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Das Bundesgesetz uber den Konsumkredit kurz Konsumkreditgesetz KKG ist ein in der Schweiz geltendes Bundesgesetz zur Erhohung des Schutzes des Kreditnehmers vor Uberschuldung Am 1 Januar 2003 ist das revidierte Gesetz in Kraft getreten Das Konsumkreditgesetz erfasst Konsumkredite und Leasingvertrage an naturliche Personen die keinem beruflichen oder gewerblichen Zweck dienen Kredit und Kundenkarten sowie Uberziehungskredite BasisdatenTitel Bundesgesetz uber den KonsumkreditKurztitel KonsumkreditgesetzAbkurzung KKGArt BundesgesetzGeltungsbereich SchweizRechtsmaterie ObligationenrechtSystematische Rechtssammlung SR 221 214 1Ursprungliche Fassung vom 23 Marz 2001Inkrafttreten am 1 Januar 2003Letzte Anderung durch AS 2015 4111 PDF 106 kB Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2016Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Die Verordnung zum Konsumkredit VKKG erlassen vom Bundesrat SR 221 214 11 regelt einige spezielle Ausfuhrungsbestimmungen darunter den aktuell gultigen Hochstzins von Stand Marz 2010 aktuell 15 pro Jahr Inhaltsverzeichnis 1 Kreditarten 2 Ausnahmen 3 Vertragsinhalt 4 Kreditfahigkeitsprufung 5 Summarische Kreditfahigkeitsprufung 6 Widerrufsrecht des Kreditnehmers 7 Maximaler Zinssatz 8 Meldepflicht 9 Kreditvermittlung 10 Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG 11 Siehe auch 12 Literatur 13 Weblinks 14 EinzelnachweiseKreditarten BearbeitenDas Konsumkreditgesetz gilt fur die folgenden Arten von Krediten bzw Abzahlungsvertragen Uberziehungskredite auf laufendem Konto und Kontouberziehungen die die Bank stillschweigend akzeptiert Kredit und Kundenkarte mit Kreditoption Darlehen insbesondere Finanzierungs und Ratenkredite Zahlungsaufschube und ahnliche Finanzierungshilfen bestimmte LeasingvertrageAusnahmen BearbeitenEin Uberziehungskredit fallt insbesondere dann nicht unter das Konsumkreditgesetz wenn er grundpfandgedeckt ist durch hinterlegte bankubliche Sicherheiten gedeckt ist durch ausreichende Vermogenswerte gedeckt ist welche der Kreditnehmer beim Kreditgeber halt weniger als CHF 500 oder mehr als CHF 80 000 betragt innert 3 Monaten zuruckbezahlt werden mussDas Gesetz ist ausserdem nur anwendbar wenn der Kreditnehmer eine naturliche Person ist und den Kredit fur private Zwecke aufnehmen mochte Vertragsinhalt BearbeitenEin Konsumkreditvertrag unterliegt recht strengen Formvorschriften So muss er auf jeden Fall schriftlich abgefasst werden und neben dem Nettobetrag des Kredits den sogenannten effektiven Jahreszins auffuhren das sind die Gesamtkosten fur den Kreditnehmer inklusive eventueller Spesen oder anderer Gebuhren Auch die geplante Ruckzahlungsfrist mit den jeweiligen Raten ist anzugeben Der Vertrag muss ausserdem einen Passus enthalten der dem Kreditnehmer jederzeit die vollstandige Ruckzahlung des gesamten Betrages erlaubt unter Reduktion der Zinsen und auch die Moglichkeit des Widerrufs muss im Vertrag erwahnt werden Eine besondere Form des Konsumkreditvertrages ist der Leasingvertrag der zwar auch in dem Gesetz behandelt wird aber durchwegs als Spezialfall angesehen wird Auch die Vorschriften fur den Inhalt unterscheiden sich vom normalen Kreditvertrag insofern z B eine sofortige Ruckzahlung nicht jederzeit moglich ist sondern im Gegenteil bei Vertragsrucktritt der Kreditnehmer dem Verleiher Geld fur diesen Rucktritt schuldet Kreditfahigkeitsprufung BearbeitenLaut Art 28 des Bundesgesetzes uber den Konsumkredit ist die Prufung der Kreditfahigkeit des Konsumenten obligatorisch 1 Ein Konsument gilt als kreditfahig wenn die monatliche Kreditrate den pfandbaren Teil des Einkommens nicht ubersteigt Hierbei wird von einer Ruckzahlung von maximal 36 Monaten ausgegangen Der maximale Konsumkreditbetrag wird durch das Gesetz bestimmt wozu der pfandbare Teil des Einkommens mit 36 multipliziert wird Summarische Kreditfahigkeitsprufung BearbeitenIm Gegensatz zur ausfuhrlichen Kreditfahigkeitsprufung bei Darlehen Bankkrediten muss der Kreditgeber bei Uberziehungskrediten lediglich eine sogenannte summarische Kreditfahigkeitsprufung durchfuhren Diese basiert auf den Angaben des Kreditnehmers uber seine Einkommens und Vermogensverhaltnisse sowie einer Abfrage der bei der Informationsstelle fur Konsumkredit IKO registrierten Kredite durch den Kreditgeber Versaumt es der Kreditgeber allerdings die Kreditfahigkeitsprufung sorgfaltig genug zu machen und gewahrt er den Kredit trotz entsprechender Mangel so ist dem Schuldner automatisch der gesamte Zins inklusive Spesen erlassen Ist das Verschulden des Kreditgebers schwerwiegend muss er auch den Kreditbetrag selber abschreiben Mit dieser Klausel soll das verschleudern von Krediten eingedammt werden Widerrufsrecht des Kreditnehmers BearbeitenDer Kreditnehmer kann einen Uberziehungskredit innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der fur ihn bestimmten Vertragskopie schriftlich widerrufen Kein Widerrufsrecht hat der Kreditnehmer bei stillschweigend akzeptierten Kontouberziehungen Maximaler Zinssatz BearbeitenDer hochste zulassige effektive Jahreszins fur Konsumkredite betrug bis 1 Juli 2016 15 2 wurde dann aber auf 10 gesenkt 3 Meldepflicht BearbeitenDas Gesetz sieht vor dass die Kreditgeberin der Informationsstelle den von ihr gewahrten Konsumkredit oder abgeschlossenen Leasingvertrag melden muss Bei Kredit und Kundenkartenkonti besteht diese Meldepflicht erst ab einem ausstehenden Betrag von CHF 3 000 Kreditvermittlung BearbeitenNach Art 39 des Konsumkreditgesetzes wird in der Schweiz fur die gewerbliche Kreditvermittlung eine Zulassung benotigt welche vom Kanton in der der Kreditvermittler seinen Sitz hat ausgestellt wird 4 Kreditvermittlern ist es verboten von den Konsumenten Vermittlungs oder Bearbeitungsgebuhren zu erheben 5 Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG BearbeitenNeben dem KKG finden bei Konsumkrediten auch Artikel 3k n des Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Anwendung insbesondere Artikel 3n das festschreibt dass die Kreditvergabe verboten ist falls sie zur Uberschuldung der Konsumentin oder des Konsumenten fuhrt Siehe auch BearbeitenZentralstelle fur Kreditinformation ZEK Schweizerische Meldezentrale fur Bonitatsinformationen aus KreditgeschaftenLiteratur BearbeitenCornelia Stengel Anwendungsbereich des Konsumkreditgesetzes Kredit und Leasing Kredit und Kundenkarten sowie Uberziehungskredite fur Konsumenten Schulthess Zurich Basel Genf 2014 ISBN 978 3 7255 7014 0 Hans Giger Der Konsumkredit In Berner Kommentar Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht Band VI Das Obligationenrecht 2 Abteilung Die einzelnen Vertragsverhaltnisse 1 Teilband 1 Unterteilband Stampfli Bern 2007 ISBN 978 3 7272 3444 6 Markus Hess Robert Simmen Hrsg Das neue Konsumkreditgesetz KKG Schulthess Zurich 2002 ISBN 3 7255 4451 4 Weblinks BearbeitenBundesgesetz uber den Konsumkredit KKG Verordnung zum Konsumkreditgesetz VKKG Verordnung des EJPD uber den Hochstzinssatz fur Konsumkredite Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG Art 3Einzelnachweise Bearbeiten Bundesgesetz uber den Konsumkredit KKG vom 23 Marz 2001 Stand am 13 Juli 2017 Verordnung zum Konsumkreditgesetz VKKG vom 6 November 2002 Stand am 1 Juli 2016 Bundesrat senkt Hochstzinssatz fur Konsumkredite Medienmitteilung vom 11 Dezember 2015 Bundesgesetz uber den Konsumkredit KKG vom 23 Marz 2001 Stand am 13 Juli 2017 Schweizer Bundesgesetz Seriose Kreditvermittler erheben keine Gebuhren Abgerufen am 2 Juli 2020 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4720437 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundesgesetz uber den Konsumkredit amp oldid 216445065