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In der Bundesrepublik Deutschland besteht Versicherungspflicht fur Studenten Das bedeutet um an einer staatlichen Hochschule Fachhochschule Universitat studieren zu konnen muss jeder Student eine Versicherung nachweisen konnen Der nachfolgende Text befasst sich mit der gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten KVdS die den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung bei vergleichsweise niedrigen Beitragen umfasst Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatzliches 2 Versicherungsdauer 3 Meldeverfahren bei Studenten 4 Vor und nachrangige Versicherungen 4 1 Ausschlusstatbestande 5 Vorzeitige Kundigung eines privaten Versicherungsvertrages 6 Befreiung von der Versicherungspflicht 7 Mitgliedschaft 7 1 Beginn der Mitgliedschaft 7 2 Ende der Mitgliedschaft 7 3 Erhalt der Mitgliedschaft 8 Kassenzustandigkeit 9 Versicherungspflicht bzw freiheit der Praktikanten 9 1 Praktikum ist in einer Studien oder Prufungsordnung vorgeschrieben 9 2 Praktikum ist nicht in einer Studien oder Prufungsordnung vorgeschrieben 10 Beitragsberechnung fur Studenten 11 Beitragsberechnung fur Praktikanten 11 1 Vor und Nachpraktikanten mit Arbeitsentgelt 11 2 Vor und Nachpraktikanten ohne Arbeitsentgelt 12 Weblinks 13 EinzelnachweiseGrundsatzliches BearbeitenNachfolgend wird das Sozialgesetzbuch mit SGB abgekurzt Rechtsgrundlagen Gesetzliche Krankenversicherung 5 Abs 1 Nr 9 SGB V 21 KVLG 1989 Gesetzliche Pflegeversicherung 20 Abs 1 Nr 9 SGB XIBis zur Vollendung des 25 Lebensjahres sind Studenten regelmassig uber die Eltern kostenfrei familienversichert Danach sind sie selbst pflichtversichert Voraussetzung dafur ist dass sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben immatrikuliert sind In Deutschland versicherungspflichtig sind auch Studenten deren Mittelpunkt der Lebensinteressen in Deutschland liegt und die an entsprechenden Hochschulen in einem anderen EU EWR Staat oder der Schweiz eingeschrieben sind Wohnstaatsprinzip gemass der Verordnung EG Nr 883 2004 An deutschen Hochschulen immatrikulierte Studenten sind zwar unabhangig vom Wohnort und gewohnlichem Aufenthalt versicherungspflichtig allerdings sind Studenten die in einem anderen EU EWR Staat oder der Schweiz wohnen gemass dem Wohnstaatsprinzip in der Regel in ihrem Wohnstaat zu versichern und dementsprechend auf Basis eines Nachweises ihres Anspruchs auf Sachleistungen in Deutschland nicht versicherungspflichtig 5 Abs 1 Nr 9 SGB V Das Wohnstaatsprinzip gilt nicht sobald ein Studierender eine Beschaftigung oder selbstandige Tatigkeit in einem anderen EU EWR Staat oder der Schweiz aufnimmt 1 Die Versicherungspflicht als Student gilt langstens bis zur Vollendung des 30 Lebensjahres Die Begrenzung auf 14 Fachsemester entfiel zum 1 Januar 2020 ersatzlos 2 Eine Verlangerung uber das 30 Lebensjahr hinaus ist nur unter bestimmten Voraussetzungen wie zum Beispiel wegen einer Behinderung oder Kindererziehung moglich Anschliessend muss entweder eine gesetzliche freiwillige Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden es sei denn es besteht aufgrund einer anderen Vorschrift z B als Arbeitnehmer Versicherungspflicht Versicherungsdauer BearbeitenEin Promotionsstudium verlangert die Krankenversicherung der Studenten nicht da es nicht mehr zur wissenschaftlichen Ausbildung gehort 3 Vollendung des 30 Lebensjahres grundsatzlich bis zur Vollendung des 30 Lebensjahres tatsachliche Beendigung zum Ende des Semesters Verlangerungstatbestande konnen das Ende herauszogernVerlangerungsmoglichkeiten Art der Ausbildung familiare Grunde personliche Grunde der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstatte des zweiten Bildungsweges eingeschrankt moglich siehe Gemeinsames Rundschreiben 06B Titel 1 1 2 Art der Ausbildung Beim Vorliegen einer dieser Grunde ist eine Verlangerung um die in Anspruch genommene Zeit moglich Der Nachweis der familiaren und personlichen Grunde ist durch geeignete Unterlagen zu fuhren Meldeverfahren bei Studenten Bearbeiten nbsp Folgende Teile dieses Abschnitts scheinen seit 1 Januar 2022 nicht mehr aktuell zu sein Gemass 199a SGB V haben Krankenkassen und Hochschulen die Meldungen seit Anfang 2022 elektronisch durch gesicherte und verschlusselte Datenubertragung auszutauschen Im ubrigen fehlt der Datenaustausch die Meldungen bei Beitragssaumigkeit und deren Wegfall sowie bei Exmatrikulation Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit fehlend Vor der Einschreibung an der Universitat Fachhochschule Entscheidung fur eine Krankenkasse oder Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherung der Studenten Krankenkasse stellt die Versicherungsbescheinigung zur Vorlage bei der Universitat Fachhochschule aus Krankenkasse stellt die Versicherungsbescheinigung fur das BAfoG Amt ausEinschreibung an der Universitat Fachhochschule kann erfolgen die Immatrikulationsbescheinigung wird vom Studenten bei der Krankenkasse eingereicht die Krankenkasse fuhrt nun die Krankenversicherung durch die Anmeldung wird vorgenommenDie Versicherung bleibt solange bestehen bis die Exmatrikulation erfolgt Vor und nachrangige Versicherungen BearbeitenVorrangige Versicherungen Arbeiter Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschaftigte 5 Abs 1 Nr 1 SGB V Leistungsbezieher nach dem SGB III 5 Abs 1 Nr 2 SGB V Arbeitslosengeld Landwirte mitarbeitende Familienangehorige Altenteiler 5 Abs 1 Nr 3 SGB V Kunstler und Publizisten 5 Abs 1 Nr 4 SGB V Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe 5 Abs 1 Nr 5 SGB V Rehabilitanden 5 Abs 1 Nr 6 SGB V Behinderte 5 Abs 1 Nr 7 und 8 SGB V Versicherungsanspruch im Ausland wenn daraus in Deutschland ein Anspruch auf Sachleistungen besteht 5 Abs 1 Nr 9 SGB V Rentner in der Krankenversicherung der Rentner KVdR 5 Abs 1 Nr 11 und 12 SGB V Familienversicherung 10 SGB V mitgliedschaftserhaltender Tatbestand 192 SGB VDie Versicherung der Studenten 5 Abs 1 Nr 9 SGB V ist gegenuber der Versicherung der Praktikanten 5 Abs 1 Nr 10 SGB V vorrangig Nachrangige Versicherungen Familienversicherung wenn der Ehegatte oder ein Kind des Studenten nicht versichert ist 5 Abs 7 SGB V freiwillige Versicherung 9 SGB V Rentenantragsteller 189 SGB V Versicherung im Ausland wenn in Deutschland kein Anspruch auf Sachleistungen besteht 5 Abs 1 Nr 9 SGB V Auffangpflichtversicherung seit 1 April 2007 5 Abs 1 Nr 13 SGB VAusschlusstatbestande Bearbeiten Nicht versicherungspflichtig sind Studenten und Praktikanten wenn sie hauptberuflich selbstandig erwerbstatig sind 5 Abs 5 SGB V wenn also die selbstandige Erwerbstatigkeit den Mittelpunkt des Erwerbslebens darstellt Dieser Personenkreis soll keinen uneingeschrankten Zugang zum preisgunstigen Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung haben sondern sich ggf bewusst durch eine freiwillige Krankenversicherung oder eine private Versicherung fur eines der beiden Systeme entscheiden Merkmale fur eine hauptberuflich selbststandige Tatigkeit konnen sein die Anzeige bzw Genehmigung eines Gewerbes die Beschaftigung von Arbeitnehmern im Betrieb derzeit strittig 4 der zeitliche Umfang der selbstandigen Tatigkeit das Einkommen aus der selbstandigen Erwerbstatigkeitein weiterer Ausschlusstatbestand ist die Versicherungsfreiheit nach 6 Abs 3 Satz 1 SGB V Jahresarbeitsentgeltuberschreiter Beamte Richter Zeitsoldaten Berufssoldaten und sonstige Beschaftigte die Anspruch auf Beihilfe freie Heilfursorge oder unentgeltliche truppenarztliche Versorgung haben Geistliche die ebenfalls anderweitige Anspruche haben Lehrer an Privatschulen mit beamtenahnlichen Anspruchen Pensionare mit Beihilfeberechtigung Personen die nach dem Krankheitsfursorgesystem der EG bei Krankheit geschutzt sind EU Beamte und deren Familienangehorige Personen die von der Krankenversicherungspflicht auf Antrag befreit wurden 8 SGB V Vorzeitige Kundigung eines privaten Versicherungsvertrages BearbeitenStudenten und Praktikanten die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind konnen nach 5 Abs 9 SGB V ihren Versicherungsvertrag vorzeitig kundigen Wird der Vertrag binnen drei Monaten VVG Stand 2009 205 2 nach Eintritt der Versicherungspflicht gekundigt so wird der Vertrag ruckwirkend beendet Die Beitrage hat das Versicherungsunternehmen zuruckzuerstatten Der Eintritt der Versicherungspflicht ist durch eine Bescheinigung der zustandigen Krankenkasse an das Versicherungsunternehmen anzuzeigen Wenn die Anzeige der Versicherungspflicht versaumt wird endet der Vertrag erst zum Ablauf des Monats in dem die Versicherungspflicht angezeigt wurde Befreiung von der Versicherungspflicht BearbeitenStudenten und Praktikanten konnen sich nach 8 Abs 1 Nr 5 und Abs 2 SGB V von der Versicherungspflicht befreien lassen Ein Nachweis uber das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall ist erforderlich Die Befreiung ist binnen drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu beantragen Diese Moglichkeit besteht nur bis zum Ablauf der ersten drei Monate der Versicherungspflicht als Student Eine Befreiung von der Pflichtversicherung ist auch nach dem Ende der Familienversicherung moglich Die Familienversicherung ist eine Vorrangsversicherung und drangt die Pflichtversicherung in den Hintergrund Erst nach Ende der Familienversicherung beginnt die Pflichtversicherung Der Antrag ist bei der Krankenkasse zu stellen welche bei Eintritt der Versicherungspflicht zustandig gewesen ware Wird die Antragsfrist von drei Monaten versaumt so kommt fur die Dauer des Studiums bzw Praktikums die Befreiung nicht mehr in Betracht Wird der Antrag genehmigt gilt die Befreiung fur den gesamten versicherungspflichtigen Zeitraum und ist unwiderruflich Im Sommer 2012 befand der KV Spitzenverband dass die Befreiung nicht auf ein weiteres Studium fortwirkt das mehr als ein Monat nach Beendigung des ersten Studiums begonnen wurde 5 6 Mitgliedschaft BearbeitenFur die gesetzliche Pflegeversicherung gelten entsprechend die Regeln der Krankenversicherung es gilt der Grundsatz Pflege folgt Krankenversicherung Beginn der Mitgliedschaft Bearbeiten Bei Hochschulen beginnt das Sommersemester im April und das Wintersemester im Oktober Bei Fachhochschulen beginnt das Sommersemester im Marz und das Wintersemester im September Die Versicherungspflicht der Studenten beginnt grundsatzlich mit dem Beginn des Semesters Bei Einschreibung nach Beginn des Semesters beginnt die Versicherung mit dem Tag der Einschreibung 186 Abs 7 SGB V Bei Praktikanten beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag der Beschaftigungsaufnahme 186 Abs 8 SGB V Ausnahme Beim Wegfall von Ausschlusstatbestanden oder Vorrangversicherungen beginnt die Pflichtversicherung der Studenten oder Praktikanten am Folgetag des Wegfalls Ende der Mitgliedschaft Bearbeiten Bei Studenten endet die Mitgliedschaft mit Exmatrikulation 190 Abs 9 SGB V n V Die Mitgliedschaft von Studenten endet spatestens mit Ende des Semester in dessen Laufe das 30 Lebensjahr vollendet wird solange keine Verlangerungstatbestande nach 5 Abs 1 Nr 9 und 190 Abs 9 SGB V n V vorliegen Die in einem Rundschreiben vom 21 Marz 2006 7 dargelegte Rechtsauffassung der Spitzenverbande der Krankenkassen die im Falle der Beendung der Mitgliedschaft in der KVdS aufgrund eines Uberschreitens der Fachsemester oder Altersgrenze die Anwendung von 190 Abs 9 SGB V verneint wurde vom Sozialgericht Berlin mit Urteil vom 17 Januar 2013 Az S 72 KR 502 11 8 zuruckgewiesen Ubergangsweise kann nach Ende der Versicherung nach KVdS fur ein halbes Jahr die Versicherung als Examenskandidat gewahlt werden die im Beitrag zwischen der KVdS und der freiwilligen Versicherung liegt Die Mitgliedschaft von Praktikanten endet mit dem Tag der Aufgabe der Tatigkeit 190 Abs 1 Nr 10 SGB V Erhalt der Mitgliedschaft Bearbeiten Wahrend des Bezuges von Mutterschaftsgeld Erziehungsgeld und der Elternzeit besteht die Mitgliedschaft fort 192 Abs 1 Nr 2 SGB V Auch bei Ableistung des Wehr bzw Zivildienstes bzw eines freiwilligen Dienstes wird die Mitgliedschaft erhalten 193 Abs 2 SGB V Kassenzustandigkeit BearbeitenStudenten und Praktikanten haben ein Wahlrecht nach 173 SGB V Ortskrankenkasse des Wohnorts AOK jede Ersatzkasse deren Zustandigkeit sich nach der Satzung auf den Wohnort des Versicherten erstreckt die Betriebs oder Innungskrankenkasse wenn die Satzung dies vorsieht und der Kassenbezirk den Wohnort des Versicherten einbezieht die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See die Krankenkasse bei der zuletzt eine Mitgliedschaft oder Versicherung nach 10 SGB V bestand die landwirtschaftliche Krankenkasse wenn zuletzt dort eine derartige Versicherung bestand die Krankenkasse bei welcher der Ehegatte versichert istDie Studenten konnen zusatzlich die Ortskrankenkasse oder Ersatzkasse an dem Ort wahlen in dem die Hochschule ihren Sitz hat Die Praktikanten konnen zusatzlich die Orts Ersatz Innungs und Betriebskrankenkasse des Beschaftigungsortes wahlen Auch die Innungs und Betriebskrankenkasse des Betriebs kann der Praktikant wahlen Versicherungspflicht bzw freiheit der Praktikanten BearbeitenPraktikum ist in einer Studien oder Prufungsordnung vorgeschrieben Bearbeiten Praktikant ist an einer Hochschule eingeschrieben Zwischenpraktikant Versicherungsfreiheit als Beschaftigter zu allen Sozialversicherungszweigen Versicherungspflicht als Student Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung besteht nur solange die dort geltenden Einkommensgrenzen nicht uberschritten werden Praktikant ist nicht an einer Hochschule eingeschrieben Vor bzw Nachpraktikant mit Arbeitsentgelt Versicherungspflicht als Beschaftigter Die Vorschriften uber die Versicherungsfreiheit bei geringfugiger Beschaftigung finden keine Anwendung Praktikant ist nicht an einer Hochschule eingeschrieben Vor bzw Nachpraktikant ohne Arbeitsentgelt Versicherungspflicht als Praktikant in der Kranken und Pflegeversicherung Versicherungspflicht in der Renten und Arbeitslosenversicherung als zur Berufsausbildung Beschaftigter Praktikum ist nicht in einer Studien oder Prufungsordnung vorgeschrieben Bearbeiten Praktikant ist an einer Hochschule eingeschrieben Zwischenpraktikant Versicherungsfreiheit als Beschaftigter zu allen Sozialversicherungszweigen Voraussetzung ist dass der Student nach seinem Erscheinungsbild weiterhin als Student gilt 20 Stunden Theorie Versicherungsfreiheit besteht sofern das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht uberschreitet siehe hierzu Minijob Praktikant ist nicht an einer Hochschule eingeschrieben Vor bzw Nachpraktikant mit Arbeitsentgelt Versicherungspflicht als Beschaftigter Die Vorschriften uber die Versicherungsfreiheit bei geringfugiger Beschaftigung finden aber Anwendung siehe hierzu Minijob Praktikant ist nicht an einer Hochschule eingeschrieben Vor bzw Nachpraktikant ohne Arbeitsentgelt Keine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer oder zur Berufsausbildung Beschaftigter moglich Auch keine Versicherungspflicht als Praktikant in der Kranken und Pflegeversicherung moglich Beitragsberechnung fur Studenten BearbeitenDie Beitragshohe fur Studenten wird durch Multiplikation von Einkommensgrundlage und Beitragssatz ermittelt Die Einkommensgrundlage ist ein fester Betrag der unabhangig von den tatsachlichen Einnahmen des Studenten ist Er richtet sich gem 236 Abs 1 SGB V in Verbindung mit 13 Abs 1 Nr 2 und Abs 2 BAfoG nach dem Bedarfssatz Studierender die nicht mehr bei ihren Eltern leben Der Beitragssatz ist die Summe des Beitragssatzes fur Studenten und Praktikanten des Zusatzbeitragssatzes und des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung Der Beitragssatz fur Studenten und Praktikanten betragt 70 des allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung in Hohe von 14 6 245 Abs 1 i V m 241 SGB V Er ist bei allen Krankenkassen gleich und ergibt sich zu 10 22 Der Zusatzbeitragssatz wird von jeder Krankenkasse selbst festgesetzt 242 Abs 1 SGB V Er ist auch von Studenten in voller Hohe zu entrichten Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung betragt 2 55 fur kinderlose Studenten ab 23 Jahren wird ein Zuschlag in Hohe von 0 25 erhoben Gultig ab Einkommensgrundlage KV PV Zuschlag Kinderlose PV 9 Summen KV PV mit Zuschlag Zuschuss BAfoG KV PV 10 01 09 2020 01 10 2020 752 00 10 22 3 05 0 25 76 85 24 82 84 00 25 00 01 08 2019 744 00 10 22 3 05 0 25 76 04 24 55 84 00 25 00 01 01 2017 649 00 10 22 2 55 0 25 66 33 18 17 71 00 15 00 01 09 2016 01 10 2016 649 00 10 22 2 35 0 25 66 33 16 87 71 00 15 00 01 01 2015 597 00 10 22 2 35 0 25 61 01 15 52 62 00 11 00 01 01 2013 597 00 10 85 2 05 0 25 64 77 13 73 62 00 11 00 01 03 2011 01 04 2011 597 00 10 85 1 95 0 25 64 77 13 13 62 00 11 00 01 01 2011 512 00 10 85 1 95 0 25 55 55 11 26 62 00 11 00 01 10 2010 512 00 10 43 1 95 0 25 53 40 11 26 62 00 11 00 01 07 2009 512 00 10 43 1 95 0 25 53 40 11 26 50 00 9 00 01 01 2009 512 00 10 85 1 95 0 25 55 55 11 26 50 00 9 00 01 10 2008 512 00 10 7 11 1 95 0 25 54 78 11 26 50 00 9 00 01 07 2008 466 00 10 6 1 95 0 25 49 40 10 25 47 00 8 00 01 10 2007 466 00 10 6 12 1 7 0 25 49 40 9 09 47 00 8 00 01 10 2005 466 00 10 2 13 1 7 0 25 47 53 9 09 47 00 8 00 01 07 2005 466 00 10 3 1 7 0 25 48 00 9 09 47 00 8 00 01 01 2005 466 00 10 0 1 7 0 25 46 60 9 09 47 00 8 00 Daruber hinaus werden gem 236 Abs 2 SGB V Beitrage auf der Rente vergleichbare Einnahmen Versorgungsbezuge sowie Arbeitseinkommen die neben Rente oder Versorgungsbezugen erzielt werden fallig Dies jedoch nur soweit sie die oben genannten Beitragssatze fur Studenten uberschreiten Beitragsberechnung fur Praktikanten BearbeitenVor und Nachpraktikanten mit Arbeitsentgelt Bearbeiten Bei einem Arbeitsentgelt unter einem Siebtel des Gesamteinkommens zahlt der Arbeitgeber die Beitrage allein Daruber hinaus sind Beitrage grundsatzlich paritatisch zu entrichten Paritatische Beitragszahlung allgemeine Beitragssatz der Krankenkasse PflegeversicherungKeine paritatische Beitragszahlung Zusatzbeitrag fur Kinderlose zur Pflegeversicherung seit 1 Januar 2005 Sonderbeitrag seit 1 Juli 2005 Vor und Nachpraktikanten ohne Arbeitsentgelt Bearbeiten Beitrage zur Kranken und Pflegeversicherung siehe auch Beitragsberechnung fur Studenten Die Beitrage fur die Renten und Arbeitslosenversicherung hat der Arbeitgeber allein zu tragen 162 Nr 1 SGB VI und 342 SGB III Weblinks BearbeitenUbersicht zu Gesetzen und Verordnungen zur Gesetzlichen Krankenversicherung beim BMG Bestimmungen im BAfoG zur Krankenversicherung Gesetzesfassung des Funften Buches Sozialgesetzbuch SGB V Einzelnachweise Bearbeiten Grundsatzliche Hinweise des GKV Spitzenverbandes Kranken und Pflegeversicherung der Studenten Praktikanten und Auszubildenden ohne Arbeitsentgelt sowie Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs Kapitel 9 1 Allgemeines 9 2 Studium von im Ausland versicherten Personen in Deutschland und 9 3 Studium von in Deutschland versicherten Personen im Ausland S 45 47 GKV Spitzenverband 20 Marz 2020 abgerufen am 28 September 2020 https www haufe de personal entgelt meldeverfahren zur krankenversicherung der studenten 78 423308 html MDK Reformgesetz Urteil des Bundessozialgerichts vom 23 Marz 1993 12 RK 45 92 USK 9318 landesrecht hamburg de Ergebnisniederschrift uber die Sitzung der Fachkonferenz Beitrage am 27 Juni 2012 in Berlin GKV Sitzenverband abgerufen am 1 August 2019 KV Befreiung wirkt nicht auf weiteren Studiengang In www focus de 7 August 2012 abgerufen am 1 August 2019 Kranken und Pflegeversicherung der Studenten Praktikanten ohne Arbeits entgelt der zur Berufsausbildung Beschaftigten ohne Arbeitsentgelt und der Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs PDF Nicht mehr online verfugbar Spitzenverbande der Krankenkassen archiviert vom Original am 10 August 2014 abgerufen am 27 September 2016 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www vdek com SG Berlin Urteil vom 17 Januar 2013 Az S 72 KR 502 11 Abgerufen am 27 September 2016 Generell fallt dieser Beitrag fur alle versicherten Personen der Jahrgange ab 1 Januar 1940 an die das 23 Lebensjahr vollendet haben und kinderlos sind Maximaler monatlicher Zuschuss nach 13a Abs 1 Nr 2 und Abs 2 Nr 2 BAfoG Bekanntmachung des BMG vom 20 Februar 2008 Bekanntmachung des BMG vom 28 Februar 2007 Bekanntmachung des BMG vom 16 Marz 2005Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Krankenversicherung der Studenten amp oldid 221278568