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Die Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser aus dem Jahre 2001 wurde geschaffen um den Schutz des Unterwasserkulturerbes dem Schutz des Kulturerbes Kulturerbe an Land anzupassen und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Staaten zu regeln und zu erleichtern Die Konvention trat 2009 in Kraft und ist mit Stand 2020 von 64 Staaten ratifiziert worden darunter 2019 von der Schweiz jedoch noch nicht von Deutschland oder Osterreich 1 Logo der Deutschen UNESCO Kommission fur Kulturerbe unter WasserUnter Unterwasserkulturerbe versteht die Konvention der UNESCO dabei alle Spuren menschlicher Existenz die mehr als 100 Jahre unter Wasser gelegen haben und von historischer oder kultureller Bedeutung sind Pipelines und andere noch in Benutzung stehende Anlagen bleiben dabei allerdings ausgeschlossen Die UNESCO Konvention beinhaltet keine Regelung uber das Eigentum an gefundenem Kulturgut und beabsichtigt nicht die staatlichen Hoheitsrechte in den verschiedenen Seezonen zu andern Inhaltsverzeichnis 1 Der Inhalt der Konvention 1 1 Die Schutzprinzipien der Konvention von 2001 1 2 Das internationale Kooperationssystem 1 3 Die Richtlinien fur die Arbeit der Unterwasserarchaologen 2 Weblinks 3 EinzelnachweiseDer Inhalt der Konvention BearbeitenDie Konvention konzentriert sich auf drei Haupt Punkte um ihr Ziel des Schutzes des Unterwasserkulturerbes zu erreichen Die Festlegung genereller Schutzprinzipien fur Unterwasserkulturerbe Die Einrichtung eines internationalen Kooperationssystems Die Festlegung von Richtlinien fur die Arbeit von Unterwasserarchaologen im Annex der Konvention Die Schutzprinzipien der Konvention von 2001 Bearbeiten Die generellen Schutzprinzipien der Konvention der UNESCO von 2001 sind in Harmonie mit den bereits fur Kulturerbe an Land anerkannten Prinzipien Sie umfassen das Prinzip des Schutzes und der Nichtkommerzialisierung des Kulturerbes den Vorzug der Konservierung des Kulturerbes am Fundort und die Beachtung archaologischer Standards bei einer eventuellen Fundbergung Die Konvention unterstutzt den respektvollen Zugang zu archaologischen Statten durch die Offentlichkeit Dass bei diesen generellen Prinzipien der Konvention das Problem der kommerziellen Ausbeutung bei weitem das schwerwiegendste ist ist wie schon oben erwahnt kein Geheimnis Das internationale Kooperationssystem Bearbeiten Neben der Festlegung von Schutzprinzipien ist das Kooperationssystem welches eine Zusammenarbeit betroffener Staaten ermoglichen soll ein wichtiger Bestandteil der UNESCO Konvention Dieses System wurde erarbeitet um eine Losung fur Lucken in staatlichen Hoheitsrechten auf See zu finden Je weiter man sich von der Kuste eines Staates entfernt umso geringer werden die Hoheitsrechte des Kustenstaates Auf hoher See hat ein Staat daher nur noch Rechte uber seine eigenen Staatsangehorigen und Schiffe die unter seiner Flagge fahren Wenn eine nicht in Territorialgewassern befindliche archaologische Statte geplundert wird bedarf es daher der Zusammenarbeit des Kusten und des Herkunftsstaates oder auch weiterer interessierter Staaten um Plunderer zu stoppen Diese Zusammenarbeit wird durch die 2001er UNESCO Konvention geregelt Hoheitsrechte oder Seerechtszonen werden hierdurch allerdings explizit nicht abgeandert Das Kooperationssystem der Konvention regelt dass jeder Staat die Schadigung des Unterwasserkulturerbes untersagt seine Staatsangehorigen verpflichtet Funde oder Aktivitaten zu melden und die Verpflichtung ubernimmt die anderen Vertragsstaaten der Konvention uber empfangene Meldungen zu informieren Diese konnen dann ihr Interesse an einer Kooperation anmelden falls sie eine nachweisbare historische Verbindung zu dem betroffenen archaologischen Fund haben Staaten die so ihr Interesse angezeigt haben werden untereinander beraten und die getroffenen Beschlusse werden im Interesse des Kulturerbes und aller betroffener Staaten von einem Koordinierungsstaat umgesetzt Der Koordinierungstaat handelt als Vertreter und erwirbt keine zusatzlichen Hoheitsrechte Die Legitimation fur Hoheitsakte gegenuber Personen und Schiffen auf hoher See ergibt sich aus dem Hoheitsrecht des an der Beratung teilnehmenden Herkunftsstaates Die Richtlinien fur die Arbeit der Unterwasserarchaologen Bearbeiten Der Annex der 2001er UNESCO Konvention setzt Standards fur die Arbeit von Unterwasserarchaologen Seine Regeln haben weltweit eine breite Unterstutzung durch Archaologen gefunden Sie setzen Prinzipien fur archaologische Arbeit die Dokumentation und die Finanzierung von Ausgrabungen Sie sind nicht nur fur Archaologen hilfreich sondern auch fur Behorden die sich vor die Frage gestellt sehen ob sie einem Antrag auf eine Ausgrabung stattgeben sollen oder nicht Weblinks BearbeitenUNESCO Webseite zum Schutz des UnterwasserkulturerbesEinzelnachweise Bearbeiten Convention on the Protection of the Underwater Cultural Heritage Paris 2 November 2001 In unesco org UNESCO abgerufen am 4 Juli 2020 englisch UNESCO Kultur und Naturerbe UNESCO Welterbe Ubersicht Afrika Amerika Asien Australien und Ozeanien Europa ohne Kontinent transnational gemischt gefahrdet ehemalig LanderstatistikBiospharenreservate Ubersicht Afrika Amerika Asien Australien und Ozeanien Europa ohne KontinentUNESCO Global Geoparks Ubersicht Afrika Amerika Asien Australien und Ozeanien Europa ohne KontinentImmaterielles UNESCO Kulturerbe Reprasentative Liste Liste des erhaltungsbedurftigen Kulturerbes Register guter PraxisbeispieleSonstiges Kulturerbe unter Wasser Weltdokumentenerbe Liste des Weltdokumentenerbes Neuaufnahmen Portal Projekt Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser amp oldid 201575902