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Die Verordnung zur Verwendung von Gebardensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Kommunikationshilfenverordnung KHV ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium fur Arbeit und Sozialordnung die Anlass und Umfang Art und Weise sowie die Vergutung des Anspruchs auf Bereitstellung eines Gebardensprachdolmetschers oder anderer geeigneter Kommunikationshilfen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz BGG regelt Rechtsgrundlage ist 9 Abs 2 BGG BasisdatenTitel Verordnung zur Verwendung von Gebardensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem BehindertengleichstellungsgesetzKurztitel KommunikationshilfenverordnungAbkurzung KHVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von 9 Abs 2 BGGRechtsmaterie Sozialrecht VerfahrensrechtFundstellennachweis 860 9 2 1Erlassen am 17 Juli 2002 BGBl I S 2650 Inkrafttreten am 24 Juli 2002Letzte Anderung durch Art 2 VO vom 25 November 2016 BGBl I S 2659 2661 Inkrafttreten derletzten Anderung 3 Dezember 2016 Art 6 VO vom 25 November 2016 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Die Verordnung gilt fur alle naturlichen Personen die als Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens im Anwendungsbereich des Verwaltungsverfahrensgesetzes wegen einer Hor oder Sprachbehinderung zur Wahrnehmung eigener Rechte fur die mundliche Kommunikation einen Anspruch auf Bereitstellung einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers fur die Deutsche Gebardensprache fur lautsprachbegleitende Gebarden oder anderer geeigneter Kommunikationshilfen haben Die Bundeslander haben eigene vergleichbare Regelungen erlassen Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Inhalt 3 Regelungen der Bundeslander 4 WeblinksHintergrund BearbeitenIn Deutschland ist die Amtssprache im Verwaltungsverfahren Deutsch 23 VwVfG Es darf jedoch niemand wegen seiner Sprache oder Behinderung benachteiligt werden Art 3 Abs 3 GG Die Deutsche Gebardensprache ist deshalb als eigenstandige Sprache lautsprachbegleitende Gebarden als Kommunikationsform der deutschen Sprache ausdrucklich anerkannt 6 Abs 1 und 2 BGG Horbehinderte Menschen wie Gehorlose Ertaubte und Schwerhorige sowie sprachbehinderte Menschen haben das Recht die Deutsche Gebardensprache oder lautsprachbegleitende Gebarden oder andere geeignete Kommunikationshilfen zu verwenden 6 Abs 3 BGG Die Verordnung will insoweit die Benachteiligung von behinderten Menschen beseitigen und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewahrleisten 1 BGG Sie erfullt die gesetzliche Verpflichtung zur barrierefreien Geltendmachung von Beteiligtenrechten in Verwaltungsverfahren wie dem Recht Antrage zu stellen angehort zu werden oder Rechtsbehelfe einzulegen Inhalt BearbeitenMogliche Kommunikationshilfen sind Gebardensprachdolmetscher ausserdem Kommunikationshelfer wie Schrift Simultanschrift und Oraldolmetscher sowie Kommunikationsassistenten Geeignete Kommunikationsmethoden sind insbesondere Lormen und taktil wahrnehmbare Gebarden und gestutzte Kommunikation fur Menschen mit autistischer Storung Kommunikationsmittel sind insbesondere akustisch technische Hilfen oder grafische Symbol Systeme 3 KHV Im Rahmen ihres individuellen Bedarfs haben die Berechtigten ein Wahlrecht hinsichtlich der zu benutzenden Kommunikationshilfe die von der Behorde oder von dem Berechtigten selbst bereitgestellt werden kann 2 4 KHV Gebardensprachdolmetscher und Kommunikationshelfer werden in entsprechender Anwendung des Justizvergutungs und entschadigungsgesetzes JVEG von der Behorde entschadigt 5 KHV Regelungen der Bundeslander BearbeitenBaden Wurttemberg Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Landes Behindertengleichstellungsgesetz L BGG 1 PDF 66 kB Bayern Bayerische Verordnung zur Verwendung der Deutschen Gebardensprache und anderer Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren und in der Kommunikation mit der Schule Bayerische Kommunikationshilfenverordnung BayKHV 2 Berlin Gesetz uber die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung Landesgleichberechtigungsgesetz LGBG 3 und Verordnung zur Verwendung der Deutschen Gebardensprache und anderer Kommunikationshilfen fur die Kommunikation in der Schule Schulkommunikationsverordnung SchulKommV 4 PDF 37 kB Brandenburg Verordnung zur Verwendung von Gebardensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Brandenburgischen Behinderungsgleichstellungsgesetz Brandenburgische Kommunikationshilfenverordnung BbgKHV 5 PDF 66 kB Bremen Verordnung zur Verwendung von Gebardensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz Bremische Kommunikationshilfenverordnung BremKHV 6 PDF 61 kB Hamburg Verordnung zur Verwendung von Gebardensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren Hamburgische Kommunikationshilfenverordnung HmbKHVO 7 Hessen Verordnung zur Ausfuhrung des Hessischen Behinderten Gleichstellungsgesetzes HessBGGAV 8 PDF 86 kB Mecklenburg Vorpommern Verordnung zur Verwendung von Gebardensprache und anderen Kommunikationshilfen in Verwaltungsverfahren nach dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz Kommunikationshilfeverordnung Mecklenburg Vorpommern KHVO M V 9 Niedersachsen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung Niedersachsisches Behindertengleichstellungsgesetz NBGG 10 PDF 45 kB Nordrhein Westfalen Verordnung zur Verwendung von Gebardensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein Westfalen Kommunikationsunterstutzungsverordnung Nordrhein Westfalen KHV NRW 11 Rheinland Pfalz Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen LGGBehM 12 PDF 87 kB 13 Saarland Verordnung zum Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland Saarlandische Behindertengleichstellungsverordnung SBGVO 14 PDF 142 kB Sachsen Verordnung der Sachsischen Staatsregierung uber die Verwendung von Gebardensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren Sachsische Kommunikationshilfenverordnung SachsKhilfVO 15 PDF 12 kB Sachsen Anhalt Verordnung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der offentlichen Verwaltung des Landes Sachsen Anhalt Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen Anhalt BGGVO LSA 16 PDF 196 kB Schleswig Holstein Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Schleswig Holstein Landesbehindertengleichstellungsgesetz LBGG 17 PDF 29 kB Thuringen Verordnung zur Ausfuhrung des Thuringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen ThurGIGAVO 18 PDF 45 kB Weblinks BearbeitenText der Verordnung Kurzinformation des BMAS zur Kommunikationshilfenverordnung KHV Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Lander Uberblick und Linksammlung auf der Webseite Informationen zum Gebardensprachdolmetschen abgerufen am 15 Januar 2017Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kommunikationshilfenverordnung amp oldid 195113812