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Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Naheres sollte auf der Diskussionsseite angegeben sein Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Der Kollator ist der Pfrundeinhaber eines Altars Er erhalt als Lohn fur seine Dienste z B als Geistlicher vom Eigentumer des Altars seine Pfrunde und wird damit zum Kollator dieses Altars Im Fruhmittelalter zur Zeit der Eigenkirche wurden Kirchen nicht nur von der katholischen Kirche als Trager sondern auch haufig von Glaubigen als eigene Kirche erbaut Fur diese Eigenkirche musste vom Eigentumer ein Geistlicher eingestellt oder fur eine bestimmte Zeit geliehen werden da das Bistum bzw der Bischof nicht automatisch alle in seinem Gebiet liegende Kirchen mit Geistlichen ausstattete Dieser Geistliche wurde vom Eigentumer der Kirche finanziert durch die Einkunfte die durch diese Kirche den dortigen Altar erwirtschaftet wurden Dazu zahlten Spenden das Abhalten von Messen Totenfeiern usw Der Lohn die Pfrunde kam dem Kollator dem Geistlichen als Einkommen fur die Zeit seines Dienstes zu Wurde ein Geistlicher zum Beispiel von einem Kloster mit der Betreuung der Eigenkirche betraut so bekam der Abt die entsprechende Pfrunde Das gesicherte Einkommen eines Altars konnte auch verkauft werden Dadurch kamen auch Nicht Geistliche an die Pfrunden einer Kirche und wurden somit zu Kollatoren Siehe auch BearbeitenKollatur Kollationsrecht Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kollator amp oldid 176277888