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Der Kirchenkonvent war ein kommunales Sittengericht in Wurttemberg zwischen 1642 und 1891 Johann Valentin AndreaeDer Kirchenkonvent wurde im Dreissigjahrigen Krieg durch Verordnung Herzog Eberhards III vom 29 Juli 1642 1 in den Amtsstadten des Herzogtums Wurttemberg 1644 auch in den anderen Gemeinden eingefuhrt Die Initiative hierzu ging von Johann Valentin Andreae aus der die Idee von seinem Aufenthalt im calvinistisch gepragten Genf im Jahr 1610 mitgebracht hatte Sein Ziel war es die im Laufe des Dreissigjahrigen Kriegs verkommenen Sitten wieder zu bessern Der Konvent wurde gemeinsam geleitet vom Schultheiss als weltlichem und vom Pfarrer als geistlichem Oberhaupt der Gemeinde In den Oberamts und Amtsstadten lag diese Aufgabe bei Vogt und Spezial Dekan Weitere Mitglieder waren der Heiligenpfleger und mindestens ein Beisitzer aus dem Kreis der Gemeindemitglieder Ein Verteidiger der Vorgeladenen war nicht zugelassen Getagt wurde in der Regel einmal pro Monat sonntags nach dem Gottesdienst im Rat oder Pfarrhaus Verhandelt wurden Vergehen gegen die kirchliche Ordnung zum Beispiel Pflicht zum Gottesdienst und Abendmahlsbesuch Verbot der Sonntagsarbeit Disziplin im Gottesdienst gegen die herrschende Sexualmoral zum Beispiel vor und ausserehelicher Geschlechtsverkehr und Schwangerschaften und andere Vorschriften zum Beispiel das Tanzen Trinken Spielen und Fluchen betreffend Der Konvent konnte Geld oder Arreststrafen verhangen Wer ein Vergehen angezeigt hatte das mit einer Geldstrafe geahndet wurde erhielt ein Drittel der Busse als Belohnung Anbringdrittel Uber die Sitzungen und Beschlusse wurde ein Protokoll erstellt Kirchenkonventsprotokolle sind eine wichtige Quelle zur Kultur und Sittengeschichte des 17 bis 19 Jahrhunderts vor allem fur den landlichen Bereich Nach der territorialen Erweiterung Wurttembergs ab 1803 wurden die Kirchenkonvente auch in den neu erworbenen Gebieten eingefuhrt Es gab dann sowohl evangelische als auch katholische Kirchenkonvente Unter Konig Wilhelm I erhielten die Kirchenkonvente zusatzliche Aufgaben in der Armen und Wohlfahrtspflege Die Kirchenkonvente bestanden bis 1891 Sie wurden durch das Gesetz vom 21 Mai 1891 2 abgeschafft Ihre Aufgaben wurden auf die jeweiligen Gemeinderate und Kirchengemeinderate ubertragen Quellen und Anmerkungen Bearbeiten Abgedruckt in August Ludwig Reyscher Vollstandige historische und kritisch bearbeitete Sammlung der wurttembergischen Gesetze Band V 1991 S 427ff Abgedruckt in Wurttembergisches Regierungsblatt Nr 14 1891 S 103ff Literatur BearbeitenAlfred Dehlinger Die Kirchenkonvente von 1642 bis 1891 In Alfred Dehlinger Wurttembergs Staatswesen Band 1 Stuttgart 1951 S 281f Beate Popkin Der Kirchenkonvent in Wurttemberg In Blatter fur Wurttembergische Kirchengeschichte 96 1996 S 98 118 Hermann Ehmer Sabine Holtz Hrsg Der Kirchenkonvent in Wurttemberg Quellen und Forschungen zur Wurttembergischen Kirchengeschichte 21 Epfendorf Neckar 2009 Weblinks BearbeitenBertram Fink Kirchenkonventsprotokolle In Serielle Quellen in sudwestdeutschen Archiven Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kirchenkonvent amp oldid 196096543