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Insolvenzglaubiger sind nach der Legaldefinition von 38 Insolvenzordnung InsO diejenigen Glaubiger die gegen den Insolvenzschuldner eine Forderung haben die schon vor dem Zeitpunkt der Eroffnung des Insolvenzverfahrens begrundet war Nach Verfahrenseroffnung begrundete Forderungen sind Masseverbindlichkeiten 53 Insolvenzordnung InsO bzw Neuverbindlichkeiten Wer ein Aussonderungsrecht im Sinne des 47 Insolvenzordnung InsO hat ist kein Insolvenzglaubiger auch wenn sein Anspruch bei Insolvenzeroffnung gegen den Gemeinschuldner bestand 1 Die Insolvenzglaubiger konnen nach der Verfahrenseroffnung ihre Forderung nur noch im Insolvenzverfahren verfolgen 87 InsO Die Forderung ist unter Beifugung von geeigneten Nachweisen gemass 174 InsO beim Insolvenzverwalter beziehungsweise im verkurzten Verbraucherinsolvenzverfahren beim Treuhander anzumelden Die Einzelzwangsvollstreckung ist nach 89 InsO nach der Eroffnung nicht mehr zulassig Lediglich fur laufende Unterhaltsforderungen darf noch in den Teil des Einkommens vollstreckt werden der nicht zur Insolvenzmasse gehort aber fur Unterhaltsverbindlichkeiten offensteht Siehe auch BearbeitenInsolvenzprognoseverfahrenEinzelnachweise Bearbeiten Justus Kortleben Der Glaubiger im Insolvenzverfahren Peter Lang 2018 ISBN 978 3 631 75825 0 S 280 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Insolvenzglaubiger amp oldid 181026306