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Das ius respondendi ex auctoritate principis wortlich Recht mit kaiserlicher Autoritat Antwort zu geben wurde im romischen Recht vom Kaiser an einzelne Juristen verliehen die dadurch legitimiert waren in Rechts und Gesetzesanfragen stellvertretend fur den Kaiser zu antworten 1 In der Konsequenz durften Gerichte nur noch Gutachten von Respondierjuristen berucksichtigen diesen wiederum kam Rechtsquellencharakter zu Das Rechtswesen im antiken Rom erfuhr durch diese Staatsdiener eine bedeutende Fortentwicklung Dieses Recht wurde seit Augustus zunachst an eine geringe Anzahl von Rechtsgelehrten aus dem Senatorenstand erteilt und diente der Qualitatssicherung gegen die Inflationierung juristischer Meinungsbildung Von der Mitte des 2 Jahrhunderts an kehrte sich das Verhaltnis um Ab diesem Zeitpunkt fanden mehrheitlich die Angehorigen des Ritterstands equites in dieser Funktion Verwendung Die Respondierjuristen waren auch Angehorige des kaiserlichen Rates consilium Die consiliarii standen in einem hohen Ansehen und konnten uber eine Amterlaufbahn den Aufstieg bis zur Pratorianerprafektur erreichen Als erster bekannter Jurist aus dem Ritterstand der mit dem ius respondendi betraut war wird im 1 Jahrhundert Masurius Sabinus genannt der unter dem Kaiser Tiberius die Funktion als Rechtsberater wahrnahm 2 3 Siehe auch BearbeitenReskriptLiteratur BearbeitenGerhard Dulckeit Fritz Schwarz Wolfgang Waldstein Romische Rechtsgeschichte 8 Auflage Beck Munchen 1989 ISBN 3 406 33398 2 S 244 245 Herbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht Bohlau Wien 1981 9 Aufl 2001 Bohlau Studien Bucher ISBN 3 205 07171 9 S 34 f Wolfgang Kunkel Martin Schermaier Romische Rechtsgeschichte 14 Auflage UTB Koln Wien 2005 3 6 8 Einzelnachweise Bearbeiten Allerdings ist umstritten ob Kaiser Augustus damit nur eine Auszeichnung verleihen wollte oder ob er Gutachten der betroffenen Juristen zusatzliches Prestige zuteil kommen lassen wollte vgl Herbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht Bohlau Wien 1981 9 Aufl 2001 Bohlau Studien Bucher ISBN 3 205 07171 9 S 34 f Martin Schermaier Romische Rechtsgeschichte 7 Die Rechtswissenschaft und das Juristenrecht 13 Auflage Bohlau Koln u a 2001 ISBN 978 3 8252 2225 3 S 142 Max Kaser Romische Rechtsgeschichte Zweiter Abschnitt 41 Die Fruhklassiker und die beiden Rechtsschulen Verlag Vandenhoeck amp Ruprecht 2 Auflage Gottingen 1967 S 187 Digitalisat Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ius respondendi amp oldid 207777775