www.wikidata.de-de.nina.az
Die Konkursmasse stellt das bei der Eroffnung eines Konkurses vorhandene Vermogen des Zahlungsunfahigen dar Der Begriff findet nur noch im schweiz erischen Schuldbetreibungs und Konkursrecht Verwendung in Deutschland ist er veraltet Inhaltsverzeichnis 1 Schweiz 2 Deutschland 3 Quellen 4 WeblinksSchweiz BearbeitenDie Konkursmasse bezeichnet im schweizerischen Recht die Gesamtheit der noch vorhandenen pfandbaren 1 Werte eines Gemeinschuldners die bei einem Konkurs desselben dazu dient die Forderungen der Glaubiger anteilig zu befriedigen Wie die Konkursmasse zugeteilt wird also welcher Glaubiger in welcher Hohe bedient wird bestimmt die Konkursverwaltung Diese vertritt die Konkursmasse auch vor Gericht Art 240 SchKG 2 Die Zusammensetzung der Konkursmasse folgt insbesondere den Vorschriften von Art 197 ff SchKG Die Konkursmasse lasst sich insbesondere in raumlicher zeitlicher und sachlich personlicher Hinsicht abgrenzen 3 Deutschland BearbeitenFruher war der Begriff der Konkursmasse auch im deutschen Recht gebrauchlich Mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung InsO am 1 Januar 1999 wurde jedoch die Konkursordnung von 1877 abgelost Nunmehr ist in 35 InsO von der Insolvenzmasse die Rede Im Gegensatz zur Insolvenzmasse die auch jenes Vermogen erfasst das wahrend des Insolvenzverfahrens erlangt wird betraf die Konkursmasse nur jenes Vermogen das im Zeitpunkt der Konkurseroffnung dem Schuldner gehorte Quellen Bearbeiten Hunziker Pellascio S 263 Hunziker Pellascio S 226 Hunziker Pellascio S 262 ff Weblinks BearbeitenBundesgesetz uber Schuldbetreibung und Konkurs vom 11 April 1889 SchKG SR 281 1 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4120592 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Konkursmasse amp oldid 216445440