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Mit der Kreil Entscheidung schuf der Europaische Gerichtshof EuGH am 11 Januar 2000 die rechtliche Voraussetzung dafur dass in der Bundesrepublik Deutschland auch Frauen fur den aktiven Militardienst bei der Bundeswehr eingestellt wurden und werden Zuvor war diesen lediglich eine Tatigkeit im Sanitats und Militarmusikdienst erlaubt Voraussetzung war dabei die freiwillige Verpflichtung Inhaltsverzeichnis 1 Sachverhalt und Streitgegenstand 2 Gesetzliche Lage auf nationaler und europaischer Ebene 2 1 Art 3 GG 2 2 Art 12 a GG alte Fassung 2 3 Soldatengesetz 2 4 Richtlinie 3 Die Entscheidung des EuGH 4 Folgen des Urteils 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 QuellenSachverhalt und Streitgegenstand Bearbeiten nbsp Tanja KreilDie deutsche Elektronikerin Tanja Kreil aus Hannover bewarb sich 1996 nach ihrer Ausbildung bei der Siemens AG als Energieelektronikerin um eine Stellung bei der Bundeswehr als Waffenelektronikerin Ihr Antrag wurde vom zustandigen Kreiswehrersatzamt und vom Zentrum fur Nachwuchsgewinnung Nord mit Hinweis auf Artikel 12a Abs 4 Grundgesetz nach dem Frauen keinen Dienst an der Waffe tun durften abgelehnt 1 Frauen waren zu diesem Zeitpunkt nur im Militarmusikdienst seit 1991 und im Sanitatsdienst seit 1975 zugelassen Sie reichte daraufhin eine Klage beim Verwaltungsgericht Hannover ein Tanja Kreil Bundesrepublik Deutschland Unter anderem berief sie sich auf die EG Richtlinie 79 7 EWG vom 19 Dezember 1978 zur schrittweise erfolgenden Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Mannern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit 2 Das Verwaltungsgericht sah in der deutschen Rechtslage einen moglichen Widerspruch zu der EG Richtlinie 76 207 EWG Zweite Gleichbehandlungsrichtlinie 3 vom 9 Februar 1976 die Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts beim Zugang zu einer Beschaftigung verbietet Das Verwaltungsgericht setzte daraufhin das Verfahren 1998 aus um im Vorabentscheidungsverfahren den Fall dem Europaischen Gerichtshof vorzulegen Gesetzliche Lage auf nationaler und europaischer Ebene BearbeitenNachfolgend werden diejenigen nationalen sowie europaischen Rechtsvorschriften aufgefuhrt die im Laufe der Kreil Entscheidung von Bedeutung waren und das abschliessende Urteil des EuGH beeinflusst haben Art 3 GG Bearbeiten Art 3 GG Gleichheit vor dem Gesetz 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich 2 Manner und Frauen sind gleichberechtigt 3 Niemand darf wegen seines Geschlechts seiner Abstammung seiner Rasse seiner Sprache seiner Heimat und Herkunft seines Glaubens seiner religiosen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden Art 12 a GG alte Fassung Bearbeiten Art 12a GG a F Dienstverpflichtungen 1 Manner konnen vom vollendeten 18 Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkraften im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden 2 3 4 Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitats und Heilwesen sowie in der ortsfesten militarischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden so konnen Frauen vom vollendeten 18 bis zum vollendeten 55 Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden Sie durfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten Soldatengesetz Bearbeiten 1 Abs 2 Satz 3 Soldatengesetz Frauen konnen als Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit fur Verwendungen im Sanitats und Militarmusikdienst berufen werden Voraussetzung ist die freiwillige Verpflichtung 4 3a 5 Abs 3 Satz 1 Soldatenlaufbahnverordnung Einstellung und Wechsel von Frauen in die Laufbahn des Truppendienstes die insbesondere den Dienst mit der Waffe umfassen werden ausgeschlossen 5 Richtlinie Bearbeiten Richtlinie 76 207 EWG Zweite Gleichbehandlungsrichtlinie 1 Auszug aus der Praambel Die Gleichbehandlung von mannlichen und weiblichen Arbeitnehmern stellt eines der Ziele der Gemeinschaft dar soweit es sich insbesondere darum handelt auf dem Wege des Fortschritts die Angleichung der Lebens und Arbeitsverhaltnisse der Arbeitskraft zu fordern Art 2 1 Der Grundsatz der Gleichbehandlung im Sinne der nachstehenden Bestimmungen beinhaltet dass keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung auf Grund des Geschlechts insbesondere unter Bezugnahme auf Ehe oder Familienstand erfolgen darf 2 Diese Richtlinie steht nicht der Befugnis der Mitgliedstaaten entgegen solche beruflichen Tatigkeiten und gegebenenfalls die dazu erforderliche Ausbildung die fur das Geschlecht auf Grund ihrer Art oder der Bedingungen ihrer Ausbildung eine unabdingbare Voraussetzung darstellt von ihrem Anwendungsbereich auszuschliessen 3 Diese Richtlinie steht nicht den Vorschriften zum Schutz der Frau insbesondere bei Schwangerschaft und Mutterschaft entgegen In dem Vorabentscheidungsverfahren musste also letztlich geklart werden ob die einfachgesetzlichen Regelungen des Soldatengesetzes und der Soldatenlaufbahnverordnung gegen die Richtlinie 76 207 EWG verstossen Zudem musste abschliessend geklart werden ob ein solcher Ausschluss von Frauen mit dem Artikel 2 Absatz 2 der Gleichbehandlungsrichtlinie zu begrunden ist oder ob der Ausschluss als nicht mehr zeitgemass angesehen werden kann Zudem obliegt es den Mitgliedstaaten gemass Artikel 9 Abs 2 der Gleichbehandlungsrichtlinie in regelmassigen Abstanden zu prufen ob es gerechtfertigt ist die Ausnahmen nach Artikel 2 Abs 2 also der Ausschluss von Frauen vom Dienst an der Waffe aufrechtzuerhalten Dies musste bei der Entscheidung durch den EuGH berucksichtigt werden 1 Die Entscheidung des EuGH BearbeitenAm 11 Januar 2000 entschied der Europaische Gerichtshof auf die Vorlagefrage des Verwaltungsgerichts dass auch Frauen in der Bundeswehr zum Dienst an der Waffe zuzulassen seien 6 In dem Urteil wurde festgestellt dass Art 12a Abs 4 GG wonach Frauen grundsatzlich der Dienst mit der Waffe verboten ist gegen die EU Richtlinie zur beruflichen Gleichstellung von Mann und Frau verstosst Nur wenn das Geschlecht eine unabdingbare Voraussetzung fur den Zugang von speziellen Kampfeinheiten darstelle seien Ausnahmen bei dieser Gleichstellung moglich Der EuGH befand somit dass ein Ausschluss von Frauen vom Dienst mit der Waffe auch nicht mit Art 2 Abs 2 der Gleichbehandlungsrichtlinie gerechtfertigt werden konne Daruber hinaus rechtfertigte der EuGH seine Entscheidung hinsichtlich der Kompetenzfrage damit dass es zwar Sache der Mitgliedstaaten sei geeignete Massnahmen zur Gewahrleistung der inneren und ausseren Sicherheit zu treffen und Entscheidungen uber die Organisation ihrer Streitkrafte zu erlassen deshalb solche Entscheidungen aber nicht vollstandig der Anwendung des Gemeinschaftsrechts und somit der Gleichbehandlungsrichtlinie 76 207 EWG entzogen sei 1 Das Verfahren wurde mit dieser Massgabe an die 2 Kammer des Verwaltungsgerichts in Hannover zuruckverwiesen Der Bundesvorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes Oberst Bernhard Gertz reagierte mit folgender Aussage auf das Urteil Hier ging es um die Beseitigung eines Berufsverbots Frau Kreil hat mit diesem Urteil Rechtsgeschichte geschrieben Dies gibt einen neuen Impuls fur die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau in Deutschland 7 Folgen des Urteils BearbeitenDer Art 12a Abs 4 Satz 2 GG wurde durch Gesetz vom 19 Dezember 2000 geandert Der Absatz dass Frauen auf keinen Fall Dienst an der Waffe leisten durfen lautet nun Frauen durfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden Mit dieser Anderung des Grundgesetzes sowie weiterer gesetzlicher Vorschriften hat der Bundestag den freiwilligen Dienst von Frauen mit der Waffe rechtlich neu geordnet Die bestehenden Beschrankungen auf Verwendungen im Sanitats und im Militarmusikdienst wurden aufgehoben Damit konnten sich Frauen auf freiwilliger Basis als Berufssoldatin oder Soldatin auf Zeit zum Dienst in den deutschen Streitkraften bewerben 8 Das Verfahren Tanja Kreil gegen Bundesrepublik Deutschland erfuhr eine grosse Aufmerksamkeit in der deutschen Offentlichkeit In der nationalen Presse wurde es ausgiebig und kontrovers diskutiert Die CDU und CSU kritisierten das Urteil des Europaischen Gerichtshofes 9 Auch die deutsche Bundesregierung vertrat den Standpunkt dass das Gemeinschaftsrecht grundsatzlich nicht fur Fragen der nationalen Verteidigung die in der Souveranitat der Mitgliedstaaten verblieben seien gelte Des Weiteren bediente sich auch die italienische Regierung und die Regierung des Vereinigten Konigreichs derselben Argumentation und verwies dabei auf Art 224 EG Vertrag jetzt Art 279 EG Vermehrt wurde dem EuGH daruber hinaus der Vorwurf gemacht dass er den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts unzulassigerweise ausdehnt 1 Rupert Scholz CDU Verfassungsrechtler Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages und fruherer Bundesverteidigungsminister erklarte hinsichtlich dieser Thematik dass der EuGH in Rechtsfragen des nationalen Wehrrechts und der Landesverteidigung schlicht nicht zustandig sei und sprach von einem Konflikt zwischen Grundgesetz und europaischem Gemeinschaftsrecht von wahrhaft fundamentaler grundlegend verfassungsrechtlicher Art So zweifelte er die Kompetenzen der Europaischen Union in Bereichen der nationalen Sicherheit an 1 Bereits im Januar 2001 traten die ersten 244 Frauen ihren Dienst als Soldatinnen des Truppendienstes bei der Bundeswehr an 2010 leisteten 16 900 Soldatinnen Dienst in der Bundeswehr davon 2600 Offizierinnen Insgesamt stellten sie Stand Januar 2010 einen Anteil von circa 9 der Berufs und Zeitsoldaten Anfang 2014 lag der Anteil der Soldatinnen bei gut 10 die Bundeswehr strebt an dass der Anteil von Frauen im Truppendienst langfristig auf bis zu ca 15 ansteigen wird 10 Tanja Kreil selbst war in der Zwischenzeit bei einem zivilen Arbeitgeber beschaftigt und wechselte nicht mehr zur Bundeswehr 11 Siehe auch BearbeitenFrauen im Militar Berufssoldat FreiheitsrechteLiteratur BearbeitenSybille Hannelore Koch Militarpolitik im Jahr der Frau Die Offnung der Bundeswehr fur weibliche Sanitatsoffiziere und ihre Folgen Technische Universitat Carolo Wilhelmina zu Braunschweig Braunschweig 2007 DNB 988725916 urn nbn de gbv 084 18365 Dissertation Uta Huhn Die Waffen der Frauen Der Fall Kreil erneuter Anlass zum Konflikt zwischen europaischer und deutscher Gerichtsbarkeit Basler Schriften zur europaischen Integration Nr 51 Europainstitut der Universitat Basel Basel 2000 DNB 960447520 Soldatengesetz sowie Reservistinnen und Reservistengesetz Kommentar Vahlen 9 Auflage Munchen 2013 Wolfgang Schubert Bernhard Gertz Soldatenlaufbahnverordnung Kommentar Walhalla 3 Auflage Regensburg 1992Weblinks BearbeitenUrteil vom 11 Januar 2000 AZ C 285 98 PDF Nur ihre Grosse steht Tanja Kreil jetzt noch im Wege In Tagesspiegel 11 Januar 2000 Online Michael Munch Zwischen Machos und Quote die emanzipierte Armee in Das Parlament Nr 21 vom 23 Mai 2005 Focus 3 2000 Frauen im Gleichschritt Emma 2 2000 Krieg gegen Deutschland Der Spiegel 2 2000 Wehrpflicht auf dem Prufstand Die Zeit Burgerin in Uniform Gunnar Kruse Eine Entscheidung die Frauen ein Stuck mehr Freiraum geschenkt hat Presseportal des Deutschen Bundeswehrverbands e V 12 Januar 2021 Presseportal Europaischer Gerichtshof Dienst mit der Waffe auch fur Frauen Bundeswehr Journal Eine Premiere und doch ein weiteres Stuck Normalitat Tagesspiegel Allein unter Mannern Presseportal Luxemburger Urteil wird nun politisch umgesetztQuellen Bearbeiten a b c d e f Uta Huhn Die Waffen der Frauen Der Fall Kreil erneuter Anlass zum Konflikt zwischen europaischer und deutscher Gerichtsbarkeit Basler Schriften zur europaischen Integration Nr 51 Europainstitut der Universitat Basel Basel 2000 DNB 960447520 Richtlinie 79 7 EWG Richtlinie 76 207 EWG Soldatengesetz sowie Reservistinnen und Reservistengesetz Kommentar Vahlen 9 Auflage Munchen 2013 Wolfgang Schubert Bernhard Gertz Soldatenlaufbahnverordnung Kommentar Walhalla 3 Auflage Regensburg 1992 Urteil des Europaischen Gerichtshofes vom 11 Januar 2000 Aktenzeichen C 285 98 Sammlung der Rechtsprechung 2000 Seite I 69 www presseportal de Europaischer Gerichtshof Dienst mit der Waffe auch fur Frauen Artikel vom 11 Januar 2000 www auswaertiges amt de Funfter Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Ubereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau CEDAW PDF Datei Focus Online BUNDESWEHR Frauen im Gleichschritt Deutschland Artikel vom 17 Januar 2000 www bundeswehr de Starke Truppe Immer mehr Frauen entscheiden sich fur die Bundeswehr Meldung vom 29 Dezember 2010 https web archive org web 20110606053807 http www bundeswehr de portal a bwde ut p c4 NYs9D8IwDET UdyoSHxsFIRggYEByuY2JopIncq4dOHHkwzcSW95d CAXMZP8KghMUa4Q9uHTTebbnZk3ioU9CVITyXjZWIX0RPDrRzzoE9MWqjEGjK9oCYxYxKNxUwi2ZjgoK3svrHL6h 7Xe2aY31d14vT XCBcRi2PxHIF68 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kreil Entscheidung amp oldid 231012973