriminalakten enthaltenen Unterlagen uber Tatverdachtige Beschuldigte und Verurteilte erfolgt auf Grundlage der Polizeigesetze der Bundeslander nach dem Bundespolizeigesetz und dem Bundeskriminalamtgesetz in Verbindung 481 Abs 1 StPO zur Verwendung personenbezogener Daten fur polizeiliche Zwecke Hier wird auch die Mitspeicherung von Taten der fahndungs oder ermittlungsrelevanten Kontakt oder Begleitpersonen Auskunftspersonen geregelt Eine suchfahige Speicherung personenbezogener Daten im Kriminalaktennachweis KAN ist nur fur Tatverdachtige Beschuldigte und Verurteilte nach den jeweiligen Landergesetzen zulassig 4 Inhalt von Kriminalakten BearbeitenIn die Kriminalakten werden folgende Unterlagen aufgenommen Alle Bestandteile der strafrechtlichen Ermittlungsakte Strafanzeige Tatortbefundberichte Untersuchungsberichte und Gutachten Durchsuchungs und Beschlagnahmeprotokolle Vernehmungsniederschriften Zwischenberichte Abschlussvermerke und wenn dieses wegen der besonderen Umstande des Einzelfalls geboten auch Anklageschriften und Urteilsausfertigungen Anordnungen von Gerichten zur DNA Untersuchung auf der Grundlage des 81 g StPO oder des DNA Identitatsfeststellungsgesetzes Auszuge aus dem Bundeszentralregister Erkennungsdienstliche Unterlagen Fahndungsunterlagen einschliesslich Lichtbilder Videoaufzeichnungen Hinweise auf Kontakt oder Begleitpersonen Auskunftspersonen Hinweise auf Berufsverbote oder eine Pflegschaft Hinweise aus dem kriminalpolizeilichen Meldedienst Hinweise aus Auswerte und Analyseprojekten Hinweise uber die Erteilung Versagung oder Entziehung von Berechtigungsscheinen z B Waffenschein Jagdschein oder Konzessionen Hinweise uber Namensanderungen Staatsangehorigkeitswechsel Ausweisung Aufenthaltsverbot Versagung oder Entziehung von Pass oder Fahrerlaubnis Bewahrungszeiten Fuhrungsaufsicht Unterbringung in psychiatrischen und Entziehungsanstalten Kopien von Ausweispapieren von auslandischen Tatverdachtigen Beschuldigten oder Verurteilten die bei der Einleitung eines Personenfeststellungsverfahrens Mitteilungen uber Verfahrensausgange gemass 482 Absatz 2 StPO sofern diese keine Loschung begrunden Mitteilungen uber Straf und Haftzeiten Mitteilungen der Justizvollzugsanstalten uber Beurlaubungen Mitteilungen der Massregelvollzugskliniken uber Entwichene Personalblatt und personengebundene Hinweise auf besondere Gefahrlichkeit Suchtkrankheiten psychische Storung oder andere personliche Eigenschaften und Verhaltensweisen die beim Einschreiten fur die Eigensicherung und oder zum Schutz des Betroffenen von Bedeutung sind Schriftproben Unterlagen uber personengebundene Hinweise und andere personengebundene Merkmale von polizeilichem Interesse Unterlagen uber Aliasnamen Vermisstenvorgange uber aufgeklarte Falle mit prognostizierter Wiederholungsgefahr Vorgange uber Selbsttotungsversuche die fur die Gefahrenabwehr erforderlich sind Vorgange uber Selbsttotungen sofern sie fur die polizeiliche Arbeit noch erforderlich sind 1 2 5 Fuhrung Registratur und Ordnung von schriftlichen Kriminalakten BearbeitenUnterlagen uber Verkehrsordnungswidrigkeiten werden in Kriminalakten nicht aufgenommen Andere Ordnungswidrigkeiten sowie verkehrsrechtliche Verstosse die einen Straftatbestand erfullen werden nur aufgenommen wenn es Anhaltspunkte gibt dass sie in Zusammenhang mit anderen Straftaten stehen Kriminalakten uber Personen die nicht erkennungsdienstlich behandelt sind konnen bis zum Umfang von zehn Blattern als Loseblattsammlung aufbewahrt werden Kriminalakten von erkennungsdienstlich behandelten Personen und mit mehr als zehn Blattern sind zu heften sie sind verwechslungssicher zu nummerieren Kriminalakte uber Beschuldigte oder sonstige tatverdachtige Personen werden im Kriminalaktennachweis des jeweiligen Bundeslandes und in Fallen schwerer oder uberregional bedeutsamer Straftaten im Kriminalaktennachweis Bund KAN Bund nachgewiesen In der Kriminalaktensammlung des Bundeskriminalamtes sind rund 3 600 000 Personalien von Straftatern registriert Im Jahr 2015 wurden 205 153 Kriminalakten neu angelegt Rund 1 200 000 der Kriminalakten stehen digital zur Verfugung 6 Die An und Ablage von analogen Kriminalakten ist in den Bundeslandern unterschiedlich geregelt sie kann dezentral nach dem Tatortprinzip wie in Hessen oder zentral nach dem Wohnortprinzip erfolgen so wird beispielsweise in den Bundeslandern Brandenburg und Nordrhein Westfalen uber eine Person landesweit nur eine Kriminalakte bei der Polizeidienststelle des standigen Wohnsitz der Person gefuhrt Die Landeskriminalamter fuhren in diesen Landern die Kriminalakten uber Personen die ohne festen Wohnsitz sind und ihren Aufenthaltsort standig wechseln als Auslander in ihr Heimatland ausgewiesen oder abgeschoben wurden sich zur Verbussung von lebenslangen Freiheitsstrafen in Justizvollzugsanstalten befinden oder voraussichtlich lebenslang in Massregelvollzugskliniken untergebracht sind oder ihren standigen Aufenthaltsort ausserhalb der betreffenden Bundeslander haben wenn es sich um Personen von besonderem polizeilichen Interesse handelt soweit das betroffene andere Bundesland die Ubernahme der Kriminalakte ablehnt 2 5 Elektronische Kriminalakten BearbeitenDie Polizei kann personenbezogene Daten in schriftlichen analogen Akten oder in elektronischen Dateien speichern und anderweitig verarbeiten Integraler Bestandteil der unterschiedlichen polizeilichen Vorgangsbearbeitungssysteme wie NIVADIS Niedersachsische Vorgangsbearbeitungs Analyse Dokumentations und Informations System oder Fabasoft eGov Suite Bayern der Polizei Bayern ist die papierlose Fuhrung elektronischer Kriminalakten Samtliche Geschaftsprozesse fur die Anlage Erganzung und Loschung von Kriminalakten konnen von jedem Arbeitsplatz aus durchlaufen werden Durch eine direkte Kopplung mit dem INPOL System erfolgt ein automatischer Datenaustausch mit dem Zentralsystemen des BKA Auf jede Elektronischen Kriminalakte kann von jedem Arbeitsplatz unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben im Rahmen der Vorgangsbearbeitung unmittelbar und flexibel zugriffen werden Vorgangsbearbeitungssysteme halten Daten in einer vorgangsbezogenen Struktur vor doch erlauben manche von ihnen auch eine parallele Strukturierung nach Personenbezug Somit ermoglicht ein Vorgangsbearbeitungssystem auch die Fuhrung der elektronischen Kriminalakte nach den entsprechenden Vorschriften zu kriminalpolizeilichen personenbezogenen Sammlungen KpS Fabasoft eGov Suite Bayern als Basis Software integriert die Fachanwendungen eine Datenmigrationen wurde im Rahmen des Projektes Elektronisches Kriminalaktenarchiv EKAA entwickelt und umgesetzt In Schleswig Holstein wurde die elektronische Akte 2007 eingefuhrt 7 8 Loschung der Kriminalakten BearbeitenDie gespeicherten personenbezogenen Daten sind unverzuglich zu loschen und die zu dem Betroffenen gefuhrten Akten zu vernichten wenn ihre Erhebung oder weitere Verarbeitung unzulassig war sie zur Erfullung einer rechtlichen Verpflichtung geloscht werden mussen oder bei der zu bestimmten Fristen oder Terminen vorzunehmenden Uberprufung oder aus Anlass einer Einzelfallbearbeitung festgestellt wird dass ihre Kenntnis fur die speichernde Stelle zur Erfullung der ihr obliegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich ist Personenbezogene Daten sind zu berichtigen wenn sie unrichtig sind Die Berichtigung kann auch eine Erganzung der Daten erforderlich machen wenn eine mangelnde Vollstandigkeit die Unrichtigkeit der Daten fur den Verarbeitungszweck zur Folge hat Ist eine Berichtigung nicht moglich oder nicht hinreichend ist eine weitere Verarbeitung der Daten unzulassig Die Daten sind unverzuglich zu loschen oder wenn dies nicht moglich ist unverzuglich in der Verarbeitung einzuschranken Eine Speicherung der Kriminalakten ist so lange zulassig wie es zur rechtmassigen Erfullung der in der Zustandigkeit der speichernden Stelle liegenden Aufgaben erforderlich ist Hierbei ist das offentliche Interesse zu Zwecken der Gefahrenabwehr der Strafverfolgung oder Strafvollstreckung auf polizeiliche Erkenntnisse zuruckgreifen zu konnen abzuwagen mit dem Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung Die speichernde Polizeidienststelle ist verpflichtet die Frist fur die Speicherung bei der Anlage von Kriminalakten festzustellen und zu vermerken oder zu speichern Bei anschliessend aufgenommenen Sachverhalten oder bei wesentlichen Anderungen vorhandener Sachverhalte z B Freispruch in einem Strafverfahren erfolgt eine erneute Feststellung Ist die Speicherung nicht mehr zulassig sind die Unterlagen zu vernichten und gespeicherte Daten zu loschen Dies erfolgt grundsatzlich wenn zehn Jahren lang die Voraussetzungen fur eine Aufnahme von Erkenntnissen zur Anlage von Kriminalakten nicht vorlagen soweit sich nicht kurzere Aufbewahrungsfristen ergeben wie beim Tod des Betroffenen hier sind die Unterlagen grundsatzlich spatestens nach zwei Jahren auszusondern Eine langere Aufbewahrung kann geboten sein wenn Anhaltspunkte dafur vorliegen dass die Unterlagen der Aufklarung von Straftaten dienen konnen oder der Betroffene eines unnaturlichen Todes gestorben ist Eine weitere Ausnahme sind Unterlagen uber Vermisste sind sofern sie nicht aus anderen Grunden aufbewahrt werden mussen funf Jahre nach Klarung des Falles in unaufgeklarten Fallen dreissig Jahre nach der Vermisstenmeldung spatestens aber zu dem Zeitpunkt an dem der Vermisste das 90 Lebensjahr vollenden wurde Geloscht werden Akten von Personen die das 70 Lebensjahr vollendet haben es sei denn dass in den zuruckliegenden funf Jahren fur die Person die Voraussetzungen fur die Aufnahme von Erkenntnissen in die Kriminalakte gegeben waren Die Frist beginnt regelmassig mit dem Abschluss der polizeilichen Ermittlungen Bei Verbussung einer Freiheitsstrafe oder bei einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Massregel der Besserung und Sicherung beginnt die Frist abweichend mit dem Zeitpunkt der Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt oder dem Zeitpunkt der Beendigung der Massregel Tritt wahrend einer laufenden Frist ein weiteres Ereignis ein das die Speicherung in kriminalpolizeilichen Sammlungen begrundet ist die Aufbewahrungsfrist mit Abschluss der polizeilichen Ermittlungen des weiteren Ereignisses neu zu berechnen Ubersteigt die Frist fur die Aufbewahrung des weiteren Ereignisses die bisherige Aufbewahrungsfrist wird die Aufbewahrungsfrist um den ubersteigenden Zeitraum verlangert Bei Jugendlichen sind Unterlagen oder Daten langstens nach funf Jahren auszusondern In Fallen von geringerer Bedeutung betragt die Aufbewahrungsfrist bei Jugendlichen hochstens zweieinhalb Jahre 1 9 Polizeiliche Sammlungen in Osterreich BearbeitenIn Osterreich wird die Einrichtung von polizeilichen Datenbanken nicht per Gesetz geregelt sondern nichtoffentlich durch das Innenministerium Die Rechtsgrundlage sind mehrere allgemeine Generalklauseln im Sicherheitspolizeigesetz Aufgelistet werden nur die grundsatzlichen Speichergrunde bzw zwecke aber nicht die Datenbanken Jedes Ministerium entscheidet selbst welche Datenbanken es fuhrt und was fur Daten darin gespeichert werden solange die gesetzlich vorgegebenen Speichergrunde fur die Daten vorliegen Die Datenbanken der Polizei zum Schutz der verfassungsmassigen Einrichtungen der Republik Osterreich und der Vorbeugung Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten sind nicht bei der Datenschutzkommission meldepflichtig und daher geheim Die Polizei ist bei der Arbeit mit Daten und Datenbanken weitgehend frei und wird nur in Einzelfallen und anlassbezogen kontrolliert Die Eintragung einer Person in einer Datenbank bedarf weder der Zustimmung noch der Kontrolle des Rechtsschutzbeauftragten oder der Datenschutzkommission Eine Verstandigung der betroffenen Person uber die Eintragung oder Weiterverarbeitung der Daten ist nicht vorgesehen Die polizeiliche Datenbank Elektronisches Kriminalpolizeiliches Informationssystem EKIS ist eine Zusammenfassung von mehreren Datenbanken darunter des Kriminalpolizeilichen Aktenindex KPA 10 11 Polizeiliche Sammlungen in der Schweiz BearbeitenIn der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist die Bearbeitung von Daten durch Behorden des Bundes und der Kantone in polizeilichen Informationssystemen des Bundes polizeiliche Informationssysteme gesetzlich geregelt Das Bundesgesetz uber die polizeilichen Informationssysteme des Bundes BPI regelt den polizeilichen Informationssystem Verbund das automatisierte Polizeifahndungssystem den nationaler Teil des Schengener Informationssystems den nationalen Polizeiindex und das Geschafts und Aktenverwaltungssystem des Bundesamtes fur Polizei Gemass Artikel 17 betreibt das Bundesamt fur Polizei Fedpol in Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungs und Polizeibehorden des Bundes und der Kantone den nationalen Polizeiindex Index Der Index informiert daruber ob Daten zu einer bestimmten Person in den Informationssystemen bearbeitet werden er dient der Suche nach Informationen uber Personen und die Vereinfachung der Rechts und Amtshilfe In dem Index sind erfasst die vollstandige Identitat der Person deren Daten bearbeitet werden insbesondere Name Vorname Alias Allianzname n Name der Eltern Geburtsort und datum Prozesskontrollnummer Datum des Eintrags Grund des Eintrags wenn eine Person erkennungsdienstlich behandelt worden ist die Angabe der Behorde bei der nach den Grundsatzen der Rechts und Amtshilfe um weitere Informationen uber die Person ersucht werden kann und die Angabe des Informationssystems oder der Systemart aus der die Daten stammen 12 In den Kantonen sind bestehen weitgehend identische Verordnungen uber die polizeiliche Datenerhebung bearbeitung und speicherung PolDaVO die die Inhalte der Polizeilichen Informationssyste und erkennungsdienstliche Datensammlungen beschreiben Die gespeicherten Daten in den Informationssystemen der Kantonspolizeien sind Grunddaten Erkennungsdienstliche Daten inkl Arrestantenfotografien Haftdaten Fallbezogene Daten Waffen und Sprengstoffdaten Journal Daten Zu den Grunddaten gehoren Name und Vorname Aliasname n und Spitzname n Geburtsdatum und Geburtsort Heimatorte Staatsangehorigkeit en Status bei auslandischer Staatsangehorigkeit Geschlecht Adresse Namen und Vornamen der Eltern Zivilstand sowie Name und Vorname des Ehegatten bzw des geschiedenen Ehegatten und der Beruf Diese Grunddaten durfen nur im Zusammenhang mit erkennungsdienstlichen Daten Haftdaten fallbezogenen Daten oder Waffen bzw Sprengstoffdaten gespeichert werden Ebenso ist eine ist es zulassig wenn Leumundsberichte oder andere polizeiliche Rapporte uber die betroffene Person insbesondere im Zusammenhang mit aussergewohnlichen Todesfallen verfasst worden sind Grunddaten von Personen mit grosser Gewaltbereitschaft Als erkennungsdienstliche Daten werden Behandlungsstelle Behandlungsdatum Ausweisdaten Foto der betroffenen Person inkl Nummer und Aufnahmedatum Identitat Signalement besondere Merkmale Daktyloskopie und Wangenschleimhaut Abstrich und Behandlungsgrund erfasst In den Haftdaten sind Angaben uber Personen die verhaftet oder vorlaufig festgenommen sind oder sich in einer kantonalen Vollzugsanstalt befinden sie umfassen Eintrittsort und Eintrittsdatum Haft Art Austrittsdatum und Austrittsgrund die fur die Einweisung zustandige Behorde und das Delikt Fallbezogen werden Angaben uber eine versuchte oder begangene Straftat oder uber strafbare Vorbereitungshandlungen und weitere Angaben aus Strafanzeigen und Rapporten der Polizei mit fallbezogenen Daten erfasst Ereignis Ort und Zeit Sachverhalt Tatvorgehen Geschadigte Spuren Deliktsgut und Sachschaden Verbindungen zu artgleichen Ereignissen und Fahrzeuge Loschungen richten sich nach deliktsspezifischen Aufbewahrungsdauern die betragen 80 Jahre fur unverjahrbare Verbrechen 30 Jahre fur Taten die mit lebenslanglichem Zuchthaus bedroht sind 15 Jahre fur Taten die mit Zuchthaus bedroht sind zehn Jahre fur Taten die mit Gefangnis bedroht sind vier Jahre fur Taten die mit Haft oder Busse bedroht sind Die Grunddaten naturlicher Personen werden spatestens mit dem Tod der betroffenen Person geloscht 13 Siehe auch BearbeitenErmittlungsverfahren Fuhrungszeugnis Strafregisterbescheinigung Strafregisterauszug fruher polizeiliches Fuhrungszeugnis Leumundszeugnis Fahndung Kriminalpolizeilicher Meldedienst Strafverfahren VorstrafeEinzelnachweise Bearbeiten a b c Senat Bremen Richtlinien uber Kriminalpolizeiliche personenbezogene Sammlungen KpS Richtlinien In Bremer Amtsblatt 2008 Bremen 2 Oktober 2008 S 893 a b c d Ministerium des Innern des Landes Nordrhein Westfalen Fuhrung von Kriminalakten In Runderlass des Innenministeriums 42 2 6422 Dusseldorf 21 Februar 2002 Stand vom 3 Marz 2023 Ernst Heinrich Ahlf Polizeiliche Kriminalakten KpS In BKA Forschungsreihe Wiesbaden 1988 Tobias Singelnstein Strafprozessuale Verwendungsregelungen zwischen Zweckbindungsgrundsatz und Verwertungsverboten In Zeitschrift fur die gesamte Strafrechtswissenschaft 120 2008 Heft 4 De Gruyter Berlin 1988 a b Erlass des Ministeriums des Innern uber die Fuhrung von Kriminalakten Kriminalaktenerlass Nummer 33 2006 In Amtsblatt fur Brandenburg 23 August 2006 S 556 f Sammlung Auswertung und Steuerung von Informationen Bundeskriminalamt abgerufen am 12 Marz 2023 Dirk Pejril NIVADIS Niedersachsisches Ministerium fur Inneres und Sport abgerufen am 12 Marz 2023 Gerald Viola Die bayerische Polizei lost ihre Kriminalfalle mit Austria Software Vogel IT Medien GmbH abgerufen am 12 Marz 2023 Gesetz uber die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Polizei Polizeiaufgabengesetz PAG In Gesetz und Verordnungsblatt 2022 23 Dezember 2022 S 397 gesetze bayern de EKIS Bundesministerium fur Inneres abgerufen am 12 Marz 2023 EKIS Das Elektronische Kriminalpolizeiliche Informationssystem Der Standard 23 Oktober 2000 abgerufen am 12 Marz 2023 Bundesgesetz uber die polizeilichen Informationssysteme des Bundes BIP 1 Januar 2023 admin ch PDF Verordnung uber die polizeiliche Datenerhebung bearbeitung und speicherung PolDaVO 1 August 2003 so ch PDF Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kriminalakte amp oldid 236863669