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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland Osterreich und der Schweiz dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Osterreich 3 Schweiz 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenDer Kauf auf Probe ist nach 454 des deutschen BGB ein Kauf unter der aufschiebenden Bedingung dass der Kaufer den gekauften Gegenstand innerhalb einer vereinbarten Frist oder falls nichts vereinbart wurde innerhalb einer dem Kaufer vom Verkaufer bestimmten angemessenen Frist 455 BGB billigt Beim Kauf auf Probe besteht von Anfang an ein wirksamer Kaufvertrag Wahrend der Billigungsfrist kann der Verkaufer den Kaufpreis nicht einseitig andern Die kaufrechtlichen Vertragspflichten nach 433 BGB z B Zahlungspflicht des Kaufers stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Billigung Bis zur Billigung hat der Kaufer nach seinem Belieben ein Ruckgaberecht wenn die Ware seinen Erwartungen nicht entspricht Uberlasst der Verkaufer dem Kaufer eine Ansichtssendung und lasst der Kaufer die Probefrist ohne ausdruckliche Ablehnung der Ware vorubergehen so gilt sein Schweigen als Billigung Romischrechtlicher Vorlaufer des Kaufs auf Probe war die Abrede pactum displicentiae Der Kaufer konnte die Sache dem Verkaufer auflosend bedingt zuruckgeben wenn sie ihm nicht gefiel Es handelte sich der Rechtsstruktur nach um eine besondere Vereinbarung pacta adiecta keinen eigenen Vertrag 1 Einer anderen Forschungsmeinung nach gab es im romischen Recht kein Rechtsinstitut der auflosenden Bedingung weshalb die Nebenabreden Absprachen zur Aufhebung eines Kaufvertrages beinhaltet haben sollen 2 Osterreich BearbeitenDer Kauf auf Probe wird im ABGB Allgemeines burgerliches Gesetzbuch in den 1080 bis 1082 ABGB geregelt Die Beschreibung des Begriffes in Osterreich entspricht der in Deutschland Schweiz BearbeitenDer Kauf auf Probe oder auf Besicht wird im Obligationenrecht Art 223 geregelt Die Beschreibung des Begriffes in der Schweiz entspricht der in Deutschland Weblinks BearbeitenABGB in der Stammfassung JGS Nr 946 1811 auf ALEX Historische Rechts und Gesetzestexte Online der Nationalbibliothek OsterreichEinzelnachweise Bearbeiten Herbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht Bohlau Wien 1981 9 Aufl 2001 Bohlau Studien Bucher ISBN 3 205 07171 9 S 245 f Werner Flume Rechtsakt und Rechtsverhaltnis romische Jurisprudenz und modernrechtliches Denken Paderborn Munchen Wien Zurich Schoningh 1990 ISBN 3 506 73356 7 S 169 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4140382 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kauf auf Probe amp oldid 213557028