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Johann Frischherz 16 April 1587 1 in Bern 5 Marz 1640 ebenda war ein bernischer Politiker und Offizier Nach dem Vorwurf untreuen Umgangs mit dem stadtischen Vermogen spater zusatzlich wegen Majestatsbeleidigung wurde Frischherz durch den Grossen Rat der Stadt Bern am 5 Marz 1640 zum Tod verurteilt Kabinettscheibe Johann Frischherz Schultheiss zu Thun als Schildhalterinnen dienen Personifikationen der Arbeit und der Tugend bezeichnet durch die Banderolen LABOR und VIRTVS Abraham Sybold zugeschrieben 1626 Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Prozess 2 1 Verfehlungen 2 2 Untersuchung 2 3 Flucht 2 4 Verhaftung und Verurteilung 3 Forschungsstand 4 Quellen 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseLeben BearbeitenJohann Frischherz kam als Sohn seines gleichnamigen Vaters und der Veronika Sulzer in Bern zur Welt 2 Sein Urgrossvater David Frischherz 1574 stammte aus Zurich war Fechtmeister und wurde 1532 ins bernische Burgerrecht aufgenommen 3 Innert wenigen Generationen gelang der Familie der soziale Aufstieg in den Kreis der regierenden Geschlechter 4 Johann Frischherz wurde 1608 Notar 1612 heiratete er in erster Ehe Elisabeth Dittlinger in den Jahren 1613 bis 1617 war er Landschreiber zu Fraubrunnen 5 Frischherz war Angehoriger der Gesellschaft zu Schmieden und gelangte 1614 in den Grossen Rat 6 1615 heiratete er in zweiter Ehe Dorothea Zeender Von 1618 bis 1620 war er Gerichtschreiber anschliessend wurde ihm das Amt des Schultheissen zu Thun ubertragen 7 Frischherz war in den folgenden Jahren haufig bernischer Gesandter 60 Missionen 8 und zahlte zu den wichtigsten Vertretern der Stadt Bern 9 An Ostern 1628 wurde er in den Kleinen Rat gewahlt 1629 wurde er Venner zu Schmieden 10 Im Kleinen Rat war er Obervogt des Inselspitals Obervogt des Stifts und von 1636 bis 1639 Munzwardein Aufseher uber die Munzstatte 11 1636 wurde er mit grosser Mehrheit zum Deutschseckelmeister gewahlt 12 Militarisch diente er ab 1626 als Stadtfahnrich 1628 als Hauptmann des Fahnleins vom Obersimmental und von 1630 bis 1637 als Oberst des Regiments Oberland 13 Frischherz gehorte dem 1633 auf Antrag Johann Ludwig von Erlachs gebildeten Geheimen Kriegsrat an 14 Johann Frischherz besass nach einer 1640 erfolgten Schatzung ein Vermogen von 121 905 Pfund ohne Silber und Hausrat und gehorte damit zu den vermogendsten Bernern 15 Prozess BearbeitenVerfehlungen Bearbeiten Als Schultheiss von Thun wurde er 1627 aufgrund einer Unachtsamkeit in der Amtsfuhrung durch den Grossen Rat zu einer Busse von 500 Pfund verurteilt ohne weitere Folgen 16 Wahrend seiner Amtszeit als Deutschseckelmeister wurden funf Halbjahresrechnungen durch die prufenden Venner passiert allerdings aktenkundig nur oberflachlich 17 In der sechsten Halbjahresrechnung kam es aufgrund einer Tuchlieferung Amtstucher durch Moritz Schnell an den Staat zu Unregelmassigkeiten indem Schnell den Seckelmeister des Vertragsbruchs bezichtigte 18 Der Rat musste den Seckelmeister zudem aufgrund ausstehender Lohnzahlungen und Zahlungen an Bedurftige in Deutschland ermahnen 19 Daruber hinaus wurde festgestellt dass sich das Archiv der Vennerkammer in desolatem Zustand befinde 20 Im Januar 1639 ging Johann Frischherz im Rat in zwei Geschaften in Opposition 21 Am 7 Juli 1639 sollte die sechste Halbjahresrechnung durch den Grossen Rat genehmigt werden Dabei wurden drei mangelhafte Punkte angefuhrt Der Grosse Rat beschloss die Rechnung solle Frischherz zur Erganzung zuruckgegeben werden als Frist wurden acht Tage gesetzt 22 Am 14 Juli legte Frischherz die Rechnung unverandert zur Genehmigung vor mit dem Hinweis er habe ebenso gut Rechnung gelegt wie seine Vorganger vor ihm 23 Untersuchung Bearbeiten Ein Ausschuss unter der Leitung des Schultheissen Niklaus Dachselhofer drei weiteren Mitgliedern des Kleinen und vier Mitgliedern des Grossen Rats wurde beauftragt Frischherz Rechnungslegung zu untersuchen 24 Der Ausschuss fand rund 30 Unregelmassigkeiten was bei Frischherz personliche Angriffe auf einzelne Mitglieder der Kommission zur Folge hatte 25 Er sah sich durch den Ausschuss und den Kleinen Rat ungerecht behandelt Zum einen verneinte er jegliche Unredlichkeiten gab Fehler nur aufgrund von zu hoher Arbeitslast zu bot finanziellen Ersatz an beschuldigte aber hauptsachlich seine Mitarbeiter die Seckelschreiber und Weitere 26 Der Ausschuss brachte seine Untersuchungsergebnisse am 18 August vor Es wurde erkannt Frischherz solle sich in Worten und Werken behutsam verhalten wurde unter Hausarrest gestellt und verpflichtet den Vennern samtliche amtlichen Dokumente zu ubergeben 27 Flucht Bearbeiten Nachdem Frischherz sich nicht vor dem Grossen Rat hatte verteidigen konnen floh er im August 1639 zunachst uber Fraubrunnen und Gottstatt nach Biel 28 Die Flucht nach Biel wurde Frischherz als Eingestandnis seiner Verfehlungen ausgelegt 29 Samuel Schmalz 1609 1688 damals Mitglied des Grossen Rats traf Frischherz in Biel zufallig und zeigte diesen am 9 September 1639 aufgrund von Schmachreden gegen Angehorige der Obrigkeit in Bern an 30 Schmalz berichtet Frischherz habe geaussert die Herren Venner seien faulere Schelmen als Er wisse aber gar wohl dass ihm aller dieser Neid nur von etlichen Grossen Herrn die er wegen der franzosischen Aufbruche erzurnt entstanden 31 Bern forderte Frischherz mit einem Schreiben an dessen Schwiegersohn Daniel Keller auf in Bern zu einer Einvernahme zu erscheinen 32 In seiner Antwort an den Rat bat Frischherz um Mitteilung der Anklagepunkte Bedenkzeit sicheres Geleit und verwies auf seinen schlechten korperlichen Zustand 33 Der Grosse Rat schlug das sichere Geleit aus und zitierte ihn mundlich oder schriftlich Auskunft zu geben 34 Ein Verteidigungsschreiben seitens des Angeklagten hatte wenig Wirkung denn am 17 September befand der Grosse Rat Frischherz sei mit der Verwaltung des Stadtguts untreu und mit Gefahrden umgegangen Der Grosse Rat entzog ihm samtliche Amter verstiess ihn aus dem Rat befahl den Schaden mit seinem Leib und Gut zu ersetzen er habe durch seine Flucht Stadt und Land verwirkt 35 Der Bieler Rat ging davon aus Frischherz nicht langer schutzen zu konnen und riet ihm nach Basel zu reisen Verhaftung und Verurteilung Bearbeiten Auf der Weiterreise von Basel nach Zurich wurde er in Rheinfelden ohne Aufforderung seitens der bernischen Behorden durch Generalmajor Johann Ludwig von Erlach verhaftet 36 Frischherz wurde in Bern in Ketten gelegt und in der sogenannten Herrenstube im Inselspital unter strenger Bewachung verwahrt 37 Eine erneute Untersuchung hatte nun ein bei Frischherz Verhaftung gefundenes Dokument zum Inhalt in welchem er Standespersonen des Meineids bezichtigte und als tyrannisch lugenhaft leichtfertig und unbestandig bezeichnete Die Aufzeichnungen wurden als Majestatsbeleidigung erkannt die Untersuchungskommission wurde ersucht sich nun ausschliesslich dem Vergehen durch das gefundene Schriftstuck zuzuwenden 38 Frischherz behauptete das Dokument habe nur personliche Notizen enthalten er habe nie beabsichtigt dieses zu veroffentlichen und beteuerte beharrlich seine Unschuld 39 Der Munsterpfarrer Markus Rutimeyer 1580 1647 und ein Pfarrer Gering hatten vom Rat den Auftrag Frischherz unter Androhung der Folter zu einem Gestandnis zu bewegen was erfolglos blieb 40 Nach mehreren Verhandlungstagen liess der Schultheiss Franz Ludwig von Erlach aufgrund einer Umfrage im Grossen Rat den Richterstuhl offnen und setzte die letzte Verhandlung auf den 5 Marz 1640 an 41 Frischherz und seine Familie verfassten je ein Begnadigungsgesuch an den Schultheissen 42 Laut verschiedenen Quellen soll im Grossen Rat eine Mehrheit von wenigen Stimmen Frischherz fur schuldig befunden haben 43 Der Grosse Rat fallte folgendes Urteil Uf soliche seine des gesagten Frischherzen wider sein naturliche Oberkeit uf Papir gebrachte Lesterungen untruw Verwaltung seines ime anvertruwten Sekelmeister Ambts und dahar begangner hocher und schwerer Misshandlungen haben hochdacht mein gnedig Herren und Oberen Herr Schultheis Rath und Burger diser freyen und loplichen Statt Bern uf iren Eyd zu Recht erkendt und gesprochen daz man ine dem Nachrichter bevelchen der ime Anderen zu einem Exempel alhie uf dem Platz vor dem Rathhus mit dem Schwardt das Haupt abschlachen und also mit demselbigen nach dem keyserlichen Rechten 44 vom Leben zum Tod hinrichten solle 45 Das Urteil wurde gleichentags vor dem Hof der Munzstatte neben dem Rathaus durch Enthauptung vollzogen 46 Der durch entgangene Einnahmen widerrechtliche Annahme von Geschenken und Kursbetrug entstandene Schaden betrug 71 105 Pfund und wurde aus seinem konfiszierten Vermogen gedeckt Das verbleibende Vermogen wurde der Witwe und seinen Kindern ubergeben 47 Forschungsstand BearbeitenDer Theologe und Historiker Bernhard Rudolf Fetscherin 1796 1855 folgerte in seiner 1849 erschienenen Veroffentlichung zu Frischherz dieser sei von seinen politischen Gegenspielern aus den Reihen der einflussreichen Ratsgeschlechter ganz gezielt angefeindet worden 48 Fetscherin weist hierbei insbesondere auf Motive Johann Rudolf von Erlachs hin 49 Erlach beschrieb Frischherz als einer plebejischen Familie entsprossen hasste das Patriciat und war den Wahlen solcher Familien in den Grossen und Kleinen Rath entgegen 50 Den zeitgenossischen Historikern hauptsachlich Johann Anton von Tillier wirft Fetscherin vor bezuglich des Falls Frischherz die Quellen nicht konsultiert und damit ein voreiliges Urteil gefallt zu haben 51 Moritz von Sturler wies in seinem 1881 erschienenen Aufsatz Kriminalprozess des Teutsch Sekelmeisters Hans Frischherz enthauptet in Bern vor dem Rathhause am 5 Marz 1640 darauf hin dass Fetscherin die im Staatsarchiv befindlichen obrigkeitlichen Prozessakten die Spruchbucher und Instruktionenbucher die Manuale der Vennerkammer und hauptsachlich das Thurmbuch Gerichtsprotokolle nicht untersucht hatte 52 Sturler prazisierte in seinem Aufsatz den gesamten Prozess und edierte auf mehr als 150 Seiten samtliche ihm zur Verfugung gestandenen Aktenstucke 53 Im 1954 erschienenen zweiten Band seiner Geschichte Berns widmete Richard Feller dem Frischherz Prozess vier Seiten allerdings ohne Angabe von Quellen oder Einzelnachweisen 54 Neuere Untersuchungen zu Johann Frischherz gibt es nicht Quellen BearbeitenSeckelmeister Frischherz Kriminalprozess I 1637 1639 A V 1395 Band 33 im Katalog des Staatsarchivs Bern Seckelmeister Frischherz Kriminalprozess II 1639 1640 A V 1396 Band 34 im Katalog des Staatsarchivs Bern Seckelmeister Frischherz Kriminalprozess III 1640 A V 1397 Band 35 im Katalog des Staatsarchivs Bern Seckelmeister Frischherz Kriminalprozess IV Beilagen A V 1398 Band 35a im Katalog des Staatsarchivs Bern Seckelmeister Frischherz Kriminalprozess V Rechnungen 1636 1639 A V 1399 Band 35b im Katalog des Staatsarchivs Bern Mss Mul 551 11 Aussage von Samuel Schmalz 1609 1688 uber Ausserungen von Johann Frischherz 1587 1640 im Katalog der Burgerbibliothek Bern Streubestande im Katalog der Burgerbibliothek Bern Manuskript zu Kriminalprozess des Deutschseckelmeisters Hans Frischherz 1640 N von Sturler 5 Moritz von Sturler im Katalog des Staatsarchivs Bern Literatur BearbeitenEmil Blosch Frischherz Johann In Allgemeine Deutsche Biographie ADB Band 13 Duncker amp Humblot Leipzig 1881 S 231 f Barbara Braun Bucher Johann Frischherz In Historisches Lexikon der Schweiz Richard Feller Geschichte Berns Teil II Von der Reformation bis zum Bauernkrieg 1516 bis 1653 In Historischer Verein des Kantons Bern Hrsg Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern Band 42 Nr 2 Buchdruckerei Feuz Bern 1954 doi 10 5169 seals 371023 Bernhard Rudolf Fetscherin Der Prozess des am 5 Marz 1640 vor dem Rathhause in Bern enthaupteten Teutsch Seckelmeisters Johannes Frischherz Bern Zurich 1849 doi 10 3931 e rara 98250 Moritz von Sturler Kriminalprozess des Teutsch Sekelmeisters Hans Frischherz enthauptet in Bern vor dem Rathhause am 5 Marz 1640 In Historischer Verein des Kantons Bern Hrsg Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern Band 10 Bern 1881 doi 10 5169 seals 370784 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Johann Frischherz Sammlung von Bildern Portrat Johann Frischherz Anonym nach 1640 weiss gehohtes Aquarell 51 18 5 cm im Katalog der Burgerbibliothek Bern Johann Frischherz auf hfls ch Wappenscheibe Johann Johannes Frischherz 1626 auf vitrosearch chEinzelnachweise Bearbeiten von Sturler Kriminalprozess 1881 S 29 Fetscherin Der Prozess 1849 S 14 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 26 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 28 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 29 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 29 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 29 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 31 Fetscherin Der Prozess 1849 S 16 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 30 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 31 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 31 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 32 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 32 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 32 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 30 74 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 30 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 35 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 36 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 36 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 36 115 116 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 37 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 39 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 39 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 40 Fetscherin Der Prozess 1849 S 45 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 42 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 42 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 43 Fetscherin Der Prozess 1849 S 52 Fetscherin Der Prozess 1849 S 54 Fetscherin Der Prozess 1849 S 127 Fetscherin Der Prozess 1849 S 55 Fetscherin Der Prozess 1849 S 57 Fetscherin Der Prozess 1849 S 59 Fetscherin Der Prozess 1849 S 59 Fetscherin Der Prozess 1849 S 63 Fetscherin Der Prozess 1849 S 135 Fetscherin Der Prozess 1849 S 143 Fetscherin Der Prozess 1849 S 144 Fetscherin Der Prozess 1849 S 145 Fetscherin Der Prozess 1849 S 145 Fetscherin Der Prozess 1849 S 147 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 67 69 Fetscherin Der Prozess 1849 S 148 Bern hatte zu diesem Zeitpunkt keine eigene Strafprozessordnung und urteilte nach altem Brauch unter Zuhilfenahme der Constitutio Criminalis Carolina von 1532 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 52 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 69 70 Fetscherin Der Prozess 1849 S 150 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 75 76 Fetscherin Der Prozess 1849 S 17 Fetscherin Der Prozess 1849 S 17 20 Fetscherin Der Prozess 1849 S 17 Fetscherin Der Prozess 1849 S 194 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 21 von Sturler Kriminalprozess 1881 S 80 234 Feller 1954 S 580 584 Normdaten Person GND 136028780 lobid OGND AKS VIAF 80442412 Wikipedia Personensuche PersonendatenNAME Frischherz JohannKURZBESCHREIBUNG bernischer MagistratGEBURTSDATUM 16 April 1587GEBURTSORT BernSTERBEDATUM 5 Marz 1640STERBEORT Bern Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Johann Frischherz amp oldid 234512503