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Die japanische Staatsburgerschaft bestimmt die Zugehorigkeit einer Person zum japanischen Staatsverband mit den zugehorigen Rechten und Pflichten Moderne japanische Bestimmungen uber die Staatsangehorigkeit sind aufs Engste mit den Regelungen uber die Familienregister Koseki verbunden 1 Zwischen 1868 und 2015 wurden 581 000 Personen eingeburgert Inhaltsverzeichnis 1 Altertum und Mittelalter 2 Fruhe Meiji Ara 3 Staatsangehorigkeitsgesetz 1899 3 1 Koloniale Untertanen 3 1 1 Taiwan 3 1 2 Korea 3 1 3 Karafuto 3 1 4 Mandschukuo 3 1 5 Okinawa 4 Staatsangehorigkeitsrecht seit 1947 4 1 Staatsangehorigkeitsgesetz 1950 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 7 1 EinzelnachweiseAltertum und Mittelalter BearbeitenBereits die Gesetze des Ritsuryō Verwaltungssystems seit dem 8 Jahrhundert enthielten Bestimmungen uber den Aufenthalt bzw Einwanderung von Auslandern Solche Einburgerungen sind nicht im Sinne modernen Nationalstaatsverstandnisses zu sehen sondern dienten der Gewinnung neuer steuerpflichtiger Familienoberhaupter fur die es Registrierungspflichten gab 2 3 Als Anreiz wurde in der fruhen Heian Zeit Neuburgern meist aus Korea stammenden Handwerkern zehn Jahre Steuerbefreiung gewahrt Damalige Register hiessen kogō nen jaku und sind erstmals fur das Jahr 670 belegt Der Zuzug von Fremden war und blieb immer streng kontrolliert und fand in den 250 Jahren der Abschottung von wenigen Ausnahmen fur einheiratende Chinesen oder Mischlingskinder 4 abgesehen nach 1603 30 nicht statt Rechte und vor allem Pflichten der Einwohner im Sinne des Neo Konfuzianischen Weltbildes ergaben sich vor aus ihrer Zugehorigkeit zu einem der vier Stande oder den Ausgestossenen 非人 hinin und 穢多 eta Fruhe Meiji Ara BearbeitenBeim Entstehen des japanischen Nationalstaats 1868 73 vor allem durch Auflosung der Samurai Domanen 廃藩置県 haihan chiken galt zunachst ius soli auch fur die bisher Ausgegrenzten und die Ainu sowie bei der gewaltsamen Eingliederung Okinawas 1879 Das Konzept Untertanen als kokumin also Angehorige des Landes 5 zu sehen wurde erst langsam notig Ein Abschluss fand sich erst in der Kriegsbegeisterung die den Feldzug gegen China 1894 5 begleitete und der durch ein Heer von Wehrpflichtigen errungen wurde 6 Reisepasse fur das Ausland wurden fur japanische Untertanen erstmals 1866 ausgegeben 7 Bereits 1872 73 erliess man Verordnungen 8 die Staatsangehorigkeitsfragen im Bezug auf Auslander Heirat und Adoption regelte Frauen nahmen bei Heirat die Nationalitat ihres Mannes an Einer der Kernpunkte war ein Auslander kann nicht im Familienregister eingetragen werden somit auch keinem Haushalt vorstehen D h die Eigenschaft japanischer kokumin zu sein nihonjin taru no bungen ergab sich aus der Eintragung im Koseki Bei Einburgerung war immer auch die Annahme eines echt japanischen Namens erforderlich Ein sich stark am franzosischen Vorbild orientierendes erstes Zivilgesetzbuch wurde zwar 1890 verkundet 9 aber sein Inkrafttreten 1892 auf unbestimmte Zeit verschoben bis 1898 die Aufhebung folgte Es tat dem japanischen Verstandnis von der Wichtigkeit zur Zugehorigkeit zu einer Familie bzw Haushalt 家 ie nicht genug Rechnung Gerade dieses Zugehorigkeitskonzept wurde dann zur Grundlage des Staatsangehorigkeitsverstandnisses In diesem Gesetzbuch war noch der Erwerb der Nationalitat in Form der Optionsmoglichkeit durch Willenserklarung des langjahrig in Japan ansassigen Auslanders vorgesehen Staatsangehorigkeitsgesetz 1899 BearbeitenDie erste moderne Verfassung Japans die sogenannte Meiji Verfassung von 1889 hatte in Art 18 festgeschrieben dass die Staatsangehorigkeit per Gesetz zu regeln sei Das Staatsangehorigkeitsgesetz Nr 66 1899 erfullte diese Vorgabe Ebenfalls von Bedeutung waren die modernisierten Bestimmungen zu den Familienregistern Koseki 10 sowie die Bestimmungen zur Heirat eine Frau die Haushaltsvorstand ist das sogenannte nyufu konin geregelt im Gesetz Nr 21 von 1898 Wie in den meisten Fragen der Zivilrechtsreform folgte man dem damals noch jungen preussisch dominierten reichsdeutschen Vorbild Das deutsche ethno kulturelle Verstandnis von Nation kam der japanischen Idee der Einmaligkeit der japanischen Rasse und der Wichtigkeit der im mannlichen Zweig fortzusetzenden Blutlinie ie nahe Ausser den ublichen staatsburgerlichen Rechten und Pflichten gab es daher auch Regelungen die z B vorschrieben dass ein Haushaltsvorstand Japaner sein musste oder Landbesitz nur fur diese moglich war 11 Das Staatsangehorigkeitsgesetz 1899 setzte vor allem Prinzipien des ius sanguinis in der zur damaligen Zeit international ublichen Form um berucksichtigte dabei aber auch Besonderheiten des japanischen Familienrechts Die Zustandigkeit lag beim Innenministerium Es trat in Kraft zu einer Zeit als die meisten auslandischen Machte auf ihre exterritorialen Rechte verzichteten Mit Auslandern waren vor allem Europaer Gaijin gemeint die schnell wachsende Gruppe aus China stammender Hilfsarbeiter wurde durch das kaiserliche Edikt 352 von 1899 speziell diskriminiert Die Staatsburgerschaft durch Geburt erwarb jedes Kind eines japanischen Vaters wenn er zum Zeitpunkt der Geburt Japaner war Dies galt bei dauerndem Auslandsaufenthalt auch weiter fur Kinder und Enkel jedes Kind eines Vaters der nicht mehr japanischer Untertan ist aber der es durch Adoption oder Einheirat mit einer nyufu konin Japaner geworden war wenn er zum Zeitpunkt der Zeugung Japaner war jedes in Japan geborene Kind einer japanischen Mutter wenn der Vater unbekannt oder staatenlos ist in Japan geborene Findelkinder in Japan Geborene wenn beide Elternteile staatenlos sind Durch Erwerb japanischer Untertan wurde man wenn ein Territorium staatsrechtlich unter die Kontrolle Japans kam z B Formosa 1895 Korea 1910 m E ehem deutscher Kolonialbesitz im Pazifik 1920 Wobei es ggf zusatzliche Regeln in volkerrechtlichen Vertragen gab z B der Abtretung Sudsachalins 1905 12 Anerkennung der Vaterschaft bei gleichzeitiger Zustimmung der Mutter eines minderjahrigen nicht mit einem Auslander verheirateten Kindes gem den genannten familienrechtlichen Bestimmungen uber nyufu konin und Erwachsenenadoption zur Erhaltung der Stammhalterschaft 婿養子 muko yōshi Hierbei musste vom Innenminister eine Genehmigung eingeholt werden die an Unbescholtenheit und mindestens einjahrigen legalen Aufenthalt im Lande gebunden war durch Einburgerung 帰化 kika auf Antrag unter den Voraussetzungen dass der Antragsteller mindestens 20 Jahre alt sowie nach dem Recht seines Herkunftsstaates volljahrig und geschaftsfahig ist mindestens funf Jahre durchgehend in Japan wohnt guten Charakters ist finanziell autark staatenlos ist oder seine bisherige Staatsangehorigkeit aufgibt Mit Auslandern verheiratete Frauen konnten nur zusammen mit ihrem Ehemann eingeburgert werden ausser wenn das Ehepaar unterschiedliche Staatsangehorigkeiten hatte was zur damaligen Zeit nur in wenigen Staaten z B Russland oder Portugal moglich war Sonst nahm eine Frau fast uberall bei Heirat automatisch die Nationalitat ihres Mannes an Von der Aufenthaltsdauererfordernis konnte abgewichen werden wenn der Antragsteller japanische Eltern hatte und mit der Kultur vertraut war mit einer Japanerin verheiratet war in Japan geboren war und ein Elternteil Japaner nach drei Jahren Aufenthalt nach zehn Jahren und volljahrig bei Antragstellung mit einem japanischen Elternteil ohne fremde Staatsburgerschaften aufgeben zu mussen besondere Verdienste um Japan erworben hatte Genehmigung erfolgte durch den Innenminister mit Zustimmung der himmlischen Majestat Tennō Gultig wird auch heute noch eine Einburgerung am Tage der Veroffentlichung im Staatsanzeiger 官報 Kanpō Dieser erscheint seit 1883 Sie galt mit wenigen Ausnahmen in Sonderfallen fur Ehefrau und minderjahrige unverheiratete Kinder Eingeburgerte und ihre Kinder blieben per Gesetz von Ernennungen in die obersten beiden Klassen des Beamtentums ausgeschlossen 13 jedoch waren nach zehn Jahren Ausnahmen durch den Innenminister moglich Verlustgrunde waren Heirat einer Japanerin mit einem Auslander Scheidung eines durch nyufu konin Heirat Eingeburgerten oder Ruckabwicklung einer Adoption Vaterschaftsanerkennung durch einen Auslander bei dadurch bedingtem Erwerb einer fremden Staatsburgerschaft sofern der Nachfahre zwischenzeitlich nicht in Japan vermahlt war Freiwillige Annahme einer fremden Staatsburgerschaft Manner ab 17 Jahren konnten nur dann ihrer Staatsangehorigkeit verlustig gehen wenn sie nicht mehr wehrpflichtig waren also bis zum 40 Geburtstag Ebenso blieben Beamte solange Japaner wie sie im Staatsdienst standen Ausburgerungen eines mannlichen Familienoberhaupts erstreckten sich auch auf Frau und minderjahrige Kinder sofern diese nicht weiterhin in einem japanischen Haushalt lebten Aufzugeben waren die Rolle eines Haushaltsvorstandes und eventueller Landbesitz zu verkaufen wobei eine Hartefallregelung ein Jahr Gnadenfrist zugestand Danach fiel das Land an die Staatskasse Der Wiedererwerb fur diejenigen die freiwillig eine fremde Staatsburgerschaft angenommen hatten oder fur eine ehemalige Japanerin die weiter im Lande lebte war nach Scheidung problemlos und nicht an weitere Vorbedingungen gebunden Die Gesetzesanderung 1916 Nr 27 15 Marz 1916 brachte fur Frauen die Verbesserung dass sie falls sie einen Staatenlosen heirateten ihre japanische Staatsangehorigkeit behielten Eingefuhrt wurde auch eine Entlassung auf Antrag fur im Ausland geborene und dort wohnende Japaner Die Gesetzesanderung 1924 Nr 19 19 Juli 1924 i V m Verordnungen vom 15 und 17 Nov kodifizierte Registrierungspflichten fur im Ausland geborene Kinder Eine Liste von Landern mit starkem ius soli bestimmte 14 welchen im Ausland Geborenen ruckwirkend ihre japanische Staatsangehorigkeit aberkannt wurde wenn sie keine gegenteilige Erklarung abgaben Diese Vorschrift die in Verbindung mit Wehrpflichtigen zu Problemen fuhrte wurde 1931 etwas entscharft Koloniale Untertanen Bearbeiten nbsp Auf Taiwan 1917 ausgestellter japanischer Reisepass fur Auslandsreisen Das japanische Kaiserreich war im Inneren kein einheitliches Rechtsgebiet jedoch waren alle Untertanen Japaner 12 taigaiteki nihonjin Bei Auslandsreisen erhielten sie entsprechende Passe Die verschiedenen in den Kolonien gefuhrten Familienregister wurden als aussere gaichi bezeichnet im Gegensatz zu denen inneren naichi des Kernreichs honkoku Lebte ein kolonialer Untertan 帝国国民 teikoku kokumin dort so war unter Umstanden ein Eintrag in das dortige Register moglich Volkerrechtlich gilt das auch in den Pariser Vorortvertragen umgesetzte Prinzip dass vorbehaltlich eventueller Optionsregeln nur die in abgetretenen oder unabhangig gewordenen Gebieten lebenden Staatsangehorigen des vormals herrschenden Landes automatisch die neue Staatsburgerschaft erhielten Taiwan Bearbeiten Im Vertrag von Shimonoseki war eine zweijahrige Optionsfrist vorgesehen die Bewohner hatten zu entscheiden ob sie auf der Insel bleiben oder aufs chinesische Festland umsiedeln wollten Wer blieb wurde japanischer Untertan jedoch zunachst als Einwohner Taiwans Taiwan jumin bzw Taiwan sekimin mit eingeschrankten staatsburgerlichen Rechten jedoch bis auf weiteres auch chinesischer Nationalitat Fur diesen Personenkreis wurden ab Januar 1897 spezielle Reisepasse fur Chinareisen ausgestellt Im Rahmen der umfangreichen Reformen in der Gesellschaftsordnung Taiwans wahrend des ersten Jahrzehnts japanischer Verwaltung wurden auch hier Koseki angelegt Korea Bearbeiten Die koreanische Halbinsel kam 1905 10 unter japanische Verwaltung Zunachst Protektorat wurden die Bewohner Koreas 1910 Untertanen Das japanische Staatsburgerschaftsgesetz von 1899 wurde in Korea nie verkundet Ein Familienregistergesetz angelehnt an das japanische Vorbild schuf das Chōsen koseki rei von 1921 15 Die Vorschriften waren so gestaltet dass es Koreanern kaum moglich war den inneren Status zu bekommen Karafuto Bearbeiten Fur das seit 1905 japanische Sudsachalin wurde 1924 das Staatsangehorigkeitsgesetz ubernommen 16 Die Familienregister der dortigen Japaner wurden aber erst 1943 17 zu inlandischen Mandschukuo Bearbeiten Im nominell unabhangigen ethnisch diversen Mandschukuo gab es drei unterschiedliche Register Wegen der grossen Zahl Wanderarbeiter und Staatenloser liessen sich die Konzepte des Mutterlandes schlecht umsetzten Aus der kombinierten Eintragung im minseki und koseki liess sich die japanische Staatsangehorigkeit herleiten Noch einfacher wurde Unterscheidung nach Einfuhrung des Melderegisters kiryu seido 1943 Okinawa Bearbeiten Mit gewissen anfanglichen Sonderregeln galten die Koseki Bestimmungen des Mutterlandes 1945 1972Okinawa war nominell keine Kolonie sondern Prafektur des japanischen Kaiserreiches Somit gehorte es nicht zu den gemass der Potsdamer Erklarung abzutretenden Gebieten Die etwa 333 000 uberlebenden Zivilisten der Schlacht um Okinawa wurden von den siegreichen Amerikanern zunachst bis April 1946 in grossen Lagern interniert Bis 1948 unterstand der Archipel einer reinen Militarverwaltung Erst dann fiel in Washington die Entscheidung die Inselgruppe dauerhaft als Basis zu verwalten Dies hatte volkerrechtlich korrekt die Errichtung eines Mandats erfordert Hierdurch ware wie auf den anderen Pazifikinseln die fruher deutsch gewesen waren eine Trusteeship Angehorigkeit entstanden Da aber im UN Treuhandrat die Sowjetunion Sitz und Stimme hatte lag es den Amerikaner fern ihren Gegnern am Hohepunkt des Koreakriegs ein Mitspracherecht zu geben 18 Im Art 3 des Friedensvertrags 19 sah man vor dass Japan der Frage der Einrichtung eines Treuhandgebiets nicht widersprechen wurde sollte man diese Frage der UNO vorlegen Dies zu tun vergass man dann 20 Eine Folge war daher dass die Okinawer japanische Staatsburger wenn auch unter US Militarverwaltung blieben Besagter Art 3 galt auch fur die Bonin Inseln die bis Juni 1968 amerikanisch kontrolliert blieben Die dortige Zivilbevolkerung war 1944 evakuiert wurden Die Besatzer liessen nur einige hundert weisse Nachfahren der ursprunglichen Bewohner zuruck Europaische Schiffbruchige hatten hier vor der japanischen Besitzergreifung 1872 ein Gemeinwesen aufgebaut 21 Staatsangehorigkeitsrecht seit 1947 BearbeitenMuko yōshi und nyufu konin wurden bei der BGB Reform 1948 abgeschafft Der Familienregisterauszug bleibt weiterhin der effektive Nachweis der japanischen Staatsangehorigkeit Die Familienregister werden seit 1947 so gefuhrt dass nur noch zwei Generationen darin aufgefuhrt sind 22 Die beschriebene Trennung in innere und aussere Registrierungen erlaubten es der unter Kontrolle des SCAP weiter bestehenden japanischen Regierung 1947 die auf den vier Hauptinseln lebenden kolonialen Untertanen durch die Verordnungen uber Auslanderegistrierung zu Nicht Japanern zu erklaren die diskriminierenden Meldepflichten unterliegen Betroffen waren vor allem Koreaner die wegen des Fehlens eines koreanischen Staatswesens vor 1948 keinen Schutz genossen Erst die Gesetzesnovelle von 1965 brachte denjenigen die sich zur sudkoreanischen Militardiktatur bekannten einen dauerhaften Aufenthaltstitel Seit 1989 sind dann Einburgerungen der Zainichi erleichtert moglich Taiwanesen in Japan galten als Angehoriger einer Siegermacht Nationalchina und waren privilegiert Sofort nach Wiedererlangung der Souveranitat 1952 wurde den ehemals kolonialen Untertanen endgultig die japanische Staatsburgerschaft aberkannt Noch heute leben geschatzt 30 000 Nordkoreaner als de facto Staatenlose rechtlos im Lande Das Sondergesetz uber nicht heimgekehrte Personen 1959 23 erklarte alle auf dem chinesischen Festland zwangsweise zuruckgebliebenen Japaner fur tot Ihre Eintrage wurden oft mit fingierter Todesursache aus den Registern gestrichen und den zehntausenden in China Uberlebenden somit die japanische Staatsburgerschaft entzogen Staatsangehorigkeitsgesetz 1950 Bearbeiten Ein neues Kokuseki hō wurde am 4 Mai 1950 Nr 147 von 1950 verkundet 24 Die Zustandigkeit liegt beim Justizministerium Die Staatsangehorigkeit durch Geburt erwirbt jedes Kind eines japanischen Vaters wenn er zum Zeitpunkt der Geburt Japaner war Seit Entscheidung des obersten Gerichts vom 16 Apr 2008 gilt dies auch fur uneheliche Kinder die nach Geburt anerkannt wurden Kind eines vor Geburt verstorbenen Mannes wenn dieser zum Todeszeitpunkt Japaner war jedes Kind einer japanischen Mutter Die Einschrankung auf unbekannte oder staatenlose Vater wurde aufgehoben Findelkinder solange deren Eltern unbekannt sind die in Japan Geborenen wenn beide Eltern staatenlos sind wer durch Vater bzw Mutterschaftserklarung eines Japaners bzw einer Japanerin anerkannt wird ab Anzeige der Tatsache beim Justizministerium Volljahrig gewordene Doppelstaatler die durch Geburt eine zweite Staatsburgerschaft haben mussen gemass Gesetz bis zum 22 Geburtstag fur eine der beiden optieren Diese Regel ist nicht strafbewehrt Das Justizministerium hat Stand 2018 auch noch nie einem Doppelstaatler der keine Erklarung abgab die japanische Staatsburgerschaft entzogen In den Jahren 2013 bis 2017 haben jahrlich zwischen 380 und 770 Personen auf ihre japanische Staatsburgerschaft verzichtet Demgegenuber haben 2016 und 2017 jeweils mehr als 3000 Personen fur Japan optiert 25 Auf Meldedaten basierende Schatzungen des Justizministerium gehen davon aus dass etwa 890 000 in Japan lebende Volljahrige Doppelstaatler sein konnten die tatsachliche Zahl wird mit rund 700 000 angenommen Die grundlegenden Bedingungen fur die Einburgerung sind im Vergleich zum Gesetz von 1899 kaum verandert 5 Jahre Wohnsitzerfordernis dabei sollte man nie mehr als 100 Tage am Stuck oder mehr als 20 eines Jahres im Ausland gewesen sein verkurzbar auf 3 Jahre fur Kinder ehemaliger Japaner oder fur in Japan Geborene wenn auch ein Elternteil in Japan geboren wurde Dies gilt auch fur mindestens drei Jahre mit Japanern verheiratete Ehepartner Guter Charakter wozu auch ordentliche Steuerzahlungen und Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung gerechnet werden Vorstrafen sind nicht unbedingt ein Hindernis fliessen aber in Ermessensentscheide ein Gepruft wird auch durch Befragung in der Nachbarschaft Geregeltes Einkommen 2015 mehr als 250 000 im Monat bzw finanziell autark oder reich verheiratet Sprachkenntnisse auf dem Niveau der 2 oder 3 Grundschulklasse Aufgabe anderer Staatsburgerschaften sofern unmoglich z B fur Iraner kann der Justizminister hierauf verzichten Verfassungstreue vor wenigen Jahren neu eingefuhrt wurde als Versagungsgrund die Befurwortung des Sturzes der japanischen Regierung oder Mitgliedschaft in einer Organisation die solches befurwortet Verdiensteinburgerungen bedurfen eines Parlamentsbeschlusses Die Verlustgrunde erstrecken sich auf die freiwillige Annahme einer auslandischen Staatsangehorigkeit oder Verzichtserklarung die moglich ist wenn keine Staatenlosigkeit eintritt Im Ausland lebende Japaner mussen die Meldepflichten im Familienregistergesetz befolgen 26 Wiedereinburgerungen fur Auslandsjapaner die wegen vorstehender Regel ausgeburgert oder Doppelstaatler die eine Verzichtserklarung abgegeben haben werden durch entsprechende Anzeige ihres Wunsches beim Justizministerium wieder eingeburgert Siehe auch BearbeitenEhe und Scheidung in Japan Koreanische Minderheit in Japan Migration in SudkoreaLiteratur BearbeitenBecker J E de International Private Law of Japan Shanghai 1919 Kelly amp Walsh Book I Nationality Bowles Gilbert Japanese law of nationality Tokyo 1915 Caprio Mark E Forging of Alien Status of Koreans in American Occupied Japan Asia Pacific Journal Japan Vol 6 Nr 1 Chapman David Hrsg Japan s household registration system and citizenship koseki identification and documentation London 2014 Routledge ISBN 9780415705448 Chung Erin Aeran Immigration and citizenship in Japan Cambridge 2010 Cambridge University Press ISBN 9781107637627 DOI 10 1017 CBO9780511711855 Engl Ubs des Gesetzes von 1899 in Flournoy Richard A Collection of Nationality Laws of Various Countries as Contained in Constitutions Statutes and Treaties New York 1929 Oxford University Press S 381 88 Fehler in der Ubersetzung der Verordnungen von 1924 Hanawa Akira Meiji Sanju ninen no Kokuseki hō Seiritsu ni itaru Katei in 日本社会史研究 Nihon Shakaishi Kenkyu 1980 Kasama Shoin Ikegami Eiko Citizenship and National Identity in Early Meiji Japan 1868 1889 DOI Kalicki Konrad Murakami Go Difference that Security Makes The Politics of Citizenship in Postwar Japan in a Comparative Perspective Social Science Japan Journal Vol 16 2013 No 2 S 211 234 Kashiwazaki Chikako Jus sanguisnis in Japan the origin of citizenship in a comparative perspective International Journal of Comparative Sociology Vol 39 Nr 3 August 1998 S 278 300 Kim Young tal Zainichi Chōsenjin shakai no Keisei to 1899 nenChokurei Dai 352 go ni tuite Zainichi Chōsenjin shi Kenkyu Vol 21 1991 S 94 106 Zur Staatsangehorigkeit in Mandschukuo Manshukoku kokuseki narabi ni kaisha kokuseki oyobi shihon hōsaku Bd 4 der Serie 大東亜法秩序 日本帝国法制関係資料 第 3期 第 21 35卷 満洲国関係 蒙彊政府関係資料 Tokyo 2009 龍溪書舎 Ryukei Shosha ISBN 9784844754855 Park Sara Who Are You The Making of Korean Illegal Entrants in Occupied Japan 1945 1952 International Journal of Japanese Sociology Vol 25 2016 Nr 1 S 150 63 坂本斐郎 Sakamoto Ayao 外地邦人在留外人戶籍寄留届書式並記載例 Gaichi hōjin zairyu gaijin koseki kiryutodoke shoshikinarabini kisairei Tokyo 1938 明倫館 Schmidt Monika Reform des japanischen internationalen Privatrechts Koln 1992 Heymann ISBN 3452224368 Tanaka Yasuhisa 田中康久 Nihon Kokuseki hō Enkakushi 戶籍 Koseki 1982 84 14 teilige Artikelserie Tomson Edgar Staatsangehorigkeitsrecht der ostasiatischen Staaten China Japan Korea Mongolei Frankfurt 1971Weblinks BearbeitenJapanischer Gesetzestext Durchsuchbar nach nicht offiziellen englische Ubersetzungen u a Nationality Act Nr 147 4 Mai 1950 Ordinance for Enforcement of the Nationality Act 国籍法施行規則 Nr 69 1950 und 1984 Engl Text des Nationality Law 1950 i d gultigen Fassung Terminology related to nationality status courts and agencies Japanisch Englisch dazu das offizielle Standard Bilingual Dictionary Einzelnachweise Bearbeiten 戸籍法 Koseki hō in engl Literatur Family Registration Law Ritsuryō Staat abgerufen am 3 Februar 2020 Vgl Lewin Bruno Aya und Hata Bevolkerungsgruppen Altjapans kontinentaler Herkunft Wiesbaden 1962 Harrassowitz Vgl Kusumoto Ine Tochter Philipp Franz von Siebolds 国民 ist nicht als Burger zu ubersetzen es entspricht am ehesten dem englischen Begriff national dito 国籍 kokuseki Nationalitat weniger Staatsburgerschaft Motoyama Yukihiko Meiji Niju nendai no Seiron ni Arawareta Nashonarizumu in Sakata Yoshio Meiji Zenhan kino Nashonarizum Tokyo 1958 Weiterfuhrend 陳天璽 Chin Tenji Hrsg 越境とアイデンティフィケーション 国籍 パスポート IDカード Ekkyō to aidentifikeshon kokuseki pasupōto ID kado Tokyo 2012 ISBN 9784788512757 Edikt 103 von 1872 naigai jinmin ko in jōki zur Auslanderheirat das sich stark auf das Familienrecht im Code Napoleon stutzt und durch Edikt 170 im Folgejahr umgesetzt wurde In der Literatur allgemein das alte Zivilgesetzbuch 旧民法 kyu minpō Gesetz vom 4 April 1871 in Kraft 1 Apr 1872 Eintragungen standardisiert 1886 Das Konzept des Haushaltsvorstand wurde 1898 eingefuhrt Bis 1968 blieb es in begrundeten Fallen offentlich einsehbar Seit 1976 ist es streng vertraulich zu nicht amtlichen Zwecken Auch hinsichtlich verschiedener Geschaftstatigkeiten gab es in verschiedensten Gesetzen geregelte Vorbehalte so z B Besitz von japanischen Schiffen und Anteilen an Reedereien Betrieb von Pfandleihen Banken Besitz von Aktien in halbstaatlichen u a Yokohama Specie Bank Chōsen Ginkō Versicherungsgesellschaften Gesetz 69 1900 i V m kaiserl Verordnung 380 1900 Bergbau kommerzieller Fischerei sowie Berufsausubung als Arzt Apotheker Beamter Rechtsanwalt etc pp Viele dieser Beschrankungen gelten bis heute wenn auch auf geanderten Rechtsgrundlagen a b Abschnitt nach Chapman David Hrsg Japan s Household Registration System and Citizenship London 2014 Routledge vor allem pt II Nation Empire and Occupation 1 Von der himmlischen Majestat personlich ernannte 親任官 shinnin kan z B Minister Lordsiegelbewahrer Botschafter 2 Vom Tennō auf Vorschlag der jeweiligen Vize Minister ernannte 勅任 chokunin kan 1945 0 1 aller Staatsbediensteten Meist die hoheren Chargen der Ministerialburokratie Sonderbotschafter Universitatsrektoren usw Die Ernennungsurkunden ausgestellt im Namen des Premierministers trugen das kaiserliche Siegel 1 Genannt wurden USA Argentinien Brasilien Kanada Chile und Peru In Kraft 1922 Der Generalgouverneur als Reprasentant des Kaisers hatte weitreichende Vollmachten Japanische Gesetze wurden nach Bedarf auf dem Verordnungswege ubernommen und als seirei verkundet Kaiserliches Edikt Nr 88 1923 Kaiserliches Edikt Nr 124 1 Apr 1943 Man blockierte sich schon seit 1946 im Allied Council for Japan engl Vertragstext in Kraft 28 April 1952 Detailliert in Anhalt Gert Okinawa zwischen Washington und Tōkyō Betrachtungen zur politischen und sozialen Entwicklung 1945 1972 Marburg 1991 ISBN 3927607045 Vgl Chapman David Inventing Subjects and Sovereignty Early History of the First Settlers of the Bonin Ogasawara Islands Asia Pacific Journal Japan Focus Vol 7 2009 Volltext Gesetz Nr 224 von 1947 Mikikansha tokubetsu sochihō Wichtigere Anderungen Nr 268 von 1952 Nr 45 von 1984 Nr 89 von 1993 Nr 147 von 2004 Nr 88 von 2008 Dazu von Bedeutung ist die Kabinettsverordnung Nr 319 von 1951 Shutsu nyu koku kanri oyobi nanmin nintei hō engl Immigration Control and Refugee Recognition Act Japan Times 19 September 2018 Nr 224 von 1947 speziell 40 42 104 106 i V m 14 6 Koseki hō Das seit 1994 elektronisch gefuhrte Familienregister dient nicht Einwohnermeldezwecken sondern dient der Erfullung standesamtlicher Aufgaben Ein erstens Einwohnermeldegesetz war das Kiryu hō Nr 27 von 1914 gefolgt vom Junin Toroku hō Nr 218 von 1951 Seit Ende 1967 Gesetz Nr 81 werden Einwohnermelde und Familienregister abgeglichen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Japanische Staatsburgerschaft amp oldid 235896176