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Kirchendiebstahl oder Kirchenraub in alteren Worterbuchern auch sacrilegium ist der Diebstahl von Gegenstanden aus einer Kirche bzw der Diebstahl von geweihten Gegenstanden die dem Gottesdienst dienen Res sacrae Diese Form des Diebstahls wird nach deutschem 243 Nr 4 StGB und osterreichischem Strafrecht 128 Abs 1 Nr 2 StGB als besonders schwerer Fall mit bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug bestraft Als schwerwiegend wird hier die potenzielle Verletzung religioser Gefuhle durch die Entweihung von Sakralgegenstanden eingeschatzt Im Mittelalter wurde die Todesstrafe verhangt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4744237 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kirchendiebstahl amp oldid 220167781